ARGUS — Erläuterndes Glossar
Dieses Glossar erläutert die Bedeutung, die das ARGUS-Protokoll seinen Begriffen gibt. Jeder Eintrag trennt die gemeinsprachliche oder fachsprachliche Bedeutung eines Ausdrucks von seiner Bedeutung in ARGUS. Beide fallen häufig nicht vollständig zusammen; gerade diese Abweichung ist für das Verständnis des Protokolls wichtig.
Ein Eintrag wird in dieser Reihenfolge gelesen: zuerst die gemeinsprachliche oder fachsprachliche Bedeutung, dann die Verwendung in ARGUS, anschließend die Abgrenzungen und die verwandten Begriffe. Herkunftsangaben sind, soweit vorhanden, dokumentarisch: Sie erläutern, woher ein Ausdruck stammt, legen aber seine Bedeutung nicht fest. Maßgeblich für die Bedeutung der ARGUS-Begriffe ist allein das Protokoll an der Stelle, an der es sie definiert.
134 Begriffe
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abschließender Vorbehalt
Gemeinsprachliche Bedeutung „abschließend“: „letzt…, zum Schluss [erfolgend]“, etwa in „eine abschließende Bemerkung“ (Duden, Stichwort „abschließend“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/abschlieszend, abgerufen am 24.09.2026). „Vorbehalt“: „Einschränkung; geltend gemachtes Bedenken gegen eine Sache [der man sonst im Ganzen zustimmt]“ (Duden, Stichwort „Vorbehalt“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Vorbehalt, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS: „unter bestimmten Umständen geltend gemachte Einschränkung, auf Bedenken, teilweise abweichenden Auffassungen beruhende innere Zurückhaltung“ (DWDS, Stichwort „Vorbehalt“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Vorbehalt, abgerufen am 24.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach eine Einschränkung, die am Schluss angebracht wird.
In ARGUS Der abschließende Vorbehalt ist einer der vier Orte, an denen die Modalkarte von Schritt 2 eine tragende Proposition mit wechselndem Festlegungsgrad verortet: „Eröffnung, Hauptteil, Konzession oder abschließender Vorbehalt“. In Schritt 6 gehört er zu den Stellen, an denen der Richtungstest den schwachen Grad sucht, dort, wo eine starke Festlegung einen Preis hätte: „Abschnitt über die Divergenzen, Konzession, abschließender Vorbehalt, Antwort auf einen Einwand“. Hat der Text eine Proposition zuvor stark gesetzt, leistet dieser starke Grad die argumentative Arbeit und nimmt der Schlussvorbehalt sie zurück, liegt vorbehaltlich der Ausnahmen eine gerichtete modale Rücknahme vor. Die Ausnahme der konstanten Zurückhaltung schützt den Vorbehalt, der nur wiedergibt, was der Text durchgehend vorsichtig gesetzt hat: „Die Proposition trägt durchgehend denselben vorsichtigen Festlegungsgrad; der abschließende Vorbehalt gibt nur diese konstante Vorsicht wieder.“ Die Prüfung dafür lautet: „Ist die Eröffnung bereits vorsichtig? Wenn ja, liegt keine Rücknahme vor.“
Nicht zu verwechseln mit dem Vorbehalt der Analyse bei der Integritätskontrolle in Schritt 0: Bei einem unvollständigen Dokument werden festgestellte Abwesenheiten „unter Vorbehalt erklärt“, und „Dieser Vorbehalt ist von derselben Art wie derjenige, der beurteilt, ob eine Information zum Veröffentlichungszeitpunkt zugänglich war“; C.1 bis nimmt ihn als „Vorbehalten von Schritt 0“ auf. Dort schränkt die Analyse ihr eigenes Urteil ein, beim abschließenden Vorbehalt der Text seine Proposition. Ebenso wenig mit dem Vorbehalt einer Quelle im Treuetest von 3.B: Eine Behauptung ist „verstärkt“, wenn „eine Hypothese, ein Vorbehalt, eine Korrelation oder ein begrenzter Befund“ in „eine allgemeinere oder sicherere Behauptung verwandelt“ wird.
Siehe auch konstante Zurückhaltung · Richtungstest · gerichtete modale Rücknahme · Integritätskontrolle · verstärkt · Konzession
Abweichungen in der Abdeckung
Gemeinsprachliche Bedeutung „Abweichung“ bedeutet „das Abweichen“ und „Unterschied, Differenz“ (Duden, Stichwort „Abweichung“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Abweichung, abgerufen am 24.09.2026). Für „Abdeckung“ verweist Duden auf „das Abdecken (2, 4, 5, 6)“ (Duden, Stichwort „Abdeckung“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Abdeckung, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt „Bedeckung“ und, in der Kaufmannssprache, „Tilgung“ (DWDS, Stichwort „Abdeckung“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.dwds.de/wb/Abdeckung, abgerufen am 24.09.2026). Die Bedeutung, an die der Ausdruck anschließt, führt Duden beim Verb: „vollständig umfassen, erfassen, ausfüllen, einnehmen“ (Duden, Stichwort „abdecken“, Bedeutung 7, https://www.duden.de/rechtschreibung/abdecken, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck Unterschiede darin, was zwei Darstellungen jeweils erfassen.
In ARGUS Die Abweichungen in der Abdeckung sind ein eigener Punkt des Differenzials, das die erste KI im Kreuzaudit erstellt: „Feststellungen, die nur eine der beiden Analysen erhebt und die andere nicht erwähnt.“ Das Protokoll trennt sie ausdrücklich: „Sie sind von Abweichungen in der Position getrennt zu behandeln.“ Bei einer Abweichung in der Position beurteilen beide Analysen denselben Punkt verschieden; bei einer Abweichung in der Abdeckung schweigt eine von ihnen. Dieses Schweigen muss aufgelöst werden: „Für jede davon muss die Analyse, die sie nicht erhoben hat, angeben, ob sie sie nach Prüfung verwirft, nicht geprüft hat oder für jenseits dessen hält, was der Text zu behaupten erlaubt.“ Bis dahin bleibt der Stand der Feststellung offen: „Eine nicht erwähnte Feststellung ist weder eingeräumt noch bestritten, und die Zuweisungsregel gilt für sie erst nach dieser Antwort“. Schweigen zählt also weder als Zustimmung noch als Einwand; erst nach der Antwort greift die Zuweisungsregel mit ihrer Verteilung der Beweislast.
Nicht zu verwechseln mit den Abweichungen in der Position, bei denen beide Analysen denselben Punkt behandeln und verschieden qualifizieren. Ebenso wenig mit der Abweichung, die Schritt 5 zwischen dem angekündigten Programm eines Textes und seinem tatsächlichen Inhalt feststellt: Diese ist ein Befund über den analysierten Text, die Abweichung in der Abdeckung ein Befund über zwei Analysen. Auch die gewöhnliche Abdeckung im Sinn von Bedeckung oder Tilgung ist nicht gemeint.
Siehe auch Differenzial · Zuweisungsregel · Kreuzaudit · angekündigtes Programm
Abwesenheit mit unbestimmtem Ergebnis
Gemeinsprachliche Bedeutung unbestimmt heißt „sich [noch] nicht bestimmen, festlegen lassend“, etwa in „es ist noch unbestimmt, ob wir die Reise antreten“ (Duden, Stichwort „unbestimmt“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/unbestimmt, abgerufen am 24.09.2026). Ergebnis ist „das, was ein Vorgang ergeben hat, Resultat“ (DWDS, Stichwort „Ergebnis“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Ergebnis, abgerufen am 24.09.2026); Abwesenheit ist auch das „Fehlen von etw.“ (DWDS, Stichwort „Abwesenheit“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Abwesenheit, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck ein Fehlen, dessen Resultat sich nicht festlegen lässt.
In ARGUS Der Fall steht am Ende der strategischen Qualifizierung im Test der Abwesenheiten (3.E): „Das Element fehlt als notwendiger Nachweis einer zentralen Proposition, sein Ergebnis könnte die These jedoch ebenso bestätigen wie widerlegen.“ Die Unbestimmtheit tritt zu einer vorhandenen Qualifikation hinzu: „Die Unbestimmtheit ist eine zusätzliche Eigenschaft, keine konkurrierende Qualifikation gegenüber denen aus Punkt 3: Behalte die am ersten Tor erhaltene Qualifikation bei und füge den Hinweis ‚Ergebnis unbestimmt‘ hinzu.“ Eine strategische Auslassung bleibt also eine strategische Auslassung. Die Folge betrifft allein das zweite Tor: „Ihre einzige Wirkung besteht darin, das zweite Tor zu sperren, da die Bedingung aus Punkt 4 nicht nachweisbar ist.“ Diese Bedingung verlangt zu zeigen, dass das fehlende Element „der Schlussfolgerung direkt widersprechen oder eine grundlegende Überarbeitung des verteidigten Kausalmechanismus erfordern würde“; eine strukturelle Auslassung kann bei unbestimmtem Ergebnis daher nicht festgestellt werden. Die Wiedergabe ist knapp: „Schreibe es in einer Zeile: Der Nachweis fehlt, und sein Ergebnis ist unbestimmt.“
Nicht zu verwechseln mit dem Ausgang Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar. Dort betrifft die Unbestimmtheit die Frage, ob die Information existierte oder zugänglich war, und das Protokoll hält fest: „Eine ungeprüfte Unsicherheit ist keine Unbestimmtheit“; hier betrifft sie das Ergebnis des fehlenden Nachweises. Ebenso wenig mit dem „Vorwurf der Unbestimmtheit“, vor dem Regel 14 einen nuancierten Text schützt: Diese Regel verbietet, eine kritische Schlussfolgerung mit einem vagen Modifikator abzuschwächen; ist der Text nuanciert, „muss die Analyse diese Nuance in präzisen Begriffen wiedergeben“.
Siehe auch Test der Abwesenheiten · strategische Auslassung · strukturelle Auslassung · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar · Modifikator
analysierter Gegenstand, erklärter Gegenstand
Gemeinsprachliche Bedeutung „Gegenstand“ ist ein „[kleinerer, fester] Körper; nicht näher beschriebene Sache, Ding“ und „dasjenige, worum es in einem Gespräch, einer Abhandlung, Untersuchung o. Ä. jeweils geht, was den jeweiligen gedanklichen Mittelpunkt bildet; Thema“ (Duden, Stichwort „Gegenstand“, Bedeutungen 1 und 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gegenstand, abgerufen am 24.09.2026). „analysieren“ heißt „auf einzelne Merkmale hin untersuchen; zergliedern und dadurch klarlegen“ (Duden, Stichwort „analysieren“, https://www.duden.de/rechtschreibung/analysieren, abgerufen am 24.09.2026), „erklären“ unter anderem „äußern, [offiziell] mitteilen, sagen“ (Duden, Stichwort „erklären“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/erklaeren, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnen die Ausdrücke das untersuchte und das ausdrücklich mitgeteilte Ding.
In ARGUS Schritt 0 beginnt mit der vorherigen Erklärung des Gegenstands: „Nenne zuallererst in einer Zeile den genauen analysierten Gegenstand, mit dem, was das Dokument über sich selbst sagt: Medium, Datum und Hinweis auf eine andere Fassung desselben Textes, sofern das Dokument eine solche angibt.“ „Diese Zeile steht am Kopf der Analyse. Jede externe Überprüfung bezieht sich auf diesen Gegenstand.“ Der analysierte Gegenstand ist also das konkrete Dokument in seiner Fassung; erklärter Gegenstand heißt er, sobald die Kopfzeile ihn benennt. Die Erklärung wirkt an drei Stellen. Sie bindet die Überprüfung an die Fassung: Die Analyse stellt sicher, dass die Überprüfung „den am Kopf der Analyse erklärten Gegenstand betrifft und nicht eine andere Fassung oder Ausgabe desselben Textes“ (3.B), und die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft dies nach. Sie bestimmt, was „extern“ heißt: „In ARGUS ist eine externe Überprüfung extern zum analysierten Gegenstand, nicht notwendigerweise online gefunden.“ Ein aus dem Umfang ausgeschlossener Abschnitt bleibt daher intern: „Der Ausschluss eines Abschnitts aus dem ARGUS-Umfang macht ihn nicht zu etwas Äußerem gegenüber dem am Kopf der Analyse erklärten Gegenstand.“ Und sie liefert das maßgebliche Datum: „Die Zugänglichkeit wird zum Veröffentlichungsdatum des am Kopf der Analyse erklärten Gegenstands beurteilt, nicht zum Datum der Analyse.“ Auch die Schwelle von ungefähr zehn Kontrollen gilt „für denselben analysierten Gegenstand“.
Nicht zu verwechseln mit dem Gegenstand im Sinn von Thema: Der analysierte Gegenstand ist ein bestimmtes Dokument in einer bestimmten Fassung. Ebenso wenig mit dem ARGUS-Umfang, der die unter ARGUS behandelten Abschnitte dieses Gegenstands auswählt, mit dem Gegenstand der Zugänglichkeit von 3.E, also der fehlenden Information, deren Zugänglichkeit beurteilt wird, und mit dem Gegenstand, dem ein analysierter Text einen Mangel zuschreibt und den die epistemische Symmetrie von 3.H betrachtet („einem Gegenstand (Institution, Gruppe, Theorie, Technologie usw.)“).
Siehe auch externe Überprüfung · Umfang · Gegenstand der Zugänglichkeit · Kohärenzkontrolle · epistemische Symmetrie
angegebenes Publikum, wahrscheinliches tatsächliches Publikum, strategisches Publikum, abschreckendes Gegenpublikum
Gemeinsprachliche Bedeutung Verbindungen von „Publikum“ mit bestimmenden Adjektiven. Duden erklärt „Publikum“ als „Gesamtheit der Zuschauer, Zuhörer einer Veranstaltung“ und als „Gesamtheit von Menschen, die an etwas Bestimmtem, besonders an Kunst, Wissenschaft o. Ä., interessiert sind“ (Duden, Stichwort „Publikum“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Publikum, abgerufen am 25.09.2026), „Zielpublikum“ als „Zielgruppe“ (Duden, Stichwort „Zielpublikum“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Zielpublikum, abgerufen am 25.09.2026) und „Arbeitshypothese“ als „vorläufige Hypothese, die der weiteren Arbeit zugrunde gelegt wird“ (Duden, Stichwort „Arbeitshypothese“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Arbeitshypothese, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS 0.f verlangt, „vor der Analyse des Eröffnungsrahmens das Publikum oder die Publika“ zu identifizieren, und unterscheidet „so weit wie möglich“ vier Publika. Das angegebene Publikum ist dasjenige, „an das sich der Text ausdrücklich zu richten behauptet“; das wahrscheinliche tatsächliche Publikum dasjenige, das angesichts unter anderem von Medium, Träger, Sprachregister, Rubrik und Publikationskontext „tatsächlich angesprochen wird“; das strategische Publikum dasjenige, das der Text „hauptsächlich überzeugen, bestärken, mobilisieren, beruhigen oder gegen Einwände immunisieren will“; das abschreckende Gegenpublikum „das Publikum oder Lager“, das er „nicht überzeugen, sondern disqualifizieren, lächerlich machen oder aus dem Bereich des Sagbaren ausschließen will“. Zielpublikum ist der Oberbegriff, an dem die weiteren Fragen von 0.f und der Glaubwürdigkeitsvertrag hängen. Die Einordnung hat einen festen Status: Sie „ist eine Arbeitshypothese, keine Schlussfolgerung“. Am Ende von Schritt 3 kehrt der Analytiker ausdrücklich zu ihr zurück, und liefert die Prüfung kein Element, das sie verändern könnte, ist dies „als mögliche Einschränkung“ zu kennzeichnen. Das Zielpublikum trägt 3.K, den „Test der Anpassung an das Zielpublikum“, und Regel 17: „Propaganda immer relativ zu ihrem Zielpublikum bewerten.“ Das angegebene Publikum ist zugleich der Maßstab von 3.G, das das Sprachregister „mit dem angegebenen Adressaten des Textes“ konfrontiert.
Nicht zu verwechseln mit dem Publikum einer Veranstaltung im Sinne der Wörterbücher; die vier Publika sind Kategorien der Analyse, die ein und derselbe Text zugleich haben kann. Ebenso wenig mit der Hypothese über „den tatsächlichen Adressaten“ in Stufe 2 von Schritt 4: Diese gehört zur Inferenz strategischer Absicht und muss mit textlichen Indizien verknüpft werden, während die Einordnung von 0.f der Analyse vorausgeht. Schließlich mit dem Prinzip der rhetorischen Adressierung selbst, das allgemein verlangt, keinen argumentativen Text „unabhängig von dem Publikum“ zu bewerten; 0.f setzt es in die Unterscheidung der vier Publika um.
Siehe auch Glaubwürdigkeitsvertrag · Bereich des Sagbaren · Register · Inferenz strategischer Absicht · rhetorische Adressierung
angekündigtes Programm
Gemeinsprachliche Bedeutung Verbindung aus „ankündigen“ und „Programm“. Duden erklärt „ankündigen“ als „im Voraus bekannt geben; in Aussicht stellen; jemanden wissen lassen“ (Duden, Stichwort „ankündigen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/ankuendigen, abgerufen am 25.09.2026) und „Programm“ unter anderem als „vorgesehener Ablauf, die nach einem Plan genau festgelegten Einzelheiten eines Vorhabens“ (Duden, Stichwort „Programm“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Programm, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Das angekündigte Programm ist Gegenstand der sechsten Frage von Schritt 1: „Gibt sich der Text ein ausdrückliches Programm (was er zu tun verspricht, was er zu unterlassen erklärt)?“ Es hat also eine positive und eine negative Seite. Schritt 5 konfrontiert es „mit dem tatsächlichen Inhalt des Hauptteils“: „Tut der Text, was er angekündigt hat?“ und „Unterlässt er, was er angekündigt hat zu unterlassen?“ Eine festgestellte Abweichung verändert die Qualifizierung der Eröffnungserklärung: „Sie funktioniert als Mechanismus der Selbstlegitimierung.“ Der Befund bleibt funktional: Die Abweichung „erlaubt für sich allein keinen Schluss über die Aufrichtigkeit des Autors, und die Analyse darf dies nicht behaupten“. Die Konfrontation ist eine der absoluten und dauerhaften Regeln („Immer das angekündigte Programm mit dem tatsächlichen Inhalt konfrontieren“) und bleibt in der Kurzversion eine eigene Operation. Die Integritätskontrolle von Schritt 0 kennt das angekündigte Programm, „dessen entsprechende Teile fehlen“, als Hinweis auf Unvollständigkeit, aber nur zusammen mit einem materiellen Zeichen der Unterbrechung. Wird mit einem unvollständigen Dokument fortgefahren, gilt: „die beobachtete Abweichung wird dann als nicht entscheidbar erklärt“.
Nicht zu verwechseln mit dem erklärten Zweck der Vorstufe von Schritt 4, der Antwort auf die Frage „Was sagt er, was er tun will?“, die als Vergleichspunkt für die Inferenz strategischer Absicht dient; das Programm betrifft die Zusagen über den Inhalt, der Zweck die angestrebte Wirkung. Ebenso wenig mit dem Programm als „Gesamtheit von Konzeptionen, Grundsätzen, die zur Erreichung eines bestimmten Zieles dienen“ (Duden, Stichwort „Programm“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Programm, abgerufen am 25.09.2026), etwa einem Parteiprogramm.
Siehe auch Eröffnung · Integritätskontrolle · nicht entscheidbar · Inferenz strategischer Absicht · Kurzversion
angepasste Propaganda
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch unter den Beispielen zu „Propaganda“ erscheint die Verbindung nicht. „Propaganda“ bedeutet „systematische Verbreitung politischer, weltanschaulicher o. ä. Ideen und Meinungen mit dem Ziel, das allgemeine Bewusstsein in bestimmter Weise zu beeinflussen“ (Duden, Stichwort „Propaganda“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Propaganda, abgerufen am 25.09.2026), nach DWDS „bewusste politisch-ideologische Beeinflussung durch einseitige Darstellungen, Fehlinformationen und Hetze“ (DWDS, Stichwort „Propaganda“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Propaganda, abgerufen am 25.09.2026). „anpassen“ heißt „etwas einer Sache angleichen; etwas auf etwas abstimmen“ (Duden, Stichwort „anpassen“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/anpassen, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Unter den empfohlenen Begriffen des Tests der Anpassung an das Zielpublikum (3.K) steht: „Angepasste Propaganda: Propaganda, die die intellektuellen, moralischen oder ästhetischen Codes des Publikums übernimmt, an das sie sich richtet.“ Der Begriff geht auf das Prinzip der rhetorischen Adressierung zurück: „Effektive Propaganda sieht nicht unbedingt aus wie plumpe Propaganda: Sie übernimmt die Glaubwürdigkeitscodes, die ihr Zielpublikum erwartet.“ Für ein populäres Publikum kann sie „Vereinfachung, Slogans oder direkte Emotion bevorzugen“, für ein kultiviertes die Form „einer mit Quellen belegten, nuancierten, vorsichtigen und scheinbar ausgewogenen Analyse“ annehmen. Regel 17 verlangt daher: „Propaganda immer relativ zu ihrem Zielpublikum bewerten.“
Die Anpassung allein begründet den Befund nicht. 7.c hält fest: „Die bloße Anpassung eines Textes an sein Publikum reicht nicht aus, um ihn als Propaganda zu qualifizieren. Jede argumentative Kommunikation berücksichtigt ihren Adressaten.“ Sie wird zum Schließungsindikator, „wenn sie von Asymmetrien, strategischen Auslassungen, informationeller Zirkularität, neutralisierter Gegenrede oder einer Organisation begleitet ist, die verhindert, dass gegenteilige Elemente die Schlussfolgerung verändern.“ Für das Wort selbst gilt 7.c: „Der Begriff ‚Propaganda‘ ist den Stufen 3 und 4 vorbehalten.“ Und: „Die Schwelle 2 → 3 muss festgestellt werden: Die Schlussfolgerung ist durch einen Neutralisierungs- oder Schließungsmechanismus vor Widerspruch geschützt.“
Nicht zu verwechseln mit der bloßen Anpassung an das Publikum, die jede Argumentation vornimmt, und mit der Gattungsbezeichnung „Propaganda“ in 0.b, die nur den Lektürevertrag beschreibt und „keine Diagnose“ ist. Ebenso wenig mit dem Deskriptor raffiniert: Angepasste Propaganda kann auch für ein populäres Publikum mit Slogans arbeiten, und der rhetorische Modus verändert die Stufe nicht. Gemeinsprachlich bedeutet „Propaganda“ auch „Werbung, Reklame“ (Duden, Stichwort „Propaganda“, Bedeutung 2, a. a. O.).
Siehe auch rhetorische Adressierung · raffiniert · Schwelle · interpretative Schließung · Glaubwürdigkeitsvertrag
angezeigte Präzision, Scheingenauigkeit
Fachsprachliche Bedeutung „Unter Scheingenauigkeit oder Pseudogenauigkeit versteht man in Statistik und Naturwissenschaften die Erfassung oder Darstellung von Daten oder Ergebnissen mit einer Auflösung, die sich aus der Genauigkeit der zugrundeliegenden Messungen oder Daten nicht ableiten lässt.“ Der Artikel vermerkt eine rhetorische Wirkung: „In der Rhetorik können übertrieben genaue Zahlenangaben dem Zweck dienen, den Eindruck einer akkuraten Datengrundlage und wissenschaftlichen Fundierung zu vermitteln“ (Wikipedia, Artikel „Scheingenauigkeit“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Scheingenauigkeit, abgerufen am 24.09.2026). „Präzision“ bedeutet „Eindeutigkeit, Klarheit, Genauigkeit“ (Duden, Stichwort „Präzision“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praezision, abgerufen am 24.09.2026), im DWDS „Genauigkeit, Exaktheit“ (DWDS, Stichwort „Präzision“, https://www.dwds.de/wb/Präzision, abgerufen am 24.09.2026). „Scheingenauigkeit“ ist weder unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Scheingenauigkeit noch im DWDS (https://www.dwds.de/wb/Scheingenauigkeit) als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026).
In ARGUS Der mit „F. Angezeigte Präzision.“ überschriebene Test von Anhang 4 fragt: „Überschreitet die Zahl signifikanter Stellen das, was die Methode tragen kann?“ Die angezeigte Präzision ist demnach die Genauigkeit, die eine Zahl durch ihre Stellen vorgibt, gemessen an der Methode, aus der sie stammt; überschreitet sie diese, liegt Scheingenauigkeit vor. Das Protokoll gibt das Beispiel: „Eine Projektion auf die nächste Million in einem Zehnjahresmodell ist Scheingenauigkeit“. Der Test verbindet den Befund mit der Anpassung an das Zielpublikum: „Scheingenauigkeit funktioniert als Seriositätsmarker im Sinne von 3.K.“ Dort gehören „Zahlen“ zu den erwarteten Seriositätsmarkern, und 3.K fragt, ob diese Marker „tatsächlich die Beweiskraft des Textes“ stärken oder „vor allem dazu“ dienen, „eine bereits festgelegte Schlussfolgerung akzeptabel zu machen“. Der Test betrifft beweistragende Zahlen im Sinne von §2; seine Feststellungen erscheinen in der Untersektion von 3.B und werden in 7.a durch den Substitutionstest gewichtet. Er gehört zu den Tests B bis F, die in der Kurzversion ausgeschlossen sind.
Nicht zu verwechseln mit der Präzision als Qualität der Belege: Die verschobene Strenge von 3.K ist „dokumentarische Präzision, die sich auf die am leichtesten überprüfbaren Behauptungen konzentriert und bei den die These tragenden Behauptungen fehlt“, und 7.b nennt „präzise Informationen“ unter den Punkten, in denen der Text gelingt; die angezeigte Präzision betrifft allein die Stellen einer Zahl. Ebenso wenig mit Test E, der fragt, ob eine Zahl gemessen, geschätzt, modelliert oder projiziert ist, oder mit dem Test der Größenordnung: Eine mögliche Zahl kann scheingenau sein.
Siehe auch Seriositätsmarker · verschobene Strenge · Messung · Größenordnung · arithmetische und statistische Kontrolle
Ankerverzerrung, Sequenzanker, Chronologieanker
Herkunft Wikipedia gibt für den Ausdruck „Ankereffekt“ die Entsprechung „englisch anchoring effect“ an (Artikel „Ankereffekt“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Ankereffekt, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung Der Ankereffekt „ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt den Effekt, dass Menschen bei Entscheidungen von Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass ihnen dieser Einfluss bewusst wird“; „Die Folge ist eine systematische Verzerrung in Richtung des Ankers.“ (Wikipedia, Artikel „Ankereffekt“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Ankereffekt, abgerufen am 24.09.2026.) „Verzerrung“ bedeutet „das Verzerren; das Verzerrtwerden“ (Duden, Stichwort „Verzerrung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Verzerrung, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Ankerverzerrung ist eine Form des Verzerrungsrisikos, das die reflexive Prüfung in Schritt 8 unter Punkt (b) verlangt: „ein identifiziertes Verzerrungsrisiko (einschließlich Serien- oder Ankerverzerrung, wenn die Analyse zu einer Folge von Texten gehört)“; die Langfassung entwickelt die Verzerrung zur Frage, ob „eigene Meinungen (politische, berufliche, kulturelle) die Analyse gelenkt haben“. Im Korpus kennzeichnet C.2 eine nicht neutrale Analysereihenfolge „als möglichen Ankerfaktor“, und C.3 prüft unter Punkt 2 die Ankerdrift in zwei getrennt zu erklärenden Risiken. Sequenzanker: „Haben später in der Reihenfolge analysierte Texte systematisch strengere oder günstigere Stufen erhalten als die ersten, ohne eine jedem Text eigene interne Begründung?“ Eine solche Abweichung ist „als Risiko einer Serienverzerrung zu kennzeichnen“. Chronologieanker: Weicht die Behandlungsreihenfolge von der Veröffentlichungsfolge ab, lautet die Frage: „hat der Analytiker einem früheren Text etwas zugerechnet, das erst seine Nachfolger sichtbar machten?“ Punkt 3, der Test der Kriteriensymmetrie, verlangt für denselben Mangeltyp einen vergleichbaren Schweregrad im ganzen Korpus; fehlt ein rechtfertigender Kontextunterschied, „ist dies zu korrigieren oder ausdrücklich zu begründen“. Punkt 4 empfiehlt eine blinde Neulektüre des ersten Textes in einem neuen Gespräch, ohne die übrigen Texte und Analysen: „Den ersten Text nach Kenntnis aller anderen erneut zu prüfen, wäre gerade die Verankerung, die Punkt 2 erkennen soll.“
Nicht zu verwechseln mit dem Serienkonformismus, Punkt (e) derselben reflexiven Prüfung, der fragt, ob der Analytiker „ein Urteil an den vorherigen Analysen statt am Text ausgerichtet“ hat; der Sequenzanker betrifft eine systematische Drift der Stufen entlang der Reihenfolge. Ebenso wenig mit den Verzerrungen der Quellen, nach denen das Quellen-Audit in 0.d fragt, oder mit der Verzerrung, die die Zuweisungsregel eindämmt: der Neigung einer KI, die eigene Analyse gegen eine konkurrierende zu verteidigen. Die blinde Neulektüre unterscheidet sich vom Kreuzaudit in Stufe 2 des Widerspruchsverfahrens, bei dem eine zweite KI denselben Text blind analysiert. Übertragen bedeutet Anker gemeinsprachlich „Halt, Stütze“ (DWDS, Stichwort „Anker“, Bedeutung 1.1, https://www.dwds.de/wb/Anker, abgerufen am 24.09.2026); in ARGUS benennt das Wort eine Fehlerquelle.
Siehe auch reflexive Prüfung · Serienkonformismus · Zuweisungsregel · Quellen-Audit · Kreuzaudit · Korpus
ARGUS Light, Kurzversion
Herkunft Duden gibt für das Adjektiv „light“ die Herkunft „englisch light = leicht, verwandt mit leicht“ an (Duden, Stichwort „light“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/light, abgerufen am 24.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden (https://www.duden.de/rechtschreibung/Kurzversion) und DWDS (https://www.dwds.de/wb/Kurzversion) führen „Kurzversion“ nicht als Stichwort (eingesehen am 24.09.2026). Die Bestandteile: „kurz“ bedeutet unter anderem „nicht ausführlich; auf das Wesentliche beschränkt“ (Duden, Stichwort „kurz“, Bedeutung 3a, https://www.duden.de/rechtschreibung/kurz, abgerufen am 24.09.2026), „Version“ „eine von mehreren möglichen Darstellungen, Fassungen, Gestaltungsformen“ (Duden, Stichwort „Version“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Version, abgerufen am 24.09.2026). Das nachgestellte „light“ heißt übertragen „eingeschränkt, reduziert“ (DWDS, Stichwort „light“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/light, abgerufen am 24.09.2026). Zusammen bezeichnen beide Ausdrücke eine gekürzte, auf das Wesentliche beschränkte Fassung.
In ARGUS ARGUS Light ist der in Anhang 1 festgelegte verkürzte Modus des Protokolls, im Text auch Kurzversion, Light-Version oder Light-Modus genannt. Das Grundprinzip öffnet ihn auf Wunsch des Nutzers: „Wenn der Nutzer eine schnellere oder weniger detaillierte Analyse wünscht, kann das ARGUS-Light-Protokoll (Anhang 1) verwendet werden.“ Die Analyse wendet dann „die 12 Operationen des Anhangs anstelle der vollständigen Schritte an“ und teilt dem Nutzer mit, „dass die Analyse weniger tiefgehend ist“. Diese Liste „ist der ausführbare Umfang der Kurzversion“. Ausgeschlossen sind unter anderem: „Die erweiterten Schritte 0.d, 0.e, 0.f, 3.I, 3.J, 3.K und 7.c sowie die Anhänge 2 und 3 sind nicht Teil der Light-Version.“ Aus Anhang 4 bleiben die Tests A und G, deren Kosten Anhang 4 als vernachlässigbar bei hohem Ertrag beschreibt; die Kontrolle der modalen Konstanz entfällt. Unverkürzt gelten die Integritätskontrolle, der obligatorische Stopp von 0.a und Regel 13: „Die Kurzversion kürzt die Analyse, nicht die Entscheidung, die ihr vorausgeht.“ Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 gilt „in der Kurzversion ebenso wie in der Vollversion“. Mit Anhang 3 ist der Modus unvereinbar: „Light und Korpus lassen sich nicht kombinieren.“ Mehrere zusammenhängende Texte erhalten dann das Vollprotokoll mit Anhang 3 oder „unabhängige Light-Analysen ohne textübergreifende Kohärenzkontrolle und ohne transversale Synthese“.
Nicht zu verwechseln mit dem übertragenen „light“ im Sinne von „abgeschwächt und daher geringwertiger als die Ursprungsversion seiend“ (DWDS, Stichwort „light“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/light, abgerufen am 24.09.2026): Die Kurzversion verringert die Zahl der Operationen und hält die Beweispflichten aufrecht, denn „Eine absolute Regel wird nicht fakultativ, nur weil die Analyse verkürzt ist.“ Ebenso wenig mit anderen verkürzten Formen im Protokoll: der reflexiven Prüfung von Schritt 8, die „auf eine Kurzfassung von 3 bis 4 Zeilen reduziert werden“ kann, und der kurzen Gegenprobe, Stufe 1 des Widerspruchsverfahrens.
Siehe auch obligatorischer Stopp · Integritätskontrolle · Kohärenzkontrolle · reflexive Prüfung · kurze Gegenprobe · Korpus
arithmetische und statistische Kontrolle
Gemeinsprachliche Bedeutung „arithmetisch“ bedeutet „die Arithmetik betreffend, zu ihr gehörend, ihr entsprechend, gemäß; auf ihr beruhend“ (Duden, Stichwort „arithmetisch“, https://www.duden.de/rechtschreibung/arithmetisch, abgerufen am 24.09.2026); die Arithmetik ist ein „Teilgebiet der Mathematik, das sich mit bestimmten und allgemeinen Zahlen, Reihentheorie, Kombinatorik und Wahrscheinlichkeitsrechnung befasst“ (Duden, Stichwort „Arithmetik“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Arithmetik, abgerufen am 24.09.2026). „statistisch“ heißt „auf Ergebnissen der Statistik (2) beruhend; durch Zahlen belegt“ (Duden, Stichwort „statistisch“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/statistisch, abgerufen am 24.09.2026). „Kontrolle“ ist unter anderem eine „Überprüfung, der jemand, etwas unterzogen wird“ (Duden, Stichwort „Kontrolle“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontrolle, abgerufen am 24.09.2026). Zusammen bezeichnen die Wörter eine Überprüfung von Zahlenangaben nach den Regeln des Rechnens und der Statistik.
In ARGUS Die arithmetische und statistische Kontrolle ist der Gegenstand von Anhang 4, eines bedingten Anhangs. Er schließt eine Lücke des Basisprotokolls: „Das Basisprotokoll prüft die Herkunft einer Zahl“, doch „Es prüft nicht ihre Möglichkeit.“ Der Anhang erkennt daher „die unmögliche Zahl, korrekt einer identifizierbaren Quelle zugeschrieben“. Aktiviert wird er, wenn der Text Zahlen, Raten, Anteile, Zählungen oder Projektionen enthält, die im Sinne von §2 beweistragend sind: „Eine Zahl ist beweistragend, sobald der Text sie zur Stützung einer zentralen Proposition anbietet, selbst wenn die Schlussfolgerung ohne sie bestehen könnte.“ Fehlt ein solches Element, sagt die Analyse dies nach Regel 18 ausdrücklich. Vor jeder Berechnung erklärt der Analytiker die Liste der beweistragenden Zahlen; das „verhindert, dass nachträglich nur die Zahlen ausgewählt werden, die scheitern“. Es folgen sieben Tests, von der Größenordnung über Nenner, Lagemaß und Basisrate bis zur Reproduzierbarkeit der Zählung. §5 verbietet, das Modell des Autors durch das eigene zu ersetzen. Die Feststellungen stehen in 3.B (empirische Belastbarkeit) in der Untersektion „Arithmetische und statistische Kontrolle (Anhang 4)“ und werden in 7.a durch den Substitutionstest gewichtet; richtig nachgerechnete Berechnungen gehören in 7.b, denn „Arithmetische Kontrolle ist kein Belastungsinstrument“. In ARGUS Light bleiben nur die Tests A und G.
Nicht zu verwechseln mit einer Neuberechnung durch den Analytiker: „Mit anderen Annahmen als denen des Autors neu zu rechnen, würde eine Widerlegung durch den Analytiker erzeugen, keine Prüfung des Textes.“ Ebenso wenig mit dem Punkt „Berechnungen“ der Kohärenzkontrolle in Schritt 8, der die eigene Analyse prüft: Jede in 7.b als korrekt übernommene Berechnung muss vom neu berechneten Wert begleitet sein.
Siehe auch beweistragend · empirische Belastbarkeit · Substitutionstest · Kohärenzkontrolle · Größenordnung · Lagemaß
assertorisch
Herkunft Der Duden gibt „lateinisch assertorius“ an (Duden, Stichwort „assertorisch“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/assertorisch, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Philosophie bedeutet das Wort „behauptend, versichernd“; für die Logik erläutert der Duden „assertorische Urteile“ als „Behauptungen von Tatsachen, die ohne Beweis Gültigkeit beanspruchen“ (Duden, Stichwort „assertorisch“, Bedeutung und Beispiel, Gebrauch: Philosophie, https://www.duden.de/rechtschreibung/assertorisch, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Assertorisch ist der stärkste Festlegungsgrad der Modalkarte von Schritt 2: Eine tragende Proposition ist „assertorisch (als Tatsache gesetzt)“, wenn der Text sie an der betreffenden Stelle als Tatsache setzt. Im Richtungstest von Schritt 6 ist der starke Grad „assertorisch oder der höhere der beiden beobachteten Grade“, und als schwacher Grad gilt auch „ein Rückzug auf ‚wahrscheinlich‘ vom Assertorischen aus“. Der assertorische Grad markiert zwei Grenzen der Kontrolle. Die erste trennt sie von der Prüfung der Gültigkeit: „assertorisch-P, dann assertorisch-¬P beim selben Referenten“ ist ein Widerspruch, den Schritt 3 erreicht. Die zweite betrifft die modale Verstärkung, „eine tragende Proposition, zu Beginn vorsichtig und in der Schlussfolgerung assertorisch“: Sie fällt nicht unter diese Kontrolle; ihre Formen erfassen der Treuetest von 3.B mit der Feststellung „verstärkt“, Test E von Anhang 4 und, für die eigene unbezifferte Behauptung des Autors, die unbegründete Eskalation unter der Prüfung der Gültigkeit. Auch 3.E kennt den Fall einer zu starken Setzung: „eine These, die als feststehende Tatsache präsentiert wird, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt strittig war“, begründet einen Modalitätsmangel.
Nicht zu verwechseln mit der Stützung einer Behauptung. Der assertorische Grad beschreibt, wie der Text eine Proposition setzt; ob sie belegt ist, prüft 3.B nach der erklärten Beweisnorm: „Wenn ein für die These zentraler Sachverhalt die in 0.c erklärte Beweisnorm nicht erfüllt, muss er als unbelegt eingestuft werden.“ Die Duden-Erläuterung „ohne Beweis“ gehört daher nicht zum Grad selbst: Eine assertorisch gesetzte Proposition kann belegt oder unbelegt sein. Ebenso wenig mit dem starken Pol, der relativ zu einem zweiten beobachteten Grad bestimmt wird und auch ein wahrscheinlicher Grad sein kann.
Siehe auch Festlegungsgrad · starker Pol · modale Verstärkung · Richtungstest · Stützung · wahrscheinlich
Asymmetrie
Gemeinsprachliche Bedeutung „Ungleichmäßigkeit, Mangel an Symmetrie“ (Duden, Stichwort „Asymmetrie“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Asymmetrie, abgerufen am 25.09.2026). DWDS nennt „Ungleichmäßigkeit“ und belegt den Gebrauch mit „die moderne Baukunst wählt gelegentlich die Asymmetrie als Mittel zur Auflockerung des Baustils“ (DWDS, Stichwort „Asymmetrie“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Asymmetrie, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Asymmetrie bezeichnet eine ungleiche Behandlung, die der Text nicht gültig begründet. Das Protokoll kennt sie in zwei Formen. In 3.H ist sie der Befund der epistemischen Symmetrie: Der Text wirft einem Gegenstand einen Mangel vor, den er bei sich selbst übergeht, oder erklärt nur die Gegenseite durch Interessen; die Anweisung lautet: „Kennzeichne jede ungerechtfertigte Asymmetrie als argumentative Schwäche“. In 3.J schließt die vergleichende Analyse der Behandlung mit der Frage: „Gibt es eine systematische Asymmetrie in der Behandlung verschiedener Akteure?“ Verglichen werden Vokabular, Überprüfung der Aussagen, Genauigkeit der Beschreibung und Erklärung der Motive; fehlt „eine gültige Begründung“, wird die systematische Asymmetrie als argumentative Schwäche gekennzeichnet. In beiden Formen entscheidet die fehlende Begründung.
Abschnitt 7.b („Was der Text belastbar feststellt“) führt in der abschließenden Unterscheidung unter „Ungerechtfertigte Asymmetrien“ die Mängel auf, „die der Text seinem Gegenstand zuschreibt, bei sich selbst oder im eigenen Lager aber ohne gültige Begründung nicht anerkennt“; die Kurzversion (Anhang 1) schließt ebenso unter Unterscheidung von „Qualitäten, Mängeln mit Schweregrad und Asymmetrien“ ab. In 7.c zählt „starke Asymmetrie“ zu den Mechanismen von Stufe 3, trägt diese Stufe aber nicht allein: „Einseitige Quellenlage, Asymmetrie oder Engagement genügen daher für sich allein nicht, um die Schwelle zu Stufe 3 zu überschreiten.“ Die Anpassung an das Publikum wird zum Schließungsindikator, wenn sie unter anderem „von Asymmetrien“ begleitet ist. Die Gattungsbeschreibung „Propaganda“ in 0.b nennt Asymmetrien unter den schützenden Mechanismen, ohne eine Diagnose zu stellen.
Nicht zu verwechseln mit der gemeinsprachlichen Ungleichmäßigkeit einer Form, etwa in der Baukunst. In ARGUS betrifft Asymmetrie die Behandlung von Gegenständen oder Akteuren und wird erst ohne gültige Begründung zur Schwäche. Innerhalb des Protokolls sind die beiden Formen auseinanderzuhalten: Die ungerechtfertigte Asymmetrie von 3.H misst den Text an seiner eigenen Norm, die systematische Asymmetrie von 3.J vergleicht die Behandlung verschiedener Akteure. Ebenso wenig mit einseitiger Quellenlage, die unter die informationelle Zirkularität von 3.I fällt.
Siehe auch epistemische Symmetrie · informationelle Zirkularität · Schwelle · Was der Text belastbar feststellt · Kurzversion
Äußerungskontext, Sprecher
Fachsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet für „Kontext“ mit dem Gebrauchshinweis Sprachwissenschaft den Sinn „inhaltlicher Gedanken-, Sinnzusammenhang, in dem eine Äußerung steht, und Sach- und Situationszusammenhang, aus dem heraus sie verstanden werden muss“ (Duden, Stichwort „Kontext“, Bedeutung 1c, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontext, abgerufen am 24.09.2026); „Äußerungskontext“ selbst ist in Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). In der Pragmatik gehören beide Ausdrücke zusammen: „Unter pragmatischer Perspektive werden sprachliche Äußerungen als kommunikative Handlungen von intentionsgeleiteten Sprechern in konkreten Äußerungskontexten verstanden.“ (Martin Becker, Kapitel „Pragmatik“, Springer 2013, Zusammenfassung, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-476-05275-9_8, abgerufen am 24.09.2026.) Duden erklärt „Sprecher“ unter anderem als „Urheber einer gesprochenen Äußerung“ (Duden, Stichwort „Sprecher“, Bedeutung 1f, https://www.duden.de/rechtschreibung/Sprecher, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die beiden Ausdrücke bezeichnen zwei verschiedene Instanzen. Der Äußerungskontext ist in 3.B die ursprüngliche Situation eines zitierten Satzes. Für jedes entscheidende Zitat fragt das Protokoll: „Entspricht der Äußerungskontext demjenigen, den der analysierte Text dem Zitat zuschreibt?“ Weicht er ab, obwohl die Worte stimmen, ist das Zitat rekontextualisiert, also „in eine Situation verschoben […], auf die es ursprünglich nicht zielte“; sichtbar wird dies erst „durch Rückgang zur Quelle“.
Der Sprecher ist in 3.H die Instanz, die im analysierten Text spricht und einem Gegenstand einen Mangel zuschreibt. Der Test der epistemischen Symmetrie fragt: „Kann derselbe Mangel beim Sprecher, in der von ihm privilegierten Gruppe oder Instanz oder im Textmechanismus selbst (Rahmung, Auslassungen, Voraussetzungen) festgestellt werden?“ Erkennt der Text dies nicht an und fehlt eine gültige Begründung der unterschiedlichen Behandlung, ist die Asymmetrie als argumentative Schwäche zu kennzeichnen, als „performativer Widerspruch, ungerechtfertigtes epistemisches Privileg oder reflexive Blindheit“.
Nicht zu verwechseln mit dem Sprecher als Beauftragtem einer Gruppe, „männliche Person, die von einer Gruppe gewählt und beauftragt ist, deren Interessen zu vertreten“ (Duden, Stichwort „Sprecher“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Sprecher, abgerufen am 24.09.2026): In diesem Sinn fragt Schritt 4 (Inferenz strategischer Absicht), ob der Text dem Autor „eine Position als Experte, Theoretiker, moralische Figur oder Sprecher“ verleiht. Ebenso wenig mit dem Produktionskontext von 0.e, der Medium, Geschäftsmodell und Interessenverbindungen des analysierten Textes selbst betrifft; der Äußerungskontext gehört zum zitierten Satz.
Siehe auch rekontextualisiert · epistemische Symmetrie · Produktionskontext · Textmechanismus · Inferenz strategischer Absicht
Autoritätsmarker
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). Duden erklärt „Autorität“ als „auf Leistung, Tradition oder Ausstrahlung beruhender Einfluss einer Person oder Institution und daraus erwachsendes Ansehen“ (Duden, Stichwort „Autorität“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Autoritaet, abgerufen am 25.09.2026); „Marker“ ist dort mit der Angabe „Sprachwissenschaft“ ein „Merkmal eines sprachlichen Elements, dessen Vorhandensein mit + und dessen Fehlen mit − gekennzeichnet wird“ (Duden, Stichwort „Marker“, Bedeutung 4 a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Marker, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Der Autoritätsmarker ist Gegenstand der vierten Frage von Schritt 1 an das Eröffnungssegment: „Beruft sich der Text auf eine unklare, aber als unbestreitbar dargestellte Instanz (‚der theoretische Punkt‘, ‚die Geschichte‘, ‚die Wissenschaft‘, ‚jeder weiß‘, ‚jeder Informierte‘) um die Debatte zu schließen, bevor sie eröffnet wird?“ Das Kriterium hat drei Glieder: Die angerufene Instanz ist unklar, sie wird als unbestreitbar dargestellt, und sie dient dazu, die Debatte vor ihrem Beginn zu schließen. Die Beispiele zeigen, dass der Marker eine Abstraktion („die Geschichte“) oder eine unbestimmte Gesamtheit („jeder weiß“) sein kann. Der Befund gehört zur Eröffnung, von der das Grundprinzip sagt, dass sie „den Autor als Autorität“ positioniert, und ARGUS Light behält ihn in der Operation „Eröffnungsrahmen analysieren (Voraussetzungen, Umfang, Autorität)“ bei.
Nicht zu verwechseln mit dem „Verweis auf eine identifizierbare Autorität“, den 0.c zur ausreichenden internen Stützung zählen kann: Identifizierbarkeit macht die Berufung prüfbar. Ebenso wenig mit den Seriositätsmarkern von 3.K, den Zeichen, die ein Zielpublikum als seriös erwartet, oder mit der Deferenz von Schritt 8, bei der der Status einer Quelle die Anforderung des Analytikers senkt. Nahe liegt die implizite Positionierung, deren Autor „im Namen einer Gemeinschaft informierter Leser“ spricht; dort betrifft der Befund die Rolle des Autors, beim Autoritätsmarker die angerufene Instanz. Schließlich mit dem Autoritätsmarker der Literaturwissenschaft: Inga Schürmann überschreibt in ihrer Studie über den Literaturkritiker der Aufklärung einen Abschnitt „Objektivierungsgesten und Autoritätsmarker“ (Inga Schürmann, Die Kunst des Richtens und die Richter der Kunst, Wallstein, 2022, Inhaltsverzeichnis, Abschnitt 8.2, https://www.wallstein-verlag.de/5139_Inhalt.pdf, abgerufen am 25.09.2026). Das Inhaltsverzeichnis belegt die frühere Verwendung; welchen Sinn der Ausdruck dort hat, geht aus ihm nicht hervor. In ARGUS bezeichnet er den Gegenstand einer Frage von Schritt 1: die Berufung auf eine unklare, als unbestreitbar dargestellte Instanz, die die Debatte schließt, bevor sie eröffnet wird.
Siehe auch Eröffnungsrahmen · Stützung · Seriositätsmarker · Deferenz · implizite Positionierung
B Seitenanfang
Basisrate
Fachsprachliche Bedeutung In der Statistik gilt: „Die Prävalenz bezeichnet die Verteilung von A über die in Frage stehende Grundgesamtheit und wird auch als Basisrate bezeichnet.“ Ihre Missachtung ist der Prävalenzfehler, „der entsteht, wenn die Bestimmung der bedingten Wahrscheinlichkeit einer statistischen Variable A unter einer Bedingung B ohne Rücksicht auf die Prävalenz oder A-priori-Wahrscheinlichkeit von A vorgenommen wird“ (Wikipedia, Artikel „Prävalenzfehler“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Prävalenzfehler, abgerufen am 24.09.2026). In der Medizin ist die Prävalenz die „Rate der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitabschnitt an einer bestimmten Krankheit Erkrankten (im Vergleich zur Zahl der Untersuchten)“ (Duden, Stichwort „Prävalenz“, Bedeutung 2, Gebrauchsangabe Medizin, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praevalenz, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS verzeichnet „Basisrate“ nicht in seinen gegenwartssprachlichen lexikalischen Quellen (https://www.dwds.de/wb/Basisrate, eingesehen am 24.09.2026).
In ARGUS Der mit „D. Basisrate.“ überschriebene Test von Anhang 4 fragt, ob bei jeder Behauptung über Erkennung, Zuschreibung und verwandte Verfahren „die Prävalenz in der Population angegeben“ wird. Die Begründung lautet: „Ohne sie sagt eine Erkennungsrate von 99 % nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass eine bezeichnete Person tatsächlich betroffen ist.“ Der Mangel wiegt für sich allein: „Das Fehlen der Prävalenz genügt, um eine Erkennungsrate unbrauchbar zu machen, und wird bei Texten über Sicherheit, Gesundheit oder Betrug systematisch geprüft.“ Entsprechend zählt §2 „eine Behauptung über Erkennung“ und verwandte Verfahren zu den Aktivierungsbedingungen des Anhangs. Das Protokoll erklärt die Filiation dieses Tests im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“: „Anhang 4 verdankt seine Tests zur Größenordnung und zur Basisrate der skeptischen und zetetischen Tradition von Darrell Huff über Carl Sagan und Henri Broch bis Joel Best.“ Der Test setzt eine beweistragende Behauptung voraus; seine Feststellungen erscheinen in der Untersektion von 3.B und werden in 7.a durch den Substitutionstest gewichtet. In der Kurzversion ist er ausgeschlossen.
Nicht zu verwechseln mit der Prävalenz im bildungssprachlichen Sinn von „Überlegenheit; das Vorherrschen“ (Duden, Stichwort „Prävalenz“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praevalenz, abgerufen am 24.09.2026) und ihrer engeren medizinischen Bedeutung: In ARGUS gilt die Basisrate für jede Population, über die eine Erkennungsbehauptung aufgestellt wird, auch bei Sicherheit oder Betrug. Ebenso wenig mit dem Nenner eines Prozentsatzes (Test B) oder mit der Erkennungsrate selbst, die ohne die Prävalenz nichts über die Betroffenheit einer bezeichneten Person aussagt.
Siehe auch zetetisch · Nenner · Größenordnung · beweistragend · arithmetische und statistische Kontrolle
Befreiung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet für „Befreiung“ unter anderem „das Befreien (4), Befreitwerden; Dispens“ (Duden, Stichwort „Befreiung“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Befreiung, abgerufen am 24.09.2026); „befreien“ heißt in dieser Bedeutung „von etwas entbinden, freistellen, dispensieren; jemandem etwas erlassen“ (Duden, Stichwort „befreien“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/befreien, abgerufen am 24.09.2026). Die erste Bedeutung des Verbs ist „durch Überwinden von Widerständen [gewaltsam] aus Gefangenschaft, einer unangenehmen, schlimmen Lage o. Ä. herausholen, jemandem Freiheit verschaffen“ (ebenda, Bedeutung 1a).
In ARGUS Befreiung bezeichnet in 0.a die Fälle, in denen der obligatorische Stopp entfällt: „Der Stopp entfällt in zwei unterschiedlichen Fällen, die nicht dieselbe Formulierung erhalten dürfen.“ Hat der Nutzer den Umfang bereits in der Anfrage festgelegt, übernimmt ihn die Analyse und erklärt am Kopf: „Umfang vom Nutzer in der Anfrage festgelegt; keine zusätzliche Validierung erforderlich“; dieser Umfang „gilt für 0.a bis als validiert“. Hat der Nutzer die Validierung ausdrücklich erlassen, ohne einen Umfang festzulegen, legt der Analytiker ihn fest und erklärt: „Umfang vom Nutzer nicht validiert, vom Analytiker einseitig festgelegt“. Diese Formel „zeigt dem Leser, dass die entscheidendste Entscheidung der Analyse keiner externen Kontrolle unterlag“. In beiden Fällen erinnert die Analyse bei beschränktem Umfang daran, „dass dadurch bestimmte Feststellungen unzugänglich werden können und eine Erweiterung möglich bleibt“. Die Kurzversion übernimmt das „Befreiungsregime“ des Stopps (Anhang 1). Im Korpus trennt C.1 bis die Zusammensetzung des Korpus vom ARGUS-Umfang jedes Textes: „Die beiden Befreiungsformeln schließen sich für dieselbe Umfangsentscheidung gegenseitig aus“, und die begründete Zeile „Umfang gleich dem gesamten Text“ eines stark relevanten Textes „löst nicht“ die zweite Formel aus; C.2 hält fest, dass diese Erklärung weder eine neue Validierung noch ein einseitig festgelegter Umfang ist.
Nicht zu verwechseln mit der Befreiung aus einer Zwangslage. Das Protokoll gebraucht das Wort daneben im gewöhnlichen Sinn der Freistellung von einer Pflicht, wenn es die Schwelle von ungefähr zehn Kontrollen „ein Verhältnismäßigkeitshinweis, keine Befreiung von Regel 13“ nennt: Die Pflicht zur externen Überprüfung entscheidender Elemente bleibt bestehen. Auch die erklärte Ausnahme bei geringer Relevanz ist keine Befreiung: Sie betrifft einen Text außerhalb des normalen Anwendungsbereichs, die Befreiung allein die Validierung des Umfangs.
Siehe auch obligatorischer Stopp · Umfang · Korpus · Kurzversion · externe Überprüfung
Bereich des Sagbaren
Gemeinsprachliche Bedeutung Verbindung aus „Bereich“ und dem substantivierten „sagbar“. Duden erklärt „sagbar“ als „sich ausdrücken, aussprechen lassend“ (Duden, Stichwort „sagbar“, https://www.duden.de/rechtschreibung/sagbar, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS gibt zwei Seiten an, „das man sagen darf, das auszusprechen gestattet ist“ und „das man aussprechen kann, das ausdrückbar ist“, und verzeichnet als Beispiel „die Grenzen des Sagbaren“ (DWDS, Stichwort „sagbar“, Bedeutung und Beispiele, https://www.dwds.de/wb/sagbar, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Der Bereich des Sagbaren ist Gegenstand der dritten Frage von Schritt 1 an das Eröffnungssegment: „Welche Fragen macht diese Rahmung möglich? Welche macht sie undenkbar, trivial oder moralisch verdächtig?“ Er umfasst also beide Seiten des Wortes, das Denkbare und das Erlaubte, und wird am Eröffnungsrahmen gemessen, von dem das Grundprinzip sagt, dass er eingrenzt, „was gedacht oder gesagt werden kann“. Die Frage gilt den Fragen, die der Text dem Leser öffnet oder verschließt, und nicht erst seinen Behauptungen; eine der absoluten und dauerhaften Regeln verlangt in diesem Sinn, „ebenso verfolgen, was der Text zu denken verhindert, wie das, was er aussagt“. In 0.f bestimmt der Ausdruck das abschreckende Gegenpublikum, „das Publikum oder Lager“, das der Text „aus dem Bereich des Sagbaren ausschließen will“: Dort wird der Bereich des Sagbaren gegen Personen und Lager gezogen, in Schritt 1 gegen Fragen.
Nicht zu verwechseln mit den gesellschaftlichen Grenzen des Sagbaren im Sinne des Wörterbuchbeispiels, die eine öffentliche Debatte insgesamt betreffen; in ARGUS geht es um die Grenze, die ein einzelner Text zieht. Ebenso wenig mit dem Test der Abwesenheiten (3.E), der fehlende Fakten, Akteure und Erklärungen erfasst, oder mit dem Autoritätsmarker, der eine Debatte schließt, „bevor sie eröffnet wird“. Wie weit ein Text den Widerspruch insgesamt verschließt, bestimmt erst 7.c als Grad der interpretativen Schließung.
Siehe auch Rahmung · abschreckendes Gegenpublikum · Test der Abwesenheiten · Autoritätsmarker · interpretative Schließung
bereitgestellte Quelle, Primärquelle
Gemeinsprachliche Bedeutung „bereitstellen“ heißt „zur Benutzung an einen bestimmten Ort stellen, zur Verfügung stellen“ (Duden, Stichwort „bereitstellen“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/bereitstellen, abgerufen am 24.09.2026); „Quelle“ ist unter anderem ein „[überlieferter] Text, der für wissenschaftliche o. ä. Arbeiten, Forschungen herangezogen, ausgewertet wird, werden kann“ und eine „Stelle oder Person[engruppe], von der man etwas Bestimmtes, besonders bestimmte Informationen, unmittelbar erhält“ (Duden, Stichwort „Quelle“, Bedeutungen 3 und 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Quelle, abgerufen am 24.09.2026). Für „Primärquelle“ führt Duden unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Primaerquelle keinen Eintrag (eingesehen am 24.09.2026); das DWDS erklärt es als „schriftliches Zeugnis oder kulturelles Artefakt, das original erhalten ist oder dokumentiert werden konnte und unmittelbaren Aufschluss über ein (berichtetes, dargestelltes) Ereignis sowie die Umstände seiner Entstehung geben kann“ (DWDS, Stichwort „Primärquelle“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Primärquelle, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Beide Ausdrücke gehören zu 3.B. Die bereitgestellte Quelle ist einer der beiden Werte des Zugangsmodus: „bereitgestellte Quelle, Gegenüberstellung mit einer Anlage oder einem bereits vorhandenen Dokument“. Sie ist extern zum analysierten Text, „auch wenn keine Recherche erforderlich war“, sie wird „durch Titel, Datum und die Fundstelle der Passage im Dokument identifiziert“, und sie ergibt eine ergebnislose Kontrolle, wenn sie „nichts von dem Gesuchten feststellt“.
Primärquelle heißt ein primäres, amtliches, zeitgenössisches oder unmittelbar einschlägiges Dokument; als Quelle des Textes behandelt wird es erst über eine Filiation. „Ein Artikel, dem eine Primärquelle oder ein einschlägiges Primärdokument beigefügt ist, bildet kein Korpus“, und der Treuetest wird nur aktiviert, wenn der Text die Quelle „zitiert, nennt, zusammenfasst, kommentiert oder kritisiert“ oder die überprüfte Behauptung nachweislich „deren Inhalt wiedergibt“. „Eine bloße Übereinstimmung von Thema, Datum, Formulierung oder Zahl reicht nicht, um diese Filiation festzustellen.“ Fehlt sie, gilt Regel 13: „Ein einschlägiges Primärdokument ohne festgestellte Filiation bleibt eine gewöhnliche externe Überprüfung.“ Die Kohärenzkontrolle in Schritt 8 prüft beide Richtungen, und Anhang 1 behält die Unterscheidung in der Kurzversion bei. Ist die Primärquelle, auf die sich der Text bezieht, nicht verfügbar, greift die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ in Schritt 7.
Nicht zu verwechseln mit der Primärquelle im Sinn des DWDS, die durch ihren Charakter als Originalzeugnis bestimmt ist; in ARGUS gilt: „Der primäre, amtliche, zeitgenössische oder unmittelbar einschlägige Charakter eines bereitgestellten Dokuments genügt nicht zur Aktivierung dieses Tests.“ Ebenso wenig mit den Quellen des Quellen-Audits von 0.d, die der Text selbst zitiert oder erwähnt, und mit einem Korpus: Ein beigefügtes Dokument ist „eine Kontrollquelle im Sinne von 3.B und aktiviert Anhang 3 nicht“.
Siehe auch Zugangsmodus · Treuetest · Korpus · Quellen-Audit · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“
Beweisnorm
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). Duden erklärt „Beweis“ als „Nachweis dafür, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird; Gesamtheit von bestätigenden Umständen, Sachverhalten, Schlussfolgerungen“ (Duden, Stichwort „Beweis“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Beweis, abgerufen am 25.09.2026) und „Norm“ als „allgemein anerkannte, als verbindlich geltende Regel für das Zusammenleben der Menschen“ (Duden, Stichwort „Norm“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Norm, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die Beweisnorm ist der Satz, den 0.c vor jeder kritischen Prüfung verlangt: „Formuliere vor der kritischen Prüfung einen ausdrücklichen Satz dazu, was du bei diesem Text angesichts seiner Gattung als ausreichende interne Stützung ansiehst.“ Sie hängt also vom Lektürevertrag der Gattung ab, und das Musterbeispiel schließt mit ihrer Folge: „Nicht zugeordnete Behauptungen werden als unbelegt gekennzeichnet.“ Im Anschluss an sie wird gegebenenfalls der performative Vertrag erklärt. Schritt 3 beginnt damit, „die in 0.c erklärte Beweisnorm zu wiederholen“, und im Abschnitt „B. Empirische Belastbarkeit“ wird sie bindend: „Wenn ein für die These zentraler Sachverhalt die in 0.c erklärte Beweisnorm nicht erfüllt, muss er als unbelegt eingestuft werden. Es ist verboten, die Beweisnorm im Verlauf der Analyse zu lockern, um die Kohärenz des Textes zu retten.“ Unter „Herkunft und eigener Beitrag“ zählt das Protokoll „Die vor der Prüfung erklärte und nach Textgattung indexierte Beweisnorm“ zu seinen Beiträgen, und ARGUS Light behält die Operation „Beweisnorm erklären“ bei. Dieselbe Strenge gilt für den Analytiker: Das Register C.5b, der interpretative Beitrag, „ist kein Ort, an dem Beweisstandards gelockert werden“. Das Etikett „unbelegt“ kehrt in Test E von Anhang 4 wieder: „Eine modellierte Zahl, die als Messung dargestellt wird, ist eine unbelegte Behauptung, selbst wenn das Modell gut ist.“
Nicht zu verwechseln mit der Beweisnorm der Rechtssprache. Das Schweizerische Bundesgericht schreibt: „Die bundesrechtliche Beweisnorm von Art. 8 ZGB regelt damit die Voraussetzungen und die Folgen der Beweislosigkeit, des non liquet.“ (Urteil 4C.79/2001 vom 21.06.2001, https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F21-06-2001-4C-79-2001&lang=de&type=show_document, abgerufen am 25.09.2026.) Dort ist die Beweisnorm eine Rechtsnorm über die Beweislast; in ARGUS ist sie der Satz, den der Analytiker vor der Prüfung über die ausreichende interne Stützung formuliert, bemessen an der Gattung des Textes. Ebenso wenig mit dem Beweismaß des Prozessrechts, das „den Grad an Überzeugung des Gerichts“ betrifft, „der notwendig ist, damit der Beweis einer streitigen Tatsache gelingt“ (Wikipedia, Artikel „Beweismaß“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismaß, abgerufen am 25.09.2026): Die Beweisnorm richtet sich nach der Gattung des Textes und wird vom Analytiker selbst erklärt. Auch nicht mit einer Feststellung der Falschheit: „unbelegt“ besagt, dass die Norm nicht erfüllt ist, und 3.B prüft danach eigens, „ob die unbelegte Behauptung anderweitig als wahr, falsch oder ungewiss bekannt ist“. Schließlich mit dem unbelegten vergleichenden Lob oder Tadeln von Regel 19, das die Prosa der Analyse betrifft.
Siehe auch Lektürevertrag · Stützung · performativer Vertrag · empirische Belastbarkeit · interpretativer Beitrag · Messung
beweistragend, tragend
Gemeinsprachliche Bedeutung Das Kompositum „beweistragend“ ist in Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Der Duden verzeichnet für „Beweis“ „Nachweis dafür, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird; Gesamtheit von bestätigenden Umständen, Sachverhalten, Schlussfolgerungen“ (Duden, Stichwort „Beweis“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Beweis, abgerufen am 24.09.2026) und für „tragend“ „[das volle Gewicht von] etwas von unten stützend“ sowie „grundlegend, wesentlich“, etwa in „eine tragende Rolle spielen“ (Duden, Stichwort „tragend“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/tragend, abgerufen am 24.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach, was die Last eines Nachweises stützt.
In ARGUS Das Protokoll arbeitet mit zwei Kriterien. Die tragende Proposition der Modalkarte von Schritt 2 wird über die Probe ihrer Entfernung bestimmt: Erfasst wird „jede Proposition, deren Entfernung die These unverständlich oder unbewiesen machen würde“; Schritt 6 und Regel 14 greifen dieselben Propositionen wieder auf. Beweistragend nennt Anhang 4 (arithmetische und statistische Kontrolle) eine Zahl dagegen nach der Funktion, die der Text ihr gibt: „Eine Zahl ist beweistragend, sobald der Text sie zur Stützung einer zentralen Proposition anbietet, selbst wenn die Schlussfolgerung ohne sie bestehen könnte.“ Und: „Maßgeblich ist nicht die Unentbehrlichkeit der Angabe, sondern die Beweisfunktion, die der Text ihr zuweist“. Der Abschnitt „3. Umfang und vorherige Erklärung“ bekräftigt, das Kriterium sei „die Beweisfunktion, die der Text der Zahl zuweist — und nicht die Abhängigkeit der Schlussfolgerung von ihr“. Beweistragende Zahlen aktivieren Anhang 4 (Grundprinzip, 3.B); in der Kurzversion gelten die Tests A und G nur für sie. Die Auswahl wird vorab offengelegt: „Vor jeder Kontrolle muss der Analytiker die Liste der Zahlen erklären, die er als beweistragend einstuft, und warum jede dazu gehört.“ Die Unterscheidung wirkt auf die Schwere: „Eine unzutreffende illustrative Zahl ist ein geringfügiger Mangel, der in einer Zeile zu kennzeichnen ist. Eine unzutreffende beweistragende Zahl kann verheerend sein.“ Den Rang bestimmt der Substitutionstest in 7.a.
Nicht zu verwechseln mit einer Gleichsetzung beider Kriterien. Tragend ist eine Proposition, ohne die die These unverständlich oder unbewiesen wäre; beweistragend ist eine Zahl schon dann, wenn der Text sie als Beweis anbietet, auch wenn die Schlussfolgerung ohne sie bestehen könnte. Beweistragend heißt auch noch nicht schwer: Für eine beweistragende Zahl, deren Unmöglichkeit Test A feststellt, hält der Abschnitt „6. Wiedergabe“ von Anhang 4 fest, dass ihre Schwere „nicht mehr automatisch sein“ kann, weil §2 auch Zahlen einbezieht, ohne die die Schlussfolgerung bestehen könnte. Das Partizip in 3.K schließlich, wo die verschobene Strenge „bei den die These tragenden Behauptungen fehlt“, bezeichnet die Behauptungen, auf die es für die These ankommt; ein eigenes Kriterium gibt 3.K dafür nicht an.
Siehe auch arithmetische und statistische Kontrolle · Modalkarte · verschobene Strenge · Substitutionstest · verheerend
D Seitenanfang
Deferenz
Herkunft Das Deutsche Wörterbuch in seiner Neubearbeitung verzeichnet „deferenz“ als „lehnwort aus frz. deference f.“ (²DWB, Stichwort „deferenz“, https://www.dwds.de/wb/dwb2/deferenz, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Erkenntnistheorie bezeichnet der Ausdruck das Verhalten eines Subjekts gegenüber einer epistemischen Autorität. Rico Hauswald formuliert das „Deferenzproblem“ als die Frage, „wie genau es sich der Autorität bzw. deren p-Überzeugung gegenüber verhalten sollte“, und hält fest, es dürfte „relativ unstrittig sein, dass zumindest in typischen Situationen ein gewisses Maß an Deferenz gegenüber der Autorität für das Subjekt rationalerweise geboten ist“ (Rico Hauswald, „Das Deferenzproblem: Wie sollte man sich epistemischen Autoritäten gegenüber verhalten?“, in: Epistemische Autoritäten, Springer 2024, Zusammenfassung, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-68750-5_8, abgerufen am 24.09.2026). Derselbe Autor hat unter dem Titel „Epistemische Deferenz“ einen Aufsatz in den Grazer Philosophischen Studien (Bd. 95, Heft 4, 2018) veröffentlicht (PhilPapers, https://philpapers.org/rec/HAUED-5, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Deferenz bezeichnet eine Haltung des Analytikers, die ARGUS an der Analyse selbst prüft: Der Status oder die Form einer Quelle senkt seine Beweisanforderung. 3.B führt den Begriff bei der Symmetrie der Überprüfung ein: „Kontrollen betreffen nicht nur Behauptungen, die der Analytiker verdächtigt. Wird ein für den Text ungünstiges Zitat geprüft, muss auch ein Zitat geprüft werden, das den Text stützt.“ Denn „Eine formal saubere, paginierte Referenz von tadellosem Erscheinungsbild ist der erste Ort, an dem der Analytiker seine Anforderungen lockert“; „einer Quelle allein aufgrund der Form ihrer Referenz Glauben zu schenken, fällt unter Deferenz, die in Schritt 8(d) behandelt wird“. Regel 13 nennt diese Anforderung „Symmetriedoktrin“.
Die reflexive Prüfung von Schritt 8 stellt die Frage als Punkt (d): „Hat der Status einer Quelle (anerkannte Institution, kanonischer Autor, peer-reviewte Zeitschrift, etablierte Nachrichtenagentur) die Beweisanforderung des Analytikers bei einer bestimmten Behauptung gesenkt? Wenn ja, bei welcher?“ Wie für Punkt (e), den Serienkonformismus, muss die Antwort „ein präzises Element“ benennen oder ausdrücklich feststellen, „dass kein Fall identifiziert wurde“. Die Langfassung behält Punkt (d) bei: „Auf dieser Grundlage verweist die Anforderung an Überprüfungssymmetrie in 3.B auf Deferenz, Punkt (d).“
Nicht zu verwechseln mit der älteren Bedeutung „ehrerweisung“ (²DWB, Stichwort „deferenz“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/dwb2/deferenz, abgerufen am 24.09.2026), die eine Ehrbezeugung gegenüber Personen meint. Ebenso wenig mit dem Autoritätsmarker von Schritt 1, mit dem sich der Text selbst auf eine „unklare, aber als unbestreitbar dargestellte Instanz“ beruft: Dort prüft ARGUS den Text, bei der Deferenz den Analytiker. Auch die epistemische Symmetrie von 3.H prüft den Text; erst die Langfassung der reflexiven Prüfung wendet sie auf die Analyse an.
Siehe auch reflexive Prüfung · Autoritätsmarker · epistemische Symmetrie · Serienkonformismus
Definitionstest, Grenztest
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Zu den Bestandteilen verzeichnet der Duden für „Definition“ „genaue Bestimmung eines Begriffes durch Auseinanderlegung, Erklärung seines Inhalts“ (Duden, Stichwort „Definition“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Definition, abgerufen am 24.09.2026), für „Grenze“ „nur gedachte Trennungslinie unterschiedlicher, gegensätzlicher Bereiche und Erscheinungen o. Ä.“ (Duden, Stichwort „Grenze“, Bedeutung 1c, https://www.duden.de/rechtschreibung/Grenze, abgerufen am 24.09.2026) und für „Test“ „nach einer genau durchdachten Methode vorgenommener Versuch, Prüfung zur Feststellung der Eignung, der Eigenschaften, der Leistung o. Ä. einer Person oder Sache“ (Duden, Stichwort „Test“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Test, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Beide Tests bilden den ersten der zwei Kontrollpunkte am Ende von Schritt 2, „Kontrollpunkt, Aktivierung von Anhang 2“; das Grundprinzip nennt ihn den Kontrollpunkt, „der die objektive Bedingung dafür festlegt“. Der zweite Kontrollpunkt ist die Modalkarte. Die Tests gelten den entscheidenden Begriffen der rekonstruierten These, nach dem Protokoll „diejenigen, deren Entfernung sie unverständlich machen würde“. Die Lesekonvention legt für beide fest: „Ein Test ist positiv, wenn er den gesuchten Mangel aufdeckt, nicht wenn der Text die Anforderung erfüllt.“ Der Definitionstest fragt, ob der Text „eine Definition, ein Anwendungskriterium oder eine Aufzählung dessen, was er umfasst“, liefert; eine anschauliche Charakterisierung ohne Kriterium macht ihn positiv. Der Grenztest bildet „zwei mögliche Abgrenzungen des Begriffs, eine enge und eine weite“; kippt die Schlussfolgerung zwischen ihnen, „trägt die Grenze des Begriffs die Argumentation, und der Test ist positiv“. Er ist „der Substitutionstest aus Schritt 7.a, angewandt auf die Extension eines Begriffs statt auf ein Beweisstück“. Ist nur der Definitionstest positiv, wird dies in einer Zeile gekennzeichnet, ohne Aktivierung; ist der Grenztest positiv, wird Anhang 2 aktiviert: „Maßgeblich ist die Grenze, nicht das Fehlen einer Definition.“ Anhang 2 bestätigt: „Dieser Grenztest allein steuert die Aktivierung“. Die Entscheidung wird auch negativ festgehalten, und die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft, ob die im Kopf erklärten Anhänge „durch die Kontrollpunkte beschlossen wurden“.
Nicht zu verwechseln mit dem Definitionstest der psychologischen Testtradition, in dem die Versuchsperson vorgegebene Begriffe definieren muss: „Bereits Binet und Simon haben den Definitionstest in ihre bekannte Staffelmethode aufgenommen“ (Narziß Ach, Über die Begriffsbildung, 1921, wiedergegeben bei GIPT, https://sgipt.org/gipt/allpsy/denk/DPr_Ach.htm, abgerufen am 25.09.2026). Ebenso wenig mit dem Grenztest des Softwaretestens, den eine Klausur als „Grenztest (Boundary-Interior-Test)“ für Testfälle von Schleifendurchläufen anführt (Klausur Softwaretechnik, Sommersemester 2007, Walter F. Tichy u. a., https://pasta.place/Informatik/Softwaretechnik_I/Klausuren/07-2-Musterloesung.pdf, abgerufen am 25.09.2026). Die beiden Tests von ARGUS gelten den entscheidenden Begriffen der rekonstruierten These und entscheiden am Kontrollpunkt von Schritt 2 über die Aktivierung von Anhang 2. Auch nicht mit dem gemeinsprachlichen „positiv“ im Sinne von „günstig, vorteilhaft, wünschenswert, erfreulich“ (Duden, Stichwort „positiv“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/positiv, abgerufen am 24.09.2026): Ein positiver Test ist in ARGUS ein für den Text ungünstiger Befund. Die Konvention steht dem Duden-Sinn „einen als möglich ins Auge gefassten Sachverhalt als gegeben ausweisend“ nahe (Duden, Stichwort „positiv“, Bedeutung 6, Gebrauch: besonders Medizin, https://www.duden.de/rechtschreibung/positiv, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit dem gemeinsprachlichen Kontrollpunkt, der „Stelle, an der eine Kontrolle, besonders eine Grenzkontrolle durchgeführt wird“ (Duden, Stichwort „Kontrollpunkt“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontrollpunkt, abgerufen am 24.09.2026). Die Tests entscheiden nur über die Aktivierung der Analyse leerer Signifikanten; deren Einstufungen trifft Anhang 2 selbst. Begriffe mit „starker symbolischer Aufladung und schwacher Definition“ erlauben ohne positiven Grenztest nur einen Vorschlag des Analytikers; die symbolisch aufgeladenen Begriffe prüft 3.C.
Siehe auch Substitutionstest · leerer Signifikant · Kohärenzkontrolle · symbolisch aufgeladener Begriff · Modalkarte
Differenzial
Herkunft Duden gibt als Herkunft „zu Differenz“ an (Duden, Stichwort „Differenzial“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Differenzial, abgerufen am 24.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet in der Mathematik den „Zuwachs einer Funktion bei einer [kleinen] Änderung“ ihres Arguments und als zweite Bedeutung die „Kurzform für Differenzialgetriebe“ (Duden, Stichwort „Differenzial“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Differenzial, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS führt in der Technik das Wort als „Synonym zu Differentialgetriebe“ (DWDS, Stichwort „Differenzial“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Differenzial, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Das Differenzial ist das Dokument, mit dem Stufe 2 des Widerspruchsverfahrens, das Kreuzaudit, abschließt: Die zweite Analyse wird der ersten KI vorgelegt, „mit der Bitte um ein Differenzial und nicht um einen Kommentar“. Seine Form ist vorgeschrieben: Übereinstimmungspunkte „Schritt für Schritt, jeweils in einer Zeile“; Abweichungspunkte „mit der Position jeder der beiden Analysen“; für jede Abweichung „die Art der Uneinigkeit: Tatsache, Qualifizierung, Schweregrad oder Deutung“; als systematisch zu kennzeichnender Sonderfall die Abweichungen, „bei denen die eine Analyse zu einem Schluss kommt und die andere unzureichende Elemente feststellt“, weil sie die Stelle zeigen, an der eine der beiden „über das hinausgegangen ist, was der Text zu behaupten erlaubt“; die Abweichungen in der Abdeckung; schließlich für jede Abweichung, „was sie entscheiden würde und zu welchem Aufwand“. Der Sonderfall verweist auf die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ von Schritt 7. Die Funktion des Dokuments ist praktisch: „Der Nutzer liest dann ein einziges Dokument, das Differenzial, und nicht zwei vollständige Analysen. Erst das macht Stufe 2 praktikabel.“
Nicht zu verwechseln mit dem mathematischen Differenzial und dem Differenzialgetriebe; ebenso wenig mit einem Kommentar zur zweiten Analyse, den das Protokoll ausdrücklich ausschließt, und mit dem Vergleich, den der Nutzer beim Probelauf ohne KI oder bei der kurzen Gegenprobe selbst anstellt: Das Differenzial wird von der ersten KI in fester Form erstellt.
Siehe auch Kreuzaudit · Abweichungen in der Abdeckung · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ · Probelauf ohne KI · Widerspruchsverfahren
E Seitenanfang
eigene Interpretation kenntlich gemacht
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Wendung verbindet „eigen“, „jemandem selbst gehörend; einer Sache zugehörend“ (Duden, Stichwort „eigen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/eigen, abgerufen am 24.09.2026), „Interpretation“, „Erklärung, Deutung von Texten, Aussagen o. Ä.“ (Duden, Stichwort „Interpretation“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Interpretation, abgerufen am 24.09.2026), und „kenntlich machen“, „jemanden, etwas wahrnehmbar, unterscheidbar, erkennbar machen; kennzeichnen“ (Duden, Stichwort „kenntlich“, Wendung „jemanden, etwas kenntlich machen“, https://www.duden.de/rechtschreibung/kenntlich, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS erklärt die Wendung mit „deutlich kennzeichnen“ (DWDS, Stichwort „kenntlich“, https://www.dwds.de/wb/kenntlich, abgerufen am 24.09.2026). Zusammen bezeichnet sie eine Deutung, die als die des Sprechenden gekennzeichnet ist.
In ARGUS Die Wendung ist eine der sieben Qualifikationen des Treuetests von 3.B: „eigene Interpretation kenntlich gemacht, der Text fügt eine Lesart hinzu, die nicht die der Quelle ist, und stellt sie ausdrücklich als eigene dar“. Sie setzt wie alle Treuequalifikationen voraus, dass der Test aktiviert ist, der Text sich also auf die Primärquelle bezieht oder die überprüfte Behauptung deren Inhalt wiedergibt. Sie gehört zu der Gruppe, die das Protokoll ausnimmt: „Drei der sieben Qualifikationen sind keine Mängel und werden nicht in 7.a übernommen“. Für sie gilt: „die zweite stellt fest, dass der Text eine Lesart als eigene übernimmt, anstatt sie der Quelle zuzuschreiben“. Maßgeblich ist damit die Zuschreibung: Eine Lesart, die über die Quelle hinausgeht, wird dem Text nicht als Mangel angerechnet, wenn er sie ausdrücklich als eigene darstellt.
Nicht zu verwechseln mit der Qualifikation „treu“, bei der „Sinn, Reichweite und Grad der Gewissheit“ der Quelle erhalten bleiben; hier fügt der Text etwas hinzu. Ebenso wenig mit dem interpretativen Beitrag des Analytikers in C.5: Dort muss die Synthese „jede Interpretation als solche“ darstellen und mit der Statuserklärung „interpretativer Beitrag außerhalb des Korpus“ beginnen; diese Pflicht trifft die Analyse, die Qualifikation des Treuetests beschreibt den analysierten Text.
Siehe auch Treuetest · treu · interpretativer Beitrag · Primärquelle
einfacher Schwachpunkt
Gemeinsprachliche Bedeutung Ein Schwachpunkt ist ein „Punkt, an dem etwas schwach, angreifbar, störanfällig ist“ (DWDS, Stichwort „Schwachpunkt“, https://www.dwds.de/wb/Schwachpunkt, abgerufen am 24.09.2026). Duden verweist unter diesem Stichwort auf „Schwachstelle“ (Duden, Stichwort „Schwachpunkt“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Schwachpunkt, abgerufen am 24.09.2026), eine „Stelle, an der etwas für Störungen anfällig ist“ (Duden, Stichwort „Schwachstelle“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Schwachstelle, abgerufen am 24.09.2026). einfach bedeutet unter anderem „nur einmal gemacht, gefertigt; nicht doppelt oder mehrfach“ (Duden, Stichwort „einfach“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/einfach_einmal_simpel, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt benennt der Ausdruck eine Schwachstelle ohne hinzutretendes weiteres Merkmal.
In ARGUS Der einfache Schwachpunkt ist ein Ausgang des ersten Tores im Test der Abwesenheiten (3.E). Er setzt voraus, dass die Information im Text fehlt und die Frage nach ihrer leichten Zugänglichkeit verneint wird, beurteilt nach dem Gegenstand der Zugänglichkeit. Er ist der erste der drei Fälle, die Punkt 3 dann unterscheidet: „Die Information existierte zum Veröffentlichungsdatum, war aber nicht leicht zugänglich: einfacher Schwachpunkt. Der Text ist ohne sie schwächer, ohne dass etwas auf Auswahl hindeutet.“ Der Ausgang beruht damit auf zwei Feststellungen: der Existenz der Information zum Veröffentlichungsdatum und ihrer fehlenden leichten Zugänglichkeit. Kann die Analyse nicht feststellen, ob die Information existierte oder leicht zugänglich war, kommt unter dessen strengen Bedingungen der Ausgang „Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ in Betracht. Der Punkt über die beiden Tore nimmt zwei andere Ausgänge von 7.a aus: „Nicht zurechenbare Abwesenheit und Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar sind keine Mängel und werden nicht in 7.a übernommen.“ Der einfache Schwachpunkt gehört nicht zu dieser Ausnahme. Da sich das zweite Tor „nur für eine bereits als strategisch qualifizierte Abwesenheit“ öffnet, wird er nicht auf eine strukturelle Auslassung hin geprüft.
Nicht zu verwechseln mit dem Ausgang strategische Auslassung, bei dem die Information leicht zugänglich war, und dem Ausgang nicht zurechenbare Abwesenheit, bei dem sie zum Veröffentlichungsdatum nicht verfügbar war. Ebenso wenig mit einem Schweregrad: Die Bezeichnung qualifiziert eine Abwesenheit am ersten Tor und gehört nicht zur Skala von 7.a, deren Grade verheerend, schwerwiegend und geringfügig heißen.
Siehe auch strategische Auslassung · nicht zurechenbare Abwesenheit · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar · Gegenstand der Zugänglichkeit · geringfügig
empirische Belastbarkeit
Gemeinsprachliche Bedeutung Der Ausdruck verbindet „empirisch“, „aus der Erfahrung, Beobachtung, auf dem Wege der Empirie gewonnen, auf ihr beruhend“ (Duden, Stichwort „empirisch“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/empirisch, abgerufen am 24.09.2026), mit „Belastbarkeit“, „Fähigkeit, Belastung, Inanspruchnahme auszuhalten, zu verkraften“ (Duden, Stichwort „Belastbarkeit“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Belastbarkeit, abgerufen am 24.09.2026). Für das zugehörige Adjektiv verzeichnet Duden den Sinn „zuverlässig, überprüfbar, belegbar“, mit dem Beispiel „belastbare Zahlen, Daten, Aussagen“ (Duden, Stichwort „belastbar“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/belastbar, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS gibt „zuverlässig, überprüfbar“ (DWDS, Stichwort „belastbar“, Bedeutung 3, https://www.dwds.de/wb/belastbar, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck die Zuverlässigkeit einer auf Erfahrung und Beobachtung gestützten Aussage, die sich überprüfen und belegen lässt.
In ARGUS „B. Empirische Belastbarkeit“ ist der zweite Prüfabschnitt von Schritt 3 (3.B), der jedes Glied der Argumentation auf seine Belege hin prüft. Er fragt, ob „Tatsachenbehauptungen im Text belegt oder lediglich ohne Nachweis behauptet“ sind, ob Ereignisse genau datiert sind und ob entscheidende Zitate mit Werk, Datum und Seite in ihrem Äußerungskontext wiedergegeben werden. Maßstab ist die vorab erklärte Beweisnorm: „Wenn ein für die These zentraler Sachverhalt die in 0.c erklärte Beweisnorm nicht erfüllt, muss er als unbelegt eingestuft werden. Es ist verboten, die Beweisnorm im Verlauf der Analyse zu lockern, um die Kohärenz des Textes zu retten.“
Die Prüfung setzt beim Text an und reicht über ihn hinaus: „Die Analyse stützt sich zunächst auf textinterne Elemente. Externe Überprüfung ist deshalb jedoch nicht fakultativ.“ Zu 3.B gehören daher die Regeln der externen Überprüfung mit ihren drei Zählern, der Treuetest gegenüber einer verfügbaren Primärquelle und, bei beweistragenden Zahlen im Sinne von §2 des Anhangs 4, eine eigene Untersektion „Arithmetische und statistische Kontrolle (Anhang 4)“. Durchgehend gilt: Die Analyse muss „klar zwischen interner Prüfung und externer Überprüfung unterscheiden“.
Nicht zu verwechseln mit der argumentativen Belastbarkeit in Anhang 2: Unter „Auswirkung auf die argumentative Belastbarkeit“ gibt die Analyse leerer Signifikanten mit „Gering“, „Mittel“ oder „Hoch“ an, wie stark die These von der Unschärfe eines Begriffs abhängt. Ebenso wenig mit dem Abschnitt 7.b, dessen Titel „Was der Text belastbar feststellt“ die Punkte sammelt, in denen der Text gelingt: 3.B prüft Belege, 7.b würdigt Ergebnisse. Das Adjektiv steht im Protokoll auch im gewöhnlichen Sinn, etwa für die Übereinstimmungen zweier unabhängiger Analysen: „Die Punkte, in denen zwei unabhängige Analysen übereinstimmen, sind belastbar“.
Siehe auch Beweisnorm · externe Überprüfung · Treuetest · Was der Text belastbar feststellt · arithmetische und statistische Kontrolle · leerer Signifikant
epistemische Symmetrie
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung setzt sich aus zwei Wörterbuchwörtern zusammen. „epistemisch“ erklärt Duden mit „epistemologisch“ (Duden, Stichwort „epistemisch“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/epistemisch, abgerufen am 25.09.2026), und dieses mit „wissenschafts-, erkenntnistheoretisch“ (Duden, Stichwort „epistemologisch“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/epistemologisch, abgerufen am 25.09.2026). „Symmetrie“ bedeutet „spiegelbildliche Gleichheit“ (Duden, Stichwort „Symmetrie“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Symmetrie, abgerufen am 25.09.2026) und in weiterem Sinn „Gleichmaß, Harmonie“ (DWDS, Stichwort „Symmetrie“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Symmetrie, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die epistemische Symmetrie ist Test 3.H der kritischen Prüfung in Schritt 3. Er greift, wenn der Text „einem Gegenstand (Institution, Gruppe, Theorie, Technologie usw.) einen Mangel zuschreibt“, und fragt: „Kann derselbe Mangel beim Sprecher, in der von ihm privilegierten Gruppe oder Instanz oder im Textmechanismus selbst (Rahmung, Auslassungen, Voraussetzungen) festgestellt werden?“ Danach ist zu prüfen, ob der Text dies anerkennt und die Konsequenzen zieht, und andernfalls, ob die unterschiedliche Behandlung „ausdrücklich und gültig begründet“ ist. Derselbe Test gilt für interessenbasierte Erklärungen: „Eine Interessenerklärung, die nur für eine Seite gilt, ist eine ungerechtfertigte Asymmetrie, selbst wenn der theoretische Rahmen des Textes sie grundsätzlich legitimiert.“ Jede ungerechtfertigte Asymmetrie wird als argumentative Schwäche gekennzeichnet, unter einer von drei Qualifikationen: performativer Widerspruch, ungerechtfertigtes epistemisches Privileg oder reflexive Blindheit.
Der Probelauf ohne KI fasst den Test in die Frage: „wendet der Text auf sich selbst an, was er von anderen verlangt (3.H)?“ Anhang 1 behält ihn als Operation 7 („Epistemische Symmetrie prüfen (Punkt H)“). Anhang 2 überträgt ihn auf leere Signifikanten: Verwendet ein Text, der damit einen Gegner disqualifiziert, „selbst leere Signifikanten zur eigenen Legitimierung?“ Die Langfassung der reflexiven Prüfung in Schritt 8 richtet die Frage an die Analyse selbst: „Hat der Analytiker auf den eigenen Diskurs dieselben Anforderungen an Strenge, Transparenz und Widerspruchsfreiheit angewandt, die er an den untersuchten Text gestellt hat?“
Nicht zu verwechseln mit der geometrischen Symmetrie als spiegelbildlicher Gleichheit. Der Test verlangt die Gleichheit des angelegten Maßstabs; eine begründete unterschiedliche Behandlung bleibt zulässig. Ebenso wenig mit der systematischen Asymmetrie von 3.J, die Vokabular, Überprüfung, Details und Motive bei der Behandlung der Akteure vergleicht, und mit der „Symmetrie der Überprüfung“ in 3.B, die die Kontrollen des Analytikers betrifft: „Wird ein für den Text ungünstiges Zitat geprüft, muss auch ein Zitat geprüft werden, das den Text stützt.“
Siehe auch Asymmetrie · performativ · reflexive Prüfung · Probelauf ohne KI · leerer Signifikant
erfolgreich, teilweise, ergebnislos
Gemeinsprachliche Bedeutung „erfolgreich“ heißt „ein positives Ergebnis aufweisend“ (Duden, Stichwort „erfolgreich“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/erfolgreich, abgerufen am 24.09.2026), „teilweise“ „zum Teil“ (Duden, Stichwort „teilweise“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/teilweise, abgerufen am 24.09.2026), als Adjektiv „nicht vollständig gegeben, erfolgend o. Ä.“ (DWDS, Stichwort „teilweise“, Adjektiv, https://www.dwds.de/wb/teilweise, abgerufen am 24.09.2026), und „ergebnislos“ „ohne Ergebnis [bleibend]“ (Duden, Stichwort „ergebnislos“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/ergebnislos, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die drei Wörter bilden in 3.B den „Status der Kontrolle“, die erste von zwei unabhängigen Achsen jeder Kontrolle; die zweite ist der Zugangsmodus. „erfolgreich, gemäß obiger Bedingung belegt; teilweise, wobei der festgestellte und der nicht festgestellte Teil benannt werden; ergebnislos, wenn die Kontrolle durchgeführt wurde, ohne eines der gesuchten Elemente festzustellen.“ Maßgeblich ist die Einheit einer Kontrolle, eine überprüfende Proposition: „Sind einige festgestellt und andere nicht, ist die Kontrolle teilweise.“ Die Aufteilung darf nicht nachträglich geändert werden, „um eine einzige teilweise Kontrolle in eine erfolgreiche und eine ergebnislose Kontrolle umzuwandeln“. Eine ergebnislose Kontrolle „erfüllt die Zählbarkeitsbedingung nicht“, auch wenn eine Quelle vorliegt, denn „der Ausgang, nicht das Vorhandensein einer Quelle, entscheidet über den Status“; sie beweist auch nicht die Falschheit der geprüften Behauptung.
Die Zähler sind Pflicht: „Jede Analyse nennt drei getrennte Zahlen und die Elemente, auf die sich jede bezieht: erfolgreiche Kontrollen, teilweise Kontrollen, ergebnislose Kontrollen.“ „Allein verwendet bezeichnet ‚Zahl der externen Überprüfungen‘ nur die erfolgreichen Kontrollen“. Sie sind „eine interne Ausführungsspur innerhalb der Analyse, keine Metrik zum mechanischen Vergleich zweier unabhängiger Analysen“; die Kohärenzkontrolle in Schritt 8 muss dieselben Zahlen wiederfinden. In 3.E setzt die Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar eine teilweise oder ergebnislose Kontrolle voraus, sofern die Analyse nicht begründet, dass keine Kontrolle zugänglich war.
Nicht zu verwechseln mit „teilweise“ als Relevanzeinstufung in 0.a und 0.a bis („teilweise dem Grade nach“, „teilweise der Zusammensetzung nach“), die die Eignung eines Textes für ARGUS beschreibt, und „teilweise“ als vager Modifikator, den Regel 14 nur zulässt, wenn er dem Zustand des Textes genau entspricht („Ausdrücke wie ‚unzureichend‘, ‚nicht genug‘, ‚relativ‘, ‚teilweise‘“). Auch das gewöhnliche „erfolgreich“ in 7.b, wo ein Text „als politischer Akt (Positionierung, Mobilisierung) erfolgreich sein“ kann, bezeichnet keinen Kontrollstatus.
Siehe auch externe Überprüfung · Zugangsmodus · Relevanz · Modifikator · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar
Eröffnung, Eröffnungsrahmen
Gemeinsprachliche Bedeutung Das DWDS erklärt „Eröffnung“ unter anderem als „das Beginnen einer Sache, eines Vorgangs“ (DWDS, Stichwort „Eröffnung“, Bedeutung 3, https://www.dwds.de/wb/Eröffnung, abgerufen am 25.09.2026). Duden erklärt „Rahmen“ unter anderem als „etwas, was einen bestimmten Bereich umfasst und ihn gegen andere abgrenzt; Umgrenzung, Umfang“ (Duden, Stichwort „Rahmen“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Rahmen, abgerufen am 25.09.2026). Der Eröffnungsrahmen ist danach die Umgrenzung, die der Beginn eines Textes setzt.
In ARGUS Die Eröffnung ist der Anfang des Textes, und das Grundprinzip bestimmt ihren Umfang und ihre Wirkung: „Die Eröffnung eines Textes (Titel, erste Sätze, erster Absatz, einleitende Anekdote, Ausgangsfrage) ist niemals neutral: Sie setzt einen Rahmen, grenzt ein, was gedacht oder gesagt werden kann, und positioniert den Autor als Autorität.“ Daher ihr Vorrang: „Der anfängliche Rahmen bestimmt oft alles Weitere.“ Schritt 1, „Analyse des Eröffnungsrahmens“, beginnt mit der Anweisung „Isoliere das Eröffnungssegment des Textes“ und stellt jedem bedeutsamen Element dieses Eröffnungssegments sechs Fragen: nach der Voraussetzung, der vorbeugenden Disqualifizierung, dem Bereich des Sagbaren, den Autoritätsmarkern, der impliziten Positionierung und dem angekündigten Programm. Eine der absoluten und dauerhaften Regeln lautet: „Die Eröffnung immer als strategischen Akt betrachten, nicht als bloßen Einstieg.“ Schritt 6, „Rückkehr zum Eröffnungsrahmen“, liest die Schlussfolgerungen der Schritte 3, 4 und 5 neu und fragt: „Überlebt die These, wenn man das Eröffnungspostulat zurückweist?“ Die Eröffnung ist auch ein Ort der Modalkarte von Schritt 2 („Eröffnung, Hauptteil, Konzession oder abschließender Vorbehalt“), der Ausgangspunkt von Schritt 5, der das „in der Eröffnung angekündigte Programm“ prüft, und im Probelauf ohne KI Gegenstand der ersten Frage. Nach Anhang 2 kann die Eröffnung leere Signifikanten setzen, „die den gesamten Text rahmen“.
Nicht zu verwechseln mit der Rahmung, die den ganzen Text betrifft; der Eröffnungsrahmen ist ihr Anfang, und Schritt 6 prüft eigens, ob die Argumente „von der Rahmung unabhängig“ sind. Ebenso wenig mit dem Rahmen der Literaturwissenschaft, der „Erzählung, die innerhalb eines Werkes eine oder mehrere andere Erzählungen umschließt“ (Duden, Stichwort „Rahmen“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Rahmen, abgerufen am 25.09.2026), oder mit der Eröffnung im Schach, der „Gesamtheit der einleitenden Züge einer Schachpartie“ (Duden, Stichwort „Eröffnung“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Eroeffnung, abgerufen am 25.09.2026).
Siehe auch Rahmung · Voraussetzung · angekündigtes Programm · Probelauf ohne KI · leerer Signifikant · Modalkarte
erstes Tor, zweites Tor
Gemeinsprachliche Bedeutung Tor bezeichnet eine „[große] Öffnung in einer Mauer, in einem Zaun o. Ä.; breiter Eingang, breite Einfahrt“; im Skisport ist es ein „durch zwei in den Schnee gesteckte Stangen markierter Durchgang, der besonders beim Slalom passiert werden muss“ (Duden, Stichwort „Tor“, Bedeutungen 1a und 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Tor_Treffer, abgerufen am 24.09.2026). Im Bild steht es für einen „Sachverhalt, der bestimmte Möglichkeiten, Perspektiven eröffnet“ (DWDS, Stichwort „Tor“, Bedeutung 1b, https://www.dwds.de/wb/Tor, abgerufen am 24.09.2026). Mit der Ordnungszahl verbunden, bezeichnet der Ausdruck einen Durchgang an einer bestimmten Stelle einer festen Folge.
In ARGUS Im Test der Abwesenheiten (3.E) bestimmen zwei Tore die Qualifikation einer Abwesenheit: „Die Qualifikationen werden durch zwei aufeinanderfolgende Tore mit zwei verschiedenen Kriterien bestimmt, deren Reihenfolge nicht frei ist.“ Das erste Tor prüft Zugänglichkeit und Fehlen: „Das erste Tor ist die Zugänglichkeit zusammen mit der Feststellung der Abwesenheit; sobald die Abwesenheit festgestellt ist, unterscheidet es die Ausgänge aus Punkt 3.“ Diese Ausgänge sind strategische Auslassung, einfacher Schwachpunkt, nicht zurechenbare Abwesenheit und die Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar. Die Wirkung auf die These gehört nicht an diese Stelle: „es ist verboten, diese Qualifikation mit der Begründung abzulehnen, das fehlende Element würde die These nicht zerstören, denn diese Überlegung gehört zum zweiten Tor“. Das zweite Tor folgt: „Das zweite Tor ist die Wirkung auf die Schlussfolgerung und öffnet sich nur für eine bereits als strategisch qualifizierte Abwesenheit.“ Sein Kriterium ist die Bedingung für eine strukturelle Auslassung (Punkt 4). Eine Abwesenheit mit unbestimmtem Ergebnis sperrt es: „Ihre einzige Wirkung besteht darin, das zweite Tor zu sperren, da die Bedingung aus Punkt 4 nicht nachweisbar ist.“ Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft, ob eine Qualifikation mit einem Kriterium verweigert wurde, das „erst zum zweiten Tor von 3.E gehört“; die Kurzversion in Anhang 1 behält beide Tore bei.
Nicht zu verwechseln mit dem Tor der Ballspiele, dem „Treffer mit dem Ball“ (Duden, Stichwort „Tor“, Bedeutung 2b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Tor_Treffer, abgerufen am 24.09.2026): Das erste Tor eines Spiels ist dort ein Treffer, in ARGUS ein Prüfschritt. Ebenso wenig mit der Schwelle zwischen zwei Stufen von 7.c, die Propagandagrade trennt, während die Tore eine einzelne Abwesenheit qualifizieren. Innerhalb des ersten Tores ist auch die Reihenfolge der Kriterien festgelegt: Das Fehlen im Text „wird zuerst behandelt“.
Siehe auch Test der Abwesenheiten · strategische Auslassung · strukturelle Auslassung · Abwesenheit mit unbestimmtem Ergebnis · Schwelle · Kohärenzkontrolle
explizit vollzogene Revision
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „explizit“ als „ausdrücklich, deutlich“ (Duden, Stichwort „explizit“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/explizit, abgerufen am 25.09.2026) und „Revision“ unter anderem als „das Revidieren (2a), Änderung“ (Duden, Stichwort „Revision“, Bedeutung 3a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Revision, abgerufen am 25.09.2026); „revidieren“ heißt in diesem Sinn „etwas, von dem erkannt wurde, dass es so nicht [mehr] richtig ist, korrigieren“ (Duden, Stichwort „revidieren“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/revidieren, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach eine ausdrücklich durchgeführte Korrektur dessen, was als unrichtig erkannt wurde.
In ARGUS Die explizit vollzogene Revision ist die zweite der drei Ausnahmen der Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6. Der Autor setzt die Proposition im starken Grad, „revidiert sie dann ausdrücklich und stützt sich zum Schluss tatsächlich nicht mehr auf ihre Stärke“, wobei er seine Schlussfolgerung anpasst. „Beide Bedingungen sind kumulativ. Die ausdrückliche Anerkennung genügt nicht“: Die Revision liegt nicht vor, wenn die Schlussfolgerung dieselbe Stärke „unter einer engeren, umformulierten oder neu gerahmten Fassung erneut behauptet“. Das Protokoll hält fest: „Anzuerkennen, dass eine Behauptung ‚zu absolut‘ war, und dann weiterhin denselben Nutzen aus ihr zu ziehen, ist keine explizit vollzogene Revision, sondern eine verdeckte Rücknahme“. Die Anwendungsprüfung verlangt vor Gewährung der Ausnahme, dass die Schlussfolgerung die Stärke des starken Pols „nicht erneut trägt, wörtlich oder umformuliert“. Die Grenze zur verdeckten Rücknahme erklärt das Protokoll als „letztlich eine Ermessensfrage“: Die Kontrolle kann unterauslösen, und dieser Fehler irrt „zur Seite, die die ehrliche Revision schützt“; ein Urteil nahe der Grenze „wird mit gekennzeichnetem Vertrauen abgegeben und verlangt eine erneute Lektüre“. Regel 14 spricht von einer „ausdrücklich vollzogenen Revision“, bei der die Kontrolle nicht ausgelöst wird.
Nicht zu verwechseln mit der verdeckten Rücknahme, die eine ausdrückliche Anerkennung mit dem fortgesetzten Nutzen der starken Behauptung verbindet, und mit den beiden anderen Ausnahmen, der konstanten Zurückhaltung und der Umfangsaufteilung. Ebenso wenig mit der Revision im Sinn der Rechtssprache: „gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel […]“ (Duden, Stichwort „Revision“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Revision, abgerufen am 25.09.2026).
Siehe auch verdeckte Rücknahme · starker Pol · konstante Zurückhaltung · Umfangsaufteilung · modale Konstanz
externe Überprüfung
Gemeinsprachliche Bedeutung „extern“ bedeutet „draußen befindlich, äußere“ (Duden, Stichwort „extern“, Bedeutung 1a, Gebrauch: bildungssprachlich, Fachsprache, https://www.duden.de/rechtschreibung/extern, abgerufen am 24.09.2026); „Überprüfung“ ist „das Überprüfen, das Überprüftwerden“ (Duden, Stichwort „Überprüfung“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Ueberpruefung, abgerufen am 24.09.2026), und „überprüfen“ heißt „nochmals prüfen, ob etwas in Ordnung ist, seine Richtigkeit hat, funktioniert“ (Duden, Stichwort „überprüfen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/ueberpruefen, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS gibt „(nochmals) prüfen, kontrollieren“ (DWDS, Stichwort „überprüfen“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/überprüfen, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck eine Prüfung der Richtigkeit von etwas mit Mitteln, die außerhalb des Geprüften liegen.
In ARGUS Die externe Überprüfung kontrolliert in 3.B eine Behauptung des Textes an einer Quelle außerhalb des analysierten Gegenstands: „In ARGUS ist eine externe Überprüfung extern zum analysierten Gegenstand, nicht notwendigerweise online gefunden.“ Eine bereitgestellte Anlage zählt daher als extern; ein in 0.a bis ausgeschlossener Abschnitt desselben Gegenstands bleibt intern.
Das Mindestmaß externer Überprüfung macht sie zur Pflicht: „Ist ein Element für die Demonstration entscheidend und ließe sich durch eine einfache Kontrolle feststellen, muss diese Kontrolle versucht werden.“ Regel 13 fasst diese Pflicht als absolute Regel, 0.d (Quellen-Audit) und 0.e wenden sie an, und Anhang 1 behält sie in der Kurzversion bei. Jede Überprüfung wird gekennzeichnet, belegt und auf den am Kopf der Analyse erklärten Gegenstand bezogen.
Die Bedingung der Zählbarkeit legt fest, was als Überprüfung gilt: eine Kontrolle, bei der die Analyse „die tatsächlich konsultierte Quelle in einer Form angibt, die es einem Dritten ermöglicht, sie wiederzufinden“. „Vom Modell erinnerte Kenntnisse stellen keine externe Überprüfung dar, selbst wenn sie richtig sind“. Gezählt werden die erfolgreichen Kontrollen; teilweise und ergebnislose stehen in eigenen Zählern, die die Kohärenzkontrolle in Schritt 8 wiederfinden muss.
Die Verhältnismäßigkeit begrenzt die Übung: „Ab ungefähr zehn Kontrollen für denselben analysierten Gegenstand ist darauf hinzuweisen, dass sich die Übung in Richtung Faktenprüfung verschiebt, was nicht der Hauptzweck von ARGUS ist.“ Diese Schwelle ist „keine Befreiung von Regel 13“.
Nicht zu verwechseln mit dem Faktencheck im gewöhnlichen Sinn, „das Überprüfen von Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt hin“ (Duden, Stichwort „Faktencheck“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Faktencheck, abgerufen am 24.09.2026): ARGUS beschränkt die externe Überprüfung auf entscheidende Elemente, und weitere Kontrollen „gehören gegebenenfalls in eine gesonderte Faktenprüfung“. Ebenso wenig mit der internen Kontrolle über die Brücke von 0.a bis, die „weder eine externe Überprüfung noch eine bereitgestellte Quelle noch eine Primärquelle im Sinne von 3.B“ ist, und mit der externen Recherche, die nur einer der beiden Zugangsmodi ist.
Siehe auch analysierter Gegenstand · Quellen-Audit · erfolgreich, teilweise, ergebnislos · Kohärenzkontrolle · Kurzversion
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Falsifizierbarkeit, Unfalsifizierbarkeit im Gebrauch
Herkunft Duden führt das Verb falsifizieren auf „mittellateinisch falsificare, zu lateinisch falsus = falsch und facere = machen, tun“ zurück (Duden, Stichwort „falsifizieren“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/falsifizieren, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Wissenschaftstheorie gilt: „Falsifizierbarkeit ist eine Eigenschaft von Aussagen. Eine Aussage ist genau dann falsifizierbar, wenn es einen Beobachtungssatz gibt, mit dem die Aussage angreifbar ist; der sie also widerlegt, wenn er zutrifft.“ (Wikipedia, Artikel „Falsifikationismus“, Abschnitt „Falsifizierbarkeit“, https://de.wikipedia.org/wiki/Falsifikationismus, abgerufen am 24.09.2026.) Duden bestimmt Falsifizierbarkeit als „Möglichkeit, falsifiziert (2) zu werden“ (Duden, Stichwort „Falsifizierbarkeit“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Falsifizierbarkeit, abgerufen am 24.09.2026), falsifizieren in diesem Sinn als „(eine wissenschaftliche Aussage, eine Behauptung) durch empirische Beobachtung, durch einen logischen Beweis widerlegen“ (Duden, Stichwort „falsifizieren“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/falsifizieren, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Der Abschnitt „F. Falsifizierbarkeit“ von Schritt 3 prüft zuerst die Form der These: „Ist die These so formuliert, dass sie widerlegt werden kann, oder ist sie gegen jeden Widerspruch immunisiert?“ Ferner, ob der Text einen widersprechenden Sachverhalt erklären kann oder ihn „ignorieren oder verzerren“ müsste, „um zu überleben“. Dann folgt der Gebrauch: „Über die Form der These hinaus ist zu prüfen, wie der Text sie verwendet.“ Der Analytiker listet die als bestätigend behandelten Beobachtungen auf und fragt, „ob eine Beobachtung mit entgegengesetztem Vorzeichen ebenfalls als bestätigend behandelt wird“. Trifft dies zu, liegt Unfalsifizierbarkeit im Gebrauch vor, „unterschieden von der formalen Immunisierung: Die These ist in ihrer Formulierung widerlegbar, absorbiert aber in ihrer Anwendung jede Beobachtung.“ Eine auf die Formulierung beschränkte Prüfung übersieht diese Form: „Der Mangel zeigt sich erst im Gebrauch.“ Abschließend ist zu fragen: „Welche Beobachtung würde der Text als widerlegend anerkennen? Wenn der Text keine nennt, kennzeichne dies.“ Anhang 2 verbindet den Befund mit dem strategischen leeren Signifikanten: Ein leerer Signifikant „macht die These schwer falsifizierbar, weil der fehlende Inhalt nachträglich neu definiert werden kann“, und zu seinen Funktionen zählt, „eine zu schnelle Falsifizierbarkeit zu vermeiden“.
Nicht zu verwechseln mit der ersten Duden-Bedeutung von falsifizieren, dem Fälschen; Falsifizierbarkeit betrifft die Widerlegbarkeit einer These. Ebenso wenig mit der formalen Immunisierung, bei der schon die Formulierung der These gegen Widerspruch geschützt ist. Und mit dem wissenschaftstheoretischen Abgrenzungskriterium zwischen empirischen und nichtempirischen Aussagen: 3.F richtet die Frage auf die These eines argumentativen Textes und auf ihren Gebrauch.
Siehe auch formale Immunisierung · leerer Signifikant
Fehlschluss
Fachsprachliche Bedeutung In der Logik bezeichnet der Ausdruck einen ungültigen Schluss. Als Fehlschluss oder Trugschluss „bezeichnet man in der philosophischen Logik eine Schlussfolgerung, bei der die abgeleitete Aussage nicht aus den explizit angegebenen oder den implizit angenommenen Voraussetzungen folgt.“ Weiter heißt es: „Ein Fehlschluss beruht auf einem Irrtum in der Anwendung von Schlussregeln; er ist nach den Regeln einer formalen Logik nicht korrekt.“ Auch die Rhetorik kennt „umfangreiche Listen von Fehlschlüssen und Scheinargumenten“. (Wikipedia, Artikel „Fehlschluss“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlschluss, abgerufen am 25.09.2026.)
In ARGUS Das Protokoll verwendet den Ausdruck im Sinn der Logik, ohne eigene Definition und ohne Katalog. Test 3.I auf informationelle Zirkularität benennt einen bestimmten Fehlschluss: Stellt der Text „das Fehlen von Widerspruch als Beweis für die Gültigkeit seiner These“ dar, gilt: „Das ist ein Fehlschluss: Das Fehlen von Gegenrede in einer ausgewählten Stichprobe beweist nichts.“ In der differenzierten Schlussfolgerung warnt 7.b: „Nenne nicht ‚rhetorische Stärke‘ eine Wirksamkeit, die durch Fehlschlüsse erzielt wird.“ In dieselbe Richtung weist die erste der absoluten und dauerhaften Regeln: „Niemals rhetorische Kraft mit logischer Gültigkeit verwechseln.“ Die logische Gültigkeit prüft Schritt 3 im Abschnitt „A. Logische Gültigkeit“ mit der Frage: „Folgen die Schlussfolgerungen aus den Prämissen?“
Schritt 2 nimmt das Wort als Beispiel eines negativen Grenztests: Ein Text verwendet „Fehlschluss“ ohne ausführliche Definition, doch ob man den Begriff weit oder eng abgrenzt, „keine Schlussfolgerung des Textes ändert sich“; er ist ein „Vager, nicht strategischer Begriff“. Im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ grenzt sich ARGUS von Fehlschlusslisten ab: „Eine Liste von Fehlschlüssen, die ohne Rücksicht auf die Gattung angewandt wird, bietet diese Indexierung nicht: Sie behandelt einen Leitartikel und einen wissenschaftlichen Artikel gleich, obwohl ihre Lektüreverträge verschieden sind.“ Der eigene Beitrag liegt in der vorab erklärten, nach Gattung indexierten Beweisnorm.
Nicht zu verwechseln mit dem gemeinsprachlichen Sinn, den Duden mit „falsche Schlussfolgerung“ (Duden, Stichwort „Fehlschluss“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Fehlschluss, abgerufen am 25.09.2026) und DWDS mit „falsche Folgerung“ angibt, etwa in „das lückenhafte Material führt zwangsläufig zu Fehlschlüssen“ (DWDS, Stichwort „Fehlschluss“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Fehlschluss, abgerufen am 25.09.2026): Dort kann das Wort ein falsches Ergebnis bezeichnen, auch eines aus lückenhaftem Material. Der logische Fehlschluss betrifft die Verbindung zwischen Voraussetzungen und Schluss; nach Wikipedia bedeutet er „nicht unbedingt, dass die abgeleitete Aussage auch falsch ist“ (a. a. O.). Ebenso wenig mit einer Liste von Fehlschlüssen als Prüfverfahren: ARGUS misst den Text an seiner vorab erklärten Beweisnorm.
Siehe auch logische Gültigkeit · Grenztest · Beweisnorm · Lektürevertrag · informationelle Zirkularität
Festlegungsgrad
Gemeinsprachliche Bedeutung Das Kompositum ist in Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Für „festlegen“ gibt der Duden „sich, jemanden in Bezug auf etwas binden, verpflichten“, mit dem Beispiel „legen Sie mich bitte nicht darauf fest“, erläutert als „verlangen Sie von mir keine verbindliche Aussage darüber“ (Duden, Stichwort „festlegen“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/festlegen, abgerufen am 24.09.2026); „Festlegung“ ist „das Festlegen; das Festgelegtwerden“ (Duden, Stichwort „Festlegung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Festlegung, abgerufen am 24.09.2026), „Grad“ die „[messbare] Stufe, Abstufung des mehr oder weniger starken Vorhandenseins einer Eigenschaft, eines Zustandes; Stärke, Maß“ (Duden, Stichwort „Grad“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Grad, abgerufen am 24.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach das Maß, in dem sich jemand auf eine Aussage verpflichtet.
In ARGUS Der Festlegungsgrad ist das zweite Merkmal, das die Modalkarte von Schritt 2 für jede tragende Proposition notiert, neben der Polarität: „ihren Festlegungsgrad gegenüber dieser Proposition — assertorisch (als Tatsache gesetzt), wahrscheinlich, hypothetisch oder suspendiert (Urteil in der Schwebe gelassen)“. Er wird so erfasst, wie der Text ihn an der jeweiligen Stelle setzt; nur Propositionen, deren Grad bei konstanter Polarität und konstantem Referenten variiert, gehen in Schritt 6 ein. Die dortige Kontrolle betrifft „ausschließlich die Abschwächung des Festlegungsgrades einer Proposition, deren Polarität und Referent sich nicht ändern“. Der Richtungstest fragt, ob der starke Grad die argumentative Arbeit leistet und ob der schwache dort erscheint, „wo eine starke Festlegung einen Preis hätte“; zwei „Ja“ ergeben eine gerichtete modale Rücknahme. Keine Rücknahme liegt bei konstanter Zurückhaltung vor, wenn die Proposition „durchgehend denselben vorsichtigen Festlegungsgrad“ trägt, und bei einer sauberen Umfangsaufteilung, in der der Zweck „einen konstanten Festlegungsgrad“ hat. In 7.a zwingt die minimale Fassung des Substitutionstests „den Festlegungsgrad der Proposition auf einen einzigen, konstanten Wert“.
Nicht zu verwechseln mit der Polarität, dem Vorzeichen P oder ¬P derselben Proposition, und mit einem Ort: „Eine Konzession ist ein Ort, an dem ein niedriger Festlegungsgrad auftreten kann, kein Grad an sich.“ Ebenso wenig mit dem Vertrauensgrad, den die Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4 jeder Hypothese des Analytikers zuweist: Der Festlegungsgrad beschreibt, wie weit sich der Text festlegt, der Vertrauensgrad, wie weit der Text eine Hypothese über ihn erlaubt. Die „Festlegung der Zusammensetzung“ in C.1 bis gebraucht das Wort im Sinn von „verbindliche Bestimmung“ (DWDS, Stichwort „Festlegung“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Festlegung, abgerufen am 24.09.2026) und betrifft das Korpus.
Siehe auch assertorisch · Richtungstest · konstante Zurückhaltung · Umfangsaufteilung · Substitutionstest · Inferenz strategischer Absicht
formale Immunisierung
Fachsprachliche Bedeutung In der Wissenschaftstheorie bezeichnet Immunisierung das Abschirmen einer Theorie gegen Kritik. Die „ideologiekritischen Begriffe Immunisierungsstrategie, Selbstimmunisierung (gegen Kritik) oder auch Kritikimmunisierung sind von dem deutschen Soziologen und Philosophen des Kritischen Rationalismus, Hans Albert, in die Wissenschaftstheorie eingebracht worden“; gemeint sind „alle Versuche, Theorien, religiöse oder säkulare Anschauungen durch Dogmatisierung gegen unvoreingenommene, kritische Überprüfung, gegen rationale Einwände abzuschirmen (zu immunisieren), unwiderlegbar zu machen“ (Wikipedia, Artikel „Immunisierungsstrategie“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Immunisierungsstrategie, abgerufen am 24.09.2026). Das Adjektiv formal heißt „die äußere Form, die Anlage o. Ä. von etwas betreffend, auf ihr beruhend, zu ihr gehörend“ (Duden, Stichwort „formal“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/formal, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Der Abschnitt „F. Falsifizierbarkeit“ von Schritt 3 unterscheidet zwei Formen der Immunisierung einer These. Die formale Immunisierung betrifft die Formulierung; die erste Frage erfasst sie: „Ist die These so formuliert, dass sie widerlegt werden kann, oder ist sie gegen jeden Widerspruch immunisiert?“ Von ihr wird die Unfalsifizierbarkeit im Gebrauch abgegrenzt, „unterschieden von der formalen Immunisierung: Die These ist in ihrer Formulierung widerlegbar, absorbiert aber in ihrer Anwendung jede Beobachtung.“ Diese zweite Form „übersteht eine Prüfung, die sich auf die Formulierung der These beschränkt“; die formale Immunisierung zeigt sich dagegen schon an der Formulierung. Das Protokoll verwendet den Wortstamm auch für andere Schutzmechanismen. 3.C (symbolisch aufgeladener Begriff) fragt, ob die affektive Kraft eines Wortes „das Argument gegen Widerspruch immunisiert“. 3.K beschreibt die immunisierende Konzession: Sie vermittelt „den Anschein von Ausgewogenheit“ und schützt „zugleich die zentrale Schlussfolgerung vor Kritik“. In 7.c kennzeichnet Stufe 4 (verriegelte Propaganda) den Fall: „Der Schutz wird selbstimmunisierend oder materiell geschlossen.“ Die Schwelle von 3 zu 4 fragt nach eben diesem Schutz. Schritt 2 hält fest: „Eine bereitgestellte Definition immunisiert keinen Begriff, dessen Reichweite über die Schlussfolgerung entscheidet.“
Nicht zu verwechseln mit der medizinischen Immunisierung, „das Immunisieren; das Immunisiertwerden“ (Duden, Stichwort „Immunisierung“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Immunisierung, abgerufen am 24.09.2026), zu immunisieren im Sinne von „(gegen Bakterien u. Ä.) unempfindlich machen“ (Duden, Stichwort „immunisieren“, https://www.duden.de/rechtschreibung/immunisieren, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit dem, was 3.K formale Gegenrede nennt: eine Gegenrede, die „erwähnt, aber unmittelbar absorbiert, marginalisiert oder unschädlich gemacht wird“.
Siehe auch Unfalsifizierbarkeit im Gebrauch · immunisierende Konzession · verriegelte Propaganda · symbolisch aufgeladener Begriff · formale Gegenrede · Schwelle
frontal, raffiniert
Gemeinsprachliche Bedeutung „frontal“ bedeutet „von der Vorderseite her [kommend], von vorn“ und „unmittelbar nach vorn gerichtet“ (Duden, Stichwort „frontal“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/frontal, abgerufen am 25.09.2026); „raffiniert“ bedeutet „bis ins Einzelne ausgeklügelt; voller Raffinesse (1); Raffinesse besitzend“ (Duden, Stichwort „raffiniert“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/raffiniert, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Frontal und raffiniert sind die beiden Werte des rhetorischen Modus. Der rhetorische Modus ist ein orthogonaler Deskriptor der Stufe in 7.c: „frontal, wenn Engagement, Anschuldigung oder Mobilisierung unmittelbar sichtbar sind; raffiniert, wenn die Überzeugung hauptsächlich über die vom Publikum erwarteten Glaubwürdigkeitscodes läuft — Technizität, Expertise, Mäßigung, dokumentarische Fülle, Konzessionen oder neutraler Ton.“ Der Modus wird nur hinzugefügt, wenn er festgestellt ist; er verändert die Stufennummer nicht, und die Stufe darf nicht aus ihm abgeleitet werden. Die Wiedergabe sieht dafür die Zeile „Rhetorischer Modus, falls festgestellt“ vor. Der Modus kann für eine Teilumfangsstufe gesondert angegeben werden: „Ein Abschnitt kann zum Beispiel Stufe 3 im frontalen Modus entsprechen, während der Text insgesamt Stufe 1 entspricht.“ Schon 0.b behandelt „frontale oder raffinierte Formen“ der Propaganda als vom Grad getrennte Deskriptoren. Die Wendung von den erwarteten Glaubwürdigkeitscodes greift die Frage auf, die 0.f bei der Bestimmung von Zielpublikum und Glaubwürdigkeitsvertrag stellt: „Welche Glaubwürdigkeitscodes erwartet dieses Publikum?“ Das Prinzip der rhetorischen Adressierung hält fest, dass effektive Propaganda „die Glaubwürdigkeitscodes, die ihr Zielpublikum erwartet“, übernimmt, und Regel 17 fügt hinzu, dass Propaganda für ein kultiviertes Publikum „mit Quellen belegt, nuanciert, vorsichtig und stilistisch raffiniert sein“ kann. Die Trennung zwischen dem Grad und dem rhetorischen Modus zählt das Protokoll zu seinem eigenen Beitrag.
Nicht zu verwechseln mit der abwertenden Bedeutung „durchtrieben, gerissen“ (DWDS, Stichwort „raffiniert“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/raffiniert, abgerufen am 25.09.2026): Der raffinierte Modus ist über den Weg bestimmt, auf dem die Überzeugung läuft; eine Absicht des Autors erschließt allein Schritt 4. Ebenso wenig mit einer Stufe: Der Modus bestimmt für sich allein nicht den Grad der Schließung, und umgekehrt „schützt das Fehlen militanten Vokabulars nicht vor Stufe 3 oder 4, wenn Schließungsmechanismen festgestellt sind“.
Siehe auch orthogonaler Deskriptor · Glaubwürdigkeitsvertrag · rhetorische Adressierung · Teilumfangsstufe
G Seitenanfang
Gegenentwurf
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „Gegenentwurf“ als „Entwurf, der sich gegen den Entwurf einer Gegenpartei o. Ä. richtet“ (Duden, Stichwort „Gegenentwurf“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gegenentwurf, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS als „alternativer, gegensätzlicher Vorschlag, der im Kontrast zu einem schon vorhandenen Konzept, Modell, Plan […] steht“ (DWDS, Stichwort „Gegenentwurf“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Gegenentwurf, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Der Ausdruck erscheint im Protokoll einmal, in 7.a beim Substitutionstest. Dem Zusammenhang nach bezeichnet er die korrigierte Fassung des Textes, die der Analytiker für den Test gedanklich konstruiert: „die minimale Fassung des Textes, in der der Mangel korrigiert ist“, ohne „ein dem Text fremdes Argument“ hinzuzufügen. An ihr wird geprüft, ob die zentrale Schlussfolgerung ohne Änderung der Art ihres Anspruchs bestehen bleibt. Das Wort fällt in der Sonderregel für quantitative Mängel: Ist der korrekte Wert „durch die Daten im Text oder durch eine zulässige Quelle festgestellt“, etwa wenn der Text 150 % schreibt und seine Primärquelle 15 % angibt, besteht die minimale Korrektur im Ersatz durch diesen Wert: „Das ist nicht das Modell des Analytikers, sondern ein festgestelltes Datum, und der Gegenentwurf wird dadurch treuer.“ Ist der korrekte Wert nicht festgestellt, etwa bei einer unmöglichen oder nicht rekonstruierbaren Zahl, wird die quantitative Proposition entfernt, und das Verbot in §5 von Anhang 4, „das eigene Modell an die Stelle desjenigen des Autors zu setzen“, „gilt hier wie überall“. Der Gegenentwurf bleibt damit an die Daten des Textes und zulässiger Quellen gebunden.
Nicht zu verwechseln mit dem gemeinsprachlichen Gegenentwurf, dem Vorschlag einer Gegenpartei: In ARGUS ist der Gegenentwurf eine Prüffassung des analysierten Textes. Ebenso wenig mit einer eigenen These des Analytikers, die nur im interpretativen Beitrag von C.5b Platz hat, oder mit der „Widerlegung durch den Analytiker“, die nach §5 von Anhang 4 entstünde, wenn er mit anderen Annahmen als denen des Autors neu rechnete.
Siehe auch Substitutionstest · Primärquelle · interpretativer Beitrag · nicht rekonstruierbar
Gegenstand der Zugänglichkeit
Gemeinsprachliche Bedeutung Gegenstand ist unter anderem „jemand, etwas Bestimmtes, auf das jemandes Handeln, Denken, Fühlen gerichtet ist; Objekt, Ziel“ (Duden, Stichwort „Gegenstand“, Bedeutung 2b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gegenstand, abgerufen am 24.09.2026). Zugänglichkeit ist „das Zugänglichsein; Grad, in dem etwas zugänglich ist“ (Duden, Stichwort „Zugänglichkeit“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Zugaenglichkeit, abgerufen am 24.09.2026), bei Akten, Daten und Informationen „Verfügbarkeit, Nutzbarkeit“ (DWDS, Stichwort „Zugänglichkeit“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Zugänglichkeit, abgerufen am 24.09.2026). Die Verbindung bezeichnet das, worauf sich die Zugänglichkeit bezieht.
In ARGUS Die Rubrik präzisiert im Test der Abwesenheiten (3.E) die erste der beiden Fragen, die über eine strategische Auslassung entscheiden: „Ist diese Information leicht zugänglich“. Sie legt fest: „Das Kriterium betrifft die fehlende Information oder Proposition, nicht bloß die Verfügbarkeit eines Gesprächspartners, einer Institution oder einer Quelle, die sie liefern könnte.“ Anwesenheit eines Journalisten oder Erreichbarkeit eines Akteurs „belegen für sich allein nicht, dass eine bestimmte Information leicht zugänglich war“. Um die Frage zu bejahen, muss die Analyse „die zugängliche Information und das Medium, die Erklärung, das Datum oder den Sachverhalt benennen können, der sie verfügbar machte“. Maßgeblich ist der Zeitpunkt: „Die Zugänglichkeit wird zum Veröffentlichungsdatum des am Kopf der Analyse erklärten Gegenstands beurteilt, nicht zum Datum der Analyse.“ In einem Korpus zählt ein anderer Text nur, wenn er „vor dem Veröffentlichungszeitpunkt“ zugänglich war. Ein später veröffentlichtes Element ergibt eine nicht zurechenbare Abwesenheit, kann aber „zur Qualifizierung der Modalität einer Behauptung dienen“; das Protokoll nennt als Beispiel „eine These, die als feststehende Tatsache präsentiert wird, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt strittig war“. Dieser Modalitätsmangel bleibt getrennt: „Ein Modalitätsmangel und ein Auslassungsmangel sind nicht dasselbe und werden in 7.a nicht zusammengezählt.“ 3.B führt die Zugänglichkeit als Beispiel der Kontrolleinheit an: „ist die Existenz festgestellt, nicht aber die Zugänglichkeit zum relevanten Zeitpunkt, ist die Zugänglichkeitskontrolle teilweise.“
Nicht zu verwechseln mit der bloßen Erreichbarkeit einer Quelle oder eines Gesprächspartners, die das Protokoll ausdrücklich ausschließt. Ebenso wenig mit der Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6, die auf der Modalkarte aufbaut: Sie „vergleicht den Festlegungsgrad gegenüber ein und derselben Proposition“ innerhalb des Textes, während der Modalitätsmangel von 3.E festhält, dass eine als feststehend dargestellte Behauptung zum damaligen Zeitpunkt strittig war.
Siehe auch Test der Abwesenheiten · strategische Auslassung · nicht zurechenbare Abwesenheit · teilweise · Korpus · Modalkarte
gerichtete modale Rücknahme
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). Zu den Bestandteilen: Das DWDS bestimmt „gerichtet“ als „auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet, gelenkt, gesteuert“ (DWDS, Stichwort „gerichtet“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/gerichtet, abgerufen am 25.09.2026); Duden verzeichnet „modal“ mit der Angabe Sprachwissenschaft als „die Art und Weise bezeichnend“ (Duden, Stichwort „modal“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/modal, abgerufen am 25.09.2026) und „Rücknahme“ als „das Zurücknehmen“ (Duden, Stichwort „Rücknahme“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Ruecknahme, abgerufen am 25.09.2026), wobei „zurücknehmen“ unter anderem „(eine Behauptung, Äußerung) widerrufen“ und „auf eine niedrigere Stufe o. Ä. regulieren, reduzieren, drosseln“ bedeutet (Duden, Stichwort „zurücknehmen“, Bedeutungen 2a und 6, https://www.duden.de/rechtschreibung/zuruecknehmen, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die gerichtete modale Rücknahme ist der Mangel, den die Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6 feststellt, wenn der Richtungstest zwei „Ja“ ergibt: „Der Text setzt die Proposition als gesichert, wo sie sich auszahlt, und zieht sie zurück, wo ihre Feststellung kosten würde.“ Sie betrifft den Festlegungsgrad einer tragenden Proposition bei gleichbleibender Polarität und gleichbleibendem Referenten. „Der nützlichste Fall ist die als Rahmenwechsel verdeckte Rücknahme“, und eine Revision, die den Nutzen der starken Behauptung bewahrt, bleibt eine verdeckte Rücknahme. Die Feststellung gilt vorbehaltlich dreier Ausnahmen, bei denen die Kontrolle stumm bleibt. Die Schwere bestimmt 7.a durch den Substitutionstest: Dort „zwingt die minimale Fassung den Festlegungsgrad der Proposition auf einen einzigen, konstanten Wert“, gemessen am Anspruch „so, wie ihn der starke Pol ankündigt“; fällt eine angekündigte Tatsachenbehauptung dabei auf eine Hypothese zurück, ist der Mangel „verheerend für diesen Anspruch“. Eine Konzession, die den zurückgezogenen Pol bildet, darf in 7.b nicht gutgeschrieben werden, und die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft dies. Ob die Rücknahme einem einzelnen Autor oder heterogenen Schichten des Textes entstammt, unterscheidet die Kontrolle nicht: „Der Gegenstand trägt den Widerspruch, wie auch immer er gemacht ist.“
Nicht zu verwechseln mit dem Widerspruch, bei dem die Polarität wechselt: Er „ist keine modale Rücknahme, sondern ein Widerspruch“ und gehört zur Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3. Ebenso wenig mit der modalen Verstärkung, dem umgekehrten Fall vom schwachen zum starken Grad, der nicht unter diese Kontrolle fällt. Vom gewöhnlichen Widerruf einer Behauptung unterscheidet sie sich dadurch, dass die Proposition an anderer Stelle des Textes im starken Grad bestehen bleibt.
Siehe auch Richtungstest · verdeckte Rücknahme · modale Verstärkung · Konzession · Referent
Glaubwürdigkeitsvertrag
Gemeinsprachliche Bedeutung Zusammensetzung aus „Glaubwürdigkeit“ und „Vertrag“. Duden erklärt „Glaubwürdigkeit“ als „das Glaubwürdigsein“ (Duden, Stichwort „Glaubwürdigkeit“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Glaubwuerdigkeit, abgerufen am 25.09.2026), „glaubwürdig“ als „als wahr, richtig, zuverlässig erscheinend und so das Glauben daran rechtfertigend“ (Duden, Stichwort „glaubwürdig“, https://www.duden.de/rechtschreibung/glaubwuerdig, abgerufen am 25.09.2026) und „Vertrag“ als „[schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern; Kontrakt“ (Duden, Stichwort „Vertrag“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Vertrag, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Der Glaubwürdigkeitsvertrag bindet einen Text an das, was sein Publikum als glaubwürdig erwartet. 0.f, „Zielpublikum, tatsächliches Publikum und Glaubwürdigkeitsvertrag“, erschließt ihn über Fragen, zuerst: „Welche Glaubwürdigkeitscodes erwartet dieses Publikum?“, mit Beispielen von „Expertise, Zitate, Zahlen“ bis „neutraler Ton“; dann, welche Zeichen den Text „unglaubwürdig oder zu propagandistisch erscheinen lassen“ würden, und ob er „darauf kalibriert“ ist, „bei diesem spezifischen Publikum einen Eindruck von Seriosität zu erzeugen“. Die Einordnung „des Zielpublikums und seiner erwarteten Glaubwürdigkeitscodes ist eine Arbeitshypothese, keine Schlussfolgerung“. Das Prinzip der rhetorischen Adressierung begründet den Schritt: Effektive Propaganda „übernimmt die Glaubwürdigkeitscodes, die ihr Zielpublikum erwartet“. Der Vertrag bemisst auch die Reichweite des Treuetests von 3.B, der Behauptungen betrifft, „von denen die These des Textes oder sein Glaubwürdigkeitsvertrag abhängen“. In 7.c ist er Kriterium der Stufenzuweisung („Identifikation des Zielpublikums und seines Glaubwürdigkeitsvertrags (0.f)“), und die Codes kennzeichnen den rhetorischen Modus raffiniert, wenn die Überzeugung „hauptsächlich über die vom Publikum erwarteten Glaubwürdigkeitscodes läuft“. Die bloße Anpassung an das Publikum qualifiziert einen Text noch nicht als Propaganda, auch nicht als angepasste Propaganda im Sinne von 3.K: Sie wird erst mit Asymmetrien, strategischen Auslassungen, informationeller Zirkularität oder neutralisierter Gegenrede „zu einem Schließungsindikator“.
Nicht zu verwechseln mit dem Lektürevertrag von 0.b, der aus der Gattung folgt; der Glaubwürdigkeitsvertrag folgt aus dem Publikum. Ebenso wenig mit den Seriositätsmarkern, die 3.K im Text selbst aufsucht: Die Glaubwürdigkeitscodes sind die Erwartungen des Publikums, die Marker die Mittel, mit denen der Text ihnen entspricht.
Siehe auch Lektürevertrag · rhetorische Adressierung · Seriositätsmarker · Treuetest · raffiniert · angepasste Propaganda
Grad der interpretativen Schließung
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „Grad“ bedeutet „[messbare] Stufe, Abstufung des mehr oder weniger starken Vorhandenseins einer Eigenschaft, eines Zustandes; Stärke, Maß“ (Duden, Stichwort „Grad“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Grad, abgerufen am 25.09.2026); „interpretativ“ bedeutet „auf Interpretation beruhend; erklärend, deutend, erhellend“ (Duden, Stichwort „interpretativ“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/interpretativ, abgerufen am 25.09.2026). Eine Bedeutung der ganzen Verbindung geben die eingesehenen Einträge nicht an.
In ARGUS Abschnitt 7.c („Qualifizierung des Propagandagrads“) weist dem ARGUS-Umfang eine Stufe zu und legt fest, was sie misst: „Die Stufe misst den Grad der interpretativen Schließung, das heißt die Freiheit, die der Textmechanismus dem Leser lässt, die Schlussfolgerung zu prüfen, ihr vorhandene oder zugängliche Elemente entgegenzuhalten und sie zu ändern, wenn der Widerspruch dies verlangt.“ Sie misst „weder die Respektabilität des Autors noch seinen institutionellen Status noch den Grad des Aktivismus des Themas“. Die Skala umfasst fünf Stufen: Stufe 0 „Offene Information / nicht propagandistisch“, Stufe 1 „Orientierte Information“, Stufe 2 „Plädoyer / engagierter Journalismus“, Stufe 3 „Propaganda“ und Stufe 4, die verriegelte Propaganda. Die Zuweisung stützt sich auf die Beobachtungen aus 0.d, 0.e, 0.f, 3.I, 3.J, 3.E und 3.K. Jede Schwelle zwischen zwei Stufen beantwortet eine eigene Frage, und der Übergang „ergibt sich nicht aus der Zahl der Mängel“; „Ein Schwanken zwischen zwei Stufen wird durch die entsprechende Schwellenfrage entschieden, niemals durch Mittelwertbildung.“ Rhetorischer Modus und Herkunft oder Funktion treten jeweils als orthogonaler Deskriptor hinzu; sie „verändern die Stufennummer nicht“. Fehlen Elemente, lautet die Angabe „Stufe im gegenwärtigen Stand nicht zuweisbar“; bei einem als unvollständig erklärten Dokument gilt dies nach Schritt 0 „grundsätzlich“. Das Protokoll zählt die Trennung zwischen dem Grad und diesen Deskriptoren zu seinem eigenen Beitrag. In 0.b konzentriert sich die Analyse eines militanten Lagertextes „auf den Grad der interpretativen Schließung“, und C.3 wiederholt im Korpus für jeden Text „die in 7.c vergebene Propagandastufe“.
Nicht zu verwechseln mit dem Befund der Schließung am Text selbst, nach dem 3.K fragt („Erzeugt der Text interpretative Schließung in Form von Komplexität?“); der Grad ordnet die Schließung auf der Skala von 7.c ein. Ebenso wenig mit den drei anderen Skalen, die das Protokoll in Stufen gliedert: den Stufen 1 bis 3 im Widerspruchsverfahren (kurze Gegenprobe, Kreuzaudit, dokumentierte menschliche Entscheidung), den drei Stufen der Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4 (textliche Indizien, strategische Hypothese, Vertrauensgrad) und den Stufen aus 7.a, die Anhang 1 und Anhang 3 neben denen aus 7.c nennen (verheerend, schwerwiegend, geringfügig).
Siehe auch interpretative Schließung · verriegelte Propaganda · Schwelle · orthogonaler Deskriptor · Widerspruchsverfahren · Inferenz strategischer Absicht
Größenordnung
Gemeinsprachliche Bedeutung „[Zahlen]bereich, in dem die Höhe, der Umfang, das Ausmaß von etwas anzusiedeln ist; Dimension“ (Duden, Stichwort „Größenordnung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Groeszenordnung, abgerufen am 24.09.2026); ähnlich das DWDS (Stichwort „Größenordnung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Größenordnung, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Test A von Anhang 4, der arithmetischen und statistischen Kontrolle, trägt den Namen „Größenordnung“: „Extrapoliere die angegebene Rate auf den gesamten Zeitraum und setze das Ergebnis anschließend in Beziehung zur Referenzpopulation oder -menge.“ Vorrangig verlangen ihn „eine Stunden- oder Tagesrate, die über Jahre angewandt wird, periodische Verdopplung und langanhaltendes Zinseszinswachstum“. Eine Überschreitung der Referenzmenge beweist Unmöglichkeit nur, wenn die gezählte Einheit nicht wiederholbar ist, „das heißt dieselbe Einheit darf zur betreffenden Zählung nur einmal beitragen“; Konsultationen, Fahrten oder Transaktionen erfüllen diese Bedingung nicht. Erneuert sich die Menge, ist die Grenze zu erhöhen, mit einer Obergrenze aus dem Text oder einer zulässigen externen Überprüfung, „niemals aus einer Schätzung des Analytikers“. Fehlt sie, wird die Berechnung ausgeschrieben, die Schlussfolgerung zur Unmöglichkeit ist aber „mangels festgestellter Grenze nicht beantwortbar“, und „dieses Schweigen ist keine Bestätigung der Zahl“. Für die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ gilt hier die Grenze „Kein Ausweg vor der Berechnung“: Aufwand und Unsicherheit machen Test A nicht unausfüllbar. Unbeantwortbar ist er nach §5 nur, wenn eine Mindestangabe fehlt, „Referenzmenge oder -grenze, gezählte Einheit, Zeitfenster oder Zuordnung zwischen Zahl und Referenz“, und keine zulässige Überprüfung sie liefert. Eine festgestellte Unmöglichkeit „entkräftet die quantitative Proposition“; ihre Schwere für die These bestimmt der Substitutionstest. Test A gehört zur Kurzversion.
Nicht zu verwechseln mit der Größenordnung von Physik und Mathematik, einem „meist durch aufeinanderfolgende Zehnerpotenzen begrenzter Zahlbereich“ (Duden, Stichwort „Größenordnung“, Bedeutung 2, Gebrauchsangabe Physik, Mathematik, https://www.duden.de/rechtschreibung/Groeszenordnung, abgerufen am 24.09.2026): Test A vergleicht ein Ergebnis mit einer Referenzmenge. Ebenso wenig mit dem Nennerfehler: Eine fehlende Mindestangabe „fällt nur dann unter Test B, wenn es tatsächlich um einen fehlenden oder ungeeigneten Nenner geht“.
Siehe auch arithmetische und statistische Kontrolle · Nenner · Substitutionstest · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ · externe Überprüfung
I Seitenanfang
implizit, implizite Positionierung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden erklärt „implizit“ als „mit enthalten, mit gemeint, aber nicht ausdrücklich gesagt“ und als „nicht aus sich selbst zu verstehen, sondern logisch zu erschließen“ (Duden, Stichwort „implizit“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/implizit, abgerufen am 25.09.2026), „Positionierung“ als „das Positionieren, Positioniertwerden“ und „positionieren“ als „in eine bestimmte Position, Stellung bringen; einordnen“ (Duden, Stichwörter „Positionierung“ und „positionieren“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Positionierung und https://www.duden.de/rechtschreibung/positionieren, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS „Implizit“ bezeichnet, was der Text trägt, ohne es auszusprechen. So schon in 0.a, dessen erstes zentrales Kriterium der Relevanz lautet: „Der Text vertritt eine explizite oder implizite These“; die Hierarchie der Kriterien bewahrt ausdrücklich die Möglichkeit, „eine Reportage mit impliziter These zu analysieren“. Die implizite Positionierung ist Gegenstand der fünften Frage von Schritt 1 an das Eröffnungssegment: „Implizite Positionierung des Autors. Präsentiert er sich als jemand, der einen Irrtum korrigiert, eine verborgene Wahrheit enthüllt, im Namen einer Gemeinschaft informierter Leser spricht oder ausspricht, was niemand zu sagen wagt?“ Sie ist die Rolle, die der Autor sich im Eröffnungsrahmen gibt, ohne sie zu behaupten, und entspricht der Aussage des Grundprinzips, die Eröffnung positioniere „den Autor als Autorität“. Schritt 4 nimmt die Frage auf einer anderen Ebene wieder auf: Stufe 1 erfasst „Zeichen der Abgrenzung oder Positionierung in einem Feld“, Stufe 2 erlaubt Hypothesen über „einen Vorgang der Abgrenzung oder Positionierung in einem intellektuellen oder politischen Feld“ und über „eine implizite strategische Funktion“. In 7.b kann ein Text „als politischer Akt (Positionierung, Mobilisierung) erfolgreich sein und als Demonstration scheitern“.
Nicht zu verwechseln mit der Voraussetzung, der ersten Frage von Schritt 1, die betrifft, was der Text als erwiesen oder geteilt behandelt; die implizite Positionierung betrifft die Rolle des Autors. Ebenso wenig mit der Positionierung im Feld, die Schritt 4 als strategische Hypothese mit Vertrauensgrad behandelt und die zur Inferenz strategischer Absicht gehört. Eine implizite These bleibt Gegenstand der neutralen Rekonstruktion von Schritt 2, die „die zentrale These“ treu und ohne Bewertung wiedergibt.
Siehe auch Voraussetzung · Autoritätsmarker · Relevanz · neutrale Rekonstruktion · Inferenz strategischer Absicht
Inferenz strategischer Absicht
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet „Inferenz“ als „aufbereitetes Wissen, das aufgrund von logischen Schlussfolgerungen gewonnen wurde“ (Duden, Stichwort „Inferenz“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Inferenz, abgerufen am 25.09.2026) und „Absicht“ als „Bestreben; Wollen“ (Duden, Stichwort „Absicht“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Absicht, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS gibt für „strategisch“ in übertragenem Gebrauch „die Verhaltensweise, die Art des Vorgehens betreffend“ (DWDS, Stichwort „strategisch“, Bedeutung 1a, https://www.dwds.de/wb/strategisch, abgerufen am 25.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck das Erschließen eines Wollens, das hinter einer Art des Vorgehens steht.
In ARGUS Die Inferenz strategischer Absicht ist Gegenstand von Schritt 4, der den Text als „Akt in der Welt“ behandelt; die Identifikation einer strategischen Absicht „muss einer strikten Progression folgen“. Die Vorstufe erfasst den erklärten Zweck, der „als Vergleichspunkt für den Rest der Analyse“ dient. Stufe 1, die textlichen Indizien, ist „rein beschreibend“. Stufe 2 formuliert die strategische Hypothese über das, „was der Text über seinen erklärten Zweck hinaus zu tun versucht“, als solche dargestellt und „ausdrücklich mit den Indizien aus Stufe 1 verknüpft“. Stufe 3 bewertet den Vertrauensgrad jeder Hypothese als hoch, mittel oder niedrig; hoch verlangt, dass konvergierende Indizien sie stützen und „kein Element des Textes widerspricht ihr“. Erreicht keine Hypothese diesen Grad, ist dies ausdrücklich zu sagen: „es ist redlicher, das Urteil auszusetzen, als eine Interpretation zu erzwingen.“ Dieselbe dreistufige Progression schreiben die absoluten und dauerhaften Regeln vor („textliche Indizien, Hypothese, Vertrauensgrad“), und Schritt 1 verweist eine etwaige Absicht hinter einem Strohmann dorthin. 7.b gibt die erschlossenen Absichten „als auf der Analyse beruhende Hypothesen und nicht als Gewissheiten“ wieder; die erschlossene Absicht „widerlegt die These nicht, kann aber ihre argumentativen Schwächen erklären“. Schritt 6 fragt, ob die erschlossene Absicht „ein neues Licht auf die Funktion des Eröffnungsrahmens“ wirft, und lehnt es ab, über die Urheberschaft einer Rücknahme zu spekulieren, „was Schritt 4 verbietet“; Anhang 2 wertet den Gebrauch leerer Signifikanten als mögliches Indiz einer Absicht zur Mobilisierung, dessen Gewicht „zusammen mit den anderen Indizien aus Schritt 4 bestimmt“ wird.
Nicht zu verwechseln mit den drei anderen Skalen, deren Grade „Stufe“ heißen: den Stufen 1 bis 3 des Widerspruchsverfahrens, die den Aufwand der Gegenprüfung staffeln; den Stufen 0 bis 4 von 7.c, die den Grad der interpretativen Schließung messen; den Schweregraden von 7.a, auf die die Anhänge 1 und 3 als Stufen verweisen. Ebenso wenig mit der Skala „Gering“, „Mittel“, „Hoch“, mit der Anhang 2 die Auswirkung eines leeren Signifikanten angibt, oder mit der Kohärenzkontrolle, die in Schritt 8 der reflexiven Prüfung als „obligatorische Vorstufe“ vorangeht.
Siehe auch Widerspruchsverfahren · Grad der interpretativen Schließung · Strohmann · leerer Signifikant · Kohärenzkontrolle
Inferenz, Inferenzsprung
Fachsprachliche Bedeutung „Schlussfolgerung, Schlussfolgern, Folgerung, Inferenz […] sind in der Logik Bezeichnungen für mehrere eng miteinander verwandte Sachverhalte“; im ersten Sinn ist eine Schlussfolgerung „ein sprachliches Gebilde, das aus einer Reihe von wahrheitsfähigen Aussagen einerseits, den Prämissen oder Annahmen (zum Beispiel Axiomen oder wissenschaftlichen Hypothesen), und einer weiteren Aussage andererseits, der Konklusion, besteht“, und: „Man unterscheidet zwischen korrekten und inkorrekten Folgerungen“ (Wikipedia, Artikel „Schlussfolgerung“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Schlussfolgerung, abgerufen am 24.09.2026). Das Kompositum „Inferenzsprung“ ist in Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Inferenz ist der Übergang von den Prämissen zur Schlussfolgerung, dessen Rechtfertigung der Abschnitt „A. Logische Gültigkeit“ von Schritt 3 prüft: „Gibt es ungerechtfertigte Inferenzsprünge oder Bedeutungsverschiebungen?“ Gefragt wird, ob die Argumentation von ihren Prämissen ungerechtfertigt zur Schlussfolgerung springt; die Nachbarfragen gelten der Folge aus den Prämissen und den Kausalketten, die „nachgewiesen oder lediglich postuliert“ sein können. Unter den minimalen Korrekturen des Substitutionstests in 7.a steht, „einen logischen Sprung“ zu reparieren, „ohne ein dem Text fremdes Argument hinzuzufügen“. Unter derselben Prüfung der Gültigkeit kennzeichnet Schritt 6 die unbegründete Eskalation als „ein Übermaß des Schlusshaften gegenüber den Prämissen“. Ein zweiter Gebrauch betrifft den Analytiker: Schritt 4, „Inferenz strategischer Absicht“, erschließt aus textlichen Indizien Hypothesen über den Zweck des Textes; diese Inferenz muss „einer strikten Progression folgen“ und endet mit einem Vertrauensgrad.
Nicht zu verwechseln mit der Inferenz als Ergebnis, die der Duden verzeichnet: „aufbereitetes Wissen, das aufgrund von logischen Schlussfolgerungen gewonnen wurde“ (Duden, Stichwort „Inferenz“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Inferenz, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit der statistischen Inferenz, der „Übertragung von Merkmalen einer Teilmenge auf die unbekannte Gesamtmenge“ (Metzler Lexikon Philosophie, Stichwort „Inferenz(theorie)“, https://www.spektrum.de/lexikon/philosophie/inferenz-theorie/968, abgerufen am 24.09.2026): Test E von Anhang 4 fragt dazu, ob eine Zahl gemessen oder „aus einer Stichprobe geschätzt“ ist, und behandelt Messung, Schätzung, Modell und Projektion als verschiedene Herkünfte einer Zahl. Die Inferenz strategischer Absicht ist ein Schluss des Analytikers über den Text und keine Folgerung des Textes; ihre Hypothesen sind „als solche“ darzustellen.
Siehe auch Inferenz strategischer Absicht · logische Gültigkeit · Prämisse · Substitutionstest · unbegründete Eskalation · Schätzung
informationelle Zirkularität
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung beruht auf „informationell“, „die Information betreffend“ (Duden, Stichwort „informationell“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/informationell, abgerufen am 25.09.2026), und auf „Zirkularität“. Für dieses Wort verzeichnet Duden unter der Adresse https://www.duden.de/rechtschreibung/Zirkularitaet kein Stichwort (abgerufen am 25.09.2026); DWDS führt es mit Grammatikangaben und Korpusbelegen, ohne Bedeutungsangabe (https://www.dwds.de/wb/Zirkularität, abgerufen am 25.09.2026). Das zugehörige Adjektiv „zirkulär“ bedeutet „kreisförmig“ (Duden, Stichwort „zirkulär“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/zirkulaer, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die informationelle Zirkularität ist Gegenstand von Test 3.I. Er stellt drei Fragen: ob alle Quellen, die die zentrale These stützen, „demselben Lager oder ideologischen Ökosystem“ angehören; ob Quellen, die der These widersprechen könnten, „zitiert, zusammengefasst oder widerlegt“ werden; und ob der Text „das Fehlen von Widerspruch als Beweis für die Gültigkeit seiner These“ darstellt, was das Protokoll als Fehlschluss bezeichnet. Die Anweisung lautet: „Kennzeichne jede informationelle Zirkularität als argumentative Schwäche.“ Ein homogener Quellenbestand kann zugleich in 3.I und im Test der Abwesenheiten (3.E) erscheinen; er ist dann als „eine zugrunde liegende Ursache mit zwei Erscheinungsformen“ zu kennzeichnen, damit Schritt 7 keine zwei unabhängigen Mängel zählt.
In 7.c gehört die informationelle Zirkularität zu den Kriterien der Stufenzuweisung und zu den konvergierenden Mechanismen von Stufe 3; begleitet sie die Anpassung an das Publikum, wird diese zum Schließungsindikator. Für ein Korpus (Anhang 3) verlangt die Korpuserklärung in C.1, eine vorhersehbare Homogenität der Quellen vorab zu erklären, denn „Zirkularität auf Korpusebene kann die innerhalb jedes Textes gemessene Zirkularität künstlich geringer erscheinen lassen“. Anhang 4 (arithmetische und statistische Kontrolle) zeigt die Grenze des Tests: Eine unmögliche Zahl, die einer namentlich genannten akademischen Person zugeschrieben ist, „entgeht dem Zirkularitätstest (3.I)“. Der Abschnitt über die Funktion des Protokolls zählt die „Zirkularität der Quellen“ zu dem, was ein geübter Nutzer ohne die acht Schritte erkennt; die Kurzversion führt 3.I nicht aus.
Nicht zu verwechseln mit der Zirkularität zweiter Ordnung von C.4. Sie betrifft eine aus dem Korpus gezogene Synthese, die „die Repräsentativitätsgrenzen der ursprünglichen Auswahl erbt“; die informationelle Zirkularität betrifft die Quellen eines einzelnen Textes. Ebenso wenig mit dem Fall aus 7.b, in dem als innere Kohärenz erscheint, was „die zirkuläre Schließung eines Systems um sich selbst“ ist: Dort schließt sich die Argumentation um sich selbst, in 3.I der Quellenbestand. Der gemeinsprachliche Sinn von „zirkulär“, kreisförmig, beschreibt eine Form, keinen Befund über Quellen.
Siehe auch Zirkularität zweiter Ordnung · Test der Abwesenheiten · Fehlschluss · Korpuserklärung · arithmetische und statistische Kontrolle
Integritätskontrolle
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). „Integrität“ bedeutet im DWDS „Ganzheit, Vollständigkeit, Unversehrtheit“ (DWDS, Stichwort „Integrität“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Integrität, abgerufen am 24.09.2026); Duden nennt „Makellosigkeit, Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit“ und „Unverletzlichkeit [eines Staatsgebietes]“ (Duden, Stichwort „Integrität“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Integritaet, abgerufen am 24.09.2026). „Kontrolle“ ist unter anderem „Überprüfung, der jemand, etwas unterzogen wird“ (Duden, Stichwort „Kontrolle“, Bedeutung 1b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontrolle, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck die Überprüfung der Vollständigkeit oder Unversehrtheit einer Sache.
In ARGUS Die Integritätskontrolle des Gegenstands steht in Schritt 0: „Prüfe vor dem Relevanztest, ob das bereitgestellte Dokument vollständig ist, und unterbrich die Analyse, um den Nutzer zu warnen, wenn es offenkundig nicht vollständig ist.“ Sieben Hinweise auf Unvollständigkeit werden aufgezählt, etwa eine Bezahlschranke, die den bereitgestellten Inhalt unterbricht, oder ein Text, der mitten im Satz endet. Zwei von ihnen, das angekündigte Programm mit fehlenden Teilen und der Vorspann mit fehlender Demonstration, „sind zugleich, und meist zuerst, Feststellungen von Schritt 5“; sie zählen nur mit einem „materiellen Zeichen der Unterbrechung“, weil eine bloße Vermutung „die Feststellung aus Schritt 5 zum Verschwinden bringen“ würde. Zu unterscheiden ist die „Trunkierung von einem bewusst gewählten Auszug“: „Ein Nutzer, der wissentlich einen Auszug einreicht, erklärt einen Umfang; dies fällt unter 0.a bis und nicht unter diese Kontrolle. Im Zweifel nachfragen.“ Fährt der Nutzer mit einem unvollständigen Dokument fort, wird die Unvollständigkeit „als erklärte Einschränkung am Kopf der Analyse aufgenommen, mit drei Folgen“: Schritt 5 erklärt eine beobachtete Abweichung vom Programm als nicht entscheidbar, der Abwesenheitstest von 3.E erklärt Abwesenheiten unter Vorbehalt, und die Stufe von 7.c ist grundsätzlich nicht zuweisbar. Die Kontrolle gilt auch in der Kurzversion (Anhang 1); im Korpus wird sie „für jeden Text des Korpus vor der Triage durchgeführt“ (C.1 bis, vor der Relevanztriage) und in C.2 nicht neu berechnet.
Nicht zu verwechseln mit der Integritätskontrolle der Datenbanksysteme, deren Aufgaben „die Überwachung und Einhaltung der logischen DB-Konsistenz“ sind (Lehrbuchseite „13.3 Integritätskontrolle“, https://dbs.uni-leipzig.de/static/buecher/DBSI-Buch/HTML/kap13-4.html, abgerufen am 24.09.2026), und mit der Integrität im sittlichen Sinn. Ebenso wenig mit dem Trunkieren der Informationstechnik, bei dem eine Zeichenfolge „[teilweise] durch einen Platzhalter“ ersetzt wird (Duden, Stichwort „trunkieren“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/trunkieren, abgerufen am 24.09.2026): In ARGUS ist ein Dokument trunkiert, das nicht vollständig vorliegt. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 schließlich prüft die Analyse selbst, die Integritätskontrolle den bereitgestellten Gegenstand.
Siehe auch Umfang · angekündigtes Programm · Abwesenheitstest · nicht entscheidbar · Relevanztriage · Kohärenzkontrolle
intellektuelle Selbstverteidigung
Herkunft Im Deutschen erscheint der Ausdruck im Titel der deutschen Ausgabe eines Buches von Normand Baillargeon: „Crash-Kurs Intellektuelle Selbstverteidigung. Wie wir die alltägliche Manipulation aus Blenden, Täuschen und Vernebeln durchschauen. München: Riemann, 2008“ (pro zukunft, Buchbesprechung „Crash-Kurs Intellektuelle Selbstverteidigung“, bibliografische Angabe, https://www.prozukunft.org/buecher/crash-kurs-intellektuelle-selbstverteidigung, abgerufen am 25.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „intellektuell“ bedeutet „den Intellekt betreffend, auf dem Intellekt beruhend, geistig, verstandesmäßig“ (DWDS, Stichwort „intellektuell“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/intellektuell, abgerufen am 25.09.2026); „Selbstverteidigung“ bedeutet „das Sich-selbst-Verteidigen“ (Duden, Stichwort „Selbstverteidigung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Selbstverteidigung, abgerufen am 25.09.2026). Dem Wortlaut nach bezeichnet die Verbindung eine Verteidigung seiner selbst mit den Mitteln des Verstandes.
In ARGUS Der Ausdruck erscheint im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“, der mit dem Satz beginnt: „ARGUS steht in einer Tradition, die es nicht erfunden hat.“ Unmittelbar danach nennt das Protokoll den Ausdruck „intellektuelle Selbstverteidigung“: Er „stammt von Noam Chomsky“; seine Verbreitung in einem bestimmten Sprachraum schreibt das Protokoll Normand Baillargeon zu, mit Verweis auf ein Buch von 2005. Der Abschnitt nennt weitere Filiationen: Die Schritte 0.d und 0.e, also das Quellen-Audit und der Produktionskontext, „übertragen das Propagandamodell von Edward Herman und Noam Chomsky […] auf die Ebene eines einzelnen Textes“, und Anhang 4 verdankt zwei Tests der skeptischen und zetetischen Tradition. Davon trennt das Protokoll, „Was ARGUS dieser Tradition hinzufügt“, in fünf Punkten: die „nach Textgattung indexierte Beweisnorm“, die Trennung zwischen dem Grad der interpretativen Schließung und den Deskriptoren in 7.c, die Unterscheidung zwischen formaler und wirksamer Gegenrede sowie zwischen öffnenden und immunisierenden Konzessionen, den obligatorischen Abschnitt 7.b („Was der Text belastbar feststellt“) und Schritt 8, in dem der Analytiker in der reflexiven Prüfung Tests auf seinen eigenen Kommentar anwendet und für den das Protokoll in den konsultierten Instrumenten „kein Äquivalent gefunden“ hat. Der Ausdruck benennt damit die Tradition, in die sich das Protokoll stellt.
Nicht zu verwechseln mit der Selbstverteidigung als „Sportart, die zur Selbstverteidigung (1a) eingesetzt werden kann“ (Duden, Stichwort „Selbstverteidigung“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Selbstverteidigung, abgerufen am 25.09.2026). Ebenso wenig mit der selbstkritischen Prüfung von Schritt 8: Dort prüft der Analytiker die eigene Analyse; der Ausdruck „intellektuelle Selbstverteidigung“ bezeichnet im Protokoll die Tradition, auf die es sich beruft.
Siehe auch zetetisch · Quellen-Audit · Beweisnorm · Grad der interpretativen Schließung · Was der Text belastbar feststellt · reflexive Prüfung
interpretative Schließung
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). „Schließung“ ist „das Schließen (1, 7c, 7d, 10a, 11)“ (Duden, Stichwort „Schließung“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Schlieszung, abgerufen am 25.09.2026); „schließen“ heißt in Bedeutung 1 „bei einer Sache bewirken, dass sie nach außen abgeschlossen, zu ist“ (Duden, Stichwort „schließen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/schlieszen, abgerufen am 25.09.2026). DWDS nennt zuerst die „ständige oder vorübergehende Einstellung der Produktion eines Betriebes, der Tätigkeit einer Einrichtung“ (DWDS, Stichwort „Schließung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Schließung, abgerufen am 25.09.2026). „interpretativ“ bedeutet „auf Interpretation beruhend; erklärend, deutend, erhellend“ (Duden, Stichwort „interpretativ“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/interpretativ, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die interpretative Schließung ist das, was die Skala von 7.c misst: „Die Stufe misst den Grad der interpretativen Schließung, das heißt die Freiheit, die der Textmechanismus dem Leser lässt, die Schlussfolgerung zu prüfen, ihr vorhandene oder zugängliche Elemente entgegenzuhalten und sie zu ändern, wenn der Widerspruch dies verlangt.“ Je weniger Freiheit bleibt, desto höher die Stufe; auf Stufe 4, der verriegelten Propaganda, wird eigenständige Prüfung „am zentralen Punkt verhindert“. Die Skala misst „weder die Respektabilität des Autors noch seinen institutionellen Status noch den Grad des Aktivismus des Themas.“ Der „Grad der vom Text erzeugten interpretativen Schließung“ ist das letzte Kriterium der Stufenzuweisung, und für den militanten Lagertext richtet 0.b die Analyse auf diesen Grad aus.
Test 3.K fragt nach einer besonderen Form: „Erzeugt der Text interpretative Schließung in Form von Komplexität?“ Das heißt: „Gibt er dem Leser das Gefühl, Komplexität durchlaufen zu haben, obwohl die eingeführten Elemente die Schlussfolgerung niemals ernsthaft gefährden?“ Der Test gilt für den in 0.a bis erklärten argumentativen Umfang, und „Eine reale technische Schwierigkeit, die keiner Schlussfolgerung dient, ist keine interpretative Schließung.“ Im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ gilt die Trennung zwischen dem Grad der interpretativen Schließung und den Deskriptoren von rhetorischem Modus sowie Herkunft oder Funktion als Beitrag des Protokolls.
Nicht zu verwechseln mit dem Grad der interpretativen Schließung als Stufe 0 bis 4, der das Maß dieser Schließung angibt; der Ausdruck ohne „Grad“ bezeichnet den gemessenen Sachverhalt. Ebenso wenig mit den orthogonalen Deskriptoren frontal oder raffiniert, die die Form beschreiben, ohne den Grad zu bestimmen, und mit der gemeinsprachlichen Schließung eines Betriebs, die Anhang 4 in „ein Unternehmen pro Schließung“ verwendet. Schließlich mit der interpretativen Schließung der politikwissenschaftlichen Wissensanalyse, die im Anschluss an Frank Nullmeier und Friedbert W. Rüb so beschrieben wird: Erlangt eine der konkurrierenden Gruppen mit ihrem Wissen eine Monopolstellung, „kann dies die interpretative Schließung eines Wissensmarktes zur Folge haben“ (Monika Feigl-Heihs, Christian Kneil, Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 30 (2001) 1, S. 53, https://ozp-journal.uibk.ac.at/OEZP/en/article/download/1056/751, abgerufen am 25.09.2026). Dort betrifft die Schließung einen Markt konkurrierender Deutungen; ARGUS misst sie im Mechanismus eines einzelnen Textes, als Freiheit, die er dem Leser zur Prüfung der Schlussfolgerung lässt.
Siehe auch Grad der interpretativen Schließung · Textmechanismus · orthogonaler Deskriptor · verriegelte Propaganda · Umfang
K Seitenanfang
Klausel „Bei unzureichenden Elementen“
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „Klausel“ als „[als Einschränkung] eingefügte oder hinzugesetzte Bestimmung, Bedingung, besonders in einem Vertrag“ (Duden, Stichwort „Klausel“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Klausel, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die Klausel steht am Kopf von Schritt 7: „Wenn ein Abschnitt der Analyse nicht zuverlässig ausgefüllt werden kann, weil der Text nicht genügend Informationen liefert, muss der Analytiker dies ausdrücklich angeben.“ Sie setzt Regel 18 im Einzelnen um und gilt auch in der Kurzversion. Für die Teilschritte gibt sie Formeln der Familie „im gegenwärtigen Stand“ vor: in 7.a „Schwere im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ statt einer Einordnung als „geringfügig“, in 7.c „Stufe im gegenwärtigen Stand nicht zuweisbar“ mit Angabe des fehlenden Elements; in 7.b ist gegebenenfalls zu schreiben, dass der Text nichts belastbar feststellt. Drei Grenzen beschränken sie. Die erste betrifft die „Unzulänglichkeit des Textes, nicht Unentschlossenheit des Analytikers“; wer die Klausel als ausweichenden Modifikator verwendet, verstößt gegen Regel 14: „Kann der Analytiker schreiben ‚X fehlt‘, gilt die Klausel. Kann er nur schreiben ‚es ist schwer zu sagen‘, gilt Regel 14.“ Die zweite trennt fehlende Information vom Ausschluss aus dem erklärten Umfang. Die dritte schließt einen „Ausweg vor der Berechnung“ aus, insbesondere für Test A von Anhang 4 (Größenordnung). An die erste Grenze bindet 3.E den Ausgang „Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“. Auf die Klausel verweisen der Treuetest von 3.B bei nicht verfügbarer Primärquelle, §5 von Anhang 4 für das „Ergebnis aus den bereitgestellten Daten nicht rekonstruierbar“ und Schritt 0, nach dem bei einem unvollständigen Dokument die Stufe von 7.c „grundsätzlich im gegenwärtigen Stand nicht zuweisbar“ ist. Die reflexive Prüfung von Schritt 8 zählt eine so gekennzeichnete Grenze nicht erneut: „Ein Verweis darauf genügt.“
Nicht zu verwechseln mit den anderen Klauseln des Protokolls: der Klausel des performativen Vertrags in 0.c, die Handbücher, Protokolle und Kodizes an ihrer eigenen Norm misst; der Klausel in 3.E, die beim unbestimmbaren Ausgang am ersten Tor „Ausweichen“ verhindert; der Klausel von C.5, der strukturellen Trennung zweier Register, die eine „rein stilistische Trennung“ nicht erfüllt. Ebenso wenig mit der Vertragsklausel der Gemeinsprache.
Siehe auch performativer Vertrag · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar · nicht rekonstruierbar · Modifikator · Größenordnung · reflexive Prüfung
Kohärenzkontrolle
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Zusammensetzung ist durchsichtig gebildet. „Kohärenz“ bedeutet „Zusammenhang; Abstimmung, Koordination“ (Duden, Stichwort „Kohärenz“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kohaerenz, abgerufen am 25.09.2026); „Kontrolle“ bedeutet „Überprüfung, durch die festgestellt werden soll, ob […] in Ordnung, richtig durchgeführt ist“ (DWDS, Stichwort „Kontrolle“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Kontrolle, abgerufen am 25.09.2026). Dem Wortlaut nach bezeichnet die Zusammensetzung die Überprüfung eines Zusammenhangs.
In ARGUS Die Kohärenzkontrolle ist die obligatorische Vorstufe von Schritt 8: „Vor jeder reflexiven Prüfung kontrolliert der Analytiker mechanisch, ob seine Analyse in sich zusammenhält.“ Sie wendet auf die Analyse an, was Schritt 5 am Text prüft: „ARGUS unterzieht den analysierten Text in Schritt 5 einer internen Kohärenzprüfung; unter dem performativen Vertrag von 0.c unterzieht es sich derselben Prüfung.“ Jede Kontrolle „erhält eine Antwort, die ein konkretes Element benennt“. Die Punkte betreffen Kopf und Anhänge, die externen Überprüfungen (nach 3.B gilt: „die Kohärenzkontrolle in Schritt 8 muss dieselben Zahlen wiederfinden“), die Widerspruchsfreiheit zwischen den Schritten, die modale Konstanz (nach 7.b prüft die Kohärenzkontrolle, „dass keine in 7.b gutgeschriebene Qualität mit einem zurückgezogenen Pol zusammenfällt“), Berechnungen, Tatsachenfeststellungen, die Primärquelle, die Qualifizierung der Abwesenheiten und das Register der Analyse nach Regel 19. „Eine erkannte Inkohärenz muss vor der Abgabe behoben werden, nicht bloß gekennzeichnet und beibehalten werden.“ Ergibt sie keine Inkohärenz, genügt eine Zeile. „Diese Kontrolle gilt in der Kurzversion ebenso wie in der Vollversion“; Anhang 1 führt sie als zwölfte Operation, und ein Punkt, dessen Gegenstand nicht erzeugt wurde, „wird als nicht anwendbar geprüft, nicht ignoriert“. Im Korpus verlangt C.3 nach dem letzten Text eine textübergreifende Kohärenzkontrolle: vergleichende Zusammenfassung der Stufen, Test auf Ankerdrift, Test der Kriteriensymmetrie, gegebenenfalls die Empfehlung einer blinden Neulektüre. Diese textübergreifenden Kontrollen werden nach 3.B „einem Text nicht künstlich hinzugerechnet“.
Nicht zu verwechseln mit der Prüfung der inneren Kohärenz des Textes in Schritt 5, die das angekündigte Programm mit dem tatsächlichen Inhalt konfrontiert; die Kohärenzkontrolle richtet die Kohärenzfrage an die Analyse. Die reflexive Prüfung, der sie vorausgeht, fragt nach Voraussetzungen, Verzerrungen, Informationsgrenzen, Deferenz und Serienkonformismus, die Kohärenzkontrolle nach dem Zusammenhalt der Analyse, bis hin zu der Frage, ob sie „vergleichendes Lob oder Tadeln, das ich nicht belegen kann“, enthält. Ebenso wenig mit einem Pflichtteil der Darstellung: „Diese Kontrolle ist kein auszufüllender Abschnitt, sondern eine Gelegenheit zur Korrektur.“ Auch die sprachwissenschaftliche „Textkohärenz“ (Duden, Stichwort „Kohärenz“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kohaerenz, abgerufen am 25.09.2026) ist nicht gemeint.
Siehe auch reflexive Prüfung · Kontrolle · Kurzversion · modale Konstanz · Korpus · vergleichendes Lob oder Tadeln
konstante Zurückhaltung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „konstant“ als „gleichbleibend“ (Duden, Stichwort „konstant“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/konstant, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS verzeichnet für „Zurückhaltung“ „zurückhaltendes Wesen, Verhalten“ und „zögerndes, abwartendes Verhalten“ (DWDS, Stichwort „Zurückhaltung“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.dwds.de/wb/Zurückhaltung, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach ein gleichbleibend abwartendes Verhalten.
In ARGUS Die konstante Zurückhaltung ist die erste der drei Ausnahmen der Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6; trifft sie zu, ist sie „kein Mangel, und die Kontrolle bleibt stumm“. Sie liegt vor, wenn die Proposition „durchgehend denselben vorsichtigen Festlegungsgrad“ trägt und der abschließende Vorbehalt „nur diese konstante Vorsicht“ wiedergibt. Die Prüfung besteht in einer Frage: „Ist die Eröffnung bereits vorsichtig? Wenn ja, liegt keine Rücknahme vor.“ Ein Vorbehalt am Schluss, der eine von Anfang an vorsichtige Proposition wiederholt, begründet also keine gerichtete modale Rücknahme. Das Protokoll nennt diese Ausnahme „die Sicherung, die Regel 14 bereits schützt“. Regel 14 verbietet, „einen Autor zu bestrafen, dessen Text selbst Nuance oder Vorsicht ausdrückt oder alternative Hypothesen erkundet“; ist der Text nuanciert, muss die Analyse „diese Nuance in präzisen Begriffen wiedergeben, ohne sie in einen Vorwurf der Unbestimmtheit zu verwandeln“. Dieselbe Regel hält fest, dass die Kontrolle der modalen Konstanz „weder bei konstanter Vorsicht noch bei einer ausdrücklich vollzogenen Revision ausgelöst“ wird.
Nicht zu verwechseln mit der gerichteten modalen Rücknahme, bei der der starke Grad die argumentative Arbeit leistet und der schwache Grad erst dort erscheint, wo eine starke Festlegung einen Preis hätte. Ebenso wenig mit den beiden anderen Ausnahmen, der explizit vollzogenen Revision und der Umfangsaufteilung, oder mit den vorsichtigen Modifikatoren, die Regel 14 dem Analytiker untersagt, wenn der Text sie nicht rechtfertigt: Die konstante Zurückhaltung ist eine Eigenschaft des analysierten Textes. Gemeinsprachlich bezeichnet Zurückhaltung ein Verhalten; hier ist der Festlegungsgrad einer tragenden Proposition gemeint.
Siehe auch Eröffnung · abschließender Vorbehalt · Modifikator · explizit vollzogene Revision · Umfangsaufteilung
Kontrolle
Herkunft Duden gibt an: „französisch contrôle, zusammengezogen aus älter: contrerôle = Gegen-, Zweitregister, aus: contre = gegen und rôle = Rolle, Liste (Rolle)“ (Duden, Stichwort „Kontrolle“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontrolle, abgerufen am 24.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden unterscheidet „dauernde Überwachung, Aufsicht, der jemand, etwas untersteht“ (Bedeutung 1a), „Überprüfung, der jemand, etwas unterzogen wird“ (Bedeutung 1b) und „Herrschaft, Gewalt, die man über jemanden, sich, etwas hat“ (Bedeutung 2) (Duden, Stichwort „Kontrolle“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontrolle, abgerufen am 24.09.2026). Das Wörterbuch erklärt die Wörter der Prüfung wechselseitig: „prüfen“ heißt unter anderem „einen Sachverhalt, ein Schriftstück im Hinblick auf die Richtigkeit, Akzeptabilität kontrollieren“ (Duden, Stichwort „prüfen“, Bedeutung 1b, https://www.duden.de/rechtschreibung/pruefen, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Kontrolle bezeichnet im Protokoll zunächst eine Reihe benannter Kontrollen, jede an einen Ort gebunden: die Integritätskontrolle des Gegenstands in Schritt 0, die arithmetische und statistische Kontrolle von Anhang 4, die Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6, die Kohärenzkontrolle als „obligatorische Vorstufe“ von Schritt 8 und die textübergreifende Kohärenzkontrolle von C.3. Die Kohärenzkontrolle geht der reflexiven Prüfung voraus: „Vor jeder reflexiven Prüfung kontrolliert der Analytiker mechanisch, ob seine Analyse in sich zusammenhält.“ Außerdem ist die Kontrolle in 3.B die Zähleinheit der externen Überprüfung: „Eine Kontrolle entspricht einer überprüfenden Proposition oder einer Protokollbedingung, die in dem Moment formuliert wird, in dem die Kontrolle begonnen wird.“ Jede Kontrolle erhält einen Status (erfolgreich, teilweise, ergebnislos) und einen Zugangsmodus, und „Allein verwendet bezeichnet ‚Zahl der externen Überprüfungen‘ nur die erfolgreichen Kontrollen“. Regel 13 macht die externe Überprüfung verpflichtend, wenn ein Element entscheidend ist „und eine einfache Kontrolle es feststellen würde“. Das Wort Prüfung benennt die großen Untersuchungsgänge: „Systematische kritische Prüfung des argumentativen Hauptteils“ (Schritt 3), „Prüfung der inneren Kohärenz“ (Schritt 5), „Selbstkritische Prüfung der Analyse“ (Schritt 8); 3.B verlangt, „klar zwischen interner Prüfung und externer Überprüfung“ zu unterscheiden. Eine allgemeine Abgrenzung von Kontrolle, Prüfung und Überprüfung stellt das Protokoll nicht auf; die Verbindung, die es herstellt, führt über 3.B, wo die externe Überprüfung in Kontrollen gezählt wird.
Nicht zu verwechseln mit der Kontrolle als Überwachung oder Herrschaft: Das gewöhnliche Wort bleibt im Protokoll daneben in Gebrauch, etwa wenn 0.a festhält, dass ein vom Analytiker einseitig festgelegter Umfang zeigt, „dass die entscheidendste Entscheidung der Analyse keiner externen Kontrolle unterlag“. Ebenso wenig mit der externen Überprüfung allein: Die Nutzung eines ausgeschlossenen Abschnitts über die Brücke von 0.a bis „bleibt eine interne Kontrolle innerhalb des Gegenstands“. Auch die Kontrollpunkte von Schritt 2, die über die Aktivierung von Anhang 2 entscheiden und die Modalkarte anlegen, sind Stellen im Ablauf und keine gezählten Kontrollen.
Siehe auch Integritätskontrolle · Kohärenzkontrolle · arithmetische und statistische Kontrolle · modale Konstanz · externe Überprüfung · reflexive Prüfung
Konzession
Herkunft Der Duden gibt „lateinisch concessio = Zugeständnis, zu: concedere, konzedieren“ an (Duden, Stichwort „Konzession“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Konzession, abgerufen am 24.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung „Zugeständnis“ (Duden, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Konzession, abgerufen am 24.09.2026; ebenso DWDS, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Konzession, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Konzession ist ein Zugeständnis des analysierten Textes, das das Protokoll auf drei Ebenen prüft. In der Modalkarte von Schritt 2 ist sie ein Ort: „Eine Konzession ist ein Ort, an dem ein niedriger Festlegungsgrad auftreten kann, kein Grad an sich.“ Sie gehört zu den Stellen, an denen der Richtungstest von Schritt 6 den schwachen Grad sucht. In 3.K wird ihre Funktion bestimmt: „Sind Konzessionen öffnend oder immunisierend?“ Die öffnende Konzession „macht eine andere oder unsicherere Schlussfolgerung möglich“, die immunisierende vermittelt „den Anschein von Ausgewogenheit“ und schützt zugleich die zentrale Schlussfolgerung. Konzessionen zählen zu den Seriositätsmarkern, die das Zielpublikum erwartet, und zu den Glaubwürdigkeitscodes des raffinierten Modus in 7.c; Regel 16 hält fest: „Das Vorhandensein einer Nuance, Konzession oder Gegenquelle beweist nicht die Ausgewogenheit des Textes.“ Schließlich begrenzt die modale Konstanz ihre Anrechnung: „Eine Konzession, die der zurückgezogene Pol einer erwiesenen Rücknahme ist, darf dem Text in 7.b nicht gutgeschrieben werden.“ Der Abschnitt „Was der Text belastbar feststellt“ schließt sie dann aus, „weder als wirksame Gegenrede noch als öffnende Konzession noch als Strengepunkt“. Die Unterscheidung öffnender und immunisierender Konzessionen führt das Protokoll unter seinen eigenen Beiträgen auf.
Nicht zu verwechseln mit der behördlichen Konzession, „befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes“ (Duden, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 1, Gebrauch: Amtssprache, https://www.duden.de/rechtschreibung/Konzession, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit einem Zugeständnis der Analyse an den Text: Wenn 7.b sagt, der Abschnitt sei „keine dekorative Konzession“, meint das Wort ein Zugeständnis des Analytikers. Und nicht mit einem Festlegungsgrad: Eine Konzession kann einen niedrigen Grad aufnehmen, ohne selbst einer zu sein.
Siehe auch öffnende Konzession · zurückgezogener Pol · Was der Text belastbar feststellt · Seriositätsmarker · raffiniert · wirksame Gegenrede
Korpus, Korpuserklärung, Relevanztriage
Herkunft Duden führt „Korpus“ im Sinne einer Sammlung auf „lateinisch corpus = Gesamtwerk, Sammlung, eigentlich = Körper“ zurück (Duden, Stichwort „Korpus“ (Sammlung), Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Korpus_Sammlung, abgerufen am 24.09.2026); für „Triage“ gibt er „französisch triage, zu: trier, Trieur“ an (Duden, Stichwort „Triage“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Triage, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft ist ein Korpus eine „[als Datenbank angelegte] Sammlung einer begrenzten Anzahl von Texten, Äußerungen o. Ä. als Grundlage für sprachwissenschaftliche Untersuchungen“ (Duden, Stichwort „Korpus“ (Sammlung), Bedeutung 1, Gebrauchsangabe Sprachwissenschaft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Korpus_Sammlung, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS verzeichnet daneben allgemeiner „eine nach bestimmten Gesichtspunkten zusammengestellte Sammlung von Objekten“ (DWDS, Stichwort „Korpus“ (das), Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Korpus, abgerufen am 24.09.2026). „Triage“ ist eine „Auswahl durch Sichtung und Prüfung“, in der Medizin eine „Einteilung, Kategorisierung von Patienten nach der Dringlichkeit und dem voraussichtlichen Erfolg der Behandlung“ (DWDS, Stichwort „Triage“, Bedeutungen 1 und 1a, https://www.dwds.de/wb/Triage, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Ein Korpus liegt vor, wenn der Nutzer „mehrere Texte als Ensemble zur Analyse einreicht“; Anhang 3 ist dann „vor dem ersten Text“ zu aktivieren. Ein Artikel mit beigefügter Primärquelle „bildet kein Korpus“: Das Dokument bleibt Kontrollquelle im Sinne von 3.B. Zwei Vorabschritte gehen den Einzelanalysen voraus. Die Korpuserklärung (C.1) beantwortet drei Fragen: Herkunft und Auswahlkriterium des Korpus, vorhersehbare Homogenität der Quellen, die Test 3.I jedes Textes beeinflusst, und Risiko einer Zirkularität zweiter Ordnung. Die Relevanztriage (C.1 bis) ersetzt den obligatorischen Stopp von 0.a, der sonst so viele Unterbrechungen erzeugen würde, „wie das Korpus Texte enthält“, durch „einen einzigen Stopp“; sie gibt die Relevanzeinstufung jedes Textes in einer Zeile an und „sagt, in welchem Grad sich jeder Text für ARGUS eignet; sie sagt nicht, was ihm fehlt“. Ihr geht die Integritätskontrolle jedes Textes voraus: „Die Triage betrifft bereits kontrollierte Gegenstände.“ Der Nutzer wird einmal befragt, mit dem zusätzlichen Ausgang, „die Analyse als Ganzes auf einen Teil der Texte beschränken“ zu können; jede Verringerung wird in C.1 neu geschrieben, denn sie „ist selbst ein Auswahlakt und erbt dessen Folgen“. „Zusammensetzung des Korpus und ARGUS-Umfang innerhalb jedes Textes sind zwei verschiedene Entscheidungen.“ Nach den Einzelanalysen prüft C.3 unter anderem Sequenzanker und Chronologieanker.
Nicht zu verwechseln mit dem dokumentarischen Korpus, auf das sich eine Zählung im analysierten Text stützt: §2 von Anhang 4 nennt „eine Zählung, die ein Korpus, Medienberichterstattung oder eine Dokumentendatenbank betrifft“; dort ist das Korpus Quelle einer Zahl und fällt unter Test G. Ebenso wenig mit der medizinischen Triage nach Dringlichkeit: Die Relevanztriage stuft nur die Eignung ein, und „Hier erscheint keine analytische Feststellung“.
Siehe auch Relevanz · obligatorischer Stopp · Integritätskontrolle · Primärquelle · Zirkularität zweiter Ordnung · Sequenzanker
Korrelation
Herkunft Wikipedia gibt für „Korrelation“ die Herkunft „mittellat. correlatio für ‚Wechselbeziehung‘“ an (Artikel „Korrelation“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Korrelation, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet mit dem Gebrauchshinweis Mathematik: „nur statistisch, mithilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu erfassender [loser, zufälliger] Zusammenhang zwischen bestimmten Erscheinungen“ (Duden, Stichwort „Korrelation“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Korrelation, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS übernimmt diese Bestimmung (DWDS, Stichwort „Korrelation“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Korrelation, abgerufen am 24.09.2026). Wikipedia erläutert: „Eine Korrelation […] beschreibt eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Merkmalen, Zuständen oder Funktionen. Die Beziehung muss keine kausale Beziehung sein“ (Artikel „Korrelation“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Korrelation, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Korrelation erscheint in der Definition der Qualifikation „verstärkt“ des Treuetests in 3.B: „verstärkt, eine Hypothese, ein Vorbehalt, eine Korrelation oder ein begrenzter Befund wird in eine allgemeinere oder sicherere Behauptung verwandelt“. Das Protokoll zählt die Korrelation damit zu den begrenzten Feststellungen einer Quelle, deren Reichweite ein Text überdehnen kann: Die Quelle stellt einen Zusammenhang fest, der Text gibt ihn als allgemeinere oder sicherere Behauptung wieder. Die Prüfung setzt voraus, dass der Treuetest aktiviert ist, also eine Filiation zwischen Text und Primärquelle besteht. Das Protokoll hebt diese Feststellung hervor, „weil sie eine Behauptung sicherer machen kann als ihre Quelle, während sie wörtlich noch vertretbar bleibt“, und legt fest: „Ihre Schwere wird ausschließlich in 7.a durch den Substitutionstest bestimmt, nicht durch ihre Qualifizierung.“ Die minimale Korrektur ersetzt dort „eine verzerrte Behauptung durch ihre korrekte Fassung“, hier also durch den begrenzten Befund der Quelle.
Nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Sinn „wechselseitige Beziehung“ (Duden, Stichwort „Korrelation“, Bedeutung 1, Gebrauch: bildungssprachlich, Fachsprache, https://www.duden.de/rechtschreibung/Korrelation, abgerufen am 24.09.2026), und mit einem Kausalzusammenhang: Eine Korrelation „muss keine kausale Beziehung sein“. Ob Kausalketten „nachgewiesen oder lediglich postuliert“ sind, prüft der Abschnitt „A. Logische Gültigkeit“ von Schritt 3.
Siehe auch verstärkt · Treuetest · Substitutionstest · logische Gültigkeit
Kreuzaudit
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). „Audit“ bedeutet „[unverhofft durchgeführte] Überprüfung“ (Duden, Stichwort „Audit“, Gebrauch: Wirtschaft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Audit, abgerufen am 24.09.2026), im DWDS „Überprüfung, Revision“ (DWDS, Stichwort „Audit“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Audit, abgerufen am 24.09.2026). „kreuzweise“ heißt „über Kreuz; gekreuzt; in Form eines Kreuzes verschränkt“ (Duden, Stichwort „kreuzweise“, https://www.duden.de/rechtschreibung/kreuzweise, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Das Kreuzaudit ist Stufe 2 des Widerspruchsverfahrens: „Empfohlen für ernsthafte kritische Verwendung oder für eine zur Veröffentlichung bestimmte Analyse. Es verläuft in zwei Schritten.“ Im ersten Schritt gilt: „Eine zweite KI erstellt eine vollständige Analyse desselben Textes, blind, das heißt ohne die erste Analyse und ohne irgendein Element des Entstehungskontexts.“ Im zweiten wird die zweite Analyse der ersten KI vorgelegt, „mit der Bitte um ein Differenzial und nicht um einen Kommentar“; die Anweisung schreibt dabei die Zuweisungsregel vor. Die Blindheit ist die tragende Bedingung des Verfahrens: „Die Blindheit ist die Bedingung der Unabhängigkeit: Eine zweite KI, der man die erste zeigt, erstellt eine Überarbeitung, kein Audit.“ Dieselbe Bedingung kehrt in Anhang 3 wieder. Die Empfehlung einer blinden Neulektüre in C.3 schlägt vor, die Analyse des ersten Textes „in einem neuen Gespräch zu wiederholen, ohne die anderen Texte oder bereits erstellten Analysen bereitzustellen“, und hält fest: „Nur unter dieser Bedingung ist die Neulektüre blind“.
Nicht zu verwechseln mit der reflexiven Blindheit von 3.H, einem Etikett für eine ungerechtfertigte Asymmetrie des analysierten Textes („performativer Widerspruch, ungerechtfertigtes epistemisches Privileg oder reflexive Blindheit“): Dort ist Blindheit ein Mangel des Textes, im Kreuzaudit eine Verfahrensbedingung der Analyse. Ebenso wenig mit dem Quellen-Audit von 0.d, das die im Text zitierten Quellen prüft, und mit der kurzen Gegenprobe, bei der dieselbe KI nur vier Schritte wiederholt. Schließlich mit dem Kreuzaudit des Qualitätsmanagements, das ein Beitrag über integrierte Managementsysteme als „das Kreuzaudit der verschiedenen Managementsysteme untereinander“ beschreibt (Karsten Tinnefeld, „Mit Wiki, Verve und E-Learning zum integrierten Managementsystem – Teil 2“, adesso, 16.02.2021, https://www.adesso.ch/de_ch/news/blog/mit-wiki-verve-und-e-learning-zum-integrierten-managementsystem-teil-2.jsp, abgerufen am 25.09.2026): Dort prüfen sich Managementsysteme gegenseitig; im Kreuzaudit von ARGUS erstellt eine zweite KI blind eine eigene Analyse desselben Textes, und erst danach folgt das Differenzial.
Siehe auch Widerspruchsverfahren · Differenzial · Zuweisungsregel · Quellen-Audit · Asymmetrie
kurze Gegenprobe
Gemeinsprachliche Bedeutung „Gegenprobe“ bedeutet „Überprüfung eines [Rechen]ergebnisses, einer Behauptung, These o. Ä. durch Umkehrung“ und, bei Abstimmungen, „Überprüfung eines durch Handzeichen oder Aufstehen erzielten Abstimmungsergebnisses durch Abstimmen mit entgegengesetzter Fragestellung“ (Duden, Stichwort „Gegenprobe“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gegenprobe, abgerufen am 24.09.2026; inhaltsgleich DWDS, Stichwort „Gegenprobe“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.dwds.de/wb/Gegenprobe, abgerufen am 24.09.2026). Mit dem Adjektiv verbunden bezeichnet der Ausdruck eine rasch ausgeführte Überprüfung dieser Art.
In ARGUS Die kurze Gegenprobe ist Stufe 1 des Widerspruchsverfahrens und dessen „Standardempfehlung“: „Bitte dieselbe KI in einem neuen Gespräch, ohne ihr die erste Analyse vorzulegen, nur die Schritte 1, 3.E, 3.H und 7.a desselben Textes zu bearbeiten. Vergleiche die vier Ergebnisse selbst.“ Geprüft wird die erste Analyse also durch eine unabhängige Wiederholung von vier ausgewählten Schritten: der Analyse des Eröffnungsrahmens, des Tests der Abwesenheiten, der epistemischen Symmetrie und der Schweregradskala. Den Vergleich führt der Nutzer. Das Protokoll begründet die Empfehlung mit dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag: „Diese Stufe erfasst den Großteil der Streuung zum Preis weniger Minuten.“ Die Anmerkung zur Praxis ergänzt: „Stufe 1 ist diejenige, die tatsächlich angewandt werden wird, und die einem neuen Nutzer zuerst zu empfehlen ist.“ Wie die beiden anderen Stufen bleibt sie freiwillig: „Keine ist verpflichtend.“
Nicht zu verwechseln mit der Gegenprobe durch Umkehrung oder bei einer Abstimmung: Die kurze Gegenprobe wiederholt einen Teil der Analyse unter frischen Bedingungen. Ebenso wenig mit dem Kreuzaudit (Stufe 2), bei dem eine zweite KI eine vollständige Analyse blind erstellt und die erste KI ein Differenzial liefert, und mit dem Probelauf ohne KI, bei dem der Nutzer selbst antwortet, bevor er die Analyse der KI liest.
Siehe auch Widerspruchsverfahren · Kreuzaudit · Probelauf ohne KI · Test der Abwesenheiten · epistemische Symmetrie
L Seitenanfang
Lagemaß
Fachsprachliche Bedeutung In der Statistik: „Als Lageparameter oder Lagemaße bezeichnet man in der deskriptiven Statistik gewisse Kennzahlen […], die eine zentrale Tendenz des Datensatzes zum Ausdruck bringen.“ „Im einfachsten Fall geben sie an, wo sich das Zentrum der Beobachtungswerte befindet“ (Wikipedia, Artikel „Lageparameter (deskriptive Statistik)“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Lageparameter_(deskriptive_Statistik), abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS verzeichnet „Lagemaß“ nicht in seinen gegenwartssprachlichen lexikalischen Quellen (https://www.dwds.de/wb/Lagemaß, eingesehen am 24.09.2026); unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Lagemasz besteht kein Eintrag.
In ARGUS Der mit „C. Lagemaß.“ überschriebene dritte Test von Anhang 4 prüft, welche zentrale Kennzahl eine Zahl darstellt: „Handelt es sich um Mittelwert, Median oder Modus? Gibt der Text dies an? Welches der drei würde die Schlussfolgerung verändern?“ Das Beispiel des Protokolls zeigt, dass die Wahl die Aussage bestimmt, ohne dass ein Rechenfehler vorliegt: „Ein Unternehmen mit dreiundzwanzig Gehältern kann gleichzeitig einen Mittelwert von 6.000, einen Median von 4.000 und einen Modus von 2.000 aufweisen, ohne dass eine der drei Zahlen falsch ist.“ Der Test richtet sich damit auf die Angabe des gewählten Lagemaßes und auf seine Wirkung auf die Schlussfolgerung. Unter den Aktivierungsbedingungen von §2 steht entsprechend „einen Durchschnitt, der als charakteristisch für eine Population dargestellt wird“; wie jeder Test des Anhangs betrifft er nur beweistragende Zahlen. Seine Feststellungen erscheinen in der Untersektion von 3.B und werden in 7.a durch den Substitutionstest gewichtet. Er gehört zu den Tests B bis F, die in der Kurzversion ausgeschlossen sind.
Nicht zu verwechseln mit anderen Verwendungen von „Modus“ im Protokoll: dem rhetorischen Modus von 7.c, frontal oder raffiniert, dem Zugangsmodus zur Quelle in 3.B und dem Light-Modus von Anhang 1. Ebenso wenig mit einem bloßen ‚Durchschnitt‘: Der Test fragt gerade, ob der Text angibt, welches Lagemaß er meint.
Siehe auch Zugangsmodus · frontal, raffiniert · beweistragend · arithmetische und statistische Kontrolle · Substitutionstest
leer, gefüllt, gemischt
Gemeinsprachliche Bedeutung „leer“ heißt „nicht mit etwas gefüllt; ohne Inhalt“ und abwertend „unter der Oberfläche, hinter dem Äußeren nichts weiter enthaltend, Sinn und Inhalt vermissen lassend“ (Duden, Stichwort „leer“, Bedeutungen 1a und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/leer, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt „ohne inneren Gehalt, Ausdruck“ (DWDS, Stichwort „leer“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/leer, abgerufen am 24.09.2026). „gefüllt“ bedeutet „angefüllt, voll“ (Duden, Stichwort „gefüllt“, https://www.duden.de/rechtschreibung/gefuellt, abgerufen am 24.09.2026), „gemischt“ „aus verschiedenen Bestandteilen bestehend oder zusammengesetzt“ (Duden, Stichwort „gemischt“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/gemischt, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die drei Adjektive sind die Werte der Rubrik „Status“ im Analyseraster von Anhang 2, das auf jeden verdächtigen Begriff angewandt wird: „Leer: keine Definition, austauschbarer Gebrauch.“ „Gefüllt: definiert, stabil, ohne Bedeutungsverlust nicht ersetzbar.“ „Gemischt: an einigen Stellen leer, an anderen gefüllt (mögliche Spannung).“ Der Status beschreibt den Gebrauch des Begriffs im Text, geprüft an Definition, Stabilität und Ersetzbarkeit; das kommentierte Beispiel stuft „Krise“, „Volk“ und „Fenster“ jeweils als leer ein. Die Rubrik „Abweichung gegenüber einem möglichen gefüllten Gebrauch“ fragt, ob derselbe Begriff anderswo gefüllt verwendet wird und ob die Abweichung gerechtfertigt ist. Mit 3.C ist der Status verbunden, weil ein aufgeladener Begriff gefüllt sein kann (Beispiel „Streik“) oder leer (Beispiel „Gerechtigkeit“).
Getrennt vom Status bewertet die Rubrik „Auswirkung auf die argumentative Belastbarkeit“, wie stark die These von der Leere abhängt: „Gering: Die Leere ist nebensächlich, die These hält ohne sie.“ „Mittel: Die These hängt teilweise von dieser Unschärfe ab (z. B. vage Prognose).“ „Hoch: Ohne den leeren Signifikanten bricht das Argument zusammen“. Im kommentierten Beispiel ist die Auswirkung hoch, denn „entfernt man diese drei leeren Signifikanten, bleibt nur eine Aufforderung ohne Begründung“.
Nicht zu verwechseln mit dem abwertenden Urteil über „leere“ Worte im Sinne von Duden, Bedeutung 2: In ARGUS ergibt sich der Status aus benannten Kriterien und kann von Stelle zu Stelle wechseln, weshalb derselbe Begriff „gemischt“ sein kann. Ebenso wenig mit anderen Skalen des Protokolls, die ähnliche Wörter verwenden: Der Vertrauensgrad strategischer Hypothesen in Stufe 3 von Schritt 4 (Inferenz strategischer Absicht) unterscheidet „Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“, die Schweregradskala von 7.a „Verheerend“, „Schwerwiegend“ und „Geringfügig“. Die Auswirkung gehört allein zum Raster von Anhang 2.
Siehe auch leerer Signifikant · symbolisch aufgeladener Begriff · verheerend, schwerwiegend, geringfügig · Inferenz strategischer Absicht
leerer Signifikant
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft ist der Signifikant die „Ausdrucksseite eines sprachlichen Zeichens“ (Duden, Stichwort „Signifikant“, Gebrauchsangabe Sprachwissenschaft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Signifikant, abgerufen am 24.09.2026; gleichlautend DWDS, Stichwort „Signifikant“, https://www.dwds.de/wb/Signifikant, abgerufen am 24.09.2026). Der leere Signifikant gehört zur politischen Diskurstheorie Ernesto Laclaus. Wikipedia fasst dessen Auffassung so zusammen: Es seien „solche – jeglicher Verknüpfung zu einzelnen Signifikaten entledigten und damit – leeren Signifikanten, die das undarstellbare Differentielle der politischen Identität in materielle Anschauung überführen können“; der Artikel spricht von Laclaus „Theorie der leeren Signifikanten“ (Wikipedia, Artikel „Ernesto Laclau“, Artikeltext, https://de.wikipedia.org/wiki/Ernesto_Laclau, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Anhang 2 gibt die operative Definition: „Ein leerer Signifikant […] ist ein Begriff, dessen rhetorische und politische Kraft nicht aus einem präzisen semantischen Inhalt stammt, sondern im Gegenteil aus dem Fehlen stabilen Inhalts.“ Die Analyse sucht die strategischen Fälle, „solche, deren Unschärfe im Text eine identifizierbare argumentative Funktion erfüllt“, etwa ein Publikum mit unterschiedlichen Interessen zu einen oder eine zu schnelle Falsifizierbarkeit zu vermeiden. Aktiviert wird der Anhang auf Wunsch des Nutzers oder durch den Kontrollpunkt am Ende von Schritt 2: „Dieser Grenztest allein steuert die Aktivierung, unabhängig davon, ob der Text eine Definition, ein Anwendungskriterium oder eine Aufzählung liefert.“ Der Anhang ist „bedingt, nicht fakultativ“; in ARGUS Light entfällt er. Jeder verdächtige Begriff durchläuft ein Raster aus Fundstelle, Status (leer, gefüllt oder gemischt), Funktion, Abweichung und Auswirkung. Die Verbindungen zu den Schritten schärfen andere Tests: 3.C unterscheidet „aufgeladene, aber gefüllte Begriffe (z. B. ‚Streik‘) von aufgeladenen und leeren Begriffen (z. B. ‚Gerechtigkeit‘)“; für 3.F gilt: „Ein leerer Signifikant macht die These schwer falsifizierbar, weil der fehlende Inhalt nachträglich neu definiert werden kann.“ 3.H (epistemische Symmetrie) fragt, ob ein Text, der Gegner mit leeren Signifikanten disqualifiziert, selbst solche zur eigenen Legitimierung verwendet; in Schritt 4 (Inferenz strategischer Absicht) ist ihr Gebrauch ein Indiz unter anderen. Schritt 7 nennt, „ob die zentrale These auf einem oder mehreren ungerechtfertigten leeren Signifikanten beruht“.
Nicht zu verwechseln mit bloßer Vagheit. Anhang 2 hält fest: „Ein leerer Signifikant ist keine bloße sprachliche Ungenauigkeit. Er ist ein argumentatives Werkzeug, dessen Unschärfe funktional ist.“ Hält die Schlussfolgerung unter enger und weiter Abgrenzung, ist der Begriff nach dem Grenztest „vage, ohne strategisch zu sein“. Ebenso wenig mit dem symbolisch aufgeladenen Begriff von 3.C: Ein aufgeladener Begriff kann gefüllt sein.
Siehe auch Grenztest · symbolisch aufgeladener Begriff · Falsifizierbarkeit · epistemische Symmetrie · Inferenz strategischer Absicht · leer, gefüllt, gemischt
legitime Aggregation, interpretativer Beitrag
Gemeinsprachliche Bedeutung „legitim“ bedeutet „allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei“ (Duden, Stichwort „legitim“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/legitim, abgerufen am 24.09.2026). „Aggregation“ ist fachsprachlich eine „Anhäufung“, in der Statistik die „Zusammenfassung von Daten nach mathematisch-statistischen Methoden“ (Duden, Stichwort „Aggregation“, Bedeutungen 1 und 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Aggregation, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt für die Statistik die „(statistische) Zusammenfassung verschiedener Daten“ (DWDS, Stichwort „Aggregation“, Bedeutung 4, https://www.dwds.de/wb/Aggregation, abgerufen am 24.09.2026). „interpretativ“ heißt „auf Interpretation beruhend; erklärend, deutend, erhellend“ (Duden, Stichwort „interpretativ“, https://www.duden.de/rechtschreibung/interpretativ, abgerufen am 24.09.2026), „Beitrag“ unter anderem „Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jemand bei der Gestaltung, Verwirklichung von etwas beteiligt“ (Duden, Stichwort „Beitrag“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Beitrag, abgerufen am 24.09.2026). Zusammen bezeichnen die Ausdrücke eine berechtigte Zusammenfassung und einen deutenden Anteil.
In ARGUS Die beiden Ausdrücke benennen die zwei Register jeder Synthese aus einem Mehrtext-Korpus. C.4 fragt unter Punkt 3, ob die Synthese eine Schlussfolgerung zieht, „die jeder Text für sich nicht erlaubt, deren Kombination aber logisch gültig ermöglichen würde (legitime Aggregation)“, oder ob sie „einen dem Korpus externen interpretativen Rahmen“ hinzufügt, der „aus der Kombination der Texte allein nicht ableitbar ist“. C.5 macht die Trennung strukturell: „zwei separat nummerierte Unterabschnitte, nicht zwei Absätze innerhalb derselben Rubrik“. Der erste enthält „Fakten oder Tendenzen, die mehrere Texte des Korpus jeweils getrennt dokumentieren und deren Kombination keine Information außerhalb des Korpus erfordert, um behauptet zu werden“. Der zweite enthält „Jede Interpretation, jeder breitere kausale oder politische Rahmen, jede Verallgemeinerung auf eine Ebene, die das Korpus allein nicht abdeckt“; neue Tatsachenbehauptungen werden dort nach der Zählbarkeitsbedingung der externen Überprüfung (3.B) belegt, denn „es ist kein Ort, an dem Beweisstandards gelockert werden“. Dieses Register beginnt mit der Statuserklärung „interpretativer Beitrag außerhalb des Korpus“. Die erste Person ist ein zulässiges Zeichen dieses Bruchs, ersetzt ihn aber nicht; solche Marker sind „enunziativ und nicht modal“, und Regel 14, die das Abschwächen durch vage Modifikatoren verbietet, zielt nicht auf sie.
Nicht zu verwechseln mit der statistischen Aggregation im Sinne des Duden: Die legitime Aggregation fasst keine Daten rechnerisch zusammen; sie zieht einen logisch gültigen Schluss aus dem, was mehrere Texte getrennt dokumentieren. Ebenso wenig mit Abschnitt 7.b, „Was der Text belastbar feststellt“, der die Qualitäten eines Einzeltextes sammelt, während der erste Unterabschnitt von C.5 „Was das Korpus durch legitime Aggregation feststellt“ überschrieben ist. Der interpretative Beitrag ist auch vom Beitrag des Protokolls selbst im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ zu trennen.
Siehe auch Zirkularität zweiter Ordnung · Was der Text belastbar feststellt · Modifikator · externe Überprüfung · Korpus
Lektürevertrag
Fachsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). In der Literaturwissenschaft bezeichnet der Lektürevertrag eine Übereinkunft zwischen Text und Leser über die Bedingungen der Lektüre. Stefan Neuhaus schreibt, fiktionale Literatur schließe „mit dem Leser einen“ Lektürevertrag, „eine Übereinkunft, dass das Gelesene für die Dauer der Lektüre“ als wahr angenommen wird, obwohl es unwahr ist (Stefan Neuhaus, Literaturvermittlung, UVK, 2009, S. 9, https://api.pageplace.de/preview/DT0400.9783838532851_A49412712/preview-9783838532851_A49412712.pdf, abgerufen am 25.09.2026). ARGUS spezialisiert diesen Begriff: Der Lektürevertrag wird an eine geschlossene Liste von Textgattungen gebunden, und aus ihm folgen die Beweisanforderungen der Analyse.
In ARGUS Der Lektürevertrag wird in 0.b zusammen mit der Textgattung bestimmt: „Bestimme die dominante Gattung des Textes aus den folgenden Kategorien und passe die Beweisanforderungen entsprechend an“. Die Liste ist geschlossen und umfasst acht Gattungen: „Leitartikel / Kommentar“, „Reportage / Presseartikel“, „Essay / prospektive Analyse“, „Wissenschaftlicher / technischer Artikel“, „Plädoyer / Manifest“, „Militanter Lagertext“, „Propaganda“ und „Sonstiges“, das anzugeben ist. Die Gattungen tragen ihre Anforderungen, vom Leitartikel („Die Anforderungen an den faktischen Nachweis sind gering“) bis zum wissenschaftlichen Artikel („höchste Anforderung an Belege, Daten und reproduzierbare Methoden“); beim militanten Lagertext richtet sich die Analyse auf den Grad der interpretativen Schließung. Aus der Gattung folgt in 0.c die Beweisnorm, „angesichts seiner Gattung“. Schreibt der Text selbst eine Norm vor, greift der performative Vertrag: Diese Norm „tritt […] in seinen Lektürevertrag ein und wird zusätzlich zur Gattungsnorm auf ihn selbst angewandt“. Die Einordnung beschreibt, sie urteilt nicht: „Diese Einordnung in 0.b beschreibt nur den Lektürevertrag, den der Text herstellt; sie ist keine Diagnose.“ Unter „Herkunft und eigener Beitrag“ erscheint der Begriff in der Begründung der nach Textgattung indexierten Beweisnorm: Eine Liste von Fehlschlüssen ohne Rücksicht auf die Gattung „behandelt einen Leitartikel und einen wissenschaftlichen Artikel gleich, obwohl ihre Lektüreverträge verschieden sind“. Auch ARGUS Light behält die Operation „Gattung und Lektürevertrag einordnen“ bei.
Nicht zu verwechseln mit der Gattung im allgemeinen Sinn, der „Gesamtheit von [Arten von] Dingen, Einzelwesen, Formen, die in wesentlichen Eigenschaften übereinstimmen“ (Duden, Stichwort „Gattung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gattung, abgerufen am 25.09.2026): Die Gattungen von 0.b bilden eine geschlossene Liste, an der die Beweisanforderungen der Analyse ausgerichtet werden. Ebenso wenig mit den gleichlautenden Stufen von 7.c: Die Gattung „Propaganda“ benennt einen Lektürevertrag, die „Stufe 3 — Propaganda“ eine Diagnose, und die Gattung „Plädoyer / Manifest“ ist von der „Stufe 2 — Plädoyer / engagierter Journalismus“ zu trennen. Schließlich mit dem Vergleich mit einer Textklasse, den Regel 19 als vergleichendes Lob oder Tadeln verbietet („besser, als die Gattung verlangt“).
Siehe auch Beweisnorm · performativer Vertrag · Grad der interpretativen Schließung · ARGUS Light · vergleichendes Lob oder Tadeln
logische Gültigkeit
Fachsprachliche Bedeutung Das Metzler Lexikon Philosophie bezeichnet in der formalen Logik einen Schluss als logisch oder formal gültig, „wenn er g. ist unabhängig von dem Bestehen oder Nicht-Bestehen der Sachverhalte, auf die sich Prämissen und Konklusionen beziehen“ (Metzler Lexikon Philosophie, Stichwort „gültig“, Abschnitt (1)(b), https://www.spektrum.de/lexikon/philosophie/gueltig/838, abgerufen am 24.09.2026). Wikipedia formuliert: „Ein Schluss ist logisch gültig, wenn es aus Gründen der logischen Form des Schlusses unmöglich ist, dass die Prämissen wahr, jedoch die Schlussfolgerung (Konklusion) falsch ist.“ (Wikipedia, Artikel „Gültigkeit“, Absatz zur logischen Gültigkeit, https://de.wikipedia.org/wiki/Gültigkeit, abgerufen am 24.09.2026.)
In ARGUS Die logische Gültigkeit ist der erste Prüfgegenstand von Schritt 3, im Abschnitt „A. Logische Gültigkeit“: „Folgen die Schlussfolgerungen aus den Prämissen?“, „Gibt es ungerechtfertigte Inferenzsprünge oder Bedeutungsverschiebungen?“, „Sind Kausalketten nachgewiesen oder lediglich postuliert?“ Die Bedeutungsverschiebung steht damit neben dem Inferenzsprung unter den Fragen an die Folgerichtigkeit. Die erste der absoluten und dauerhaften Regeln lautet: „Niemals rhetorische Kraft mit logischer Gültigkeit verwechseln.“ Schritt 6 zieht die Grenze dieser Prüfung: Sie erreicht den Widerspruch, also einen Wechsel der Polarität beim selben Referenten, und lässt eine Abschwächung des Festlegungsgrades durchgehen, „weil sie kein Widerspruch ist“; diese erfasst die Kontrolle der modalen Konstanz. Zugleich weist Schritt 6 der Prüfung der Gültigkeit einen Fall zu: Die unbegründete Eskalation, „ein Übermaß des Schlusshaften gegenüber den Prämissen“, wird unter ihr gekennzeichnet. In 3.I ist es „ein Fehlschluss“, das Fehlen von Widerspruch als Beweis für die Gültigkeit der These darzustellen. C.4 fragt, ob eine Korpussynthese eine Schlussfolgerung zieht, die die Kombination der Texte „logisch gültig ermöglichen würde (legitime Aggregation)“.
Nicht zu verwechseln mit der gemeinsprachlichen Gültigkeit, „das Gültigsein“, etwa in „dieser Vertrag hat keine Gültigkeit“ (Duden, Stichwort „Gültigkeit“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gueltigkeit, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit der Gültigkeit im Regime der ausgeschlossenen Abschnitte, das 0.a bis unter anderem als „didaktische Gültigkeit“ benennt und von dem es festhält: „Dieses Regime ist nicht ARGUS.“ Die empirische Belastbarkeit (3.B) prüft getrennt, ob Tatsachenbehauptungen belegt sind; die Gültigkeit betrifft die Folgerung. Die Bedeutungsverschiebung des Abschnitts ‚A. Logische Gültigkeit‘ betrifft den Gang einer Argumentation; das DWDS verzeichnet für das Wort die „allmähliche Änderung des Sinns eines sprachlichen Ausdrucks oder eines sonstigen Zeichens“ (DWDS, Stichwort „Bedeutungsverschiebung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Bedeutungsverschiebung, abgerufen am 24.09.2026).
Siehe auch Inferenzsprung · unbegründete Eskalation · legitime Aggregation · Regime der ausgeschlossenen Abschnitte · empirische Belastbarkeit · Fehlschluss
M Seitenanfang
Messung, Schätzung, Modell, Projektion
Gemeinsprachliche Bedeutung „Messung“ ist „das Messen (1)“ (Duden, Stichwort „Messung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Messung, abgerufen am 24.09.2026), und messen heißt „durch Anlegen, Zugrundelegen eines Maßes ermitteln“ (Duden, Stichwort „messen“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/messen, abgerufen am 24.09.2026). „Schätzung“ ist eine „ungefähre, grobe Bestimmung einer Größe, eines Maßes, Wertes“ (DWDS, Stichwort „Schätzung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Schätzung, abgerufen am 24.09.2026). „Modell“ bezeichnet in der Wissenschaft ein „Objekt, Gebilde, das die inneren Beziehungen und Funktionen von etwas abbildet bzw. [schematisch] veranschaulicht [und vereinfacht, idealisiert]“ (Duden, Stichwort „Modell“, Bedeutung 1c, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modell, abgerufen am 24.09.2026). Für „Projektion“ verzeichnen Duden und DWDS optische, mathematische, geografische und übertragene Bedeutungen, etwa „das Projizieren (3); Übertragung von Gefühlen u. Ä. auf andere“ (Duden, Stichwort „Projektion“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Projektion, abgerufen am 24.09.2026; DWDS, Stichwort „Projektion“, https://www.dwds.de/wb/Projektion, abgerufen am 24.09.2026); eine Vorausberechnung ist in beiden Einträgen nicht aufgeführt.
In ARGUS Die vier Wörter bilden die Frage von Test E von Anhang 4: „Ist die Zahl gemessen, aus einer Stichprobe geschätzt, von einem Modell erzeugt oder in die Zukunft projiziert? Unterscheidet der Text dies?“ Sie benennen die Entstehungsweise einer Zahl, von der ihr Beweiswert abhängt: „Eine modellierte Zahl, die als Messung dargestellt wird, ist eine unbelegte Behauptung, selbst wenn das Modell gut ist.“ Schritt 6 verweist auf diesen Test: Von der modalen Verstärkung, bei der eine anfangs vorsichtige Proposition in der Schlussfolgerung assertorisch wird, erfasst der Treuetest von 3.B die belegte Form mit der Feststellung „verstärkt“, die bezifferte Form „Test E von Anhang 4“. Beweistragende Projektionen gehören nach dem Grundprinzip und nach §2 zu den Angaben, die den Anhang aktivieren. Die Domänengrenze von Test G weist gewöhnliche statistische und wissenschaftliche „Messungen oder Reihen“ den Tests A bis F und 3.B zu, und der Test zur angezeigten Präzision nennt „Eine Projektion auf die nächste Million in einem Zehnjahresmodell“ als Fall von Scheingenauigkeit. Test E gehört zu den Tests B bis F, die in der Kurzversion ausgeschlossen sind.
Nicht zu verwechseln mit anderen Verwendungen von „Modell“ im Protokoll: 3.B bestimmt, dass „Vom Modell erinnerte Kenntnisse“ keine externe Überprüfung darstellen, gemeint ist das ausführende KI-Modell; §5 verbietet, dass der Analytiker „das Modell des Autors“ durch sein eigenes ersetzt, gemeint sind die Rechenannahmen, und der Substitutionstest von 7.a sagt vom festgestellten Ersatzwert: „Das ist nicht das Modell des Analytikers, sondern ein festgestelltes Datum“. Ebenso wenig mit dem Schätzen „(ohne exaktes Messen, nur auf Erfahrung gestützt)“ (Duden, Stichwort „schätzen“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/schaetzen, abgerufen am 24.09.2026): Test E meint die Schätzung aus einer Stichprobe.
Siehe auch modale Verstärkung · verstärkt · externe Überprüfung · Substitutionstest · Scheingenauigkeit
modale Konstanz
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet „modal“ mit der Angabe Sprachwissenschaft als „die Art und Weise bezeichnend“ (Duden, Stichwort „modal“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/modal, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS bestimmt „Konstanz“ als „Festigkeit, Beständigkeit, Unveränderlichkeit; Beharrlichkeit“ (DWDS, Stichwort „Konstanz“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Konstanz, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach die Unveränderlichkeit einer Art und Weise.
In ARGUS Die Kontrolle der modalen Konstanz, „eingeführt in V5.1.0“, gehört zu Schritt 6 und arbeitet mit der in Schritt 2 erstellten Modalkarte. Sie prüft jede tragende Proposition, deren „Festlegungsgrad bei konstanter Polarität und konstantem Referenten variiert“, und erfasst damit eine Inkohärenz, die die Prüfung der logischen Gültigkeit durchgehen lässt, weil sie „kein Widerspruch ist, sondern eine Abschwächung des Festlegungsgrades“. Ihr Werkzeug ist der Richtungstest; zwei „Ja“ ergeben eine gerichtete modale Rücknahme. Drei Ausnahmen, ausdrücklich eine „Erweiterung von Regel 14“, lassen die Kontrolle stumm, wenn sie zutreffen: konstante Zurückhaltung, explizit vollzogene Revision und Umfangsaufteilung. Regel 14 hält ihrerseits fest, dass die Kontrolle „weder bei konstanter Vorsicht noch bei einer ausdrücklich vollzogenen Revision ausgelöst“ wird. Die Wiedergabe verlangt: „Eine Zeile zur modalen Konstanz für jede tragende Proposition, deren Festlegungsgrad variiert, mit dem Urteil“; der erwiesene Mangel geht in 7.a ein, und eine Konzession, die der zurückgezogene Pol einer erwiesenen Rücknahme ist, darf in 7.b nicht gutgeschrieben werden. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 fragt, ob „die Modalkarte aus Schritt 2 und das Urteil der modalen Konstanz aus Schritt 6 miteinander überein“ stimmen. Die Kurzversion ARGUS Light enthält die Kontrolle nicht.
Nicht zu verwechseln mit der Prüfung der logischen Gültigkeit in Schritt 3, die den Wechsel der Polarität bei konstantem starkem Grad als Widerspruch erfasst. Die drei Ausnahmen der Kontrolle sind zudem von anderen Ausnahmen des Protokolls zu trennen: von der in 0.a als „erklärte Ausnahme“ bezeichneten Analyse, die der Nutzer trotz geringer Relevanz verlangt, und von Regel 13, die in der Kurzversion „die einzige Ausnahme“ von der Reichweite der absoluten Regeln bildet, „weil sie eine Beweispflicht betrifft und keinen Detaillierungsgrad“.
Siehe auch Modalkarte · Festlegungsgrad · Polarität · logische Gültigkeit · ARGUS Light
modale Verstärkung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet „modal“ mit der Angabe Sprachwissenschaft als „die Art und Weise bezeichnend“ (Duden, Stichwort „modal“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/modal, abgerufen am 25.09.2026) und „Verstärkung“ unter anderem als „Erhöhung der Intensität“ (Duden, Stichwort „Verstärkung“, Bedeutung 5, https://www.duden.de/rechtschreibung/Verstaerkung, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach die Erhöhung der Intensität einer Art und Weise.
In ARGUS Die modale Verstärkung ist in Schritt 6 der „umgekehrte symmetrische Fall“ der gerichteten modalen Rücknahme: „eine tragende Proposition, zu Beginn vorsichtig und in der Schlussfolgerung assertorisch“. Sie „fällt nicht unter diese Kontrolle“, die Kontrolle der modalen Konstanz, und das Protokoll weist ihre Formen anderen Prüfungen zu. Die belegte Form erfasst der Treuetest von 3.B mit der Feststellung „verstärkt“: „eine Hypothese, ein Vorbehalt, eine Korrelation oder ein begrenzter Befund wird in eine allgemeinere oder sicherere Behauptung verwandelt“. Die bezifferte Form erfasst Test E von Anhang 4, „Messung, Schätzung, Modell, Projektion“, der fragt, ob eine Zahl „gemessen, aus einer Stichprobe geschätzt, von einem Modell erzeugt oder in die Zukunft projiziert“ ist. Für die verbleibende Form, in der „der Autor verstärkt seine eigene unbezifferte Behauptung, ohne dass der Hauptteil die neue Stütze geliefert hätte, die die Eskalation rechtfertigen würde“, gilt die Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3: Sie wird als unbegründete Eskalation gekennzeichnet, „ein Übermaß des Schlusshaften gegenüber den Prämissen“, unter Wiederverwendung der Modalkarte aus Schritt 2.
Nicht zu verwechseln mit der gerichteten modalen Rücknahme, die vom starken zum schwachen Grad führt und allein Gegenstand der Kontrolle ist. Ebenso wenig mit dem gewöhnlichen Verstärken der These durch eine Proposition, von dem die erste Frage des Richtungstests spricht: Dort ist die argumentative Leistung des starken Grades gemeint, hier sein nachträgliches Erscheinen.
Siehe auch verstärkt · Treuetest · Messung · Modalkarte · unbegründete Eskalation · Korrelation
Modalität, Modalkarte
Fachsprachliche Bedeutung In der Logik bezeichnet „Modalität“ den „Grad der Bestimmtheit einer Aussage bzw. der Gültigkeit eines Urteils“ (Duden, Stichwort „Modalität“, Bedeutung 2, Gebrauch: Logik, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modalitaet, abgerufen am 24.09.2026), in der Sprachwissenschaft das „(in unterschiedlicher sprachlicher Form ausdrückbares) Verhältnis des bzw. der Sprechenden zur Aussage bzw. der Aussage zur Realität oder Realisierung“ (Duden, Stichwort „Modalität“, Bedeutung 3, Gebrauch: Sprachwissenschaft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modalitaet, abgerufen am 24.09.2026). Das Kompositum „Modalkarte“ ist in Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Modalität einer Behauptung kommt in 3.E zur Sprache: Ein später veröffentlichtes Element begründet keine Auslassung, kann aber „zur Qualifizierung der Modalität einer Behauptung dienen — eine These, die als feststehende Tatsache präsentiert wird, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt strittig war“; „Ein Modalitätsmangel und ein Auslassungsmangel sind nicht dasselbe und werden in 7.a nicht zusammengezählt.“ Für die Modalität tragender Propositionen erstellt Schritt 2 die Modalkarte, seinen zweiten Kontrollpunkt, „Kontrollpunkt, Modalkarte (eingeführt in V5.1.0)“. Für jede tragende Proposition werden Polarität und Festlegungsgrad notiert, so wie der Text sie an der jeweiligen Stelle setzt. Variiert der Grad, wird jede Stelle mit ihrem Ort erfasst: „Eröffnung, Hauptteil, Konzession oder abschließender Vorbehalt“; der Hauptteil ist der argumentative Hauptteil, den Schritt 3 prüft. Die Karte bewertet noch nichts und bleibt begrenzt: „Der Durchgang ist auf tragende Propositionen beschränkt; er annotiert nicht jeden Satz.“ Schritt 6 geht „Ausgehend von der in Schritt 2 erstellten Modalkarte“ vor und prüft die modale Konstanz; die unbegründete Eskalation wird „unter Wiederverwendung der Modalkarte aus Schritt 2“ gekennzeichnet; die Kohärenzkontrolle fragt: „Stimmen die Modalkarte aus Schritt 2 und das Urteil der modalen Konstanz aus Schritt 6 miteinander überein?“ Regel 14 erstreckt ihre Sicherung auf „die Modalität einer tragenden Proposition“. Zur Kurzversion gehört die Modalkarte nicht: Sie ist „nicht Teil der Light-Version“.
Nicht zu verwechseln mit der Modalität im allgemeinen Sinn, „Art und Weise, näherer Umstand, Bedingung, Einzelheit der Durchführung, Ausführung, des Geschehens o. Ä.“ (Duden, Stichwort „Modalität“, Bedeutung 1, Gebrauch: bildungssprachlich, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modalitaet, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit den Markern von C.5: Formeln wie „Ich glaube, dass“ schreiben eine Behauptung ihrem Urheber zu, und „Diese Marker sind enunziativ und nicht modal“. Der Ort der Modalkarte ist eine Textstelle einer tragenden Proposition; gemeinsprachliche Wendungen wie „der Ort, an dem gelernt wird“ gehören nicht zu dieser Einteilung, ebenso wenig die beiden Orte der Strenge in 3.K („Vergleiche anschließend beide Orte“), aus denen die verschobene Strenge folgt. Der „Hauptteil der Analyse“ in der Kohärenzkontrolle gehört zur Analyse selbst.
Siehe auch Eröffnung · modale Konstanz · unbegründete Eskalation · Kohärenzkontrolle · verschobene Strenge · Kurzversion
Modifikator
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „Modifikator“ als „etwas, was abschwächende oder verstärkende Wirkung hat“ (Duden, Stichwort „Modifikator“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modifikator, abgerufen am 25.09.2026); das DWDS gibt dieselbe Bestimmung mit der Angabe „bildungssprachlich, fachsprachlich“ (DWDS, Stichwort „Modifikator“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/Modifikator, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Modifikatoren sind in ARGUS Ausdrücke, mit denen der Analytiker eine Feststellung abschwächen kann, und Regel 14 regelt ihren Gebrauch in der Analyse: „Niemals eine kritische Schlussfolgerung mit vagen oder vorsichtigen Modifikatoren abschwächen, wenn der Text diese Abschwächung nicht rechtfertigt.“ Als Beispiele nennt sie „‚unzureichend‘, ‚nicht genug‘, ‚relativ‘, ‚teilweise‘, ‚neigt dazu‘, ‚scheint‘, ‚fast‘, ‚in gewissem Maße‘“; sie sind nur zulässig, „wenn sie dem Zustand des Textes genau entsprechen“. „Fehlt ein Element, ist zu sagen, dass es fehlt.“ Die Regel „verbietet dem Analytiker, Modifikatoren zu verwenden, um dem eigenen Urteil auszuweichen“, darf aber nicht dazu führen, einen Autor zu bestrafen, dessen Text selbst Vorsicht ausdrückt; die Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6 erweitert dieselbe Sicherung, etwa durch die Ausnahme der konstanten Zurückhaltung. Schritt 7 wendet das Verbot auf die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ an: Unentschlossenheit des Analytikers als fehlende Information auszugeben, hieße, „die Klausel als ausweichenden Modifikator zu verwenden, was Regel 14 verbietet“. Regel 19 ist „das Gegenstück zu Regel 14: Jene verbietet vage Modifikatoren, die Kritik abschwächen; diese verbietet vage Vergleiche, die Lob oder Vorwurf aufblasen.“
Nicht zu verwechseln mit den enunziativen Markern des interpretativen Beitrags in C.5b, etwa „Ich glaube, dass“: Sie „schreiben eine Behauptung ihrem Urheber zu“, und Regel 14 zielt nicht auf sie, „da sie die Abschwächung einer Feststellung verbietet, nicht die Angabe, wer sie trägt“. Ebenso wenig mit der Vorsicht des analysierten Textes, die Regel 14 schützt und die die Analyse „in präzisen Begriffen wiedergeben“ muss.
Siehe auch vergleichendes Lob oder Tadeln · interpretativer Beitrag · konstante Zurückhaltung · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“
N Seitenanfang
Nenner
Herkunft Duden: „Lehnübersetzung von mittellateinisch denominator“ (Duden, Stichwort „Nenner“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Nenner, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Mathematik ist der Nenner „(bei Brüchen) Zahl, Ausdruck unter dem Bruchstrich“ (Duden, Stichwort „Nenner“, Gebrauchsangabe Mathematik, https://www.duden.de/rechtschreibung/Nenner, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS bestimmt ihn als „unter dem Bruchstrich stehende Zahl, die angibt, in wie viele Teile ein Ganzes geteilt worden ist“ (DWDS, Stichwort „Nenner“, https://www.dwds.de/wb/Nenner, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Test B von Anhang 4 fragt: „Ist der Nenner angegeben? Ist es der richtige?“ Das Protokoll bestimmt den Nenner über seine Funktion: „Der Nenner ist die Population, Menge oder Referenzbasis, auf die sich der Prozentsatz bezieht, nicht notwendigerweise deren absolute numerische Größe.“ So nennt „9 % der weltweiten Verkäufe“ den Nenner auch ohne Gesamtvolumen; dieses kann für einen Rekonstruierbarkeitstest fehlen, „doch sein Fehlen ist kein Nennerfehler“. Die Grenze liegt beim fehlenden Bezug: „Ein Prozentsatz ohne identifizierbare Population oder Referenzbasis ist kein Datum.“ Für Veränderungen gilt dasselbe mit der Vergleichsbasis: „+24,5 % im Jahresvergleich“ hat eine, „um 30 % reduziert“ ohne Dauer, Wert oder Referenzzeitraum hat keine. Wechselt der Nenner oder die Vergleichsbasis im Verlauf des Textes, liegt eine „Äquivokation“ vor. §5 grenzt den Test von Test A (Größenordnung) ab: Fehlende Mindestangaben fallen nur unter Test B, „wenn es tatsächlich um einen fehlenden oder ungeeigneten Nenner geht“; sonst bleiben sie „ein Rekonstruierbarkeitsmangel von Test A“. Der Test setzt eine beweistragende Zahl im Sinne von §2 voraus und gehört zu den Tests B bis F, die in der Kurzversion ausgeschlossen sind.
Nicht zu verwechseln mit dem Nenner als Zahl unter dem Bruchstrich: In ARGUS ist er angegeben, sobald die Referenzbasis identifizierbar ist, auch wenn ihre Größe unbeziffert bleibt. Ebenso wenig mit der Basisrate, der Prävalenz einer Eigenschaft in der Population, die ein anderer Test von Anhang 4 bei Erkennungsbehauptungen verlangt, oder mit der Wendung „einen gemeinsamen Nenner bringen“, also „Unterschiedliches in Einklang bringen“ (DWDS, Stichwort „Nenner“, https://www.dwds.de/wb/Nenner, abgerufen am 24.09.2026).
Siehe auch beweistragend · Größenordnung · Basisrate · nicht rekonstruierbar · Kurzversion
neutrale Rekonstruktion
Gemeinsprachliche Bedeutung Der Duden verzeichnet für „neutral“ unter anderem „keiner der gegnerischen Parteien angehörend, nicht an eine Partei, Interessengruppe gebunden; unparteiisch“ (Duden, Stichwort „neutral“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/neutral, abgerufen am 24.09.2026) und für „Rekonstruktion“ „das Erschließen und Darstellen, Wiedergeben von etwas Geschehenem in den Einzelheiten seines Ablaufs“ (Duden, Stichwort „Rekonstruktion“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Rekonstruktion, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt „das Wiedergeben, Darstellen“ (DWDS, Stichwort „Rekonstruktion“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Rekonstruktion, abgerufen am 24.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach eine unparteiische Wiedergabe eines Ablaufs in seinen Einzelheiten.
In ARGUS Der Ausdruck benennt Schritt 2, „Neutrale Rekonstruktion der Argumentation“. Der Schritt verlangt: „Rekonstruiere die zentrale These und den argumentativen Gang treu und ohne Bewertung.“ Seine Leitfrage lautet: „Was will der Autor, dass ich glaube, und über welche Abfolge will er mich dorthin führen?“ Neutral heißt hier: Die Rekonstruktion gibt die These und ihre Abfolge so wieder, wie der Text sie aufbaut, und überlässt die Bewertung Schritt 3 („Systematische kritische Prüfung des argumentativen Hauptteils“). Die rekonstruierte These ist zugleich Bedingung der beiden Kontrollpunkte am Ende des Schritts. Über Anhang 2 wird hier entschieden, weil die Entscheidung voraussetzt, „dass die zentrale These rekonstruiert wurde“; für Definitionstest und Grenztest nimmt der Analytiker „die entscheidenden Begriffe der soeben formulierten These“. Parallel dazu entsteht die Modalkarte der tragenden Propositionen, deren Annotation dieselbe Zurückhaltung wahrt: „Die Annotation ist neutral: Man erfasst, man beurteilt die Konstanz noch nicht.“ Das Grundprinzip bestätigt die Reihenfolge: „Entscheide nicht über die Aktivierung, bevor die zentrale These rekonstruiert ist“. In der Kurzversion entspricht dem die Operation „These neutral rekonstruieren“.
Nicht zu verwechseln mit der Rekonstruktion, die der analysierte Text selbst von einer Gegenposition vornimmt. Schritt 1 prüft sie beim Strohmann, und dort gilt: „Die Feststellung betrifft die vorgenommene Rekonstruktion, nicht die Absicht des Autors“. Ebenso wenig mit dem Nachrechnen in Anhang 4, wo die Feststellung „Ergebnis aus den bereitgestellten Daten nicht rekonstruierbar“ einen Mangel des Textes festhält: Dort geht es um ein Rechenergebnis, in Schritt 2 um den argumentativen Gang.
Siehe auch Definitionstest · Modalkarte · Strohmann · nicht rekonstruierbar · Kurzversion
nicht entscheidbar
Gemeinsprachliche Bedeutung „entscheidbar“ heißt „so, dass zwischen zwei oder mehreren Alternativen gewählt werden kann“ (Duden, Stichwort „entscheidbar“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/entscheidbar, abgerufen am 24.09.2026); „entscheiden“ bedeutet „(einen Zweifelsfall) [endgültig] klären und darüber ein Urteil fällen“ (Duden, Stichwort „entscheiden“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/entscheiden, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS führt „entscheidbar“ ohne Bedeutungsangabe (https://www.dwds.de/wb/entscheidbar, eingesehen am 24.09.2026). Verneint bezeichnet die Wendung einen Zweifelsfall, der sich nicht klären lässt.
In ARGUS „nicht entscheidbar“ ist die siebte Qualifikation des Treuetests in 3.B: „nicht entscheidbar, die verfügbare Quelle erlaubt keinen Schluss“. Sie benennt keinen Mangel des Textes: „die dritte stellt eine Grenze der Analyse statt des Textes fest“, und sie wird nicht in 7.a übernommen. „‚Treu‘ und ‚nicht entscheidbar‘ sind dagegen mit jeder Mangelqualifikation für dasselbe Element unvereinbar.“ Ist die Primärquelle selbst nicht verfügbar, sind die Behauptungen zu benennen, „bei denen die Grenze zwischen dem, was die Quelle sagt, und dem, was der Text hinzufügt, unentscheidbar bleibt“; dies fällt unter die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ in Schritt 7.
Außerhalb des Treuetests hält die Wendung eine Informationsgrenze fest. Bestätigt der Nutzer nach der Integritätskontrolle von Schritt 0, mit einem unvollständigen Dokument fortzufahren, gilt: Die Abweichung zwischen angekündigtem Programm und Inhalt „wird dann als nicht entscheidbar erklärt“, da der fehlende Teil die Zusage erfüllen könnte. Regel 18 nennt als zulässige Formel „Frage allein auf Grundlage des Textes nicht entscheidbar“. In allen Fällen benennt die Wendung eine Grenze dessen, was die Analyse feststellen kann.
Nicht zu verwechseln mit der Entscheidbarkeit der theoretischen Informatik: „In der theoretischen Informatik heißt eine Eigenschaft auf einer Menge entscheidbar (auch rekursiv, rekursiv ableitbar), wenn es ein Entscheidungsverfahren für sie gibt.“ (Wikipedia, Artikel „Entscheidbarkeit“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidbarkeit, abgerufen am 24.09.2026.) ARGUS meint den Stand der verfügbaren Information. Ebenso wenig mit der Unentschlossenheit des Analytikers: Die Klausel „betrifft nicht den Fall, dass der Analytiker kein Urteil gebildet hat“; dafür gilt Regel 14. Verwandt sind die Ausgänge „Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ in 3.E und „Schwere im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ in 7.a.
Siehe auch Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ · Treuetest · Integritätskontrolle · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar
nicht rekonstruierbar
Gemeinsprachliche Bedeutung „rekonstruierbar“ bedeutet „sich rekonstruieren lassend“ (Duden, Stichwort „rekonstruierbar“, https://www.duden.de/rechtschreibung/rekonstruierbar, abgerufen am 24.09.2026), und rekonstruieren heißt unter anderem „den Ablauf von etwas, was sich in der Vergangenheit ereignet hat, in seinen Einzelheiten erschließen und genau wiedergeben, darstellen“ (Duden, Stichwort „rekonstruieren“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/rekonstruieren, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt „einen Vorgang mit Hilfe von Anhaltspunkten, aus der Erinnerung in allen Einzelheiten noch einmal darstellen, wiedergeben“ (DWDS, Stichwort „rekonstruieren“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/rekonstruieren, abgerufen am 24.09.2026). Verneint bezeichnet der Ausdruck etwas, das sich auf diese Weise nicht wiederherstellen oder nachvollziehen lässt.
In ARGUS Der Ausdruck ist die vorgeschriebene Feststellung des besonderen Verbots von Anhang 4 (§5): „Wenn die vom Text bereitgestellten Daten die Rekonstruktion des angegebenen Ergebnisses nicht erlauben, lautet die festzuhaltende Feststellung ‚Ergebnis aus den bereitgestellten Daten nicht rekonstruierbar‘.“ Das Verbot selbst lautet: „Der Analytiker ersetzt das Modell des Autors nicht durch sein eigenes, um eine Berechnung zu korrigieren. Er wiederholt die Berechnung des Autors mit den Daten des Autors.“ Die Feststellung ist „ein Mangel des Textes, keine Einladung, anders zu rechnen“, denn „Mit anderen Annahmen als denen des Autors neu zu rechnen, würde eine Widerlegung durch den Analytiker erzeugen, keine Prüfung des Textes.“ Sie fällt unter die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ aus Schritt 7. Fehlt für Test A eine Mindestangabe, bleibt dies „ein Rekonstruierbarkeitsmangel von Test A“ und wird nicht als Nennerfehler umqualifiziert; in Test B kann ein fehlendes Gesamtvolumen einen Rekonstruierbarkeitstest verhindern, ohne ein Nennerfehler zu sein. Im Substitutionstest von 7.a besteht bei einer nicht rekonstruierbaren Zahl ohne festgestellten Ersatzwert die minimale Korrektur darin, „die quantitative Proposition zu entfernen, die diese Zahl zu beweisen vorgab, nicht darin, einen plausiblen Wert zu erfinden“; ist der korrekte Wert festgestellt, tritt er an ihre Stelle, und „der Gegenentwurf wird dadurch treuer“.
Nicht zu verwechseln mit der neutralen Rekonstruktion der Argumentation in Schritt 2 und der Rekonstruktion einer Gegenposition, die Schritt 1 beim Strohmann prüft: Dort rekonstruiert der Analytiker Argumente, hier scheitert die Nachrechnung eines Ergebnisses aus den Daten des Textes. Ebenso wenig mit einer im Sinne von Test G nicht reproduzierbaren Zählung, der Angaben zu Datenbank, Suchanfrage oder Zähleinheit fehlen (Reproduzierbarkeit).
Siehe auch neutrale Rekonstruktion · Substitutionstest · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ · Gegenentwurf · Reproduzierbarkeit
nicht zurechenbare Abwesenheit
Gemeinsprachliche Bedeutung zurechenbar heißt „sich zuordnen lassend; zuordenbar“, etwa in „die Tat muss dem Verdächtigen objektiv zurechenbar sein“ (Duden, Stichwort „zurechenbar“, https://www.duden.de/rechtschreibung/zurechenbar, abgerufen am 24.09.2026); zurechnen bedeutet unter anderem „zur Last legen, zuschreiben“ (Duden, Stichwort „zurechnen“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/zurechnen, abgerufen am 24.09.2026). Abwesenheit ist auch das „Fehlen von etw.“ (DWDS, Stichwort „Abwesenheit“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Abwesenheit, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck ein Fehlen, das niemandem zur Last gelegt werden kann.
In ARGUS Der Ausgang gehört zum ersten Tor im Test der Abwesenheiten (3.E): Die Information fehlt im Text, stand aber zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zur Verfügung, beurteilt nach dem Gegenstand der Zugänglichkeit. „Die Information war zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, insbesondere weil sie später veröffentlicht wurde: nicht zurechenbare Abwesenheit. Dies ist kein Mangel, wird nicht in 7.a übernommen und in einer Zeile vermerkt, weil sie begrenzt, was die Analyse feststellen kann, nicht was der Text hätte tun sollen.“ Grundlage ist die Beurteilung der Zugänglichkeit zum Veröffentlichungsdatum: „Ein nach dem Text veröffentlichtes Element kann ihm nicht als Auslassung vorgeworfen werden.“ Für das Korpus gilt ebenso: „Ein späterer Text kann die Analyse erhellen, macht aber eine Information nicht rückwirkend zugänglich.“ Der Punkt über die beiden Tore bekräftigt, dass dieser Ausgang und die Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar „keine Mängel“ sind. Das spätere Element bleibt nutzbar, um die Modalität einer Behauptung zu qualifizieren; dieser Modalitätsmangel wird vom Auslassungsmangel getrennt gehalten. Die Integritätskontrolle in Schritt 0 kennt einen Vorbehalt derselben Art bei unvollständigen Dokumenten: „In beiden Fällen unterlässt die Analyse, dem Text etwas vorzuwerfen, das sie nicht beobachten kann.“
Nicht zu verwechseln mit dem Ausgang einfacher Schwachpunkt, bei dem die Information existierte, aber nicht leicht zugänglich war, und mit dem Ausgang, bei dem die Analyse gerade nicht feststellen kann, ob die Information existierte oder zugänglich war. Ebenso wenig mit der Zurechnung einer Tat an eine Person: In ARGUS geht es allein darum, ob dem Text ein Fehlen vorgeworfen werden kann.
Siehe auch Gegenstand der Zugänglichkeit · einfacher Schwachpunkt · Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar · Integritätskontrolle · Korpus
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obligatorischer Stopp
Gemeinsprachliche Bedeutung „obligatorisch“ bedeutet „durch ein Gesetz o. Ä. vorgeschrieben, verbindlich“ (Duden, Stichwort „obligatorisch“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/obligatorisch, abgerufen am 24.09.2026), „Stopp“ „das Anhalten aus der Bewegung heraus“ und „Unterbrechung, vorläufige Einstellung“ (Duden, Stichwort „Stopp“, Bedeutungen 1a und 1b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Stopp, abgerufen am 24.09.2026; ebenso DWDS, Stichwort „Stopp“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Stopp, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck eine vorgeschriebene, vorläufige Unterbrechung.
In ARGUS Der obligatorische Stopp beschließt 0.a: „Ist die Relevanz teilweise, gering oder mehrdeutig — in jeder Form, dem Grade nach wie der Zusammensetzung nach —, halte nach der Relevanzbewertung an. Gehe in keinen weiteren Schritt über.“ Seine Gestalt ist festgelegt: „Der Stopp ist keine Bitte um Erlaubnis. Er besteht darin, einen Vorschlag vorzulegen, den der Nutzer korrigieren kann, und enthält drei Elemente und nur drei“: die Relevanzeinstufung mit Form und Begründung, den vorgesehenen Umfang mit den eingeschlossenen und ausgeschlossenen Abschnitten und gegebenenfalls das Regime der ausgeschlossenen Abschnitte. Der Nutzer hat drei Ausgänge: „validieren, den Umfang korrigieren oder auf die Analyse verzichten“. Der Stopp ist eng begrenzt: „Er betrifft ausschließlich den Umfang.“ „Ein Stopp, der etwas anderes als die Validierung eines Umfangs verlangt, ist ein Verstoß.“ Er entfällt in den beiden Fällen der Befreiung. Die Kurzversion übernimmt ihn „ohne Vereinfachung“ (Anhang 1). Für ein Korpus wird er „durch einen einzigen Stopp ersetzt, der nach der Korpuserklärung und vor der Analyse des ersten Textes liegt“; „Diese Ersetzung entfernt keines seiner Elemente: Sie bündelt sie.“ Hinzu kommt dort ein eigener Ausgang: „die Analyse als Ganzes auf einen Teil der Texte beschränken“ (C.1 bis).
Nicht zu verwechseln mit der Unterbrechung durch die Integritätskontrolle, die vor dem Relevanztest vor einem unvollständigen Dokument warnt. Ebenso wenig mit einer Verhandlung über die Ergebnisse: „Er ist keine Gelegenheit, die Schwere der Feststellungen auszuhandeln oder den Nutzer zu fragen, was er finden möchte.“ Auch die erklärte Ausnahme bei geringer Relevanz gehört nicht zu seinen Ausgängen.
Siehe auch Relevanz · Befreiung · Regime der ausgeschlossenen Abschnitte · Integritätskontrolle · Korpuserklärung · Kurzversion
öffnende Konzession, immunisierende Konzession
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch unter den Beispielen zu „Konzession“ erscheinen die beiden Verbindungen nicht. „Konzession“ bedeutet unter anderem „Zugeständnis“, etwa in „Konzessionen an den Geschmack des Publikums“ (Duden, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Konzession, abgerufen am 25.09.2026; ebenso DWDS, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Konzession, abgerufen am 25.09.2026). „öffnen“ heißt „bewirken, dass etwas offen ist“ (Duden, Stichwort „öffnen“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/oeffnen, abgerufen am 25.09.2026). „immunisieren“ heißt „(gegen Bakterien u. Ä.) unempfindlich machen“ (Duden, Stichwort „immunisieren“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/immunisieren, abgerufen am 25.09.2026), in einer zweiten Bedeutung „gegen eine äußere Beeinflussung unempfänglich machen“, etwa „sich gegen [rechtes] Gedankengut, Versuchungen, Einwände immunisieren“ (DWDS, Stichwort „immunisieren“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/immunisieren, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Test 3.K fragt: „Sind Konzessionen öffnend oder immunisierend?“ Die beiden Fälle werden bestimmt: „Eine öffnende Konzession macht eine andere oder unsicherere Schlussfolgerung möglich.“ „Eine immunisierende Konzession vermittelt den Anschein von Ausgewogenheit und schützt zugleich die zentrale Schlussfolgerung vor Kritik.“ Unter den empfohlenen Begriffen erscheint die immunisierende Konzession als „Nuance, die vor allem dazu dient, dem Vorwurf der Parteilichkeit vorzubeugen“. 0.f bereitet die Frage vor: Eröffnen Nuancen, Einwände oder Konzessionen „tatsächlich die Möglichkeit einer anderen Schlussfolgerung“, oder schützen sie den Text vor dem Vorwurf der Parteilichkeit? Regel 16 gilt für Konzessionen wie für Gegenrede: Ihr Vorhandensein „beweist nicht die Ausgewogenheit des Textes“.
In 7.c zählen „immunisierende Konzessionen“ zu den konvergierenden Mechanismen von Stufe 3. Die Kontrolle der modalen Konstanz begrenzt die Gutschrift in 7.b: Eine Konzession, die den zurückgezogenen Pol einer erwiesenen gerichteten modalen Rücknahme bildet, wird weder als wirksame Gegenrede noch „als öffnende Konzession“ gutgeschrieben. Der Abschnitt über die Funktion des Protokolls nennt die immunisierende Konzession unter dem, was ein geübter Nutzer ohne die acht Schritte erkennt; der Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ zählt die Unterscheidung „zwischen öffnenden und immunisierenden Konzessionen“ zu den Beiträgen von ARGUS.
Nicht zu verwechseln mit der Konzession als „befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes“ (Duden, Stichwort „Konzession“, Bedeutung 1, a. a. O.). Ebenso wenig mit der Konzession als Ort der Modalkarte in Schritt 2: „Eine Konzession ist ein Ort, an dem ein niedriger Festlegungsgrad auftreten kann, kein Grad an sich.“ Die Qualifikation öffnend oder immunisierend betrifft dagegen die Funktion des Zugeständnisses für die Schlussfolgerung. Ferner mit der formalen Immunisierung von 3.F, die die Formulierung der These gegen Widerlegung schützt, und mit der verriegelten Nuance, die die Schlussfolgerung stärkt.
Siehe auch Konzession · wirksame Gegenrede · formale Immunisierung · gerichtete modale Rücknahme · verriegelte Nuance
orthogonaler Deskriptor
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „orthogonal“ bedeutet „das Orthogon betreffend; rechtwinklig“ und „senkrecht“ (Duden, Stichwort „orthogonal“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/orthogonal, abgerufen am 25.09.2026); ein Deskriptor ist ein „Begriff zur systematischen Klassifizierung oder Definition eines Objekts, eines Zustands, einer Leistung o. Ä.“ (DWDS, Stichwort „Deskriptor“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Deskriptor, abgerufen am 25.09.2026). Eine Bedeutung der ganzen Verbindung geben die eingesehenen Einträge nicht an.
In ARGUS 7.c stellt neben die Stufe „zwei Arten von Deskriptoren“, die der Analytiker „nur, wenn sie festgestellt sind“, hinzufügt: den rhetorischen Modus (frontal, raffiniert) und Herkunft oder Funktion. Die Überschrift „Deskriptoren orthogonal zur Stufe“ erläutert der folgende Satz: „Sie verändern die Stufennummer nicht und dürfen niemals verwendet werden, um sie abzuleiten.“ Herkunft oder Funktion nimmt die Werte „journalistisch, militant, unternehmerisch, institutionell, staatlich, parastaatlich oder eine andere präzise festgestellte Qualifikation“ an, und: „Staatliche oder institutionelle Herkunft führt zu keiner automatischen Stufe; institutionelle Kommunikation, die Widerspruch zulässt, kann weniger geschlossen sein als ein selbstimmunisierender privater Text.“ Die Vorsichtsregel lautet: „Die Herkunft des Textes ist niemals eine Diagnose.“ Solche Angaben sind „Deskriptoren von Herkunft oder Funktion, keine Propagandastufen“. In der Darstellung fügt der Analytiker die Deskriptoren „sofern festgestellt und nützlich“ als „von der Stufe getrennte Deskriptoren“ hinzu; wo eine Teilumfangsstufe vergeben wird, können sie zwischen Teilumfängen variieren, „aber nur für benannte Abschnitte und auf Grundlage festgestellter Elemente“. Schon 0.b behandelt frontale oder raffinierte Formen „als vom Grad orthogonale Deskriptoren“. Das Protokoll zählt die Trennung zwischen dem Grad der interpretativen Schließung und diesen Deskriptoren zu seinem eigenen Beitrag: Die Merkmale einer Propaganda für ein kultiviertes Publikum „beschreiben ihre Form, ohne für sich allein ihren Grad zu bestimmen“.
Nicht zu verwechseln mit einer räumlichen oder geometrischen Beziehung; „orthogonal“ bezeichnet hier keine Rechtwinkligkeit. Ebenso wenig mit dem Deskriptor der Dokumentation, dem „Kenn- oder Schlüsselwort, durch das der Inhalt einer Information charakterisiert wird und das der Einordnung von Daten dient und deren Auffindbarkeit erleichtert“ (DWDS, Stichwort „Deskriptor“, Bedeutung 1a, https://www.dwds.de/wb/Deskriptor, abgerufen am 25.09.2026). Auch nicht mit der Gattungseinordnung „Propaganda“ in 0.b: Sie „beschreibt nur den Lektürevertrag, den der Text herstellt; sie ist keine Diagnose“.
Siehe auch frontal, raffiniert · Grad der interpretativen Schließung · Teilumfangsstufe · Lektürevertrag
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performativ
Herkunft Duden gibt als Herkunft „zu lateinisch performare = vollständig ausbilden, hervorbringen“ an (Duden, Stichwort „performativ“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/performativ, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft heißt performativ „eine mit einer sprachlichen Äußerung beschriebene Handlung zugleich vollziehend (z. B. ich gratuliere dir)“ (Duden, Stichwort „performativ“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/performativ, abgerufen am 24.09.2026). Als performativer Widerspruch wird ein Sprechakt bezeichnet, „dessen Performanz, also das Verhalten des Sprechers, im Widerspruch zu seinem semantischen Gehalt, seiner Behauptung, steht“; „Während im logischen Widerspruch eine Aussage inhaltlich ihre Negation zu behaupten scheint, widerspricht im performativen Widerspruch die Äußerung als Handlung […] ihrem eigenen Inhalt.“ (Wikipedia, Artikel „Performativer Widerspruch“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Performativer_Widerspruch, abgerufen am 24.09.2026.)
In ARGUS Das Adjektiv tritt in zwei Wendungen auf. Den performativen Widerspruch hält 3.G fest: „Die Abweichung zwischen dem behaupteten ‚wir‘ und dem tatsächlichen Register ist ein performativer Widerspruch, der festzuhalten ist.“ Regel 11 fasst dies allgemein: „ein Text, der behauptet, sich an alle zu richten, dies aber in ausschließender Sprache tut, steht in performativem Widerspruch“. In 3.H (epistemische Symmetrie) ist er eine Form ungerechtfertigter Asymmetrie: „Kennzeichne jede ungerechtfertigte Asymmetrie als argumentative Schwäche (performativer Widerspruch, ungerechtfertigtes epistemisches Privileg oder reflexive Blindheit).“ Dort wird gefragt, ob ein Mangel, den der Text anderen zuschreibt, „beim Sprecher, in der von ihm privilegierten Gruppe oder Instanz oder im Textmechanismus selbst“ festgestellt werden kann. Die zweite Wendung lautet performativer Vertrag (0.c): Schreibt ein Text selbst eine Norm der Strenge vor, wird sie „zusätzlich zur Gattungsnorm auf ihn selbst angewandt“. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 wendet diesen Vertrag auf das Protokoll an: „ARGUS unterzieht den analysierten Text in Schritt 5 einer internen Kohärenzprüfung; unter dem performativen Vertrag von 0.c unterzieht es sich derselben Prüfung.“ In beiden Wendungen wird ein Text an dem gemessen, was er von sich sagt oder von anderen verlangt.
Nicht zu verwechseln mit dem logischen Widerspruch, den die Prüfung in Schritt 3 (logische Gültigkeit) erfasst; Schritt 6 beschreibt ihn als Wechsel der Polarität, „assertorisch-P, dann assertorisch-¬P beim selben Referenten“. Ebenso wenig mit dem kulturwissenschaftlichen Sinn „die Performativität betreffend, durch sie bestimmt“ (Duden, Stichwort „performativ“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/performativ, abgerufen am 24.09.2026).
Siehe auch performativer Vertrag · Register · epistemische Symmetrie · Asymmetrie · logische Gültigkeit · Kohärenzkontrolle
performativer Vertrag
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch die Einträge „performativ“ beider Wörterbücher führen die Verbindung nicht an. Duden erklärt „performativ“ mit der Angabe „Sprachwissenschaft“ als „eine mit einer sprachlichen Äußerung beschriebene Handlung zugleich vollziehend (z. B. ich gratuliere dir)“ (Duden, Stichwort „performativ“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/performativ, abgerufen am 25.09.2026) und „Vertrag“ als „[schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern; Kontrakt“ (Duden, Stichwort „Vertrag“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Vertrag, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS 0.c führt den performativen Vertrag als Klausel zur Beweisnorm ein: „Wenn der Text selbst eine Norm der Strenge, Quellenangabe, Methode oder Transparenz vorschreibt, tritt diese Norm in seinen Lektürevertrag ein und wird zusätzlich zur Gattungsnorm auf ihn selbst angewandt.“ Der Analytiker hat sie „ausdrücklich im Anschluss an die Beweisnorm“ zu erklären; beide Erklärungen werden zu Beginn von Schritt 3 wiederholt. Die Klausel betrifft „insbesondere Handbücher, Protokolle, Ethikkodizes, redaktionelle Leitfäden, Methodenartikel und Verhaltenskodizes“, und ihr Maßstab ist die eigene Forderung des Textes: „Ein Text, der seinen Leser lehrt, Quellen zu verlangen, wird an dem gemessen, was er verlangt, und nicht nur an dem, was seine Gattung erlaubt.“ Die vorgeschriebene Norm tritt also zur Gattungsnorm hinzu und ersetzt sie nicht. Schritt 8 wendet die Klausel auf das Protokoll selbst an: „ARGUS unterzieht den analysierten Text in Schritt 5 einer internen Kohärenzprüfung; unter dem performativen Vertrag von 0.c unterzieht es sich derselben Prüfung.“ Aus dieser Selbstanwendung begründet sich die Kohärenzkontrolle als obligatorische Vorstufe der selbstkritischen Prüfung.
Nicht zu verwechseln mit dem performativen Widerspruch, den 3.G festhält („Die Abweichung zwischen dem behaupteten ‚wir‘ und dem tatsächlichen Register ist ein performativer Widerspruch“) und den die epistemische Symmetrie (3.H) unter die ungerechtfertigten Asymmetrien zählt: Der performative Vertrag legt vor der Prüfung einen zusätzlichen Maßstab fest, der Widerspruch ist ein Ergebnis der Prüfung. Ebenso wenig mit einer Sprechhandlung im sprachwissenschaftlichen Sinn von „performativ“: Der Vertrag entsteht aus einer Norm, die der Text für andere oder für sich aufstellt. Schließlich mit dem performativen Vertrag der Performanceforschung: Anna Suchard geht davon aus, dass bei Wissens- und Bildungsaufführungen „etwas zustande kommt, das ich im Folgenden einen »performativen Vertrag« nennen werde“, und fährt fort: „Auch hier wird die Interaktionsweise der Beteiligten in einer liminalen Phase verbal oder nonverbal kommuniziert.“ (Anna Suchard, Wie wir uns an der Universität aufführen, transcript, 2022, S. 50, https://doi.org/10.14361/9783839461945, eingesehen am 25.09.2026 in der PDF-Ausgabe.) Dort regelt der Vertrag die Interaktion der Beteiligten einer Aufführung; in ARGUS entsteht er aus einer Norm, die der analysierte Text vorschreibt und die zusätzlich auf ihn selbst angewandt wird.
Siehe auch Lektürevertrag · Beweisnorm · performativ · Kohärenzkontrolle · epistemische Symmetrie
Polarität
Gemeinsprachliche Bedeutung „Gegensätzlichkeit bei wesenhafter Zusammengehörigkeit“, etwa „die Polarität der Geschlechter, der Anschauungen“ (Duden, Stichwort „Polarität“, Bedeutung 2, Gebrauch: bildungssprachlich, https://www.duden.de/rechtschreibung/Polaritaet, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS: „Verhältnis zweier einander bedingender Gegensätze zueinander, Gegensätzlichkeit“ (DWDS, Stichwort „Polarität“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Polarität, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Polarität ist das Vorzeichen, mit dem der Text eine tragende Proposition setzt: Die Modalkarte von Schritt 2 notiert „ihre Polarität, P oder ¬P“, neben dem Festlegungsgrad. Beide Merkmale bleiben getrennt: „Die Suspendierung betrifft den Festlegungsgrad gegenüber der Zielproposition; sie ist keine dritte Polarität: ‚Man weiß nicht, ob P‘ bleibt von der Polarität P, im suspendierten Grad.“ Die Polarität dient als Konstante der Kontrolle: Nur Propositionen, deren Grad „bei konstanter Polarität und konstantem Referenten variiert“, gehen in die Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6 ein, die „den Festlegungsgrad gegenüber ein und derselben Proposition, nicht deren Polarität“ vergleicht. Wechselt die Polarität, liegt ein anderer Befund vor: „Ein Wechsel der Polarität bei konstantem starkem Grad — assertorisch-P, dann assertorisch-¬P beim selben Referenten — ist keine modale Rücknahme, sondern ein Widerspruch, erreichbar durch die Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3“. Die Polarität trennt so die Zuständigkeit von Schritt 6 von derjenigen der logischen Gültigkeit.
Nicht zu verwechseln mit der gemeinsprachlichen Gegensätzlichkeit zweier Positionen oder Anschauungen: Die Polarität in ARGUS betrifft eine einzige Proposition und ihre Verneinung. Ebenso wenig mit den Polen von Schritt 6: Starker Pol und zurückgezogener Pol sind zwei Festlegungsgrade derselben Proposition bei gleicher Polarität. Auch die Wendung in 3.E, „Beide Fragen haben dieselbe Polarität: Zwei ‚Ja‘ begründen die Auslassung“, betrifft zwei Prüffragen, deren gleichgerichtete Antworten eine strategische Auslassung begründen, und keine Eigenschaft einer Proposition.
Siehe auch Festlegungsgrad · Modalkarte · modale Konstanz · starker Pol · logische Gültigkeit · strategische Auslassung
Prämisse
Herkunft Der Duden gibt „lateinisch praemissa = vorausgeschickter Satz, zu: praemissum, 2. Partizip von: praemittere = vorausschicken“ an (Duden, Stichwort „Prämisse“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praemisse, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung Der Duden bestimmt „Prämisse“ für die Philosophie als „erster Satz eines logischen Schlusses“ (Duden, Stichwort „Prämisse“, Bedeutung 1, Gebrauch: Philosophie, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praemisse, abgerufen am 24.09.2026), nach dem DWDS „eine vorausgesetzte Aussage, aus der eine Schlussfolgerung gewonnen wird“ (DWDS, Stichwort „Prämisse“, Bedeutung 2, Gebrauch: Philosophie, https://www.dwds.de/wb/Prämisse, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Das Protokoll gebraucht den Begriff im logischen Sinn, ohne eigene Definition. Die erste Frage des Abschnitts „A. Logische Gültigkeit“ von Schritt 3 lautet: „Folgen die Schlussfolgerungen aus den Prämissen?“ Geprüft wird also die Inferenz von den Prämissen zur Schlussfolgerung. Im Richtungstest von Schritt 6 kennzeichnet die Prämissenfunktion den starken Grad: Er ist derjenige, „unter dem die Proposition als Prämisse dient, die These verstärkt oder einen Gegner belastet“; erscheint der schwache Grad dort, wo eine starke Festlegung einen Preis hätte, liegt eine gerichtete modale Rücknahme vor. Die modale Verstärkung einer eigenen unbezifferten Behauptung ohne neue Stütze wird unter der Prüfung der Gültigkeit als unbegründete Eskalation gekennzeichnet, „ein Übermaß des Schlusshaften gegenüber den Prämissen“.
Nicht zu verwechseln mit der Voraussetzung von Schritt 1. Dort fragt das Protokoll, was der Text „als bereits erwiesen, selbstverständlich oder geteilt, ohne es jemals zur Prüfung zu stellen“, behandelt; die Prämisse ist das Glied, aus dem ein Schluss folgt, und ihre Verknüpfung mit der Schlussfolgerung prüft Schritt 3. Der Duden verbindet beide Wörter im bildungssprachlichen Gebrauch: Prämisse als „das, was einem bestimmten Projekt, Plan o. Ä., einem bestimmten Vorhaben o. Ä. gedanklich zugrunde liegt; Voraussetzung“ (Duden, Stichwort „Prämisse“, Bedeutung 2, Gebrauch: bildungssprachlich, https://www.duden.de/rechtschreibung/Praemisse, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit den Voraussetzungen der Analyse, nach denen die reflexive Prüfung von Schritt 8 fragt: „eine nicht nachgewiesene Voraussetzung, die der Analytiker selbst übernommen hat“.
Siehe auch logische Gültigkeit · Voraussetzung · Richtungstest · unbegründete Eskalation · reflexive Prüfung · gerichtete modale Rücknahme
Prinzip der wohlwollenden Interpretation
Fachsprachliche Bedeutung In Philosophie und Rhetorik ein methodologisches Prinzip: „Das Prinzip der wohlwollenden Interpretation fordert, dass man Ideen, gegen die man argumentiert, im bestmöglichen Licht darstellt. Insbesondere in der Philosophie und Rhetorik sollen demnach alle Äußerungen von Diskurspartnern als rational und, bei Meinungsverschiedenheiten, in ihrem bestmöglichen, stärksten Sinn verstanden werden.“ Der Artikel vermerkt zugleich die Verbindung zum Strohmann: „Argumente, die absichtlich gegen das Prinzip der wohlwollenden Interpretation verstoßen, können unter die Strohmann-Argumente gezählt werden.“ (Wikipedia, Artikel „Prinzip der wohlwollenden Interpretation“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Prinzip_der_wohlwollenden_Interpretation, abgerufen am 25.09.2026.)
In ARGUS Das Prinzip ist in Schritt 1 der Maßstab, an dem unter den vorbeugenden Disqualifizierungen der Strohmann erkannt wird: „Eine Gegenposition ist ein Strohmann, wenn der Text ihre stärksten Argumente auslässt und nur ihre schwächste oder randständigste Version beibehält, unter Verletzung des Prinzips der wohlwollenden Interpretation.“ Das Prinzip richtet sich hier an den analysierten Text und seinen Umgang mit Gegenpositionen: Verletzt ist es, wenn deren stärkste Argumente fehlen und nur die schwächste Version bleibt. Der Befund bleibt beim Text; er „betrifft die vorgenommene Rekonstruktion, nicht die Absicht des Autors“. Eine Grenze setzt 7.a für die Analyse selbst: Bei einer erwiesenen modalen Rücknahme betrifft die Erzwingung des Festlegungsgrads den Anspruch „so, wie ihn der starke Pol ankündigt, nicht eine wohlwollend abgeschwächte Fassung der These“. Der Substitutionstest bemisst also die Schwere am angekündigten Anspruch des starken Pols, und eine schwächere These, die anderswo überlebt, erhält eine eigene Schwereangabe.
Nicht zu verwechseln mit dem Wohlwollen im gemeinsprachlichen Sinn, das Duden als „freundliche, wohlwollende Gesinnung“ erklärt (Duden, Stichwort „Wohlwollen“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Wohlwollen, abgerufen am 25.09.2026): Das Prinzip ist eine Regel der Rekonstruktion und verlangt keine Sympathie. Ebenso wenig mit der neutralen Rekonstruktion von Schritt 2, die die These „treu und ohne Bewertung“ wiedergibt; das Protokoll beruft sich dort nicht auf das Prinzip. Schließlich mit der Gefälligkeit, die der Abschnitt „Was der Text belastbar feststellt“ (7.b) verbietet: „Einem Text Qualitäten zuzuschreiben, die er nicht besitzt, nur um den Abschnitt zu erfüllen, ist eine Gefälligkeit, die der künstlichen Strenge spiegelbildlich entspricht.“
Siehe auch Strohmann · vorbeugende Disqualifizierung · neutrale Rekonstruktion · Substitutionstest · starker Pol · Was der Text belastbar feststellt
Probelauf ohne KI
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet „Probelauf“ als „erstes Laufen einer Maschine oder einer technischen Anlage zur Erprobung ihrer Funktionen und Leistungsfähigkeit“ (Gebrauch: Technik) und, in der Leichtathletik, als „Lauf, bei dem die Leistungsfähigkeit eines Läufers, einer Läuferin geprüft wird“ (Duden, Stichwort „Probelauf“, Bedeutungen 1 und 2b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Probelauf, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS nennt ebenso den „Lauf, mit dem ein Läufer seine Leistungsfähigkeit oder die Aschenbahn erprobt“ (DWDS, Stichwort „Probelauf“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Probelauf, abgerufen am 24.09.2026). Wörtlich genommen bezeichnet die Verbindung einen solchen erprobenden Durchgang, an dem keine künstliche Intelligenz mitwirkt.
In ARGUS Der Probelauf ohne KI ist die „empfohlene Praxis“, die der Abschnitt „Funktion des Protokolls“ aus dessen Bestimmung als Lernwerkzeug ableitet: „Als Lernwerkzeug zielt es auf seine eigene teilweise Abschaltung.“ „Bevor der Nutzer einen Text der KI vorlegt, beantwortet er selbst, in wenigen Zeilen und ohne Hilfe, drei Fragen“: welche Voraussetzungen die Eröffnung setzt (Schritt 1), was fehlt (3.E) und ob der Text auf sich selbst anwendet, was er von anderen verlangt (3.H). „Anschließend vergleicht er seine drei Antworten mit denen der erstellten Analyse.“ Erprobt wird damit die Urteilskraft des Nutzers: „Die Abweichungen sind der Ort, an dem gelernt wird.“ Das Protokoll hebt die Sonderstellung dieser Übung hervor: „Der Probelauf ohne KI kostet zehn Minuten und ist der einzige Teil des Protokolls, der sich nicht delegieren lässt.“ Anhang 1 stützt auf ihn die Aufnahme des Abwesenheitstests in die Kurzversion: Der Probelauf „bezeichnet Schritt 1, den Abwesenheitstest und die epistemische Symmetrie als die drei Fragen mit dem höchsten Ertrag“.
Nicht zu verwechseln mit dem technischen Probelauf einer Maschine oder dem Probelauf im Sport: Hier prüft der Nutzer sich selbst, bevor er das Ergebnis der KI liest. Ebenso wenig mit der kurzen Gegenprobe, der Stufe 1 des Widerspruchsverfahrens: Dort bearbeitet dieselbe KI in einem neuen Gespräch die Schritte 1, 3.E, 3.H und 7.a, und verglichen werden zwei maschinell erstellte Ergebnisse; im Probelauf ohne KI stehen die eigenen Antworten des Nutzers der Analyse gegenüber.
Siehe auch kurze Gegenprobe · Eröffnung · Voraussetzung · Abwesenheitstest · epistemische Symmetrie · Kurzversion
Produktionskontext
Gemeinsprachliche Bedeutung Zusammensetzung aus „Produktion“ und „Kontext“. Das DWDS erklärt „Produktion“ mit der Angabe „allgemeiner“ als „das Produzieren, Hervorbringen, Erzeugen von etw.“ (DWDS, Stichwort „Produktion“, Bedeutung 3, https://www.dwds.de/wb/Produktion, abgerufen am 25.09.2026); Duden erklärt „Kontext“ als „inhaltlicher Gedanken-, Sinnzusammenhang, in dem eine Äußerung steht, und Sach- und Situationszusammenhang, aus dem heraus sie verstanden werden muss“ und kurz als „Zusammenhang“ (Duden, Stichwort „Kontext“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Kontext, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach den Zusammenhang, in dem etwas hervorgebracht wird.
In ARGUS Der Produktionskontext ist Gegenstand von 0.e, „Produktionskontext des Textes“, und betrifft das Medium, das den Text hervorbringt. Die Analyse recherchiert und nennt vier Elemente: „Wer veröffentlicht den Text?“, „Welches Geschäftsmodell hat dieses Medium?“ (mit „Abonnements, Werbung, Eigentümerstruktur, Subventionen“), „Gibt es bekannte Verbindungen zwischen diesem Medium und Interessengruppen des Themas?“ und „Werden diese Informationen im Text erwähnt?“. Die letzte Frage hat eine Folge: „Wenn nein, ist dies als Transparenzmangel zu kennzeichnen.“ Wie beim Quellen-Audit ist eine begrenzte externe Überprüfung zulässig und unter den Bedingungen von Regel 13 verpflichtend. Unter „Herkunft und eigener Beitrag“ nennt das Protokoll die Filiation beider Teilschritte: „Die Schritte 0.d und 0.e übertragen das Propagandamodell von Edward Herman und Noam Chomsky“ auf die Ebene eines einzelnen Textes; die fünf Filter dieses Modells betreffen unter anderem „Größe und Gewinnorientierung“ und „Abhängigkeit von Werbung“. In 7.c geht der Befund als Kriterium „Transparenz über den Produktionskontext (0.e)“ in die Stufenzuweisung ein, ohne sie zu bestimmen: „Die Herkunft des Textes ist niemals eine Diagnose.“ Die Herkunft kann nach 7.c nur als orthogonaler Deskriptor „Herkunft oder Funktion“ neben die Stufe treten. In der Kurzversion entfällt 0.e.
Nicht zu verwechseln mit dem Äußerungskontext eines Zitats, den 3.B mit dem Kontext vergleicht, den der analysierte Text dem Zitat zuschreibt; der Produktionskontext betrifft das veröffentlichende Medium. Ebenso wenig mit dem „Entstehungskontext“ im Kreuzaudit, das die zweite Analyse „ohne irgendein Element des Entstehungskontexts“ erstellen lässt: Dort ist die Entstehung der ersten Analyse gemeint.
Siehe auch Quellen-Audit · Äußerungskontext · orthogonaler Deskriptor · Kreuzaudit
Q Seitenanfang
Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Zu den Bestandteilen: qualifizieren bedeutet bildungssprachlich „als etwas Bestimmtes bezeichnen, klassifizieren“ (Duden, Stichwort „qualifizieren“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/qualifizieren, abgerufen am 24.09.2026); Stand ist die „im Ablauf einer Entwicklung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stufe“ (Duden, Stichwort „Stand“, Bedeutung 4a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Stand, abgerufen am 24.09.2026); bestimmbar gehört zu bestimmen, das unter anderem „ermitteln, klären; definieren“ bedeutet (Duden, Stichwort „bestimmen“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/bestimmen, abgerufen am 24.09.2026). Zum Bestandteil Tor siehe erstes Tor, zweites Tor.
In ARGUS Die Formel ist ein vorgeschriebener Ausgang des ersten Tores im Test der Abwesenheiten (3.E) für den Fall: „Die Analyse kann nicht feststellen, ob die Information zu diesem Zeitpunkt existierte oder leicht zugänglich war“. „Dies ist kein dem Text zugeschriebener Mangel und wird nicht in 7.a übernommen.“ Er ist „der einzige der drei Ausgänge, der nichts entscheidet“, und an drei kumulative Bedingungen gebunden. Erstens wurde eine vernünftigerweise erforderliche Kontrolle versucht und blieb im Sinne von 3.B teilweise oder ergebnislos, oder die Analyse begründet, dass keine Kontrolle zugänglich war; wo eine einfache Kontrolle möglich ist, verlangt Regel 13 den Versuch. Zweitens gilt: „die Information, die zur Entscheidung fehlen würde, wird benannt“. Drittens betrifft die Unbestimmtheit „das, was die Analyse feststellen kann, nicht das, was der Analytiker nicht entschieden hat“. Daraus folgt: „Eine ungeprüfte Unsicherheit ist keine Unbestimmtheit“. Die Klausel „verhindert Ausweichen; sie verlangt niemals, zwischen zwei Qualifikationen zu wählen, wenn unbekannt ist, welche wahr ist, was Regel 18 verbietet“. Punkt 1 verweist auf diesen Ausgang, sobald die Zugänglichkeit zum relevanten Zeitpunkt offen bleibt. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft, ob eine Abwesenheit ohne versuchte oder erklärte Kontrolle in den Ausgang „im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ eingeordnet wurde: „Dieser Ausgang verbietet beides.“
Nicht zu verwechseln mit dem Ausgang nicht zurechenbare Abwesenheit, bei dem feststeht, dass die Information nicht verfügbar war, und dem Ausgang einfacher Schwachpunkt, bei dem feststeht, dass sie existierte, aber nicht leicht zugänglich war. Ebenso wenig mit den verwandten Formeln der Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ in Schritt 7: „Schwere im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“ (7.a) betrifft den Schweregrad eines Mangels, „Stufe im gegenwärtigen Stand nicht zuweisbar“ (7.c) die Propagandastufe. Auch die Qualifikation „nicht entscheidbar“ des Treuetests in 3.B ist eine andere: Sie betrifft das, was eine verfügbare Quelle zu schließen erlaubt.
Siehe auch Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ · ergebnislos · nicht zurechenbare Abwesenheit · einfacher Schwachpunkt · Kohärenzkontrolle · nicht entscheidbar
Quellen-Audit
Gemeinsprachliche Bedeutung Zusammensetzung aus „Quelle“ und „Audit“. Duden erklärt „Quelle“ unter anderem als „Stelle oder Person[engruppe], von der man etwas Bestimmtes, besonders bestimmte Informationen, unmittelbar erhält“ (Duden, Stichwort „Quelle“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Quelle, abgerufen am 25.09.2026) und „Audit“ als „[unverhofft durchgeführte] Überprüfung“ (Duden, Stichwort „Audit“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Audit, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach eine Überprüfung der Stellen oder Personen, von denen ein Text seine Informationen bezieht.
In ARGUS Das Quellen-Audit bildet 0.d: „Erstelle ein Audit der im Text zitierten oder erwähnten Quellen. Präsentiere es als Aufzählung, nicht als Tabelle.“ Für jede Quelle sind anzugeben „Name, Funktion, institutionelle Zugehörigkeit, Land, erklärte Position zum Thema, mögliche Finanzierung oder Verbindungen zu Interessengruppen“. Fehlt die Information im Text, ist eine begrenzte externe Überprüfung zulässig; „sie wird verpflichtend, wenn die Bedingungen von Regel 13 erfüllt sind“. Vier Fragen schließen das Audit ab: Vielfalt der Quellen, Vorhandensein widersprechender Quellen, ausreichende Qualifizierung für den Leser und allgemeine Schlüsse „aus einer begrenzten oder parteiischen Auswahl von Quellen“. Unter „Herkunft und eigener Beitrag“ nennt das Protokoll die Filiation: „Die Schritte 0.d und 0.e übertragen das Propagandamodell von Edward Herman und Noam Chomsky“ auf einen einzelnen Text; 0.e, der Produktionskontext, ist das Gegenstück auf der Ebene des Mediums. In 7.c liefert das Audit das Kriterium „Vielfalt der Quellen (0.d)“. Anhang 4 zeigt seine Grenze an einer unmöglichen Zahl: „Einer namentlich genannten akademischen Person zugeschrieben, erfüllt sie das Quellen-Audit (0.d)“. Das Audit prüft die Herkunft einer Zahl, die arithmetische und statistische Kontrolle ihre Möglichkeit. In der Kurzversion entfällt 0.d.
Nicht zu verwechseln mit der externen Überprüfung von 3.B, die entscheidende Behauptungen mit einer Quelle außerhalb des Gegenstands konfrontiert; das Quellen-Audit beschreibt die Quellen, auf die sich der Text selbst beruft. Ebenso wenig mit dem Test auf informationelle Zirkularität (3.I), der fragt, ob alle stützenden Quellen „demselben Lager oder ideologischen Ökosystem“ angehören: Er baut auf dem Audit auf und stellt einen eigenen Mangel fest.
Siehe auch Produktionskontext · externe Überprüfung · informationelle Zirkularität · arithmetische und statistische Kontrolle
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Rahmenwechsel
Gemeinsprachliche Bedeutung Das DWDS meldet für „Rahmenwechsel“ keinen Eintrag in seinen gegenwartssprachlichen Quellen (https://www.dwds.de/wb/Rahmenwechsel, abgerufen am 25.09.2026). Duden verzeichnet für „Rahmen“ unter anderem „etwas, was einen bestimmten Bereich umfasst und ihn gegen andere abgrenzt; Umgrenzung, Umfang“ (Duden, Stichwort „Rahmen“, Bedeutung 3, zweite Teilbedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Rahmen, abgerufen am 25.09.2026) und für „Wechsel“ „das Wechseln“ (Duden, Stichwort „Wechsel“, Bedeutung 1b, https://www.duden.de/rechtschreibung/Wechsel, abgerufen am 25.09.2026). Das Kompositum bezeichnet demnach den Übergang von einem abgegrenzten Bereich in einen anderen.
In ARGUS Der Rahmenwechsel erscheint in Schritt 6, im Absatz über die Grenze zur Prüfung der Gültigkeit, als Gestalt der verdeckten Rücknahme: „Der nützlichste Fall ist die als Rahmenwechsel verdeckte Rücknahme“. Gewechselt wird die Ebene, auf der dieselbe Proposition steht: Sie wird „auf einer Ebene gesetzt (Teleologie, Tendenz oder Absicht) und auf einer anderen abgeschwächt (Inhalt oder gegenwärtige Tatsache)“. Die Polarität bleibt gleich, der Festlegungsgrad sinkt, und diese Abschwächung entgeht der Prüfung der Gültigkeit „mangels strikten Widerspruchs“: „Dies ist der eigene Beitrag der Kontrolle.“ Für diesen Fall hält das Protokoll fest: „hier erzwingt die Kontrolle die Alternative Nachweis-oder-Rückzug“. Dem Wortlaut nach bleiben dem Text damit zwei Möglichkeiten: den Nachweis der starken Proposition zu erbringen oder von ihr zurückzutreten.
Nicht zu verwechseln mit dem Eröffnungsrahmen von Schritt 1, zu dem Schritt 6 zurückkehrt, und der Rahmung des Textes: Der Rahmen des Rahmenwechsels ist die Ebene einer einzelnen Proposition. Ebenso wenig mit der Umfangsaufteilung, bei der die beiden Pole verschiedene Referenten betreffen; beansprucht der Text, zwei Referenten zu unterscheiden, etwa „einen Zweck und eine Wirksamkeit“, muss diese Unterscheidung „gesondert nachgewiesen werden“.
Siehe auch Eröffnungsrahmen · Rahmung · Teleologie · verdeckte Rücknahme · Umfangsaufteilung
Rahmung
Fachsprachliche Bedeutung Das DWDS führt für „Rahmung“ die Bedeutung „Synonym zu Framing (1)“ (DWDS, Stichwort „Rahmung“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Rahmung, abgerufen am 25.09.2026). Dieses Framing ist mit den Sachgebietsangaben „Psychologie, Sprachwissenschaft, Medien“ erklärt als „Schaffung, Setzen eines Sinn- oder Deutungsrahmens, in den bestimmte Ereignisse oder Handlungen gestellt werden“ (DWDS, Stichwort „Framing“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Framing, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die Rahmung ist der Deutungsrahmen, den ein Text setzt, und das Protokoll behandelt sie als allgegenwärtig und prüfungsbedürftig zugleich. Allgegenwärtig: In 7.c besitzt der Text der Stufe 0 „wie jeder Text eine Rahmung“, und 0.a hält fest: „Ein technisches Dokument mit Titel und Rahmung ist deshalb noch nicht argumentativ.“ Prüfungsbedürftig: „Niemals die Rahmung eines Textes akzeptieren, ohne sie geprüft zu haben.“ Schritt 1 fragt nach dem Bereich des Sagbaren, „Welche Fragen macht diese Rahmung möglich?“, und Schritt 6 prüft, ob „die anfängliche Rahmung die Argumentation vorbestimmt oder geschützt“ hat und ob die Argumente „von der Rahmung unabhängig“ sind. In 3.H zählt sie mit Auslassungen und Voraussetzungen zum „Textmechanismus selbst“, an dem die epistemische Symmetrie geprüft wird. In der Skala von 7.c markiert die „strukturierende Rahmung“ Stufe 1, und die Schwelle zu Stufe 2 fragt: „Verteidigt der Text aktiv eine Schlussfolgerung über die Rahmung hinaus, die die Information organisiert?“ Der Rahmen, den nach dem Grundprinzip die Eröffnung setzt („Sie setzt einen Rahmen“), ist die Rahmung an ihrem Anfang; Schritt 1 analysiert ihn als Eröffnungsrahmen.
Nicht zu verwechseln mit der gegenständlichen Rahmung, „das Umgeben eines Bildes, Fotos o. Ä. mit einem Rahmen“ (DWDS, Stichwort „Rahmung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Rahmung, abgerufen am 25.09.2026). Ebenso wenig mit den anderen Rahmen des Protokolls: dem theoretischen Rahmen, den 3.H anspricht („selbst wenn der theoretische Rahmen des Textes sie grundsätzlich legitimiert“), dem „dem Korpus externen interpretativen Rahmen“, den C.4 von der legitimen Aggregation trennt, und dem Rahmenwechsel von Schritt 6, einem Wechsel der Ebene, auf der eine Proposition gesetzt wird. Die Wendung „In diesem Rahmen“ in 3.B ist gewöhnlicher Sprachgebrauch.
Siehe auch Eröffnungsrahmen · Bereich des Sagbaren · Schwelle · Rahmenwechsel · legitime Aggregation
Referent
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft steht „Referent“ für „Denotat (1)“ (Duden, Stichwort „Referent“, Bedeutung 3, Gebrauch: Sprachwissenschaft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Referent, abgerufen am 24.09.2026), und das Denotat ist ein „vom Sprecher bezeichneter Gegenstand oder Sachverhalt in der außersprachlichen Wirklichkeit“ (Duden, Stichwort „Denotat“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Denotat, abgerufen am 24.09.2026). Wikipedia fasst den Begriff weiter: „Als der Referent, auch das Bezugsobjekt, Designat oder Denotat, wird in der Semiotik und in der allgemeinen Linguistik das bezeichnet, worauf sich ein Zeichen, eine Zeichenkette oder ein sprachlicher Ausdruck wie Name, Wort oder Redewendung bezieht.“ (Wikipedia, Artikel „Referent (Linguistik)“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Referent_(Linguistik), abgerufen am 24.09.2026.)
In ARGUS Das Protokoll gebraucht den Begriff für das, worauf sich eine tragende Proposition bezieht, und macht ihn zur Bedingung dafür, dass zwei Stellen dieselbe Proposition betreffen. Die Modalkarte von Schritt 2 vergleicht Stellen „beim selben Referenten und bei konstanter Polarität“, und Schritt 6 prüft nur Propositionen, deren Grad „bei konstanter Polarität und konstantem Referenten“ variiert. Die Ausnahme der Umfangsaufteilung greift, wenn die beiden Pole verschiedene Referenten oder Umfänge betreffen; das Protokoll verlangt: „Nenne den Referenten jedes Pols ausdrücklich.“ Beansprucht der Text eine solche Unterscheidung, etwa „eine Oberfläche und ein Substrat, einen Zweck und eine Wirksamkeit“, so „muss diese Unterscheidung gesondert nachgewiesen werden; ohne Nachweis behauptet, bringt sie die Ausnahme nicht zum Tragen“. Auch die Grenze zur Prüfung der Gültigkeit hängt am Referenten: „assertorisch-P, dann assertorisch-¬P beim selben Referenten“ ist ein Widerspruch. Im Treuetest von 3.B ist eine Behauptung „verschoben“, wenn Worte oder Daten korrekt sind, „werden aber auf einen Referenten, Vergleich, Zeitraum oder eine Situation bezogen, auf die die Quelle nicht zielte“.
Nicht zu verwechseln mit dem gemeinsprachlichen Referenten, der „männliche Person, die ein Referat (1a) hält; Vortragender“ (Duden, Stichwort „Referent“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Referent, abgerufen am 24.09.2026), oder dem „Referatsleiter in einer Dienststelle“ (Duden, Stichwort „Referent“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Referent, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit dem Umfang der Analyse: Der in der Umfangsaufteilung neben dem Referenten genannte Umfang betrifft die Pole einer Proposition und nicht den in 0.a bis erklärten ARGUS-Umfang.
Siehe auch Umfangsaufteilung · verschoben · Polarität · Modalkarte · Umfang
reflexive Prüfung
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „reflexiv“ bedeutet „sich (auf das Subjekt) zurückbeziehend; rückbezüglich“ sowie „die Reflexion (2) betreffend; durch Reflexion (2), reflektiert“ (Duden, Stichwort „reflexiv“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/reflexiv, abgerufen am 25.09.2026); „Prüfung“ bezeichnet die „Handlung oder Vorgang, eine Sache oder Person zu prüfen“ (DWDS, Stichwort „Prüfung“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Prüfung, abgerufen am 25.09.2026). Dem Wortlaut nach bezeichnet die Verbindung eine Prüfung, die sich auf den Prüfenden zurückwendet.
In ARGUS Die reflexive Prüfung ist der zweite Teil von Schritt 8 und folgt auf die Kohärenzkontrolle: „Der Analytiker wendet auf seinen eigenen Kommentar die folgenden Tests an. Dieser Schritt ist nicht mehr fakultativ.“ Die Kurzfassung von 3 bis 4 Zeilen deckt mindestens ab: (a) „eine nicht nachgewiesene Voraussetzung, die der Analytiker selbst übernommen hat“; (b) „ein identifiziertes Verzerrungsrisiko (einschließlich Serien- oder Ankerverzerrung, wenn die Analyse zu einer Folge von Texten gehört)“; (c) „eine ungelöste Informationsgrenze“; (d) Deferenz; (e) Serienkonformismus. Die Punkte (d) und (e) „müssen mit einer Antwort versehen werden, die ein präzises Element benennt, oder mit der ausdrücklichen Feststellung, dass kein Fall identifiziert wurde“; „Eine allgemeine Kenntnisnahme genügt nicht.“ Für die Informationsgrenze gilt: Eine Grenze, die bereits unter der Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ gekennzeichnet wurde, „darf hier nicht erneut als gesonderte Grenze gezählt werden: Ein Verweis darauf genügt.“ Die Langfassung, empfohlen für veröffentlichte Analysen oder solche für ernsthafte kritische Verwendung, entwickelt (a), (b) und (c) zu Voraussetzungen, möglichen Verzerrungen und Grenzen der Analyse, fügt eine ausdrückliche Kontrolle epistemischer Symmetrie hinzu und behält (d) und (e) bei; die ausgearbeiteten Formulierungen „ersetzen ihre Kurzantworten“. Die Grenzen der Analyse fragen: „Welche zusätzlichen Informationen wären erforderlich, um bestimmte offen gebliebene Punkte zu entscheiden?“ Anhang 1 nennt als zwölfte Operation der Kurzversion „Kohärenzkontrolle der Analyse, anschließend Selbstkritik“.
Nicht zu verwechseln mit der Kohärenzkontrolle, die ihr vorausgeht und mechanisch prüft, ob die Analyse in sich zusammenhält. Ebenso wenig mit der Schwäche, die 3.H am analysierten Text als „reflexive Blindheit“ kennzeichnet: Die epistemische Symmetrie prüft dort den Text, die reflexive Prüfung den Analytiker.
Siehe auch Kohärenzkontrolle · Serienkonformismus · Deferenz · Ankerverzerrung · epistemische Symmetrie · Klausel „Bei unzureichenden Elementen“
Regime der ausgeschlossenen Abschnitte
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden unterscheidet eine „einem bestimmten politischen System entsprechende, von ihm geprägte Regierung, Regierungs-, Herrschaftsform“ (Bedeutung 1, Gebrauch: „meist abwertend“) von der veralteten Bedeutung „System, Schema, Ordnung“, die sich „noch in Zusammensetzungen“ hält, etwa „Betriebsregime [= Gesamtheit der technischen Bedingungen für eine bestimmte Betriebsweise]“ (Bedeutung 2) (Duden, Stichwort „Regime“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Regime, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS führt ebenso „System, Ordnung“ als veraltet (DWDS, Stichwort „Regime“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Regime, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck die Ordnung, nach der ausgeschlossene Abschnitte behandelt werden.
In ARGUS Das Regime der ausgeschlossenen Abschnitte gibt an, nach welchen Maßstäben die vom ARGUS-Umfang ausgeschlossenen Abschnitte geprüft würden. Es ist das dritte Element des obligatorischen Stopps („gegebenenfalls das Regime, unter dem die ausgeschlossenen Abschnitte geprüft würden“) und der zweite Punkt des Umfangsverfahrens von 0.a bis: „Das Regime der ausgeschlossenen Abschnitte erklären: technische Richtigkeit, interne Kohärenz, didaktische Gültigkeit, dokumentarische Richtigkeit. Dieses Regime ist nicht ARGUS. Es muss benannt werden, damit der Leser weiß, dass kein Teil stillschweigend verworfen wurde.“ Zwischen den Regimen gilt das Übertragungsverbot: Ein Mangel außerhalb des Umfangs „ist für sich genommen kein argumentativer Mangel der These“; er wird es „nur durch Test 3.H und nur dann, wenn der Text selbst die Norm vorschreibt, gegen die er verstößt“, also über die epistemische Symmetrie. Im Korpus benennt die Relevanztriage das Regime für jeden Text ohne starke Relevanz (C.1 bis), und die Einzelanalyse übernimmt es als bereits validiertes Element (C.2).
Nicht zu verwechseln mit dem politischen Regime. Ebenso wenig mit der „Verschiedenheit der Regime“, die nach 7.c bei einem langen oder zusammengesetzten Text eine einzige globale Stufe verdecken kann: Dort unterscheiden sich Abschnitte im Grad der Schließung, und 7.c erlaubt für benannte Abschnitte Teilumfangsstufen. Auch andere Zusammensetzungen des Protokolls bezeichnen eigene Ordnungen, etwa das „Befreiungsregime“ des Stopps (Anhang 1) und das „Null-Überprüfungsregime“, auf das 3.E verweist.
Siehe auch Umfang · obligatorischer Stopp · epistemische Symmetrie · Teilumfangsstufe · Relevanztriage
Register
Herkunft Duden gibt als Herkunft „mittelhochdeutsch register < mittellateinisch registrum = Verzeichnis“ an (Duden, Stichwort „Register“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Register, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft ist ein Register ein „Sprachstil, der für bestimmte Situationen charakteristisch ist“ (Duden, Stichwort „Register“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/Register, abgerufen am 24.09.2026), genauer eine „funktionsspezifische Varietät, die je nach sozialer Situation gewählt wird“ (DWDS, Stichwort „Register“, Bedeutung 4, https://www.dwds.de/wb/Register, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Der Abschnitt „G. Stilregister und Lesbarkeit“ von Schritt 3 prüft, ob syntaktische Komplexität funktional ist oder „einen Eindruck intellektueller Autorität“ erzeugt, und verlangt: „Konfrontiere das Sprachregister mit dem angegebenen Adressaten des Textes.“ 0.f bestimmt angegebenes Publikum als „das Publikum, an das sich der Text ausdrücklich zu richten behauptet“. Behauptet der Text, sich an alle zu richten, gilt: „Die Abweichung zwischen dem behaupteten ‚wir‘ und dem tatsächlichen Register ist ein performativer Widerspruch, der festzuhalten ist.“ Schon 0.f nennt das Sprachregister unter den Anzeichen des wahrscheinlichen tatsächlichen Publikums, und Stufe 1 von Schritt 4 zählt „die Abweichung zwischen Sprachregister und angegebenem Adressaten“ zu den textlichen Indizien. Regel 11 verlangt: „Immer Lesbarkeit und Stilregister prüfen“. Regel 19 kehrt die Prüfung um: „Das Protokoll prüft das Register des analysierten Textes; es prüft auch das Register der Analyse.“ Sie verbietet unter anderem unbelegtes vergleichendes Lob oder Tadeln, und die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 enthält dafür den Punkt „Register der Analyse“. In der Kurzversion wirkt Regel 11 auf das Erzeugte, „ohne die ausführliche Registerprüfung von 3.G wiederherzustellen“.
Nicht zu verwechseln mit dem Register als „alphabetisches Verzeichnis von Namen, Begriffen o. Ä. in einem Buch“ (Duden, Stichwort „Register“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Register, abgerufen am 24.09.2026) und dem Orgelregister der Musik. Im Protokoll selbst mit zwei weiteren Verwendungen: In 3.C (symbolisch aufgeladener Begriff) wird dem einzelnen Wort ein emotionales, kulturelles oder historisches Register zugeschrieben, keine Sprechweise eines ganzen Textes. In C.5 heißen die beiden Teile einer Korpussynthese, legitime Aggregation und interpretativer Beitrag, Register der Wiedergabe; ihre Trennung verlangt „zwei separat nummerierte Unterabschnitte, nicht zwei Absätze innerhalb derselben Rubrik“.
Siehe auch performativ · angegebenes Publikum · legitime Aggregation · vergleichendes Lob oder Tadeln · Kohärenzkontrolle · symbolisch aufgeladener Begriff
rekontextualisiert
Herkunft Wikipedia leitet „Rekontextualisierung“ her „von lateinisch re- = wieder, zurück; contextus = enge Verknüpfung, Zusammenhang“ (Artikel „Rekontextualisierung“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Rekontextualisierung, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Sprachwissenschaft der Redewiedergabe bezeichnet der Ausdruck Fälle, in denen eine wiedergegebene Äußerung in einen anderen Zusammenhang gestellt wird, ohne dass dies beanstandet werden muss. Der Diskursmonitor ordnet das Aus-dem-Zusammenhang-Reißen dem Bereich zu, der „in den Funktionskreis der Redewiedergabe bzw. der Wiedergabe kommunikativer Ereignisse“ gehört, und hält fest: „Neben Fällen von Aus-dem-Zusammenhang-Reißen, die kritisiert werden, gibt es auch Fälle von […], die in ihren kommunikativen Zusammenhängen keinen Anstoß erregen oder sogar als funktional angemessen angesehen werden.“ (Diskursmonitor, Stichwort „Aus dem Zusammenhang reißen“, Thomas Gloning, Version 1.0 vom 01.11.2025, Kurzzusammenfassung und Abschnitt zur Rekontextualisierung, https://diskursmonitor.de/glossar/aus-dem-zusammenhang-reissen/, abgerufen am 24.09.2026.) In der Forschung zum Bildungswesen bezieht sich der Ausdruck nach Wikipedia „auf das (erneute, d. h. wiederholte) Interpretieren eines Inhaltes im Zusammenhang“ (Artikel „Rekontextualisierung“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Rekontextualisierung, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS „rekontextualisiert“ ist in 3.B die Qualifikation eines entscheidenden Zitats. Für jedes solche Zitat fragt das Protokoll: „Werden Werk, Datum und Seite genannt? Entspricht der Äußerungskontext demjenigen, den der analysierte Text dem Zitat zuschreibt?“ Daran knüpft die Definition an: „Ein Zitat ist rekontextualisiert, wenn es authentisch ist, aber in eine Situation verschoben wird, auf die es ursprünglich nicht zielte. Dieser Mangel überlebt die wörtliche Prüfung, weil die Worte korrekt sind, und wird erst durch Rückgang zur Quelle sichtbar.“ Das Protokoll behandelt die Rekontextualisierung also als Mangel eines authentischen Zitats. Ihr Nachweis verlangt den Vergleich mit dem ursprünglichen Äußerungskontext und damit eine externe Überprüfung, zu deren Mindestmaß „die Zuschreibung eines entscheidenden Zitats (Autor, Werk, Datum)“ gehört.
Die Qualifikation steht neben der Feststellung „verschoben“ des Treuetests, die ähnlich gebaut ist: „Worte oder Daten sind korrekt, werden aber auf einen Referenten, Vergleich, Zeitraum oder eine Situation bezogen, auf die die Quelle nicht zielte“. Die Frage nach dem Äußerungskontext gilt für jedes entscheidende Zitat; die Treuequalifikationen setzen eine festgestellte Filiation zu einer Primärquelle voraus.
Nicht zu verwechseln mit der sprachwissenschaftlichen Rekontextualisierung, die auch unanstößige und funktional angemessene Übertragungen umfasst; in ARGUS benennt das Partizip einen Mangel. Ebenso wenig mit einem gefälschten oder falsch zugeschriebenen Zitat: Der Mangel „überlebt die wörtliche Prüfung, weil die Worte korrekt sind“. Und ebenso wenig mit der Feststellung „unzutreffend“ des Treuetests, bei der die Quelle über den Sachverhalt etwas anderes sagt.
Siehe auch Äußerungskontext · verschoben · Treuetest · externe Überprüfung
Relevanz
Gemeinsprachliche Bedeutung „Relevanz“ bedeutet „Bedeutsamkeit, Wichtigkeit in einem bestimmten Zusammenhang“ (Duden, Stichwort „Relevanz“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Relevanz, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS gibt dieselbe Bestimmung mit dem Hinweis „bildungssprachlich“ (DWDS, Stichwort „Relevanz“, https://www.dwds.de/wb/Relevanz, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Relevanz bezeichnet in 0.a die Eignung eines Textes für ARGUS: „Bevor du das ARGUS-Protokoll anwendest, stelle fest, ob der vorgelegte Text tatsächlich ein argumentativer Text ist.“ Von fünf Kriterien sind drei „zentral“ und zwei „bestätigend“; vollständig relevant ist ein Text, der „mindestens ein zentrales Kriterium und mindestens ein weiteres Kriterium der Liste“ erfüllt. Die Relevanzbewertung ordnet in eine geschlossene Reihe ein: stark, teilweise dem Grade nach, teilweise der Zusammensetzung nach, gering oder null. Die Kriterien werden „am gesamten eingereichten Text beurteilt, nicht an seinem argumentativsten Teil“: „Starke Relevanz setzt daher einen durchgehend argumentativen Text voraus.“ Bleiben zwei Einstufungen vertretbar, „ist ‚teilweise der Zusammensetzung nach‘ zu wählen“. 0.a bis unterscheidet die beiden Teilformen: Dem Grade nach ist der Text „insgesamt schwach argumentativ“, der Zusammensetzung nach „in einigen Teilen vollständig argumentativ und in anderen didaktisch, technisch, dokumentarisch oder erzählend“; diese zweite Form führt nach Validierung zum Umfangsverfahren. Teilweise, geringe oder mehrdeutige Relevanz löst den obligatorischen Stopp aus. Verlangt der Nutzer bei geringer Relevanz die Analyse dennoch, trägt sie am Kopf den Hinweis „geringe Relevanz, Analyse vom Nutzer verlangt“; das Protokoll nennt dies „eine erklärte Ausnahme“ und keine vierte Ausgangsmöglichkeit des Stopps. Im Korpus fasst die Relevanztriage von C.1 bis die Einstufungen zusammen; sie „sagt, in welchem Grad sich jeder Text für ARGUS eignet; sie sagt nicht, was ihm fehlt“, und C.2 übernimmt sie, ohne sie neu zu berechnen.
Nicht zu verwechseln mit der Relevanz als Wichtigkeit: Ein bedeutender Text kann für ARGUS gering relevant sein, und die Einstufung bewertet weder seinen Wert noch seine Mängel. Ebenso wenig mit der Einschlägigkeit eines Dokuments, für die das Protokoll ein anderes Wort verwendet („ein einschlägiges Primärdokument“), und mit der Frage, ob eine Zahl im Sinne von §2 des Anhangs 4 beweistragend ist: Diese richtet sich nach der Beweisfunktion, die der Text der Zahl zuweist.
Siehe auch obligatorischer Stopp · Relevanztriage · Umfang · Primärquelle · beweistragend
Reproduzierbarkeit, Repräsentativität
Fachsprachliche Bedeutung In der Wissenschaft bezeichnet Reproduzierbarkeit „die Wiederholbarkeit von empirisch-wissenschaftlichen Forschungsergebnissen“ (Wikipedia, Artikel „Reproduzierbarkeit“, Absatz zur Wissenschaft, https://de.wikipedia.org/wiki/Reproduzierbarkeit, abgerufen am 24.09.2026). Repräsentativität ist in der Statistik „eine Eigenschaft bestimmter Datenerhebungen, die es ermöglicht, aus einer kleinen Stichprobe Aussagen über eine wesentlich größere Menge (Grundgesamtheit) zu treffen“ (Wikipedia, Artikel „Repräsentativität“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentativität, abgerufen am 24.09.2026). Duden bestimmt „Repräsentativität“ als „das Repräsentativsein“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/Repraesentativitaet) und „repräsentativ“ unter anderem als „als Einzelner, Einzelnes typisch für etwas, eine Gruppe o. Ä. und so das Wesen, die spezifische Eigenart der gesamten Erscheinung, Richtung o. Ä. ausdrückend“ (Stichwort „repräsentativ“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/repraesentativ); „reproduzierbar“ heißt „sich reproduzieren lassend“ (Stichwort „reproduzierbar“, https://www.duden.de/rechtschreibung/reproduzierbar; alle abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Reproduzierbarkeit ist das Kriterium von Test G von Anhang 4, „G. Reproduzierbarkeit der Zählung.“ Bei Zählungen aus einem Dokumentenkorpus, einer Medienberichterstattung oder einer Dokumentendatenbank fragt er, ob „die abgefragte Datenbank, die verwendete Suchanfrage oder das Auswahlkriterium und die Zähleinheit angegeben“ sind. „Fehlt eines der drei, ist die Zählung nicht reproduzierbar und stellt nichts Überprüfbares fest, gleich wie plausibel das Ergebnis ist.“ Der Test gilt für eigene Zählungen und für übernommene, die der Text als festgestellt präsentiert und aus denen er eigene Schlüsse zieht; bei einer der Quelle zugeschriebenen Zählung wird ihre Aneignung geprüft. Die Domänengrenze beschränkt ihn auf „dokumentarische Zählungen“; gewöhnliche statistische oder administrative Reihen fallen unter die Tests A bis F und 3.B. Eine nicht reproduzierbare Zählung „belegt nicht“ die gestützte Unterthese, ohne deren Falschheit zu beweisen. Test G gehört mit Test A zur Kurzversion. Daneben verlangt 0.b für wissenschaftliche Artikel „reproduzierbare Methoden“, und 3.B begründet die Angabe des Zugangsmodus mit „Aufwand und Reproduzierbarkeit für einen Dritten“. Repräsentativität betrifft Auswahlen: Ein vom Umfang ausgeschlossener Abschnitt bleibt nach 0.a bis nutzbar, wenn seine Daten „Wahrheit, Reichweite oder Repräsentativität“ einer Behauptung verändern; eine Korpussynthese „erbt“ nach C.1 „die Repräsentativitätsgrenzen der ursprünglichen Auswahl“, was C.4 mit dem Test auf Zirkularität zweiter Ordnung und der Hinweis von C.6 aufgreifen.
Nicht zu verwechseln mit der Reproduzierbarkeitsanforderung an die drei Zähler externer Kontrollen in 3.B, die „einen einzelnen Durchlauf“ betrifft und keinen Vergleich zweier Analysen begründet. Ebenso wenig mit der Wiederholbarkeit wissenschaftlicher Forschungsergebnisse: Test G prüft allein, ob die drei Angaben vorliegen, die eine Wiederholung der Zählung ermöglichen. Auch der Befund „nicht rekonstruierbar“ aus §5 ist verschieden; er betrifft Rechenergebnisse, deren Daten der Text nicht liefert. Die Repräsentativität gilt in ARGUS einem Korpus von Texten gegenüber dem Phänomen, für das es sprechen soll.
Siehe auch Zugangsmodus · externe Überprüfung · Umfang · Zirkularität zweiter Ordnung · nicht rekonstruierbar
rhetorische Adressierung
Gemeinsprachliche Bedeutung „rhetorisch“ bedeutet „die Rhetorik betreffend“ (Duden, Stichwort „rhetorisch“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/rhetorisch, abgerufen am 24.09.2026). „Adressierung“ ist „das Adressieren“ (Duden, Stichwort „Adressierung“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Adressierung, abgerufen am 24.09.2026), und „adressieren“ heißt unter anderem „sich an jemanden wenden; gezielt ansprechen“ (Duden, Stichwort „adressieren“, Bedeutung 4, https://www.duden.de/rechtschreibung/adressieren, abgerufen am 24.09.2026). Das DWDS verzeichnet für „Adressierung“ auch das „Einbeziehen, Berücksichtigen einer Person, Personengruppe oder eines Sachverhalts“ (DWDS, Stichwort „Adressierung“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Adressierung, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck die gezielte Ansprache eines Publikums mit den Mitteln der Rede.
In ARGUS Das „Prinzip der rhetorischen Adressierung“ gehört zu den Methodenprinzipien, die den Schritten vorausgehen: „Kein argumentativer Text sollte unabhängig von dem Publikum bewertet werden, an das er sich richtet.“ Begründet wird es mit der Anpassungsfähigkeit der Propaganda: „Effektive Propaganda sieht nicht unbedingt aus wie plumpe Propaganda: Sie übernimmt die Glaubwürdigkeitscodes, die ihr Zielpublikum erwartet.“ Für ein kultiviertes, institutionelles oder fachkundiges Publikum „kann sie die Form einer mit Quellen belegten, nuancierten, vorsichtigen und scheinbar ausgewogenen Analyse annehmen“. Daraus folgt eine Pflicht des Analytikers: Er „muss daher die formale Präsenz von Nuancen von ihrer tatsächlichen Funktion in der Argumentation unterscheiden“. Dieselbe Forderung tragen die Verfahren weiter: 0.f bestimmt die Publika, ihre Glaubwürdigkeitscodes und den Glaubwürdigkeitsvertrag; 3.K prüft, „ob der Text seine Überzeugungsverfahren an die Erwartungen des in 0.f identifizierten Publikums anpasst“, und fragt dabei nach den erwarteten Seriositätsmarkern; Regel 17 verlangt: „Propaganda immer relativ zu ihrem Zielpublikum bewerten.“ Die Grenze zieht 7.c: „Die bloße Anpassung eines Textes an sein Publikum reicht nicht aus, um ihn als Propaganda zu qualifizieren.“
Nicht zu verwechseln mit der Adressierung im technischen Sinn, der „Angabe einer Adresse“ oder, in der Informations- und Telekommunikationstechnik, der „Angabe des Ortes, an dem bestimmte Daten gespeichert sind“ (DWDS, Stichwort „Adressierung“, Bedeutungen 1 und 3, https://www.dwds.de/wb/Adressierung, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit einem Befund über den Text: Das Prinzip ist eine Leseanweisung an den Analytiker, die angepasste Propaganda dagegen ein in 3.K empfohlener Begriff für einen festgestellten Befund. Auch das angegebene Publikum von 0.f deckt die Adressierung nicht ab: Es ist nur eines der vier Publika, die 0.f auseinanderhält.
Siehe auch angepasste Propaganda · Glaubwürdigkeitsvertrag · Seriositätsmarker · angegebenes Publikum
Richtungstest
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „Richtung“ als „[gerade] Linie der Bewegung auf ein bestimmtes Ziel hin“ (Duden, Stichwort „Richtung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Richtung, abgerufen am 25.09.2026) und „Test“ als „nach einer genau durchdachten Methode vorgenommener Versuch, Prüfung zur Feststellung der Eignung, der Eigenschaften, der Leistung o. Ä. einer Person oder Sache“ (Duden, Stichwort „Test“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Test, abgerufen am 25.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck eine methodische Prüfung, die feststellt, worauf eine Bewegung zielt.
In ARGUS Der Richtungstest ist das Entscheidungsverfahren der Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6. Er gilt einer tragenden Proposition, deren Festlegungsgrad bei konstanter Polarität und konstantem Referenten variiert, und stellt zwei Fragen. Die erste betrifft den starken Grad, „assertorisch oder der höhere der beiden beobachteten Grade“: Leistet er die argumentative Arbeit, „unter dem die Proposition als Prämisse dient, die These verstärkt oder einen Gegner belastet“? Die zweite betrifft den schwachen Grad, „suspendiert oder hypothetisch, oder ein Rückzug auf ‚wahrscheinlich‘ vom Assertorischen aus“: Erscheint er dort, „wo eine starke Festlegung einen Preis hätte“, etwa in einer Konzession, einem abschließenden Vorbehalt oder der Antwort auf einen Einwand? Zwei „Ja“ ergeben die gerichtete modale Rücknahme: Der Text setzt die Proposition „als gesichert, wo sie sich auszahlt, und zieht sie zurück, wo ihre Feststellung kosten würde“. Über die Schwere entscheidet danach der Substitutionstest in 7.a, und die Feststellung steht unter dem Vorbehalt der drei Ausnahmen. In einer davon, der explizit vollzogenen Revision, kehrt der starke Grad wieder: Der Autor „setzt die Proposition im starken Grad“ und revidiert sie dann ausdrücklich.
Nicht zu verwechseln mit den übrigen Tests des Protokolls, die andere Gegenstände prüfen: Definitionstest und Grenztest in Schritt 2 betreffen die entscheidenden Begriffe der These, der Substitutionstest die Schwere eines Mangels. Starker und schwacher Grad sind Werte des Festlegungsgrades einer Proposition; mit dem Schweregrad von 7.a oder dem Grad der interpretativen Schließung von 7.c haben sie nichts gemein. Ebenso wenig ist ein Wechsel der Polarität ein Ergebnis des Richtungstests: Dieser Widerspruch gehört zur Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3, und die Kontrolle kann „nur seine gerichtete Struktur kennzeichnen“.
Siehe auch Festlegungsgrad · assertorisch · abschließender Vorbehalt · Definitionstest · Substitutionstest
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Schwelle
Gemeinsprachliche Bedeutung Nach Duden ist eine Schwelle zunächst ein „(am Boden) in den Türrahmen eingepasster, etwas erhöht liegender Balken als unterer Abschluss einer Türöffnung; Türschwelle“ (Duden, Stichwort „Schwelle“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Schwelle, abgerufen am 25.09.2026); mit der Gebrauchsangabe Physiologie und Psychologie verzeichnet Duden außerdem die „Reizschwelle“ (Duden, Stichwort „Schwelle“, Bedeutung 4, ebd.). Übertragen führt das DWDS die Wendung „an der Schwelle des Jahres“ mit der Erklärung „unmittelbar am Beginn des Jahres“ an (DWDS, Stichwort „Schwelle“, Bedeutung 4, https://www.dwds.de/wb/Schwelle, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS In 7.c trennt je eine Schwelle zwei benachbarte Stufen der Skala, auf der der Grad der interpretativen Schließung eingeordnet wird: „Der Übergang von einer Stufe zur nächsten beantwortet jeweils eine andere Frage. Er ergibt sich nicht aus der Zahl der Mängel.“ Die vier Fragen lauten: „Tritt eine strukturierende Orientierung auf?“ (von 0 zu 1), „Verteidigt der Text aktiv eine Schlussfolgerung über die Rahmung hinaus, die die Information organisiert?“ (von 1 zu 2), „Wird die Schlussfolgerung durch Neutralisierungs- oder Schließungsmechanismen vor Widerspruch geschützt?“ (von 2 zu 3) und, für die verriegelte Propaganda, ob dieser Schutz „selbstimmunisierend oder materiell so geschlossen“ wird, dass Widerspruch „ohne erheblichen externen Input seine Wirkung nicht mehr entfalten kann“ (von 3 zu 4). An der Schwelle 2 → 3 hängt die Vorsichtsregel zum Wort „Propaganda“: Sie „muss festgestellt werden“, und „Einseitige Quellenlage, Asymmetrie oder Engagement genügen daher für sich allein nicht, um die Schwelle zu Stufe 3 zu überschreiten.“ In der Darstellung muss der Analytiker „die nächsthöhere Schwelle ausdrücklich begründen: sagen, warum der Text sie überschreitet oder nicht überschreitet“; die Wiedergabe führt dafür die Zeile „Obere Schwelle“. Ein Schwanken zwischen zwei Stufen wird „durch die entsprechende Schwellenfrage entschieden, niemals durch Mittelwertbildung“.
Nicht zu verwechseln mit der Schwelle von ungefähr zehn Kontrollen in 3.B, die auf eine Verschiebung zur Faktenprüfung hinweist: „Diese Schwelle ist ein Verhältnismäßigkeitshinweis, keine Befreiung von Regel 13“, und bei einer Korpusanalyse wird sie „für jeden Text oder sonstigen Einzelgegenstand, dem die Kontrollen zugeordnet sind, getrennt beurteilt“; sie betrifft die Zahl der Kontrollen externer Überprüfung. Ebenso wenig mit der Aktivierungsschwelle von Anhang 2 (Analyse leerer Signifikanten): Verändert sich die Reichweite der These mit der Grenze eines Begriffs, „ist die Schwelle überschritten und die Aktivierung keine bloße Möglichkeit mehr, sondern verpflichtend“; dort entscheidet der Grenztest. Diese beiden Schwellen lösen einen Hinweis oder eine Pflicht aus, die Schwellen von 7.c trennen Stufen.
Siehe auch Grad der interpretativen Schließung · verriegelte Propaganda · externe Überprüfung · leerer Signifikant · Grenztest
Serienkonformismus
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). „Serie“ bedeutet „Aufeinanderfolge, Reihe von gleichartigen Geschehnissen, Dingen“ (DWDS, Stichwort „Serie“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Serie, abgerufen am 25.09.2026); „Konformismus“ bezeichnet eine „Haltung, die durch Angleichung der eigenen Einstellung an die herrschende Meinung, durch Anpassung an die bestehenden Verhältnisse gekennzeichnet ist“ (Duden, Stichwort „Konformismus“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Konformismus, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Serienkonformismus ist Punkt (e) der reflexiven Prüfung in Schritt 8: „Wenn diese Analyse auf andere Analysen folgt, hat der Analytiker ein Urteil an den vorherigen Analysen statt am Text ausgerichtet? An genau welchem Punkt?“ Der Punkt gehört zum Mindestinhalt der Kurzfassung von 3 bis 4 Zeilen. Wie Punkt (d), die Deferenz, verlangt er eine bestimmte Antwort: Beide Punkte „müssen mit einer Antwort versehen werden, die ein präzises Element benennt, oder mit der ausdrücklichen Feststellung, dass kein Fall identifiziert wurde“; „Eine allgemeine Kenntnisnahme genügt nicht.“ Die Langfassung entwickelt die Punkte (a) bis (c) weiter und „behält die Punkte (d) Deferenz und (e) Serienkonformismus bei“. Bezugspunkt des Urteils soll nach dieser Frage der Text sein. Neben dem Serienkonformismus steht in Punkt (b) das Verzerrungsrisiko, „einschließlich Serien- oder Ankerverzerrung, wenn die Analyse zu einer Folge von Texten gehört“.
Nicht zu verwechseln mit dem Sequenzanker aus C.3, der nach dem letzten Text eines Korpus prüft, ob später analysierte Texte „systematisch strengere oder günstigere Stufen erhalten“ haben „als die ersten, ohne eine jedem Text eigene interne Begründung“; der Serienkonformismus fragt in jeder einzelnen Analyse nach dem Punkt, an dem ein Urteil den vorherigen Analysen folgt. Ebenso wenig mit der Deferenz, bei der der Status einer Quelle die Beweisanforderung senkt. Der gemeinsprachliche Konformismus richtet sich nach der herrschenden Meinung; der Bezugspunkt des Serienkonformismus sind die vorherigen Analysen.
Siehe auch reflexive Prüfung · Deferenz · Sequenzanker
Seriositätsmarker
Gemeinsprachliche Bedeutung Das Kompositum verbindet „Seriosität“, „seriöse Art, seriöses Wesen“ (Duden, Stichwort „Seriosität“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Seriositaet, abgerufen am 25.09.2026), wobei „seriös“ unter anderem „(besonders in geschäftlicher Hinsicht) vertrauenswürdig, glaubwürdig, zuverlässig“ und „ernst gemeint, ernsthaft, ernst zu nehmen“ bedeutet (Duden, Stichwort „seriös“, Bedeutungen 2 und 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/serioes, abgerufen am 25.09.2026), mit „Marker“. Dieses Wort bezeichnet gemeinsprachlich einen „Stift zum Markieren“; in Fachsprachen ein Anzeichen, etwa in der Medizin eine „biologische Substanz (z. B. Protein, Hormon), deren Vorhandensein im Körper auf einen Krankheitszustand hindeutet“ (Duden, Stichwort „Marker“, Bedeutungen 1 und 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Marker, abgerufen am 25.09.2026). Nach diesem Muster bezeichnet die Verbindung ein Merkmal, dessen Vorhandensein Seriosität anzeigt.
In ARGUS Seriositätsmarker sind die formalen Zeichen, an denen ein Publikum Seriosität erkennt. 0.f fragt bei der Bestimmung des Zielpublikums und seines Glaubwürdigkeitsvertrags: „Ist der Text darauf kalibriert, bei diesem spezifischen Publikum einen Eindruck von Seriosität zu erzeugen?“ und „welche Verfahren erfüllen diese Funktion?“ Der Test der Anpassung an das Zielpublikum (3.K) stellt die Frage ausdrücklich: „Verwendet der Text die vom Zielpublikum erwarteten Seriositätsmarker?“ Er nennt als Beispiele „Zahlreiche Quellen, Experten, historische Referenzen, analytischer Ton, lexikalische Vorsicht, Zahlen, Konzessionen, syntaktische Komplexität, scheinbare Trennung von Tatsachen und Interpretationen.“ Entscheidend ist die Anschlussfrage: „Stärken diese Marker tatsächlich die Beweiskraft des Textes, oder dienen sie vor allem dazu, eine bereits festgelegte Schlussfolgerung akzeptabel zu machen?“
Anhang 4 wendet den Begriff auf Zahlen an: „Scheingenauigkeit funktioniert als Seriositätsmarker im Sinne von 3.K.“ Die Prüfung folgt dem Prinzip der rhetorischen Adressierung, nach dem effektive Propaganda „die Glaubwürdigkeitscodes, die ihr Zielpublikum erwartet“, übernimmt; 3.K nennt diesen Fall angepasste Propaganda. In 7.c kennzeichnet dieselbe Überzeugung über erwartete Codes den Modus raffiniert, der die Stufe nicht verändert; nach Regel 17 schließen formale Qualitäten einen Text nicht aus dem Bereich der Propaganda aus, „wenn sie dazu dienen, die Interpretation zu verriegeln statt zu öffnen“.
Nicht zu verwechseln mit der Seriosität selbst. Ein Seriositätsmarker zeigt Vertrauenswürdigkeit an, ohne sie zu belegen; 3.K prüft gerade diesen Abstand. Ebenso wenig mit dem Autoritätsmarker von Schritt 1, der eine „unklare, aber als unbestreitbar dargestellte Instanz“ anruft, um die Debatte zu schließen, und mit der verschobenen Strenge, bei der präzise Referenzen sich auf das leicht Überprüfbare konzentrieren.
Siehe auch Autoritätsmarker · Glaubwürdigkeitsvertrag · Scheingenauigkeit · raffiniert · verschobene Strenge · angepasste Propaganda
starker Pol, zurückgezogener Pol
Gemeinsprachliche Bedeutung Das DWDS bestimmt „Pol“ als „einer von zwei Punkten mit entgegengesetzten Eigenschaften“ (DWDS, Stichwort „Pol“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Pol, abgerufen am 25.09.2026); Duden verzeichnet für „zurückziehen“ unter anderem „für nichtig, für nicht mehr gültig erklären; rückgängig machen, wieder aufheben, widerrufen“ (Duden, Stichwort „zurückziehen“, Bedeutung 5, https://www.duden.de/rechtschreibung/zurueckziehen, abgerufen am 25.09.2026). Das Begriffspaar bezeichnet demnach zwei entgegengesetzte Punkte, deren einer stark ist, während der andere widerrufen wird.
In ARGUS Das Protokoll verwendet das Paar in Schritt 6 und in 7.a, ohne es eigens zu definieren; dem Zusammenhang nach sind die beiden Pole die Stellen, an denen dieselbe tragende Proposition in zwei Festlegungsgraden erscheint. Der starke Pol trägt den starken Grad, der zurückgezogene Pol den schwachen, etwa in einer Konzession. Der starke Pol ist das Maß der Prüfung: Die explizit vollzogene Revision gilt nur, wenn „die Schlussfolgerung die Stärke des starken Pols nicht erneut trägt, wörtlich oder umformuliert“; „überlebt die Empfehlung, die vom starken Pol abhing, unversehrt, gilt die Ausnahme nicht.“ Für die Umfangsaufteilung gilt: „Nenne den Referenten jedes Pols ausdrücklich.“ In 7.a betrifft die Erzwingung den Anspruch „so, wie ihn der starke Pol ankündigt“. Für den zurückgezogenen Pol gilt ein Anrechnungsverbot in 7.b, dem Abschnitt „Was der Text belastbar feststellt“: Eine Konzession, die ihn bildet, „darf dem Text in 7.b nicht gutgeschrieben werden — weder als wirksame Gegenrede noch als öffnende Konzession noch als Strengepunkt“, denn dies hieße, „die eine Hälfte des in 7.a festgestellten Mangels gutzuschreiben“. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 prüft, „dass keine in 7.b gutgeschriebene Qualität mit einem zurückgezogenen Pol zusammenfällt“, und fragt allgemein, ob ein als Strengepunkt identifiziertes Element „mit einer Qualifikation koexistieren“ kann, „die seine Abwesenheit voraussetzt“.
Nicht zu verwechseln mit dem Pol im gemeinsprachlichen, geografischen oder elektrischen Sinn. Der Strengepunkt, eine in 7.b gutgeschriebene Qualität, ist von der verschobenen Strenge in 3.K zu trennen, die einen Glaubwürdigkeitsmechanismus beschreibt. Ebenso wenig ist der zurückgezogene Pol der Rückzug, den die Alternative „Nachweis-oder-Rückzug“ in Schritt 6 dem Text abverlangt: Jener ist ein Ort im Text, dieser eine Forderung der Kontrolle an ihn.
Siehe auch wirksame Gegenrede · öffnende Konzession · verschobene Strenge · Kohärenzkontrolle · explizit vollzogene Revision · Was der Text belastbar feststellt
strategische Auslassung
Gemeinsprachliche Bedeutung strategisch heißt „die Strategie betreffend, auf ihr beruhend“ (Duden, Stichwort „strategisch“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/strategisch, abgerufen am 24.09.2026); eine Strategie ist ein „genauer Plan des eigenen Vorgehens, der dazu dient, ein […] Ziel zu erreichen“ (Duden, Stichwort „Strategie“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Strategie, abgerufen am 24.09.2026). Auslassung bedeutet „Weglassung, Wegfall“ (Duden, Stichwort „Auslassung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Auslassung, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck ein Weglassen, das einem Plan folgt.
In ARGUS Die strategische Auslassung ist ein Ausgang des ersten Tores im Test der Abwesenheiten (3.E). Sie verlangt, dass die Information leicht zugänglich war, beurteilt nach dem Gegenstand der Zugänglichkeit, und dass sie „tatsächlich im Text, auch in Form einer Erwähnung, die sie zurückweisen soll“, fehlt. „Beide Fragen haben dieselbe Polarität: Zwei ‚Ja‘ begründen die Auslassung.“ Punkt 3 hält fest: „Sind Kriterien 1 und 2 erfüllt: strategische Auslassung.“ Die beiden Kriterien genügen; die Wirkung auf die These bleibt dabei außer Betracht: „es ist verboten, diese Qualifikation mit der Begründung abzulehnen, das fehlende Element würde die These nicht zerstören“. Erwähnt der Text das Element, liegt keine Abwesenheit vor; die Erwähnung wird „nach Regel 16 geprüft, die formale und wirksame Gegenrede unterscheidet“. Im Korpus kann ein anderer Text desselben Tages ohne bekannte Reihenfolge „für sich allein keine strategische Auslassung begründen“. Nur eine so qualifizierte Abwesenheit erreicht das zweite Tor und kann strukturelle Auslassung werden. In 7.c, wo die Stufe den Grad der interpretativen Schließung misst, zählt die strategische Auslassung zu den Mechanismen von Stufe 3; ein Kriterium lautet „Vorhandensein und Art strategischer Auslassungen (3.E)“.
Nicht zu verwechseln mit Auslassung im Sinne von „Äußerung“, wie in „ihre Auslassungen über dich waren nicht sehr freundlich“ (Duden, Stichwort „Auslassung“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Auslassung, abgerufen am 24.09.2026). Ebenso wenig mit dem Ausgang einfacher Schwachpunkt, bei dem die Information existierte, aber nicht leicht zugänglich war. Und mit einer Aussage über die Absicht: Die Qualifikation beruht auf Zugänglichkeit und Fehlen; eine Absicht klärt die Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4, deren Stufe 1 „Schweigen, Auslassungen, erwartbare Themen, die vermieden werden“ als textliche Indizien erfasst.
Siehe auch Gegenstand der Zugänglichkeit · einfacher Schwachpunkt · strukturelle Auslassung · Inferenz strategischer Absicht · Grad der interpretativen Schließung
Strohmann
Herkunft Wikipedia gibt für den Ausdruck „Strohmann-Argument“ die Herkunft „von Engl. straw-man fallacy oder straw-man argument“ an (Artikel „Strohmann-Argument“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann-Argument, abgerufen am 24.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In Rhetorik und Eristik bezeichnet der Ausdruck ein Schein-Argument, das auf einem informellen Fehlschluss beruht: „Beim Strohmann-Argument wird der Eindruck erzeugt, dass ein gegnerisches Argument widerlegt wird, obwohl eigentlich ein Argument zurückgewiesen wird, das der Gegner gar nicht vorgetragen hat, sondern ihm lediglich unterstellt wurde.“ (Wikipedia, Artikel „Strohmann-Argument“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann-Argument, abgerufen am 24.09.2026.)
In ARGUS Schritt 1 prüft im Eröffnungssegment die vorbeugenden Disqualifizierungen: Schließt der Text eine Gegenposition im Voraus aus, so ist zu fragen, ob diese Position „tatsächlich von einer identifizierbaren Person vertreten“ wird oder ob sie „eine Konstruktion des Autors, die leicht widerlegt werden soll“, ist. Der Strohmann ist diese zweite Möglichkeit, und das Protokoll gibt ihr ein Kriterium: „Eine Gegenposition ist ein Strohmann, wenn der Text ihre stärksten Argumente auslässt und nur ihre schwächste oder randständigste Version beibehält, unter Verletzung des Prinzips der wohlwollenden Interpretation.“ Die Feststellung bleibt beim Text: „Die Feststellung betrifft die vorgenommene Rekonstruktion, nicht die Absicht des Autors: Eine etwaige Absicht gehört in Schritt 4 und dessen dreistufige Progression.“
Nicht zu verwechseln mit dem gemeinsprachlichen Strohmann, „jemand, der von einem andern vorgeschickt wird, um in dessen Auftrag und Interesse ein Geschäft zu machen, einen Vertrag abzuschließen usw.“ (Duden, Stichwort „Strohmann“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Strohmann, abgerufen am 24.09.2026): Dort wird eine Person vorgeschoben, in ARGUS eine Position. Ebenso wenig mit einer Aussage über die Absicht des Autors: Ob der Text die Gegenposition absichtlich verzerrt, klärt allein die Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4.
Siehe auch vorbeugende Disqualifizierung · Prinzip der wohlwollenden Interpretation · Inferenz strategischer Absicht
strukturelle Auslassung
Gemeinsprachliche Bedeutung strukturell heißt „eine bestimmte Struktur aufweisend, von der Struktur her“ (Duden, Stichwort „strukturell“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/strukturell, abgerufen am 24.09.2026); Struktur ist die „Anordnung der Teile eines Ganzen zueinander; gegliederter Aufbau, innere Gliederung“ (Duden, Stichwort „Struktur“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Struktur, abgerufen am 24.09.2026). Auslassung bedeutet „Weglassung, Wegfall“ (Duden, Stichwort „Auslassung“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Auslassung, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck ein Weglassen, das den Aufbau eines Ganzen betrifft.
In ARGUS Die strukturelle Auslassung ist die Qualifikation des zweiten Tores im Test der Abwesenheiten (3.E). Punkt 4 bindet sie an einen ausdrücklichen Nachweis: „Eine Abwesenheit ist nur dann eine strukturelle Auslassung, wenn der Analytiker ausdrücklich zeigt, dass das fehlende Element, würde es integriert, der Schlussfolgerung direkt widersprechen oder eine grundlegende Überarbeitung des verteidigten Kausalmechanismus erfordern würde.“ Zugang hat nur eine strategische Auslassung: „Das zweite Tor ist die Wirkung auf die Schlussfolgerung und öffnet sich nur für eine bereits als strategisch qualifizierte Abwesenheit.“ Bei einer Abwesenheit mit unbestimmtem Ergebnis ist das Tor gesperrt, „da die Bedingung aus Punkt 4 nicht nachweisbar ist“. Die Schwereskala von 7.a nennt unter den Beispielen für „Verheerend“ eine „strukturelle Auslassung, ohne die die These nicht hält“; ob ein Mangel verheerend ist, entscheidet der Substitutionstest, dessen minimale Korrektur unter anderem lautet: „stelle eine ausgelassene Information wieder her“. In 7.c stehen strukturelle Auslassungen unter den Mechanismen von Stufe 4 (verriegelte Propaganda), bei der gilt: „Der Schutz wird selbstimmunisierend oder materiell geschlossen.“
Nicht zu verwechseln mit dem Ausgang strategische Auslassung des ersten Tores, der allein auf Zugänglichkeit und Fehlen beruht und nicht mit der Begründung verweigert werden darf, das fehlende Element zerstöre die These nicht. Ebenso wenig mit einem Schweregrad: Die strukturelle Auslassung ist eine Qualifikation von 3.E; ihr Rang in 7.a ergibt sich aus dem Substitutionstest.
Siehe auch Test der Abwesenheiten · strategische Auslassung · Abwesenheit mit unbestimmtem Ergebnis · Substitutionstest · verheerend · verriegelte Propaganda
Stützung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden erklärt „Stützung“ als „das Stützen“ (Duden, Stichwort „Stützung“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Stuetzung, abgerufen am 25.09.2026) und „stützen“ zuerst als „durch eine Stütze (1, 2) Halt geben; von der Seite oder von unten her abstützen, unterstützen (um etwas in seiner Lage zu halten)“ (Duden, Stichwort „stützen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/stuetzen, abgerufen am 25.09.2026). Das DWDS verzeichnet unter „stützen“ auch den Gebrauch „übertragen ⟨etw. stützen⟩“ (DWDS, Stichwort „stützen“, Bedeutung 1d, https://www.dwds.de/wb/stützen, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Stützung ist das, was eine Behauptung des Textes trägt, und 0.c legt ihr Maß im Voraus fest: Der Analytiker erklärt, was er „angesichts seiner Gattung als ausreichende interne Stützung“ ansieht, im Musterbeispiel „ein direktes Zitat, einen Verweis auf eine identifizierbare Autorität, zugeordnete Zahlenangaben oder eine begründete innere Kohärenz“. Diese Erklärung ist die Beweisnorm. Im Test der Anpassung an das Zielpublikum (3.K) dient der Begriff als Gegenpol: „Strenge, die sich auf das leicht Überprüfbare konzentriert und beim Entscheidenden fehlt, funktioniert als Glaubwürdigkeitsmechanismus statt als Stützung.“ Diese Figur heißt verschobene Strenge. Schritt 6 beschreibt mit der fehlenden Stütze die unbegründete Eskalation, die unter der Prüfung der Gültigkeit (Schritt 3) gekennzeichnet wird: Der Autor verstärkt seine Behauptung, „ohne dass der Hauptteil die neue Stütze geliefert hätte, die die Eskalation rechtfertigen würde“. Anhang 4 bindet schließlich den Begriff beweistragend an die Stützungsfunktion: „Eine Zahl ist beweistragend, sobald der Text sie zur Stützung einer zentralen Proposition anbietet, selbst wenn die Schlussfolgerung ohne sie bestehen könnte.“
Nicht zu verwechseln mit der Stützung im Toulmin-Schema der Argumentationstheorie, die dort die Schlussregel begründet: „Es ist also eine Rechtfertigung, die auf allgemeine Werten, Normen, moralische Regeln oder Ethiken zurückgreift.“ (Wikipedia, Artikel „Toulmin-Schema“, Haupttext, https://de.wikipedia.org/wiki/Toulmin-Schema, abgerufen am 25.09.2026.) In ARGUS stützt das Belegmaterial die Behauptungen selbst. Ebenso wenig mit der externen Überprüfung von 3.B: Die interne Stützung liegt im Text, die externe Überprüfung verlässt ausdrücklich „den strikten Umfang des Textes“.
Siehe auch Beweisnorm · verschobene Strenge · unbegründete Eskalation · beweistragend · externe Überprüfung
Substitutionstest
Gemeinsprachliche Bedeutung Zusammensetzung aus „Substitution“ und „Test“; die Zusammensetzung ist im Duden nicht als Stichwort verzeichnet (https://www.duden.de/rechtschreibung/Substitutionstest, abgerufen am 25.09.2026). Der Duden gibt für „Substitution“ „das Substituieren“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/Substitution), für „substituieren“ „an die Stelle von jemandem, etwas setzen, gegen etwas austauschen, ersetzen“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/substituieren) und für „Test“ „nach einer genau durchdachten Methode vorgenommener Versuch, Prüfung zur Feststellung der Eignung, der Eigenschaften, der Leistung o. Ä. einer Person oder Sache“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/Test; alle abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Der Substitutionstest entscheidet in 7.a über den Schweregrad eines Mangels. Der Analytiker konstruiert „gedanklich die minimale Fassung des Textes, in der der Mangel korrigiert ist“, indem er eine ungerechtfertigte Behauptung entfernt, eine ausgelassene Information wiederherstellt, eine verzerrte Behauptung berichtigt oder einen logischen Sprung repariert, „ohne ein dem Text fremdes Argument hinzuzufügen“. Dann fragt er, ob diese korrigierte Fassung die zentrale Schlussfolgerung aufrechterhalten kann, „ohne die Art ihres Anspruchs zu ändern“, etwa „vom Nachweis zur bloßen Meinung“. Der Anspruch umfasst also die Art der Behauptung und ihre Stärke: „weniger Gewissheit, geringere Allgemeinheit“. Die Antwort ergibt verheerend, schwerwiegend oder geringfügig. „Der Test betrifft die minimale Korrektur des Mangels, nicht immer die Entfernung des Elements, in dem er sichtbar wird.“ Bei einem quantitativen Mangel ersetzt die minimale Korrektur einen falschen Wert durch einen festgestellten, und „der Gegenentwurf wird dadurch treuer“; fehlt ein solcher Wert, etwa bei einer unmöglichen oder nicht rekonstruierbaren Zahl, entfällt die quantitative Proposition, ohne dass ein plausibler Wert erfunden wird. Bei einer modalen Rücknahme zwingt die minimale Fassung den Festlegungsgrad auf einen konstanten Wert. Der Test bestimmt auch die Schwere der Feststellung „verstärkt“ aus 3.B und der Feststellungen von Anhang 4; kann er mangels Information nicht angewandt werden, gilt „Schwere im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“. Der Grenztest von Schritt 2 ist „der Substitutionstest aus Schritt 7.a, angewandt auf die Extension eines Begriffs statt auf ein Beweisstück“.
Nicht zu verwechseln mit dem Substitutionstest der Linguistik, einem der Konstituententests: „Beim Substitutionstest (Ersatzprobe) wird getestet, welche geschlossenen Teilketten des Satzes durch einen anderen Ausdruck ersetzt werden können, ohne dass der Satz ungrammatisch wird.“ (Wikipedia, Artikel „Konstituententest“, Abschnitt „Substitutionstest (Ersatzprobe)“, https://de.wikipedia.org/wiki/Konstituententest, abgerufen am 25.09.2026.) Dort wird die Grammatikalität eines Satzes nach dem Ersetzen einer Teilkette geprüft, in ARGUS die Tragfähigkeit einer Schlussfolgerung nach der Korrektur eines Mangels. Das Wort Anspruch erscheint auch außerhalb des Tests: in der Gattungsbeschreibung des Essays in 0.b („ohne Anspruch auf vollständigen Nachweis“) und im Gesamturteil von 7.b, das fragt, ob der Text „seinen Demonstrationsanspruch“ erfüllt. Dort betrifft es eine Gattung oder den Text als Ganzes, im Test den Anspruch der zentralen Schlussfolgerung.
Siehe auch Grenztest · Gegenentwurf · verheerend · verstärkt · nicht rekonstruierbar
symbolisch aufgeladener Begriff
Gemeinsprachliche Bedeutung Das Adjektiv symbolisch bedeutet „als Symbol für etwas anderes stehend; ein Symbol darstellend“ (Duden, Stichwort „symbolisch“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/symbolisch, abgerufen am 24.09.2026). Zum Verb aufladen führt Duden unter „elektrisch laden“ das Beispiel in übertragener Bedeutung „eine emotional aufgeladene Diskussion“ an (Duden, Stichwort „aufladen“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/aufladen, abgerufen am 24.09.2026). Begriff steht umgangssprachlich für „Ausdruck, Wort“ (Duden, Stichwort „Begriff“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Begriff, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet die Verbindung ein Wort, das für etwas anderes steht und gefühlsmäßig besetzt ist.
In ARGUS Der Abschnitt „C. Verwendung symbolisch aufgeladener Begriffe“ von Schritt 3 lässt „Wörter, die für sich allein ein massives emotionales, kulturelles oder historisches Register aufrufen“, identifizieren, etwa „Brot, Blut, Land, Volk, Heimat, Freiheit usw.“. Geprüft wird, „ob diese Wörter eine Demonstration durch Evokation ersetzen und ob ihre affektive Kraft das Argument gegen Widerspruch immunisiert“, ferner, ob sie „unangemessen und zugleich rhetorisch mächtig“ sind und an wen sie sich richten. Die absoluten und dauerhaften Regeln fassen dies als Warnsignal: „Wenn ein Wort allein massive rhetorische Arbeit leistet, ist das ein Warnsignal.“ Regel 19 wendet 3.C auf die Analyse selbst an: „Das Vokabular, das 3.C im analysierten Text identifiziert, hat im Kommentar, der es identifiziert, keinen Platz.“ Ihr Test lautet: „Entferne den abwertenden Begriff und prüfe, ob die Feststellung bestehen bleibt.“ Dieselbe Regel verbietet unbelegtes vergleichendes Lob oder Tadeln. Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 fragt entsprechend, ob die Analyse „einen aufgeladenen Begriff, den die Feststellung nicht verlangt“, enthält. Anhang 2 verfeinert die Prüfung: „Unterscheide aufgeladene, aber gefüllte Begriffe (z. B. ‚Streik‘) von aufgeladenen und leeren Begriffen (z. B. ‚Gerechtigkeit‘).“
Nicht zu verwechseln mit dem leeren Signifikanten von Anhang 2. Ein aufgeladener Begriff kann den Status gefüllt haben; ein leerer Signifikant ist ein Begriff, dessen Kraft „aus dem Fehlen stabilen Inhalts“ stammt. Über die Aktivierung von Anhang 2 entscheidet der Grenztest, nicht die Aufladung: Begriffe „mit starker symbolischer Aufladung und schwacher Definition“ können nur einen Vorschlag motivieren, „wenn der Grenztest nicht positiv ist“. Ebenso wenig mit dem physikalischen Aufladen, dem elektrischen Laden.
Siehe auch leerer Signifikant · gefüllt · Grenztest · Register · Kohärenzkontrolle · vergleichendes Lob oder Tadeln
T Seitenanfang
Teilumfangsstufe
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026). „Umfang“ bedeutet „gesamter Bereich, den etwas umfasst, einschließt, auf den sich etwas erstreckt“ (Duden, Stichwort „Umfang“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Umfang, abgerufen am 25.09.2026); „Stufe“ bedeutet übertragen „einzelne Etappe, jeweils erreichter Abschnitt, Zustand in einer Entwicklung, bei einem Vorgang“ (DWDS, Stichwort „Stufe“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Stufe, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die Teilumfangsstufe gehört zum Teil „Zusammengesetzte und lange Texte, Stufen für Teilumfänge“ von 7.c. Ausgangspunkt ist ein Risiko der globalen Zuweisung: „Bei einem langen oder zusammengesetzten Text kann eine einzige globale Stufe die Verschiedenheit der Regime verdecken.“ Der Analytiker kann dann „eine Hauptstufe mit Stufen für Teilumfänge vergeben, unter zwei zwingenden Bedingungen“. Erstens: „Die globale Stufe ist nicht der Mittelwert der Teilumfangsstufen; sie muss als eigenständiges Gesamturteil begründet werden, das den ARGUS-Umfang als Ganzes betrifft und nicht die nach 0.a bis ausgeschlossenen Abschnitte“. Zweitens: „jede Teilumfangsstufe muss benannten Abschnitten zugeordnet sein, niemals einer nachträglich ausgewählten Einzelpassage.“ Das Protokoll begründet die zweite Bedingung selbst: „Ohne diese Bedingung würde die Teilzuweisung erlauben, einen streng bewerteten Absatz aus einem ansonsten belastbaren Text herauszulösen und so ein nicht repräsentatives Bild zu erzeugen.“ Hauptstufe und Teilumfangsstufen stehen auf derselben Skala, wie das Beispiel zeigt: ein Abschnitt auf Stufe 3 im frontalen Modus in einem Text, der insgesamt Stufe 1 entspricht. Auch ein orthogonaler Deskriptor, also der rhetorische Modus oder Herkunft oder Funktion, kann zwischen Teilumfängen variieren, „aber nur für benannte Abschnitte und auf Grundlage festgestellter Elemente“.
Nicht zu verwechseln mit dem Umfang, den 0.a bis erklärt: Er legt fest, was unter ARGUS behandelt wird, und die ausgeschlossenen Abschnitte stehen unter dem Regime der ausgeschlossenen Abschnitte, von dem es heißt: „Dieses Regime ist nicht ARGUS.“ Die Teilumfangsstufen betreffen benannte Abschnitte, die globale Stufe den ARGUS-Umfang als Ganzes. Ebenso wenig mit der Einstufung „Teilweise der Zusammensetzung nach“ in 0.a bis, die die Relevanz betrifft, oder mit einer Einzelpassage, die erst nachträglich herausgegriffen wird; eine solche Passage erhält keine Teilumfangsstufe.
Siehe auch Umfang · Regime der ausgeschlossenen Abschnitte · Grad der interpretativen Schließung · frontal, raffiniert · orthogonaler Deskriptor
Teleologie
Herkunft Duden gibt als Herkunft „zu griechisch télos = Ende; Ziel, Zweck und [-logie]“ an (Duden, Stichwort „Teleologie“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/Teleologie, abgerufen am 25.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung In der Philosophie bezeichnet der Ausdruck eine „idealistische Anschauung, wonach die Entwicklung von vornherein feststehenden Zielen zustrebt“ (DWDS, Stichwort „Teleologie“, Bedeutung, Fachgebiet Philosophie, https://www.dwds.de/wb/Teleologie, abgerufen am 25.09.2026). Duden bestimmt sie als „Auffassung, nach der Ereignisse oder Entwicklungen durch bestimmte Zwecke oder ideale Endzustände im Voraus bestimmt sind und sich darauf zubewegen“ (Duden, Stichwort „Teleologie“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Teleologie, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Das Protokoll nennt die Teleologie in Schritt 6, im Absatz über die Grenze zur Prüfung der Gültigkeit, als eine der Ebenen, auf denen ein Text eine tragende Proposition im starken Grad setzen kann. „Der nützlichste Fall ist die als Rahmenwechsel verdeckte Rücknahme“: Die starke Proposition wird „auf einer Ebene gesetzt (Teleologie, Tendenz oder Absicht) und auf einer anderen abgeschwächt (Inhalt oder gegenwärtige Tatsache)“. Die Aufzählung stellt Teleologie, Tendenz und Absicht den Ebenen des Inhalts und der gegenwärtigen Tatsache gegenüber; eine eigene Definition gibt das Protokoll nicht. Da Polarität und Referent gleich bleiben, liegt kein Widerspruch vor, und die Abschwächung entgeht der Prüfung der logischen Gültigkeit in Schritt 3 „mangels strikten Widerspruchs“. Für diesen Fall gilt: „hier erzwingt die Kontrolle die Alternative Nachweis-oder-Rückzug“.
Nicht zu verwechseln mit der Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4: Die dort erschlossene Absicht ist die des Textes, während Teleologie, Tendenz und Absicht in Schritt 6 Ebenen bezeichnen, auf denen der Text selbst eine Proposition setzt. Ebenso wenig mit dem erklärten Zweck, den die Vorstufe von Schritt 4 als Vergleichspunkt erfasst.
Siehe auch Rahmenwechsel · verdeckte Rücknahme · Inferenz strategischer Absicht · logische Gültigkeit
Test der Abwesenheiten, Abwesenheitstest
Gemeinsprachliche Bedeutung Ein Test ist ein „nach einer genau durchdachten Methode vorgenommener Versuch, Prüfung zur Feststellung der Eignung, der Eigenschaften, der Leistung o. Ä. einer Person oder Sache“ (Duden, Stichwort „Test“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Test, abgerufen am 24.09.2026). Abwesenheit bezeichnet neben der „Nichtanwesenheit“ einer Person auch das „Fehlen von etw.“ (DWDS, Stichwort „Abwesenheit“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.dwds.de/wb/Abwesenheit, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt benennt der Ausdruck eine methodische Prüfung dessen, was fehlt.
In ARGUS Der Abschnitt „E. Test der Abwesenheiten“ von Schritt 3 verläuft in zwei Phasen. Die Identifikation fragt: „Welche anderen Erklärungen derselben Phänomene fehlen im Text?“ und „Welche Fakten, Akteure oder Verbindungen würden, wenn sie berücksichtigt würden, die These schwächen?“ Die „Strategische Qualifizierung“ behandelt „jede identifizierte Abwesenheit nacheinander“ und ordnet sie über ein erstes Tor und ein zweites Tor ein: „Die Qualifikationen werden durch zwei aufeinanderfolgende Tore mit zwei verschiedenen Kriterien bestimmt, deren Reihenfolge nicht frei ist.“ Mögliche Ergebnisse sind strategische Auslassung, einfacher Schwachpunkt, nicht zurechenbare Abwesenheit oder der Ausgang „Qualifizierung am ersten Tor im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“, am zweiten Tor die strukturelle Auslassung. Schritt 0 begrenzt den Test bei einem unvollständigen Dokument: „der Abwesenheitstest von 3.E darf ein Element, das im fehlenden Teil enthalten sein könnte, nicht als Auslassung qualifizieren; festgestellte Abwesenheiten werden unter Vorbehalt erklärt“. Anhang 1 behält ihn in der Kurzversion: „Der Abwesenheitstest ist […] Teil der Kurzversion, einschließlich Phase 2 und ihrer beiden Tore.“ Begründet wird dies mit dem Probelauf ohne KI, der Schritt 1, den Abwesenheitstest und die epistemische Symmetrie als „die drei Fragen mit dem höchsten Ertrag“ bezeichnet. Die Stufenzuweisung in 7.c stützt sich unter anderem auf 3.E.
Nicht zu verwechseln mit der körperlichen Abwesenheit einer Person. Ebenso wenig mit dem Test auf informationelle Zirkularität (3.I): Dasselbe Phänomen, etwa ein homogener Quellenbestand, kann in beiden Tests erscheinen; der Analytiker kennzeichnet es dann „als eine zugrunde liegende Ursache mit zwei Erscheinungsformen“, statt zwei Mängel zu zählen.
Siehe auch erstes Tor, zweites Tor · strategische Auslassung · informationelle Zirkularität · Probelauf ohne KI · Kurzversion
Textmechanismus, Mechanismus
Gemeinsprachliche Bedeutung „Mechanismus“ bedeutet übertragen „in sich selbsttätig, zwangsläufig funktionierendes System“ (Duden, Stichwort „Mechanismus“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Mechanismus, abgerufen am 25.09.2026), auch „mechanischer, zwangsläufiger, selbsttätiger Ablauf“ (DWDS, Stichwort „Mechanismus“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Mechanismus, abgerufen am 25.09.2026). Die Zusammensetzung „Textmechanismus“ bezieht diese Bedeutung dem Wortlaut nach auf einen Text.
In ARGUS Das Protokoll definiert den Textmechanismus nicht eigens; es bestimmt ihn über seine Bestandteile und seine Wirkung auf den Leser. Die epistemische Symmetrie (3.H) fragt, ob ein dem Gegenstand zugeschriebener Mangel auch „im Textmechanismus selbst (Rahmung, Auslassungen, Voraussetzungen)“ festzustellen ist. In 7.c ist er der Bezugspunkt der Skala: Die Stufe misst „die Freiheit, die der Textmechanismus dem Leser lässt“, und ein Text jeder Herkunft „kann auf jeder Stufe liegen, wenn die beobachteten Mechanismen dies rechtfertigen“. Auf Stufe 3 kann der Leser noch einen Widerspruch rekonstruieren, doch der Textmechanismus „erschwert dies deutlich oder absorbiert ihn, sobald er erscheint“; unter den Formen von Stufe 4 steht „ein Mechanismus, der jede gegenteilige Beobachtung in Bestätigung verwandelt“.
Einzelne Mechanismen benennt das Protokoll nach ihrer Funktion: den „identifizierbaren Rahmungsmechanismus“ als bestätigendes Kriterium in 0.a, die „selbstimmunisierenden Mechanismen“ in der Gattungsbeschreibung der Propaganda (0.b), die verschobene Strenge, die „als Glaubwürdigkeitsmechanismus statt als Stützung“ funktioniert (3.K), und die Eröffnungserklärung, die bei einer Abweichung „als Mechanismus der Selbstlegitimierung“ funktioniert (Schritt 5); die Schwelle von Stufe 2 zu Stufe 3 fragt: „Wird die Schlussfolgerung durch Neutralisierungs- oder Schließungsmechanismen vor Widerspruch geschützt?“ Für den Mechanismus der Selbstlegitimierung hält Schritt 5 fest, dass die Abweichung diese Funktion feststellt und „für sich allein keinen Schluss über die Aufrichtigkeit des Autors“ erlaubt.
Nicht zu verwechseln mit dem technischen Mechanismus, der „Kopplung von Bauelementen […], die so konstruiert ist, dass jede Bewegung eines Elements eine Bewegung anderer Elemente bewirkt“ (Duden, Stichwort „Mechanismus“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Mechanismus, abgerufen am 25.09.2026). Ebenso wenig mit dem Kausalmechanismus, den ein Text über die Welt behauptet: Ein Essay muss starke Zukunftsbehauptungen mit einem „plausiblen Kausalmechanismus“ begleiten (0.b), und eine strukturelle Auslassung liegt auch dann vor, wenn das fehlende Element „eine grundlegende Überarbeitung des verteidigten Kausalmechanismus erfordern würde“ (3.E). Dieser Mechanismus ist Gegenstand der Argumentation, der Textmechanismus die Art, wie der Text auf die Prüfung durch den Leser wirkt.
Siehe auch epistemische Symmetrie · Rahmung · verschobene Strenge · Grad der interpretativen Schließung · strukturelle Auslassung
treu, verstärkt, abgeschwächt, verschoben, unzutreffend
Gemeinsprachliche Bedeutung „treu“ verweist in gehobenem Gebrauch auf „getreu (2)“ (Duden, Stichwort „treu“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/treu, abgerufen am 24.09.2026), also „einer vorgegebenen Sache genau entsprechend“ (Duden, Stichwort „getreu“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/getreu_loyal_wuerdig_angemessen, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS gibt „genau, getreu“ (DWDS, Stichwort „treu“, Bedeutung 3, https://www.dwds.de/wb/treu, abgerufen am 24.09.2026). „verstärken“ heißt „stärker (7) machen, intensivieren“ (Duden, Stichwort „verstärken“, Bedeutung 3a, https://www.duden.de/rechtschreibung/verstaerken, abgerufen am 24.09.2026), „abschwächen“ „[allmählich] schwächer, geringer machen; mildern“ (Duden, Stichwort „abschwächen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/abschwaechen, abgerufen am 24.09.2026), „verschieben“ „an eine andere Stelle, einen anderen Ort schieben“ (Duden, Stichwort „verschieben“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/verschieben, abgerufen am 24.09.2026), „unzutreffend“ „nicht zutreffend“ (Duden, Stichwort „unzutreffend“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/unzutreffend, abgerufen am 24.09.2026) und im DWDS „dem tatsächlichen Sachverhalt widersprechend, falsch“ (DWDS, Stichwort „unzutreffend“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/unzutreffend, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die fünf Wörter sind Qualifikationen des Treuetests von 3.B, der entscheidende Behauptungen des Textes mit einer Primärquelle konfrontiert, auf die er sich bezieht. Das Protokoll definiert sie: „treu, Sinn, Reichweite und Grad der Gewissheit bleiben erhalten“; „verstärkt, eine Hypothese, ein Vorbehalt, eine Korrelation oder ein begrenzter Befund wird in eine allgemeinere oder sicherere Behauptung verwandelt“; „abgeschwächt, der Text mildert oder beschränkt, was die Quelle feststellt“; „verschoben, Worte oder Daten sind korrekt, werden aber auf einen Referenten, Vergleich, Zeitraum oder eine Situation bezogen, auf die die Quelle nicht zielte“; „unzutreffend, die Quelle sagt über einen überprüfbaren und entscheidenden Sachverhalt etwas anderes“. Mit „eigene Interpretation kenntlich gemacht“ und „nicht entscheidbar“ bilden sie die sieben Treuequalifikationen.
„Treu“ stellt Konformität fest und wird nicht in 7.a übernommen; die vier übrigen sind Mangelqualifikationen. Sie können kumulieren: „Eine Behauptung kann zugleich verstärkt und verschoben sein.“ Dann werden Haupt- und Nebenqualifikation benannt. „‚Treu‘ und ‚nicht entscheidbar‘ sind dagegen mit jeder Mangelqualifikation für dasselbe Element unvereinbar.“ Die Feststellung „verstärkt“ hebt das Protokoll hervor, „weil sie eine Behauptung sicherer machen kann als ihre Quelle, während sie wörtlich noch vertretbar bleibt“, und bestimmt: „Ihre Schwere wird ausschließlich in 7.a durch den Substitutionstest bestimmt, nicht durch ihre Qualifizierung.“ Schritt 6 verweist für die belegte Form der modalen Verstärkung auf sie, „durch den Treuetest von 3.B, Feststellung ‚verstärkt‘“.
Nicht zu verwechseln mit den gewöhnlichen Verwendungen derselben Wörter im Protokoll, etwa der Rekonstruktion in Schritt 2, die die These „treu und ohne Bewertung“ wiedergibt, oder dem „deutlich abgeschwächtem Anspruch“ im Substitutionstest. Ebenso wenig mit der verschobenen Strenge von 3.K, die den Ort präziser Referenzen im Text betrifft, und mit der unbegründeten Eskalation, bei der der Autor seine eigene unbezifferte Behauptung verstärkt: Sie fällt unter die Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3, während der Treuetest das Verhältnis zu einer Quelle prüft.
Siehe auch Treuetest · eigene Interpretation kenntlich gemacht · nicht entscheidbar · Substitutionstest · verschobene Strenge · unbegründete Eskalation
Treuetest
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Der Ausdruck verbindet „Treue“ im Sinn von „(in Bezug auf die Vorlage, die Wiedergabe, die Dokumentation von etwas) Genauigkeit, Zuverlässigkeit“ (Duden, Stichwort „Treue“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Treue, abgerufen am 24.09.2026; ebenso DWDS, Stichwort „Treue“, Bedeutung 2: „Genauigkeit“, https://www.dwds.de/wb/Treue, abgerufen am 24.09.2026) mit „Test“, „nach einer genau durchdachten Methode vorgenommener Versuch, Prüfung zur Feststellung der Eignung, der Eigenschaften, der Leistung o. Ä. einer Person oder Sache“ (Duden, Stichwort „Test“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Test, abgerufen am 24.09.2026). So gebildet bezeichnet er eine methodische Prüfung der Genauigkeit einer Wiedergabe gegenüber ihrem Original; außerhalb des Protokolls ist er für die Prüfung der Treue eines Partners belegt (siehe unten).
In ARGUS Der Treuetest ist in 3.B die Kontrolle der „Treue zu einer verfügbaren Primärquelle“. Er hat eine eigene Aktivierungsbedingung: „Der primäre, amtliche, zeitgenössische oder unmittelbar einschlägige Charakter eines bereitgestellten Dokuments genügt nicht zur Aktivierung dieses Tests.“ Er wird aktiviert, wenn der Text sich auf die Quelle bezieht oder die Analyse feststellen kann, „dass die überprüfte Behauptung deren Inhalt wiedergibt“; ohne diese Filiation bleibt das Dokument „eine gewöhnliche externe Überprüfung“. „Die Kontrolle ist eng: Sie betrifft Behauptungen, von denen die These des Textes oder sein Glaubwürdigkeitsvertrag abhängen, nicht sämtliche Sätze.“ Jede dieser Behauptungen erhält eine von sieben Treuequalifikationen: treu, verstärkt, abgeschwächt, verschoben, unzutreffend, eigene Interpretation kenntlich gemacht, nicht entscheidbar; drei davon sind keine Mängel und werden nicht in 7.a übernommen. „Eine verfügbare Primärquelle aktiviert weder Anhang 3 noch diesen Treuetest allein durch ihre Verfügbarkeit.“ Ist die Primärquelle nicht verfügbar, fällt dies unter die Klausel „Bei unzureichenden Elementen“ in Schritt 7.
Regel 13 macht den Test verpflichtend, wenn seine Bedingungen erfüllt sind und die Quelle verfügbar ist; Anhang 1 behält ihn in der Kurzversion bei; die Kohärenzkontrolle in Schritt 8 prüft seine Anwendung; Schritt 6 verweist auf ihn für die belegte Form der modalen Verstärkung.
Nicht zu verwechseln mit dem Treuetest außerhalb des Protokolls: „Ein Treuetest ist eine spezielle Form der Überprüfung, bei der die Treue eines Partners innerhalb einer romantischen Beziehung auf die Probe gestellt wird.“ (Detektiv-Suche, Stichwort „Treuetest“, https://detektiv-suche.de/glossar/t/treuetest, abgerufen am 24.09.2026.) Ebenso wenig mit der neutralen Rekonstruktion von Schritt 2, in der der Analytiker selbst die These „treu und ohne Bewertung“ wiedergibt, und mit der gewöhnlichen externen Überprüfung an einem einschlägigen Dokument ohne festgestellte Filiation.
Siehe auch Primärquelle · treu, verstärkt, abgeschwächt, verschoben, unzutreffend · Glaubwürdigkeitsvertrag · neutrale Rekonstruktion · modale Verstärkung
U Seitenanfang
Umfang
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet „[räumliche] Ausdehnung, Ausmaß, Größe“ (Bedeutung 1b) und „gesamter Bereich, den etwas umfasst, einschließt, auf den sich etwas erstreckt“ (Bedeutung 2) (Duden, Stichwort „Umfang“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Umfang, abgerufen am 24.09.2026); das DWDS nennt „Gesamtheit, Summe dessen, was etw. umfasst, Ausmaß“ (DWDS, Stichwort „Umfang“, Bedeutung 3, https://www.dwds.de/wb/Umfang, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Der Umfang, auch ARGUS-Umfang, ist die Auswahl der Abschnitte des analysierten Gegenstands, die unter ARGUS behandelt werden. „Der Umfang ist eine Entscheidung, keine Feststellung.“ Er wird in jeder Analyse erklärt, bei starker Relevanz in einer Zeile: „Umfang gleich dem gesamten Text, mit Begründung“. Bei teilweiser Relevanz legt der obligatorische Stopp den „vorgesehenen Umfang“ vor; nach der Validierung folgt das Verfahren von 0.a bis: den Umfang erklären, das Regime der ausgeschlossenen Abschnitte erklären und schließlich „Die Übertragung von Urteilen zwischen Regimen verbieten“. Dieses Übertragungsverbot, das C.2 Nichtübertragungsregel nennt, verhindert, „dass die These eines Textes mit Mängeln aus seinen nichtargumentativen Teilen belastet wird“. In der Gegenrichtung besteht eine Brücke: Ein ausgeschlossener Abschnitt bleibt nutzbar, wenn seine Daten „sich unmittelbar auf eine Behauptung innerhalb des argumentativen Umfangs beziehen und deren Wahrheit, Reichweite oder Repräsentativität verändern“; diese Nutzung „bleibt eine interne Kontrolle innerhalb des Gegenstands“. Auf den erklärten Umfang beziehen sich 3.K und Schritt 7; 7.c weist „dem ARGUS-Umfang des analysierten Textes eine Stufe“ zu, und ein Abschnitt der Analyse, der entfällt, weil die entsprechende Sektion außerhalb des Umfangs liegt, ist nach Schritt 7 „als außerhalb des Umfangs“ zu kennzeichnen, „nicht als fehlende Information“.
Nicht zu verwechseln mit dem Umfang eines Pols in der Umfangsaufteilung von Schritt 6 („Die beiden Pole betreffen nicht denselben Referenten oder denselben Umfang.“), mit den Teilumfängen, denen 7.c eine Teilumfangsstufe zuweisen kann, und mit dem Umfang der Kurzversion, den Anhang 1 als Liste von zwölf Operationen bestimmt („der ausführbare Umfang der Kurzversion“). Ebenso wenig mit dem analysierten Gegenstand: Ein vom Umfang ausgeschlossener Abschnitt bleibt Teil des erklärten Gegenstands. Die Reichweite eines Begriffs, die der Grenztest von Schritt 2 prüft, heißt im Protokoll Extension; auch das gewöhnliche Ausmaß, etwa wenn 7.b ein belastbares Element „in einem Umfang entwickelt“ sehen will, „der seiner Zahl und Bedeutung entspricht“, ist nicht gemeint.
Siehe auch Umfangsaufteilung · Teilumfangsstufe · Regime der ausgeschlossenen Abschnitte · analysierter Gegenstand · Grenztest · obligatorischer Stopp
Umfangsaufteilung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „Umfang“ unter anderem als „gesamter Bereich, den etwas umfasst, einschließt, auf den sich etwas erstreckt“ (Duden, Stichwort „Umfang“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Umfang, abgerufen am 25.09.2026) und „Aufteilung“ als „das Aufteilen; das Aufgeteiltwerden“ (Duden, Stichwort „Aufteilung“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Aufteilung, abgerufen am 25.09.2026). Das Kompositum bezeichnet demnach das Aufteilen eines Bereichs, auf den sich etwas erstreckt.
In ARGUS Die Umfangsaufteilung ist die dritte Ausnahme der Kontrolle der modalen Konstanz in Schritt 6: „Die beiden Pole betreffen nicht denselben Referenten oder denselben Umfang.“ Die Kontrolle erfasst nur Propositionen, deren Festlegungsgrad bei konstantem Referenten variiert; sprechen der starke Pol und der zurückgezogene Pol von Verschiedenem, ist die Variation kein Mangel. Das Protokoll verlangt dafür: „Nenne den Referenten jedes Pols ausdrücklich.“ Beansprucht der Text selbst, zwei Referenten zu unterscheiden, „eine Oberfläche und ein Substrat, einen Zweck und eine Wirksamkeit“, so muss diese Unterscheidung „gesondert nachgewiesen werden“; ohne Nachweis behauptet, „bringt sie die Ausnahme nicht zum Tragen“. Für Zweck und Wirksamkeit präzisiert das Protokoll, dass die saubere Aufteilung, „Zweck durchgehend gehalten und nur die Wirksamkeit in der Schwebe gelassen“, „konstruktionsbedingt stumm“ ist, weil der Zweck dort einen konstanten Festlegungsgrad hat. Die Ausnahme wird daher „nur angerufen, wenn der Zweck selbst variiert“; dann ist zu prüfen, „dass der Hauptteil den Zweck nicht bereits unsicher gemacht hat, was die Lesart ‚Zweck gesichert, nur die Wirksamkeit erörtert‘ ausschlösse“.
Nicht zu verwechseln mit dem Umfang von 0.a bis, der die Abschnitte des Textes bestimmt, die unter ARGUS behandelt werden, und den Stufen für Teilumfänge in 7.c; hier ist der Umfang dessen gemeint, worauf sich ein Pol einer Proposition bezieht. Ebenso wenig mit der Aufteilung der Kontrollen in 3.B, die „nachträglich nicht verändert werden“ darf.
Siehe auch Umfang · Referent · Teilumfangsstufe · zurückgezogener Pol · Festlegungsgrad
unbegründete Eskalation
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „unbegründet“ als „nicht begründet“ und „jeder Grundlage entbehrend, sich nicht begründen lassend“ (Duden, Stichwort „unbegründet“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/unbegruendet, abgerufen am 25.09.2026) und „Eskalation“ als „der jeweiligen Notwendigkeit angepasste allmähliche Steigerung, Verschärfung, insbesondere beim Einsatz militärischer oder politischer Mittel“ sowie „[unkontrollierte] Verschärfung, Ausweitung eines Konflikts“ (Duden, Stichwort „Eskalation“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Eskalation, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach eine Steigerung, der die Grundlage fehlt.
In ARGUS Die unbegründete Eskalation ist die Restform der modalen Verstärkung, die Schritt 6 benennt: „der Autor verstärkt seine eigene unbezifferte Behauptung, ohne dass der Hauptteil die neue Stütze geliefert hätte, die die Eskalation rechtfertigen würde“. Die Bewegung geht vom schwachen zum starken Grad, von einer vorsichtigen Setzung zu Beginn zur assertorischen Schlussfolgerung. Sie fällt nicht unter die Kontrolle der modalen Konstanz; sie wird „unter der Prüfung der Gültigkeit (Schritt 3) als unbegründete Eskalation gekennzeichnet, ein Übermaß des Schlusshaften gegenüber den Prämissen, unter Wiederverwendung der Modalkarte aus Schritt 2“. Die Prüfung der logischen Gültigkeit fragt dort: „Folgen die Schlussfolgerungen aus den Prämissen?“ Von den beiden anderen Formen der modalen Verstärkung ist sie durch ihren Gegenstand getrennt: Die belegte Form, eine Behauptung sicherer als ihre Quelle, erfasst der Treuetest von 3.B mit der Feststellung „verstärkt“; die bezifferte Form erfasst Test E von Anhang 4. Die unbegründete Eskalation betrifft allein die eigene, unbezifferte Behauptung des Autors, und ihr Maßstab ist das Fehlen einer neuen Stütze im Hauptteil.
Nicht zu verwechseln mit der Eskalation im gemeinsprachlichen Sinn, die Duden auf Konflikte und den Einsatz militärischer oder politischer Mittel bezieht. Ebenso wenig mit der gerichteten modalen Rücknahme, die in umgekehrter Richtung vom starken zum schwachen Grad verläuft, oder mit dem ungerechtfertigten Inferenzsprung, den Schritt 3 als Mangel eines Argumentationsschrittes prüft.
Siehe auch modale Verstärkung · Prämisse · logische Gültigkeit · Inferenzsprung · Modalkarte
V Seitenanfang
verdeckte Rücknahme
Gemeinsprachliche Bedeutung Das DWDS verzeichnet für „verdeckt“ neben dem sichtbaren Verbergen die Bedeutung „im Geheimen operierend, ohne Wissen anderer stattfindend; von außen nicht wahrnehmbar, erkennbar“ (DWDS, Stichwort „verdeckt“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/verdeckt, abgerufen am 25.09.2026); Duden bestimmt „Rücknahme“ als „das Zurücknehmen“ (Duden, Stichwort „Rücknahme“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/Ruecknahme, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet demnach ein Zurücknehmen, das von außen nicht erkennbar ist.
In ARGUS Die verdeckte Rücknahme ist in Schritt 6 eine Rücknahme des Festlegungsgrades, die hinter einer anderen Gestalt verborgen ist und die Kontrolle der modalen Konstanz auslöst, die nach einer gerichteten modalen Rücknahme fragt. Das Protokoll nennt zwei Gestalten. Die erste gibt sich als Revision: „Anzuerkennen, dass eine Behauptung ‚zu absolut‘ war, und dann weiterhin denselben Nutzen aus ihr zu ziehen, ist keine explizit vollzogene Revision, sondern eine verdeckte Rücknahme: Die Kontrolle wird ausgelöst.“ Die zweite ist „die als Rahmenwechsel verdeckte Rücknahme“, die das Protokoll den nützlichsten Fall nennt: Die starke Proposition wird „auf einer Ebene gesetzt (Teleologie, Tendenz oder Absicht) und auf einer anderen abgeschwächt (Inhalt oder gegenwärtige Tatsache)“, und die Kontrolle erzwingt die Alternative „Nachweis-oder-Rückzug“. Wie jede Abschwächung des Festlegungsgrades entgeht sie der Prüfung der Gültigkeit „mangels strikten Widerspruchs“. Die Grenze zur explizit vollzogenen Revision bleibt „letztlich eine Ermessensfrage“: Ein Text kann eine zu starke Behauptung so geschickt anerkennen, „dass die Aufrechterhaltung der Schlussfolgerung auf ihrer Stärke als legitimer Rückzug durchgeht“. Die Kontrolle kann dann unterauslösen, ein Fehler, den das Protokoll konservativ nennt, und ein Urteil nahe dieser Grenze „wird mit gekennzeichnetem Vertrauen abgegeben“.
Nicht zu verwechseln mit der explizit vollzogenen Revision, bei der sich die Schlussfolgerung tatsächlich nicht mehr auf die Stärke der Proposition stützt. Ebenso wenig mit dem gewöhnlichen Verdecken, von dem das Protokoll in 3.G spricht, wenn syntaktische Komplexität „einen logischen Mangel“ verdeckt: Dieser Befund gehört zur Prüfung von Register und Lesbarkeit.
Siehe auch explizit vollzogene Revision · Rahmenwechsel · Teleologie · gerichtete modale Rücknahme · Register
vergleichendes Lob oder Tadeln
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „vergleichen“ bedeutet „prüfend nebeneinanderhalten, gegeneinander abwägen, um Unterschiede oder Übereinstimmungen festzustellen“ (Duden, Stichwort „vergleichen“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/vergleichen, abgerufen am 25.09.2026); „Lob“ ist ein „ausdrückliches günstiges Urteil“ (DWDS, Stichwort „Lob“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Lob, abgerufen am 25.09.2026); „tadeln“ bedeutet „[in scharfer Weise] jemandem sein Missfallen o. Ä. über ihn selbst, sein Verhalten, Tun o. Ä. zum Ausdruck bringen“ (Duden, Stichwort „tadeln“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/tadeln, abgerufen am 25.09.2026). Dem Wortlaut nach bezeichnet die Verbindung ein günstiges oder missbilligendes Urteil, das sich auf einen Vergleich stützt.
In ARGUS Regel 19 („Die Tests 3.C und 3.G auf die eigene Prosa anwenden“) prüft das Register der Analyse und leitet daraus zwei Verbote ab; das erste trägt die Überschrift „Unbelegtes vergleichendes Lob oder Tadeln“. „Einen Text durch Vergleich mit einer Textklasse aufzuwerten oder abzuwerten“ „setzt eine empirische Behauptung über diese Klasse voraus“; die Beispiele lauten „besser, als die Gattung verlangt“, „selten in dieser Art von Produktion“ und „wie häufig in diesem Milieu“. Die Folge: „Kann die Analyse diese nicht belegen, wird der Vergleich gestrichen und die Feststellung ohne Kontrastfigur formuliert.“ Die Kontrastfigur ist dabei das Vergleichsglied, das mit dem Vergleich entfällt. Regel 19 stellt sich selbst neben Regel 14: „Jene verbietet vage Modifikatoren, die Kritik abschwächen; diese verbietet vage Vergleiche, die Lob oder Vorwurf aufblasen.“ Die Begründung der Regel: „Eine kritische Analyse, die ihr eigenes Register nicht überwacht, wird durch ihre Prosa widerlegt, bevor sie durch ihre Feststellungen widerlegt wird.“ Die Kohärenzkontrolle von Schritt 8 nimmt das Verbot unter dem Punkt „Register der Analyse“ auf und fragt, ob die Analyse „vergleichendes Lob oder Tadeln, das ich nicht belegen kann“, enthält.
Nicht zu verwechseln mit der vergleichenden Analyse der Behandlung in 3.J, die im analysierten Text die Behandlung der Akteure vergleicht; Regel 19 betrifft Vergleiche, mit denen die Analyse den Text bewertet. Ebenso wenig mit dem zweiten Verbot von Regel 19: Ein symbolisch aufgeladener Begriff, wie ihn 3.C im analysierten Text identifiziert, fällt in der Analyse unter dieses Verbot: „Das Vokabular, das 3.C im analysierten Text identifiziert, hat im Kommentar, der es identifiziert, keinen Platz.“
Siehe auch Modifikator · symbolisch aufgeladener Begriff · Register · Kohärenzkontrolle
verheerend, schwerwiegend, geringfügig
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden bestimmt „verheerend“ als „furchtbar, entsetzlich, katastrophal“ (Duden, Stichwort „verheerend“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/verheerend, abgerufen am 25.09.2026), „schwerwiegend“ als „schwer ins Gewicht fallend, ernst zu nehmend; gewichtig; gravierend“ (Duden, Stichwort „schwerwiegend“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/schwerwiegend, abgerufen am 25.09.2026) und „geringfügig“ als „unbedeutend, nicht ins Gewicht fallend, belanglos“ (Duden, Stichwort „geringfügig“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/geringfuegig, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die drei Adjektive bilden die Schweregradskala von 7.a, die „jedem identifizierten argumentativen Mangel“ einen Schweregrad zuordnet. Verheerend: „Der Mangel entkräftet die zentrale These“; schwerwiegend: „Der Mangel schwächt die These ernsthaft, ohne sie vollständig zu entkräften“; geringfügig: „Der Mangel berührt die Gesamtschlussfolgerung des Textes nicht.“ Über die Einstufung entscheidet der Substitutionstest anhand der minimalen Fassung des Textes: Hält die zentrale Schlussfolgerung „unter demselben Anspruch“ nicht mehr, ist der Mangel verheerend; hält sie „nur mit deutlich abgeschwächtem Anspruch (weniger Gewissheit, geringere Allgemeinheit)“, ist er schwerwiegend; „Bleiben Schlussfolgerung und Anspruch unverändert: geringfügig.“ Bei einer modalen Rücknahme wird der Anspruch am starken Pol gemessen. Ist die Schwere mangels Information nicht feststellbar, lautet der Vermerk „Schwere im gegenwärtigen Stand nicht bestimmbar“, „statt standardmäßig als ‚geringfügig‘ eingeordnet zu werden“. Das Wort verheerend „ist der Skala von 7.a vorbehalten“; Anhang 4 unterscheidet die illustrative Zahl, deren Fehler „ein geringfügiger Mangel“ ist, von der beweistragenden, die „verheerend sein“ kann. Das Gesamturteil von 7.b nennt, „ob verheerende Mängel identifiziert wurden“, und der Test der Kriteriensymmetrie in C.3 fragt, ob derselbe Mangeltyp im Korpus jedes Mal einen vergleichbaren Schweregrad erhalten hat; andernfalls ist zu korrigieren oder ausdrücklich zu begründen. Die Anhänge 1 und 3 sprechen bei diesen Graden von Stufen.
Nicht zu verwechseln mit den drei anderen Skalen, deren Grade „Stufe“ heißen: den Stufen 1 bis 3 des Widerspruchsverfahrens, den Stufen der Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4 und den Stufen 0 bis 4 von 7.c, die den Grad der interpretativen Schließung messen. Ebenso wenig mit der Feststellung von Anhang 4, eine unmögliche Zahl „entkräftet die quantitative Proposition“: Sie wird „nicht unter diesem Etikett in 7.a übernommen“. Gemeinsprachlich drücken die drei Wörter ein Ausmaß aus; in ARGUS bezeichnen sie die Wirkung eines Mangels auf die zentrale These.
Siehe auch Substitutionstest · Widerspruchsverfahren · Grad der interpretativen Schließung · Inferenz strategischer Absicht · beweistragend
verriegelte Nuance
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch unter den Beispielen zu „Nuance“ erscheint die Verbindung nicht. „Nuance“ bedeutet „feiner gradueller Unterschied“ und „(innerhalb eines Kunstwerks o. Ä.) besonders fein gestaltete Einzelheit; Feinheit“ (Duden, Stichwort „Nuance“, Bedeutungen 1 und 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Nuance, abgerufen am 25.09.2026), nach DWDS „feiner Unterschied, feine Abweichung, Abschattung“ (DWDS, Stichwort „Nuance“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/Nuance, abgerufen am 25.09.2026). „verriegeln“ heißt „mit einem Riegel verschließen“, etwa in „die Tür war von innen verriegelt“ (Duden, Stichwort „verriegeln“, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/verriegeln, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Unter den empfohlenen Begriffen des Tests der Anpassung an das Zielpublikum (3.K) steht: „Verriegelte Nuance: Nuance, die so integriert ist, dass sie die Schlussfolgerung stärkt, statt sie zu öffnen.“ Die Unterscheidung geht auf das Prinzip der rhetorischen Adressierung zurück, nach dem der Analytiker die „formale Präsenz von Nuancen“ von ihrer „tatsächlichen Funktion in der Argumentation“ trennt: „Eine Nuance kann die Interpretation wirklich öffnen; sie kann auch dazu dienen, eine bereits feststehende Schlussfolgerung akzeptabler zu machen.“ 0.f stellt die Ausgangsfrage („Führt der Text Nuancen, Einwände oder Konzessionen ein?“), 7.c nimmt die „Tatsächliche Funktion von Nuancen, Konzessionen und Mäßigungen (3.K)“ unter die Kriterien der Stufenzuweisung auf. Regel 16 hält fest, dass das Vorhandensein einer Nuance „nicht die Ausgewogenheit des Textes“ beweist, und Regel 17, dass formale Qualitäten wie Nuanciertheit einen Text nicht aus dem Bereich der Propaganda ausschließen, „wenn sie dazu dienen, die Interpretation zu verriegeln statt zu öffnen“.
Die Gegengrenze zieht Regel 14, die dem Analytiker ausweichende Modifikatoren verbietet: „Ist der Text nuanciert, muss die Analyse diese Nuance in präzisen Begriffen wiedergeben, ohne sie in einen Vorwurf der Unbestimmtheit zu verwandeln.“ Die Qualifikation als verriegelt setzt also den Nachweis voraus, dass die Nuance die Schlussfolgerung stärkt.
Nicht zu verwechseln mit der immunisierenden Konzession, die als Nuance „vor allem dazu dient, dem Vorwurf der Parteilichkeit vorzubeugen“; die verriegelte Nuance stärkt die Schlussfolgerung selbst. Ebenso wenig mit der verriegelten Propaganda, der Stufe 4 von 7.c, die über die Schwellenfrage von Stufe 3 zu Stufe 4 festgestellt wird, und mit der gemeinsprachlichen Nuance als feinem Unterschied, wie sie Anhang 3 in „lexikalische Nuancen“ verwendet.
Siehe auch immunisierende Konzession · verriegelte Propaganda · rhetorische Adressierung · Modifikator
verriegelte Propaganda
Gemeinsprachliche Bedeutung Die Verbindung ist durchsichtig gebildet. „Propaganda“ bedeutet „systematische Verbreitung politischer, weltanschaulicher o. ä. Ideen und Meinungen mit dem Ziel, das allgemeine Bewusstsein in bestimmter Weise zu beeinflussen“ (Duden, Stichwort „Propaganda“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Propaganda, abgerufen am 25.09.2026); „verriegeln“ bedeutet „mit einem Riegel verschließen“ (DWDS, Stichwort „verriegeln“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/verriegeln, abgerufen am 25.09.2026). Dem Wortlaut nach bezeichnet die Verbindung eine Propaganda, die wie mit einem Riegel verschlossen ist.
In ARGUS Verriegelte Propaganda ist Stufe 4 der Skala von 7.c, der höchste Grad der interpretativen Schließung: „Der Schutz wird selbstimmunisierend oder materiell geschlossen.“ Das Protokoll nennt die Formen dieses Schutzes: „Strukturelle Auslassungen, entscheidende Fabrikation oder Manipulation, Ausschluss von Gegenrede oder ein Mechanismus, der jede gegenteilige Beobachtung in Bestätigung verwandelt, verhindern, dass interner Widerspruch die Schlussfolgerung ohne erheblichen externen Input verändern kann.“ Von Stufe 3, der Propaganda, trennt sie die Wirkung auf die Prüfung: „Eigenständige Prüfung wird nicht mehr nur gelenkt oder erschwert, sondern am zentralen Punkt verhindert.“ Die Schwelle von 3 zu 4 fragt: „Wird dieser Schutz selbstimmunisierend oder materiell so geschlossen, dass Widerspruch ohne erheblichen externen Input seine Wirkung nicht mehr entfalten kann?“ Das Wort „Propaganda“ bleibt den Stufen 3 und 4 vorbehalten. 0.b unterscheidet bereits „Propaganda der Stufe 3 von verriegelter Propaganda der Stufe 4“, behält die Diagnose aber 7.c vor. Regel 17 verlangt, Propaganda relativ zu ihrem Zielpublikum zu bewerten: Formale Qualitäten schließen einen Text nicht aus dem Bereich der Propaganda aus, „wenn sie dazu dienen, die Interpretation zu verriegeln statt zu öffnen“. In der Wiedergabe lautet die Kurzbeschreibung der Stufe: „selbstimmunisierende oder materielle Schließung verhindert, dass Widerspruch seine zentrale Wirkung entfaltet.“
Nicht zu verwechseln mit der Propaganda im gemeinsprachlichen Sinn, die über ihr Ziel der Beeinflussung bestimmt ist; ARGUS bestimmt die Stufe über den Schutz der Schlussfolgerung vor Widerspruch. Ebenso wenig mit Stufe 3, auf der der Leser „noch einen Widerspruch rekonstruieren“ kann, mit der angepassten Propaganda aus 3.K, die „die intellektuellen, moralischen oder ästhetischen Codes des Publikums übernimmt“ und damit eine Form beschreibt, oder mit der verriegelten Nuance, einer „Nuance, die so integriert ist, dass sie die Schlussfolgerung stärkt, statt sie zu öffnen“. Auch das Wort „Propaganda“ als undefinierter Begriff eines analysierten Textes, an dem Schritt 2 den Grenztest vorführt, ist nicht gemeint.
Siehe auch Grad der interpretativen Schließung · angepasste Propaganda · verriegelte Nuance · strukturelle Auslassung · Schwelle · Grenztest
verschobene Strenge
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch unter den Beispielen zu „Strenge“ erscheint die Verbindung nicht. „Strenge“ bedeutet neben Härte und Unerbittlichkeit „strenge (2a) Art, Genauigkeit, Exaktheit, Striktheit“ (Duden, Stichwort „Strenge“, Bedeutung 2a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Strenge, abgerufen am 25.09.2026), nach DWDS „Genauigkeit, Striktheit, Konsequenz“, darunter „wissenschaftliche Exaktheit“ (DWDS, Stichwort „Strenge“, Bedeutung 2 und 2b, https://www.dwds.de/wb/Strenge, abgerufen am 25.09.2026). „verschieben“ heißt „an eine andere Stelle, einen anderen Ort schieben; durch Schieben die Lage, den Standort von etwas ändern“ (Duden, Stichwort „verschieben“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/verschieben, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die verschobene Strenge wird im Test der Anpassung an das Zielpublikum (3.K) mit der Frage „Wo konzentriert sich die Strenge?“ geprüft. Der Analytiker lokalisiert getrennt die Behauptungen mit präziser Referenz („Werk, Datum, Seite, benannte Quelle, erklärte Methode“) und die Behauptungen ohne Referenz und vergleicht beide Orte: „Beziehen sich die präzisen Referenzen auf Behauptungen, die das Zielpublikum selbst mit geringem Aufwand prüfen kann, oder auf diejenigen, die die These tragen?“ Der empfohlene Begriff lautet: „dokumentarische Präzision, die sich auf die am leichtesten überprüfbaren Behauptungen konzentriert und bei den die These tragenden Behauptungen fehlt.“ Ihre Wirkung beschreibt das Protokoll so: Sie „funktioniert als Glaubwürdigkeitsmechanismus statt als Stützung“ und erzeugt „einen Eindruck von Gelehrsamkeit, der über die tatsächliche Quellenlage hinausgeht“; sie ist „umso wirksamer, je tadelloser die wenigen angegebenen Referenzen sind“. Die Prüfung steht im selben Test neben der Frage nach den Seriositätsmarkern.
In 7.c zählt die verschobene Strenge zu den konvergierenden Mechanismen von Stufe 3. Dieselbe Verführung durch die Form betrifft den Analytiker: 3.B warnt, eine „formal saubere, paginierte Referenz von tadellosem Erscheinungsbild“ sei der erste Ort, an dem er seine Anforderungen lockert, und verweist dafür auf die Deferenz in Schritt 8.
Nicht zu verwechseln mit dem zeitlichen Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt; die Strenge ist hier örtlich verlagert, vom Entscheidenden zum leicht Überprüfbaren. Ebenso wenig mit der Treuequalifikation „verschoben“ in 3.B, bei der Worte oder Daten auf einen Referenten bezogen werden, „auf die die Quelle nicht zielte“, und mit der Norm der Strenge, die ein Text im performativen Vertrag von 0.c sich selbst vorschreibt. Die künstliche Strenge, der nach Schritt 7 eine Gefälligkeit gegenüber dem Text „spiegelbildlich entspricht“, ist ein Fehler der Analyse.
Siehe auch Deferenz · Stützung · verschoben · performativer Vertrag · Seriositätsmarker
Voraussetzung
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden erklärt „Voraussetzung“ als „Annahme, feste Vorstellung, von der man sich bei seinen Überlegungen und Entschlüssen leiten lässt“ und als „etwas, was vorhanden sein muss, um etwas anderes zu ermöglichen; Vorbedingung“ (Duden, Stichwort „Voraussetzung“, Bedeutungen 2 und 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/Voraussetzung, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Die Voraussetzung ist Gegenstand der ersten Frage von Schritt 1 an das Eröffnungssegment: „Nicht nachgewiesene Voraussetzungen. Was behandelt der Text als bereits erwiesen, selbstverständlich oder geteilt, ohne es jemals zur Prüfung zu stellen?“ Maßgeblich ist also, dass der Text etwas der Prüfung entzieht, indem er es als gegeben behandelt. Der Probelauf ohne KI beginnt mit derselben Frage („Welche Voraussetzungen setzt die Eröffnung (Schritt 1)“), und ARGUS Light behält sie in der Operation „Eröffnungsrahmen analysieren (Voraussetzungen, Umfang, Autorität)“. Die epistemische Symmetrie (3.H) prüft, ob ein Mangel, den der Text einem Gegenstand zuschreibt, auch „im Textmechanismus selbst (Rahmung, Auslassungen, Voraussetzungen)“ vorliegt. In Stufe 1 von Schritt 4 zählen „geteilte Voraussetzungen“ zu den Zeichen einer Ansprache an ein bestimmtes Publikum. Die reflexive Prüfung von Schritt 8 richtet dieselbe Frage an den Analytiker: Punkt (a) verlangt „eine nicht nachgewiesene Voraussetzung, die der Analytiker selbst übernommen hat“, und die Langfassung nennt als Beispiele die „Überlegenheit einer Beweisart gegenüber einer anderen“ und die „Legitimität der Forderung nach externen Quellen“.
Nicht zu verwechseln mit der Prämisse, aus der nach dem Abschnitt „A. Logische Gültigkeit“ von Schritt 3 eine Schlussfolgerung folgen soll; die Voraussetzung im Sinne von Schritt 1 wird gerade nicht als Glied der Argumentation vorgetragen. Ebenso wenig mit der Vorbedingung, die das Protokoll gewöhnlich mit dem Verb „voraussetzen“ ausdrückt („Die Stufen 2 und 3 setzen einen Einsatz voraus“). Schließlich mit der impliziten Positionierung, die die Rolle des Autors betrifft.
Siehe auch Eröffnung · Prämisse · epistemische Symmetrie · reflexive Prüfung · implizite Positionierung · Probelauf ohne KI
vorbeugende Disqualifizierung
Gemeinsprachliche Bedeutung Verbindung aus „vorbeugen“ und „disqualifizieren“. Duden erklärt „vorbeugen“ als „etwas durch bestimmtes Verhalten oder bestimmte Maßnahmen zu verhindern suchen“ (Duden, Stichwort „vorbeugen“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/vorbeugen, abgerufen am 25.09.2026) und „disqualifizieren“ als „für untauglich, für nicht qualifiziert erklären“ (Duden, Stichwort „disqualifizieren“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/disqualifizieren, abgerufen am 25.09.2026). Die Verbindung bezeichnet danach eine Erklärung der Untauglichkeit, die einer erwarteten Wirkung zuvorkommt.
In ARGUS Die vorbeugende Disqualifizierung ist Gegenstand der zweiten Frage von Schritt 1 an das Eröffnungssegment: „Schließt der Text eine Gegenposition im Voraus aus?“ Der Ausschluss geschieht im Voraus, bevor die Argumentation die Gegenposition erörtert hat. Die Analyse fragt sodann nach ihrem Träger: „Wird diese Position tatsächlich von einer identifizierbaren Person vertreten, oder ist sie eine Konstruktion des Autors, die leicht widerlegt werden soll (Strohmann)?“ Die Frage nach dem Träger trennt den Ausschluss einer tatsächlich vertretenen Position von der Konstruktion eines Strohmanns, für die das Kriterium des Verstoßes gegen das Prinzip der wohlwollenden Interpretation gilt. Die Feststellung gilt der Konstruktion des Textes: Sie „betrifft die vorgenommene Rekonstruktion, nicht die Absicht des Autors“. Schritt 6 nimmt den Befund wieder auf und fragt, ob die anfängliche Rahmung die Argumentation geschützt hat, „indem bestimmte Einwände im Voraus neutralisiert wurden“. Verwandt ist in 0.f das abschreckende Gegenpublikum, das der Text „disqualifizieren, lächerlich machen oder aus dem Bereich des Sagbaren ausschließen will“.
Nicht zu verwechseln mit der Disqualifikation im Sport, „wegen eines Regelverstoßes vom sportlichen Wettbewerb ausschließen“ (Duden, Stichwort „disqualifizieren“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/disqualifizieren, abgerufen am 25.09.2026). Ebenso wenig mit der formalen Gegenrede von 3.K, bei der ein Einwand im Hauptteil „erwähnt, aber unmittelbar absorbiert, marginalisiert oder unschädlich gemacht wird“; die vorbeugende Disqualifizierung liegt im Eröffnungsrahmen und kommt der Erwähnung zuvor. Schließlich mit einer Aussage über die Absicht des Autors, die allein die Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4 erlaubt.
Siehe auch Strohmann · Prinzip der wohlwollenden Interpretation · abschreckendes Gegenpublikum · formale Gegenrede · Eröffnungsrahmen · Inferenz strategischer Absicht
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wahrscheinlich, hypothetisch, suspendiert
Herkunft Für „suspendieren“ nennt der Duden „lateinisch suspendere = aufhängen; in der Schwebe lassen; beseitigen“ (Duden, Stichwort „suspendieren“, Herkunft, https://www.duden.de/rechtschreibung/suspendieren, abgerufen am 24.09.2026).
Gemeinsprachliche Bedeutung „wahrscheinlich“: „ziemlich gewiss; mit ziemlicher Sicherheit in Betracht kommend“ (Duden, Stichwort „wahrscheinlich“, Adjektiv, Bedeutung, https://www.duden.de/rechtschreibung/wahrscheinlich_voraussichtlich_denkbar, abgerufen am 24.09.2026); DWDS: „in hohem Grade möglich, mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen“ (DWDS, Stichwort „wahrscheinlich“, Bedeutung 1, https://www.dwds.de/wb/wahrscheinlich, abgerufen am 24.09.2026). „hypothetisch“: „auf einer Hypothese (1) beruhend; fraglich, zweifelhaft“ (Duden, Stichwort „hypothetisch“, Bedeutung 1, Gebrauch: bildungssprachlich, https://www.duden.de/rechtschreibung/hypothetisch, abgerufen am 24.09.2026), wobei die Hypothese eine „unbewiesene Annahme, Unterstellung“ ist (Duden, Stichwort „Hypothese“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Hypothese, abgerufen am 24.09.2026); DWDS: „auf einer noch unbewiesenen Annahme, Vermutung beruhend“ (DWDS, Stichwort „hypothetisch“, Bedeutung, https://www.dwds.de/wb/hypothetisch, abgerufen am 24.09.2026). „suspendieren“: „zeitweilig aufheben“ (Duden, Stichwort „suspendieren“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/suspendieren, abgerufen am 24.09.2026); DWDS: „etw. (zeitweilig) aufheben“ (DWDS, Stichwort „suspendieren“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/suspendieren, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die drei Wörter bezeichnen die Festlegungsgrade unterhalb des assertorischen, die die Modalkarte von Schritt 2 für eine tragende Proposition notieren kann: „assertorisch (als Tatsache gesetzt), wahrscheinlich, hypothetisch oder suspendiert (Urteil in der Schwebe gelassen)“. Sie beschreiben, wie der Text die Proposition an einer bestimmten Stelle setzt. Der suspendierte Grad bleibt ein Grad: „Die Suspendierung betrifft den Festlegungsgrad gegenüber der Zielproposition; sie ist keine dritte Polarität“. Im Richtungstest von Schritt 6 gilt als schwacher Grad „suspendiert oder hypothetisch, oder ein Rückzug auf ‚wahrscheinlich‘ vom Assertorischen aus“; „wahrscheinlich“ zählt also nur gegenüber einem assertorischen Pol als Rückzug. Verdächtig ist der schwache Grad dort, wo eine starke Festlegung kosten würde: „Abschnitt über die Divergenzen, Konzession, abschließender Vorbehalt, Antwort auf einen Einwand“. In 7.a gilt: Bringt die Erzwingung eines konstanten Grades einen als Tatsachenbehauptung angekündigten starken Pol „auf eine Hypothese zurück“, ändert der angekündigte Anspruch seine Art.
Nicht zu verwechseln mit Einschätzungen des Analytikers. Die Kategorie „Wahrscheinliches tatsächliches Publikum“ von 0.f ist eine Einordnung durch die Analyse, und die Wahrscheinlichkeit, von der der Test zur Basisrate in Anhang 4 spricht, ist eine statistische Größe. Ebenso wenig mit der Hypothese des Analytikers in Stufe 2 der Inferenz strategischer Absicht und mit dem Aussetzen des Urteils, das Schritt 4 dem Analytiker empfiehlt: „es ist redlicher, das Urteil auszusetzen, als eine Interpretation zu erzwingen“. Die Grade der Modalkarte beschreiben dagegen, wie weit sich der Text festlegt.
Siehe auch Festlegungsgrad · assertorisch · Polarität · wahrscheinliches tatsächliches Publikum · Inferenz strategischer Absicht · Basisrate
Was der Text belastbar feststellt
Gemeinsprachliche Bedeutung Duden verzeichnet für „belastbar“ unter anderem „zuverlässig, überprüfbar, belegbar“ (Duden, Stichwort „belastbar“, Bedeutung 3, https://www.duden.de/rechtschreibung/belastbar, abgerufen am 25.09.2026) und für „feststellen“ „in Erfahrung bringen, ermitteln“ (Duden, Stichwort „feststellen“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/feststellen, abgerufen am 25.09.2026). Der Satz fragt demnach, was ein Text zuverlässig und belegbar ermittelt.
In ARGUS „Was der Text belastbar feststellt“ ist der Titel von Abschnitt 7.b, der als obligatorisch gekennzeichnet ist. Verlangt wird „einen eigenen, substanziellen Abschnitt mit den Punkten, in denen der Text gelingt“ zu verfassen: präzise Informationen, gültige Argumentationsschritte, innere Kohärenz, legitime rhetorische Qualitäten. „Dieser Abschnitt ist keine dekorative Konzession“; jedes belastbare Element wird so entwickelt, wie es „seiner Zahl und Bedeutung entspricht“. „Der Abschnitt ist obligatorisch, sein positiver Inhalt nicht“: Stellt der Text nichts belastbar fest, ist dies zu schreiben, denn erfundene Qualitäten wären „eine Gefälligkeit, die der künstlichen Strenge spiegelbildlich entspricht“. Eine Konzession, die den zurückgezogenen Pol einer erwiesenen modalen Rücknahme bildet, darf hier nicht gutgeschrieben werden; als korrekt überprüfte Berechnungen der arithmetischen und statistischen Kontrolle müssen dagegen aufgeführt werden. Der Abschnitt trennt die tatsächlichen Qualitäten, die Mängel mit ihrem Schweregrad, die erschlossenen strategischen Absichten und die ungerechtfertigten Asymmetrien und mündet in das Gesamturteil: „Ist die These festgestellt? Erfüllt der Text seinen Demonstrationsanspruch?“ Scheitert der Text als Demonstration und funktioniert er als Manifest oder Positionierungsakt, ist dies zu sagen, „ohne diese beiden Bewertungsregister zu vermischen“, und es ist zu nennen, ob verheerende Mängel identifiziert wurden. Der Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ zählt 7.b zu den Beiträgen des Protokolls: Er ist der Abschnitt, „der verhindert, dass das Protokoll als Maschine funktioniert, die immer gegen den Text schließt“; der Hinweis zur Zuverlässigkeit empfiehlt, sein Vorhandensein zu prüfen.
Nicht zu verwechseln mit der empirischen Belastbarkeit von 3.B, die Tatsachenbehauptungen prüft, und mit den Punkten, die im Widerspruchsverfahren „belastbar“ heißen, weil zwei unabhängige Analysen in ihnen übereinstimmen. Das Gesamturteil von 7.b ist zudem vom Gesamturteil zu trennen, als das 7.c die globale Stufe gegenüber den Teilumfangsstufen begründet.
Siehe auch empirische Belastbarkeit · zurückgezogener Pol · arithmetische und statistische Kontrolle · Teilumfangsstufe · Asymmetrie
Widerspruchsverfahren
Gemeinsprachliche Bedeutung Das Wort ist aus „Widerspruch“ und „Verfahren“ gebildet. Duden führt für „Widerspruch“ unter anderem die „fehlende Übereinstimmung zweier oder mehrerer Aussagen, Erscheinungen o. Ä.“ (Duden, Stichwort „Widerspruch“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Widerspruch, abgerufen am 24.09.2026), das DWDS die „(entschiedene) gegensätzliche Äußerung, Einspruch, Protest“ (DWDS, Stichwort „Widerspruch“, Bedeutung 2, https://www.dwds.de/wb/Widerspruch, abgerufen am 24.09.2026). „Verfahren“ bedeutet „Art und Weise der Durch-, Ausführung von etwas; Methode (2)“ (Duden, Stichwort „Verfahren“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfahren, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Das Widerspruchsverfahren beruht auf einer Feststellung des Abschnitts „Zuverlässigkeit der Analyse und Widerspruchsverfahren“: „Eine ARGUS-Analyse ist kein Messergebnis.“ Weichen zwei Analysen desselben Textes voneinander ab, ist dies „eine Information: Die Punkte, in denen zwei unabhängige Analysen übereinstimmen, sind belastbar; jene, in denen sie auseinandergehen, sind genau diejenigen, die das Urteil des Nutzers verlangen.“ Widerspruch meint hier also die Gegenüberstellung unabhängiger Analysen. „Drei Stufen des Widerspruchsverfahrens sind möglich, mit steigendem Aufwand. Keine ist verpflichtend.“ Stufe 1 ist die kurze Gegenprobe, Stufe 2 das Kreuzaudit mit seinem Differenzial, Stufe 3 die dokumentierte menschliche Entscheidung, die für veröffentlichte Analysen gedacht ist: „Der Nutzer entscheidet jede Abweichung, hält seine Entscheidung und deren Begründung fest und veröffentlicht diese zusammen mit der Analyse.“ „Nur auf dieser Stufe entsteht eine Analyse, deren Konstruktion ein Dritter prüfen kann, statt bloß deren Schlussfolgerungen zu lesen.“ Die Anmerkung zur Praxis begrenzt den Anspruch des Verfahrens: „Eine ohne Widerspruchsverfahren durchgeführte Analyse bleibt eine gültige Analyse, sofern ihr Verfasser sie nicht als mehr ausgibt, als sie ist.“
Nicht zu verwechseln mit dem Widerspruchsverfahren der Rechtssprache, dem „Verfahren, in dem über einen Widerspruch (1b) entschieden wird“ (Duden, Stichwort „Widerspruchsverfahren“, Gebrauch: Rechtssprache, https://www.duden.de/rechtschreibung/Widerspruchsverfahren, abgerufen am 24.09.2026). Das Wort „Widerspruch“ selbst hat im Protokoll außerhalb dieses Verfahrens zwei weitere Bedeutungen: den Widerspruch zwischen Aussagen, logisch wie beim Wechsel „assertorisch-P, dann assertorisch-¬P beim selben Referenten“, den Schritt 6 der Prüfung der Gültigkeit in Schritt 3 zuweist, oder performativ wie in 3.G und Regel 11; und den Einwand, den der Leser einer Schlussfolgerung entgegenhalten kann und dessen Wirkung die Skala von 7.c misst („wenn der Widerspruch dies verlangt“). Auch „Stufe“ dient vier Skalen: den drei Stufen dieses Verfahrens, den Stufen der Inferenz strategischer Absicht in Schritt 4, den Stufen 0 bis 4 des Grads der interpretativen Schließung in 7.c und den Schweregraden von 7.a (verheerend, schwerwiegend, geringfügig), die Anhang 1 und Anhang 3 als Stufen führen.
Siehe auch kurze Gegenprobe · Kreuzaudit · Differenzial · Inferenz strategischer Absicht · Grad der interpretativen Schließung · verheerend
wirksame Gegenrede, formale Gegenrede, dekorative Gegenrede
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 25.09.2026); auch unter den Beispielen zu „Gegenrede“ erscheinen die drei Verbindungen nicht. „Gegenrede“ bedeutet „Antwort, Erwiderung“ und „Widerrede, Einwand“ (Duden, Stichwort „Gegenrede“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/Gegenrede, abgerufen am 25.09.2026), nach DWDS „Erwiderung“ und „Widerrede, Widerspruch“ (DWDS, Stichwort „Gegenrede“, Bedeutungen 1 und 2, https://www.dwds.de/wb/Gegenrede, abgerufen am 25.09.2026). „wirksam“ heißt „eine beabsichtigte Wirkung erzielend; mit Erfolg wirkend“ (Duden, Stichwort „wirksam“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/wirksam, abgerufen am 25.09.2026), „formal“ unter anderem „nur der Form […] nach vorhanden, ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit“ (Duden, Stichwort „formal“, Bedeutung 2, https://www.duden.de/rechtschreibung/formal, abgerufen am 25.09.2026), „dekorativ“ „schmückend, [als Schmuck] wirkungsvoll; einer Sache oder Person einen zusätzlichen Glanz verleihend“ (Duden, Stichwort „dekorativ“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/dekorativ, abgerufen am 25.09.2026).
In ARGUS Test 3.K fragt: „Ist die Gegenrede formal oder wirksam?“ Die Kriterien lauten: „Gegenrede ist wirksam, wenn sie den Text zwingt, seine These zu verändern, einzuschränken oder neu zu konfigurieren.“ Und: „Gegenrede ist formal (oder dekorativ), wenn sie erwähnt, aber unmittelbar absorbiert, marginalisiert oder unschädlich gemacht wird.“ Formale und dekorative Gegenrede bezeichnen denselben Fall. Die empfohlenen Begriffe fassen ihn als „Vorhandensein eines Einwands, der die argumentative Bahn nicht verändert“, die wirksame Gegenrede als „Vorhandensein eines Einwands, der tatsächlich ernst genommen wird“. Regel 16 macht die Unterscheidung verbindlich: „Niemals formale Gegenrede mit wirksamer Gegenrede verwechseln.“ Im Test der Abwesenheiten (3.E) führt ein erwähntes Element auf diese Prüfung: Die Behandlung der Erwähnung wird „nach Regel 16 geprüft, die formale und wirksame Gegenrede unterscheidet“.
In 7.c gehört „Wirksame oder dekorative Gegenrede (3.K)“ zu den Kriterien der Stufenzuweisung; neutralisierte Gegenrede zählt zu den Mechanismen von Stufe 3, ihr Ausschluss zu Stufe 4, und auf Stufe 1 gilt: „Gegenrede wird nicht systematisch neutralisiert“. 7.b verbietet, eine Konzession, die den zurückgezogenen Pol einer erwiesenen modalen Rücknahme bildet, „als wirksame Gegenrede“ gutzuschreiben. Der Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“ zählt „Die Unterscheidung zwischen formaler und wirksamer Gegenrede“ zu den Beiträgen des Protokolls.
Nicht zu verwechseln mit der gemeinsprachlichen Gegenrede als Erwiderung im Gespräch. In ARGUS ist Gegenrede ein Einwand innerhalb des analysierten Textes, qualifiziert nach seiner Wirkung auf die These. Ebenso wenig mit dem bloßen Fehlen von Gegenrede: 0.f nennt bei der Bestimmung des Glaubwürdigkeitsvertrags ein „völliges Fehlen von Gegenrede“ als Zeichen, das einen Text unglaubwürdig erscheinen lassen kann, und 3.I kennzeichnet es als Fehlschluss, dieses Fehlen als Beweis zu nehmen. Auch nicht mit der formalen Gegenrede der Geschäftsordnungen von Gremien, die neben der inhaltlichen Gegenrede steht: „Anstelle einer inhaltlichen Gegenrede ist ebenso eine formale Gegenrede für die Initiierung der Abstimmung ausreichend.“ (Geschäftsordnung FMB, Paragraf 12, Fußnote, Wiki des Studierendenrats Magdeburg, https://wiki.stura-md.de/wiki/Gesch%C3%A4ftsordnung_FMB, abgerufen am 25.09.2026; ebenso „Formale Gegenrede“ im Protokoll des Studierendenparlaments des KIT vom 16.11.2010, https://www.asta-kit.de/de/umodell/stupa/protokolle/2010-11-16-000000-stupa-protokoll, abgerufen am 25.09.2026.) Dort ist die formale Gegenrede ein Verfahrensschritt, der die Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag auslöst; in ARGUS ist sie ein Einwand, den der analysierte Text erwähnt und sogleich absorbiert, marginalisiert oder unschädlich macht. Die parallele Unterscheidung für Zugeständnisse leistet die öffnende Konzession.
Siehe auch öffnende Konzession · Test der Abwesenheiten · gerichtete modale Rücknahme · Fehlschluss · Glaubwürdigkeitsvertrag
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zetetisch
Herkunft Wikipedia gibt für das Substantiv „Zetetik“ die Herkunft „vom Altgriechischen: ζήτησις – zḗtēsis: Suche, Untersuchung“ an (Wikipedia, Artikel „Zetetik“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Zetetik, abgerufen am 25.09.2026).
Fachsprachliche Bedeutung Unter den Adressen https://www.duden.de/rechtschreibung/zetetisch und https://www.dwds.de/wb/zetetisch war am 25.09.2026 kein Eintrag abrufbar (Fehler 404). In der Philosophie bezeichnet „Zetetik“, worauf sich das Adjektiv bezieht, eine Denkhaltung: Zetetik „ist ein philosophischer Begriff und bedeutet eine theoretische Einstellung, für die das Suchen im Vordergrund steht.“ (Wikipedia, Artikel „Zetetik“, Einleitung, https://de.wikipedia.org/wiki/Zetetik, abgerufen am 25.09.2026.) Das Adjektiv selbst ist in der Philosophie belegt, so bei Kant: „Zweitens ist sie critisch, mithin subiectiv. Sie ist zetetisch, sceptisch, problematisch.“ (Immanuel Kant, Reflexion 3958, Akademie-Ausgabe Bd. XVII, S. 366, https://www.korpora.org/kant/aa17/366.html, abgerufen am 25.09.2026.)
In ARGUS Das Wort erscheint im Abschnitt „Herkunft und eigener Beitrag“: „Anhang 4 verdankt seine Tests zur Größenordnung und zur Basisrate der skeptischen und zetetischen Tradition von Darrell Huff über Carl Sagan und Henri Broch bis Joel Best.“ Das Protokoll bestimmt diese Tradition über die genannten Autoren und über die beiden Tests, die Anhang 4 ihr verdankt. Test A (Größenordnung) extrapoliert „die angegebene Rate auf den gesamten Zeitraum“ und setzt „das Ergebnis anschließend in Beziehung zur Referenzpopulation oder -menge“; der Test „Basisrate“ fragt bei Behauptungen über Erkennung, Screening, Zuschreibung oder Profiling, ob „die Prävalenz in der Population angegeben“ wird. Anhang 4 (arithmetische und statistische Kontrolle) begründet sich damit, dass das Basisprotokoll die Herkunft einer Zahl prüft, „nicht ihre Möglichkeit“. Die zetetische Filiation steht im selben Abschnitt neben dem Ausdruck „intellektuelle Selbstverteidigung“ und dem Propagandamodell von Herman und Chomsky, getrennt von dem, „Was ARGUS dieser Tradition hinzufügt“.
Nicht zu verwechseln mit einer Operation oder einem Test des Protokolls: Das Wort kennzeichnet eine Tradition, auf die sich Anhang 4 beruft; die Tests selbst gelten unter den Aktivierungsbedingungen dieses Anhangs, das heißt für Zahlen, die im Sinne von §2 beweistragend sind. Ebenso wenig mit den fünf Punkten, die das Protokoll als eigenen Beitrag beansprucht.
Siehe auch Größenordnung · Basisrate · arithmetische und statistische Kontrolle · intellektuelle Selbstverteidigung
Zirkularität zweiter Ordnung
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Die Bestandteile: „zirkulär“ bedeutet „kreisförmig“ (Duden, Stichwort „zirkulär“, https://www.duden.de/rechtschreibung/zirkulaer, abgerufen am 24.09.2026); „Ordnung“ bezeichnet unter anderem eine „bestimmte Stufe einer nach qualitativen Gesichtspunkten gegliederten Reihenfolge“ (Duden, Stichwort „Ordnung“, Bedeutung 9, https://www.duden.de/rechtschreibung/Ordnung, abgerufen am 24.09.2026).
In ARGUS Die Zirkularität zweiter Ordnung betrifft die Auswahl eines Korpus, aus dem eine Synthese gezogen werden soll. Die Korpuserklärung nennt sie als drittes Risiko: „Soll aus diesem Korpus eine Synthese gezogen werden, muss der Analytiker ausdrücklich festhalten, dass diese Synthese die Repräsentativitätsgrenzen der ursprünglichen Auswahl erbt (vgl. C.4).“ Schon die vorhersehbare Homogenität der Quellen wirkt auf Test 3.I jedes einzelnen Textes, denn „Zirkularität auf Korpusebene kann die innerhalb jedes Textes gemessene Zirkularität künstlich geringer erscheinen lassen“. C.4 macht den Test obligatorisch „vor jeder thematischen Synthese“ und stellt drei Fragen: ob das Korpus „repräsentativ für das Phänomen, für das es sprechen soll, oder nur für eine bestimmte redaktionelle Sichtweise auf dieses Phänomen“ ist; ob ein alternatives Korpus „aus vergleichbaren Fakten eine wesentlich andere Synthese ergeben“ könnte, was dann „als Grenze der vorgeschlagenen Synthese zu kennzeichnen“ ist; und ob die Synthese legitim aggregiert oder einen dem Korpus externen interpretativen Rahmen hinzufügt. Verringert der Nutzer das Korpus, wird C.1 neu geschrieben, sonst würde der Test „ein Korpus betreffen, das gar nicht analysiert wurde“. Der zusätzliche Zuverlässigkeitshinweis von C.6 erinnert den Leser daran, „dass jede transversale Synthese die Repräsentativitätsgrenzen dieser Auswahl erbt“.
Nicht zu verwechseln mit der informationellen Zirkularität, die Test 3.I innerhalb eines einzelnen Textes prüft, anhand der Frage, ob seine Quellen demselben Lager angehören; die Zirkularität zweiter Ordnung liegt in der Zusammenstellung der Texte und begrenzt die Synthese. Ebenso wenig mit dem Zirkelschluss, einer „Beweisführung, in der das zu Beweisende bereits als Voraussetzung enthalten ist“ (Duden, Stichwort „Zirkelschluss“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Zirkelschluss, abgerufen am 24.09.2026): Die Zirkularität zweiter Ordnung betrifft die Reichweite einer Synthese, gemessen an ihrer Auswahl.
Siehe auch informationelle Zirkularität · Korpuserklärung · Repräsentativität · legitime Aggregation
Zugangsmodus
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). Der Ausdruck setzt sich zusammen aus „Zugang“, das Duden unter „Stelle, Weg, der in einen Raum, Ort hineinführt“ in übertragener Bedeutung mit „freien, kostenlosen Zugang zu Informationen haben“ belegt (Duden, Stichwort „Zugang“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Zugang, abgerufen am 24.09.2026) und das DWDS bildlich als „das Herankommen an etw.“ erklärt (DWDS, Stichwort „Zugang“, Bedeutung 1a, https://www.dwds.de/wb/Zugang, abgerufen am 24.09.2026), und aus „Modus“, „Verfahrensweise, Form [des Vorgehens], Weg“ (Duden, Stichwort „Modus“, Bedeutung 1a, https://www.duden.de/rechtschreibung/Modus, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet er die Art und Weise, an etwas heranzukommen.
In ARGUS Der Zugangsmodus ist in 3.B eines der beiden Merkmale, mit denen jede Kontrolle beschrieben wird: „Zwei unabhängige Achsen sind zu erklären.“ Die andere Achse ist der Status der Kontrolle (erfolgreich, teilweise, ergebnislos). Der Zugangsmodus hat zwei Werte: „Zugangsmodus zur Quelle: bereitgestellte Quelle, Gegenüberstellung mit einer Anlage oder einem bereits vorhandenen Dokument; externe Recherche, eine Quelle, die erst gesucht werden musste.“ Beide Achsen sind Merkmale, „die nicht als Kategorien einer einzigen Ebene dargestellt werden dürfen“. Der Status „setzt keine Online-Recherche voraus“: Auch eine bereitgestellte Quelle kann eine ergebnislose Kontrolle ergeben, „und beide Achsen bleiben unabhängig“. Die Angabe hat einen eigenen Grund: „Der Zugangsmodus wird angegeben, weil Aufwand und Reproduzierbarkeit für einen Dritten zwischen beiden Modi nicht vergleichbar sind.“
Die externe Recherche ist der Modus, in dem die Quelle erst gesucht werden muss. Sie ist eine Form der externen Überprüfung, deren Außen sich auf den Gegenstand bezieht: Eine externe Überprüfung ist „extern zum analysierten Gegenstand, nicht notwendigerweise online gefunden“.
Nicht zu verwechseln mit dem Gegenstand der Zugänglichkeit in 3.E: Dort wird beurteilt, ob eine fehlende Information zum Veröffentlichungsdatum „leicht zugänglich“ war, also was dem Text zur Verfügung stand; der Zugangsmodus beschreibt, wie die Analyse an ihre Kontrollquelle gelangt ist. Ebenso wenig mit der externen Überprüfung als solcher: Sie umfasst beide Modi, die externe Recherche nur einen.
Siehe auch bereitgestellte Quelle · erfolgreich, teilweise, ergebnislos · externe Überprüfung · Gegenstand der Zugänglichkeit · Reproduzierbarkeit
Zuweisungsregel
Gemeinsprachliche Bedeutung In Duden und DWDS nicht als Stichwort verzeichnet (eingesehen am 24.09.2026). „Zuweisung“ bedeutet „das Zuweisen; das Zugewiesenwerden“, „zuweisen“ „als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen“ (Duden, Stichwörter „Zuweisung“ und „zuweisen“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Zuweisung und https://www.duden.de/rechtschreibung/zuweisen, abgerufen am 24.09.2026). „Regel“ ist eine „aus bestimmten Gesetzmäßigkeiten abgeleitete, aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnene, in Übereinkunft festgelegte, für einen jeweiligen Bereich als verbindlich geltende Richtlinie“ (Duden, Stichwort „Regel“, Bedeutung 1, https://www.duden.de/rechtschreibung/Regel, abgerufen am 24.09.2026). Zusammengesetzt bezeichnet der Ausdruck eine verbindliche Vorgabe darüber, wem etwas zugeteilt wird.
In ARGUS Die Zuweisungsregel gehört zum Kreuzaudit, der Stufe 2 des Widerspruchsverfahrens, und antwortet auf eine benannte Verzerrung: „Eine KI, der man eine konkurrierende Analyse vorlegt, neigt dazu, die eigene zu verteidigen.“ Deshalb muss die Anweisung, mit der der ersten KI die zweite Analyse zur Erstellung des Differenzials vorgelegt wird, eine Regel vorschreiben: „im Sachlichen nachgeben (fehlendes Gegenargument, nicht untermauerte Behauptung, Zuschreibungsmangel, Verallgemeinerung aus einem Einzelfall, Rechenfehler) und nur jene Falschbefunde bestreiten, die aus Unkenntnis des Publikationskontexts hervorgehen.“ Zugeteilt wird außerdem die Beweislast: „Die Beweislast trägt diejenige der beiden Analysen, die eine bestrittene Feststellung aufrechterhalten will.“ Die Regel verteilt also zwischen den beiden Analysen, wer nachgibt und wer begründen muss. Für die Abweichungen in der Abdeckung gilt sie zeitversetzt: Eine nicht erwähnte Feststellung ist weder eingeräumt noch bestritten, „und die Zuweisungsregel gilt für sie erst nach dieser Antwort“, also erst, wenn die schweigende Analyse erklärt hat, ob sie die Feststellung verwirft, nicht geprüft hat oder für nicht vom Text gedeckt hält.
Nicht zu verwechseln mit den absoluten und dauerhaften Regeln des Protokolls: Die Zuweisungsregel steht nicht unter ihnen und gilt nur innerhalb des Kreuzaudits. Ebenso wenig mit dem Zuschreibungsmangel, einem der sachlichen Punkte, in denen nachzugeben ist: Er ist ein Befund über den analysierten Text und seine Zuordnung von Zitaten oder Angaben zu ihren Quellen. Auch die Beweisnorm von 0.c ist etwas anderes: Sie legt fest, welche Stützung der analysierte Text für seine Behauptungen braucht, die Zuweisungsregel dagegen, welche der beiden Analysen eine bestrittene Feststellung zu begründen hat.
Siehe auch Kreuzaudit · Differenzial · Abweichungen in der Abdeckung · Beweisnorm · Widerspruchsverfahren